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Live-Webinar: “Hernie kontakt” am 20.11.2020

Um die chirurgische Fortbildungsreihe der Hernienschule trotz Covid-19-Pandemie aufrecht zu erhalten, wurde das Modul HERNIE kontakt entwickelt. Dieses ermöglicht das Aufgreifen und die Vertiefung aktueller Themen der Hernienchirurgie. Gleichzeitig wird ein Medium genutzt, welches den Kontakt auch in Zeiten von Corona ermöglicht. Nutzen Sie zur Diskussion die Chat-Funktion des Webinars.

WEBINAR HERNIE KONTAKT
17.00 – 18.00 Uhr – Modul I: Neues von den ventralen Hernien

Moderation: Joachim Conze, München / Andreas Kuthe, Hannover

  • Leitlinien in der primären Ventralhernienchirurgie – Evidenz und Praxis
    Referent: Ralph Lorenz, Berlin
  • Aktuelle Trends in der Ventralhernienchirurgie – Was sagt das Herniamed Register?
    Referent: Ferdinand Köckerling, Berlin
  • Neue Minimalinvasive Techniken bei Ventralhernien
    Referent: Wolfgang Reinpold, Hamburg
  • Hernienchirurgie zwischen praktischer Realität und akademischem Anspruch
    Referent: Bernd Stechemesser, Köln

18.00 – 19.00 Uhr – Modul II: Neues von den komplexen Hernien
Moderation: Bernd Stechemesser, Köln / Henning Niebuhr, Hamburg

  • TAR oder Ramirez bei komplexen Hernien
    Referent: Guido Woeste, Darmstadt
  • Einsatz von Botox bei komplexen Hernien
    Referentin: Ulla Volmer, Berlin
  • Einsatz von Fasziotens bei sehr großen Hernien
    Referent: Henning Niebuhr, Hamburg

Zertifizierungspunkte wurden bei der Ärztekammer Berlin beantragt!

Hier geht´s zur Ameldung auf der eAkademie des BDC:
www.bdc-eAkademie.de

Die Hernienschule ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Herniengesellschaft und des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). Die Schule begann im Jahr 2011 mit Hernie kompakt in Berlin und ist inzwischen über die Grenzen Deutschlands auch im Ausland etabliert worden.

Neben den erfolgreichen Modulen Hernie kompakt, dem Basismodul, Hernie konkret und Hernie komplex wurde die Hernienschule in Deutschland nunmehr um ein weiteres Modul erweitert. Der Auslöser für die Initiierung des neuen Moduls HERNIE kontakt war die Corona-Krise, die dazu führte, dass nahezu alle chirurgischen Kongressveranstaltungen verschoben oder abgesagt wurden. Die vier Organisatoren entwickelten dieses Webinar jedoch nicht nur für kontaktbeschränkte Zeiten. Auch in Zukunft sollen die an Thema Hernien interessierten Chirurgen aller Weiterbildungsstufen mit diesem Modul vor allem mit aktuellen und brisanten Themen erreicht werden.

Webinare on demand ansehen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-eakademie.de zu finden.

Weitere spannende Webinare für 2021 sind in der Vorbereitung – merken Sie sich die Termine gleich vor.

Kostenfreier Livestream mit Livechat: Update zu Covid-19

Liebe Mitglieder, liebe KollegInnen,

wir dürfen Sie über die kommenden Sendungen des Covid-19 Update, bei dem der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Kooperationspartner ist, informieren und Sie herzlich zum Livestream mit Livechat einladen:

12. November 18:00 bis 19:00 Uhr mit den Fokusthemen News — Epidemiologie — Infektiologie
Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Im Nachgang stehen die Sendungen als Video-on-Demand jederzeit auf der Plattform zur Verfügung.

Die Sendung ist kostenfrei für Ärzte und Ärztinnen!

  • Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer EFN-Nummer oder einem gleichwertigen Nachweis.
  • Kolleginnen und Kollegen aus Österreich / Schweiz: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer Visitenkarte, Approbation oder einem gleichwertigen Nachweis.
  1. Kostenfrei auf streamed-up.com mit Ihrer EFN oder vergleichbarem Nachweis registrieren
  2. Kategorie »Covid-19« auswählen
  3. Gewünschten Beitrag als Livestream verfolgen oder als »Video-on-Demand« ansehen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Finale Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssel 2021 erschienen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgül­ti­ge Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2021 veröffentlicht.

