Fragen&Antworten 01.04.2023
F+A: Haftung bei Oberarzttätigkeit an zwei Standorten
Frage:
Ein Oberarzt fragt an, ob er haftbar gemacht werden kann, wenn der Krankenhausträger möchte, dass er an einem zweiten Standort tätig wird und während der Tätigkeit am zweiten Standort er am ersten Standort seiner Rufbereitschaftsverpflichtung nachkommen müsste.
Antwort:
Nach Auffassung des Verfassers kann in dem geschilderten Fall der Oberarzt nicht persönlich haftbar gemacht werden, wenn er seiner Rufbereitschaftsverpflichtung am ersten Standort nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, weil er beispielsweise am zweiten Standort operiert und hierdurch dann ein Patientenschaden eintritt. Denn schließlich kann er sich nicht zweiteilen.
Hier kommt aus Sicht des Verfassers lediglich eine Haftung des Krankenhausträgers sowie des Chefarztes aus Organisationsverschulden in Betracht. Denn der Krankenhausträger ist verantwortlich dafür, dass ausreichend Personal zur Behandlung der Patienten unter Einhaltung des Facharztstandards vorgehalten wird. Hierauf hat der Oberarzt ja keinen Einfluss.
Heberer J: F+A: Haftung bei Oberarzttätigkeit an zwei Standorten. 2023 April; 13(04): Artikel 04_06.
Fragen&Antworten
Fragen&Antworten 01.10.2026
F+A: Intraoperative BV-Aufnahme statt postoperativer Röntgenkontrolle?
Ein Oberarzt fragt an, ob bei Eingriffen die postoperative konventionelle Röntgenaufnahme durch die Röntgenabteilung der Klinik ersetzt werden kann durch die vom Unfallchirurgen intraoperativ...
Zum Artikel
Fragen&Antworten 01.10.2026
F+A: Wer trägt die Beweislast bei einer Honorarklage?
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, wer bei einer Klage gegen einen als Selbstzahler behandelten GKV-Patienten die Beweislast dafür trägt, dass der Patient als Selbstzahler behandelt werden...
Zum Artikel
Fragen&Antworten 04.07.2026
F+A: Belegarzt-Abrechnung von Hybrid-DRGLeistung bei Privatpatienten möglich?
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, wie Hybrid-DRG-Leistungen, die von ihm als klassischem Belegarzt erbracht werden, bei Privatpatienten abzurechnen sind.
Zum Artikel














