EBM 01.11.2024
Arztpraxis Tipp: Hygienepauschale für Anästhesisten oder chirurgische Praxis
Frage:
In einer Gemeinschaftspraxis (GbR) arbeiten insgesamt drei Chirurg:innen (Unfallchirurgie, Orthopädie und Handchirurgie). Einen Teil ihrer Patienten operieren sie in Narkose bei einem Anästhesisten in dessen OP/Praxis im Nachbarort.
Die Chirurg:innen nutzen dort die Räumlichkeiten und den Sterilisator (Steri). Betrieb und Wartung des Steri und der Räume erfolgen durch den Anästhesisten. Ein Teil der chirurgischen Siebe und Materialien werden dort gelagert. Die chirurgische Gemeinschaftspraxis bezahlt je nach Fall eine Pauschale, die je nach OP/Eingriff variiert.
Die Chirurg:innen selbst bringen ihre benötigten Materialien (Kittel, Tücher, Kompressen, Verbandsmaterial) selbst mit sowie zwei OP-Schwestern; diese bereiten den OP-Saal vor und assistieren bei den Operationen. Danach reinigen und verpacken sie die chirurgischen Instrumente und Siebe, zum Teil bestücken sie auch den Steri mit den Sieben. Sie räumen den OP-Saal auf und machen eine Grobreinigung des Saals. Das Verpackungsmaterial wird zum Teil auch von den Chirurg:innen gestellt. Das Desinfektionsmittel für OP-Gebiet und die Hände der Operateur:innen ist vom Anästhesisten. Die chirurgische Gemeinschaftspraxis benutzt zudem das Reinigungsgerät und das Sterilisationsgerät des Anästhesisten.
Nun möchte der Anästhesist die Hygienepauschale (Ziffern 31020 bis 31082 im EBM-Kapitel 31.2.19) einfordern. Steht sie ihm oder dem chirurgischen Team zu?
Antwort:
Die Zusatzpauschale für Hygiene wurde vor allem für den erhöhten Aufwand für die Aufbereitung der Instrumente ausgelobt. Insofern würde das zusätzliche Honorar im angefragten Fall tatsächlich zumindest zum überwiegenden Anteil dem Anästhesisten zustehen, zumal dieser die chirurgischen Instrumente aufbereitet.
Wenn überhaupt, müsste die Pauschale sachgerecht aufgeteilt werden. Denn der Betrieb des RDG und des Steris inkl. der notwendigen Wartungen, Validierungen, Schulungen des Bedienungspersonals und der Energieverbrauch schlagen kostenmäßig nicht unerheblich zu Buche. Diese Aufwände sind bei der Kalkulation durch die KBV unter Einbeziehung der Berufsverbände sogar vorzugsweise berücksichtigt worden.
Kalbe, P: Hygienepauschale für Anästhesisten oder chirurgische Praxis. Passion Chirurgie. 2024 November; 14(11): Artikel 04_05.
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