Er bildet zusammen mit der Internationalen statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung.

Medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie weitere Organisationen der Selbstverwaltung haben laut BfArM Vorschlä­ge für den neuen OPS eingereicht, von denen 278 in die neue Version eingeflossen sind.

Zum Beispiel enthält sie neue Kodes für die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials und die prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spe­zialisierten intensivmedizinischen und nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöh­nungseinheiten. Überarbeitet wurden zudem unter anderen Kodes für die Schlaganfallbe­handlung und für Operationen an der Wirbelsäule.

Weitere Änderungen ergaben sich laut BfArM aus einer neuen Regelung im fünften Sozi­al­gesetzbuch, nach der Krankenhäuser künftig die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS regelmäßig durch den Medizinischen Dienst begutachten lassen müssen, bevor sie entsprechende Leistungen vereinbaren und abrechnen dürfen.

Das BfArM hat für die Arbeit mit dem OPS 2021 zahlreiche Hilfestellungen erarbeitet: So erläutert ein Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses wichtige Neu­erungen in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind in der Aktualisie­rungs­liste enthalten. Die sogenannte Differenzliste enthält die Änderungen der endgül­tigen Fassung gegenüber der Vorabfassung.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

BDC: Lockdown mit Augenmaß

Patienten mit anderen komplexen Krankheitsbildern müssen den gleichen Anspruch auf akute Versorgung wie Covid-19-Patienten haben

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen fordert im Zuge eines zweiten Lockdowns planbare Operationen und Interventionen in erforderlichem Umfang unter strenger Indikationsstellung weiterzuführen. „Wir sollten aus den Erfahrungen, die wir im Frühjahr dieses Jahres mit Sars-CoV-2 gemacht haben, lernen und die stationäre Versorgung so lange wie möglich für weitere schwere elektive Krankheitsbilder offen halten“, so Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen. „Aktuell sind wir dabei, die aufgeschobenen Operationen nachzuholen. Ein zweiter Stau elektiver Operationen ist den Patienten nicht zuzumuten.“

Es ist unstrittig, dass angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens Kapazitäten für die Behandlung von COVID-Patienten freigehalten werden müssen. Das bedeutet auch, dass Stationen der Regelversorgung teilweise umgewidmet werden und geschultes Personal an anderer Stelle eingesetzt werden muss. Dies hat zur Folge, dass Regelbehandlungen reduziert, aber eben nicht vollständig eingestellt werden sollten. „Niemand sollte wegen COVID sterben, ohne daran erkrankt zu sein“.

„Da wir voraussichtlich noch eine längere Zeit mit dem Virus leben müssen, geht es jetzt in der zweiten Welle darum, wie wir das Infektionsgeschehen in den stationären Alltag integrieren“, so H.-J. Meyer. „Denn auch Krankenhäuser mit ihrem dort tätigen Personal sind öffentliche Räume“, so H.-J. Meyer. „Deswegen setzen wir auf eine aufgeklärte Bevölkerung und den besonderen Schutz der Risikogruppen, ohne die weiterhin erforderlichen Therapien gänzlich auszusetzen.“

HIER finden Sie weitere BDC-Pressemitteilungen…

PASSION CHIRURGIE im Oktober: Transplantationschirurgie

Wenig andere Themen wurden in den letzten Monaten ähnlich kontrovers diskutiert wie das der Organspende. Gastautor Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, umreißt in seinem Editorial die Vorstöße der Gesundheitspolitik.

Was hat sich getan in der Transplantationsmedizin? Das chirurgische Fokusthema wird in den Fachbeiträgen „Nierentransplantation und Lebendspende” und „Was gibt’s Neues in der Lebertransplantation?” aufgegriffen.

Oktober-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

Seminar: Kindertraumatologie für D-Ärzte

Noch Plätze frei! 

27. bis 28. November 2020 in Dresden

Das zweitägige Kompaktseminar für Durchgangsärzte vermittelt besondere Kenntnisse für die Behandlung von Kindern. In Vorträgen werden spezifische Verletzungen im Kindesalter aller Regionen des Körpers hinsichtlich Diagnostik, Therapie und Prognose dargestellt und im Anschluss anhand von Fallbeispielen illustriert und interaktiv bearbeitet.

Das Seminar ist als bundesweite Fortbildung nach §34 SGB VII Ziffer 5.12 konzipiert und von der DGUV anerkannt.

HIER KLICKEN für mehr Informationen und zur Anmeldung…

BDC-Webinar am 29. Oktober 2020: S3-Leitlinie „Kinderschutz“

S3-Leitlinie „Kinderschutz“
29.10. 2020, 18:00 Uhr
Frauke Schwier

Fokus des Webinars ist das Erkennen einer körperlichen Misshandlung anhand von Verletzungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und der Umgang mit diesen Hinweiszeichen in Bezug auf Diagnostik, Befundbeurteilung, Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit. www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 30 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinaraufzeichnungen flexibel on demand

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf  www.bdc-webinare.de.

Die nächsten geplanten Webinar-Termine

  • „COVID-Leitlinie“ Do, 19. Novem­ber, 2020, 18:00 Uhr
  • „Operative Therapie der Nebennierenturmoren“ Do, 10. Dezember, 2020, 18:00 Uhr

Weitere spannende Webinare für 2020 und 2021 sind in der Vorbereitung

Bundesgesundheitsminister Spahn plant drittes Digitalisierungsgesetz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält das Tempo bei der Digitalisierung aufrecht. Im Ministerium wird an einem dritten Digitalisierungsgesetz gearbeitet. Geplant ist, die Zulassung für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu vereinfachen. Aktuell sind zwei DiGAs vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen: eine App bei chronischem Tinnitus sowie eine App gegen Angststörungen.

Künftig soll es eine Frist für die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen für die Hersteller geben. Diese sollen auch verpflichtet werden, Änderungen an der App zu dokumentieren – diese Festlegung gab es bisher nicht. Ein Teil der Daten aus den Apps soll auch in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Weiteren Regelungsbedarf sieht das BMG bei der Weiterentwicklung des eRezepts – die Daten des eRezepts sollen mit der ePA kompatibel weren. Bislang handelte es sich um zwei getrennte digitale Anwendungen. Für den Pflegesektor ist die Einführung sogenannter DiPAs vorgesehen. Darüber hinaus sollen Privatversicherten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, um eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) nutzen zu können.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

BDC befürwortet Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hält die durch das Bundesgesundheitsministerium per Ersatzvornahme beschlossene Ausweitung der Pflegeper-sonaluntergrenzen (PpUG) auf weitere medizinische Fachbereiche grundsätzlich für richtig. „Pflegepersonaluntergrenzen dienen zuvorderst der Patientensicherheit und sind ein wirkungsvolles Instrument, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege und im ärztlichen Dienst zu verbessern“, so Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen.

„Wir sehen aber auch, dass die Ressource Pflegekraft begrenzt ist und allen Bemühungen zum Trotz sich der Pflegemangel weiter verschärfen wird. Deswegen sollten Instrumente der Personalplanung unbedingt mit einer Strukturreform der Krankenhauslandschaft abgestimmt sein“, so H.-J. Meyer. Kritisch sieht der BDC den Zeitpunkt der Einführung der sehr bürokratischen Vorgaben. „Bund und Länder sind zudem vor allem damit beschäftigt, ein verbindliches Regelwerk zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf die Beine zu stellen. Weitere Vorgaben in diesen Zeiten halten wir für wir für wenig sinnvoll.“

 

Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten

Editorial in der Septemberausgabe der Passion Chirurgie 09/2020

Die deutschen Notfallaufnahmen arbeiten am Limit. Personalmangel und der Ansturm der Patienten, die durchaus auch in anderen Strukturen versorgt werden könnten, sorgen dafür, dass die Wartezeiten oft fünf, sechs und mehr Stunden betragen. Ein Zustand, der so nicht hinnehmbar ist. Eine vorübergehende Besserung brachte nur der Corona-Lockdown. Die Notfallambulanzen blieben leer. Ein flüchtiger Moment der Entspannung.

Die Politik ist nicht tatenlos geblieben. Jens Spahn, der als produktivster Gesundheitsminister aller Zeiten in die Geschichtsbücher eingehen will, hat einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Derzeit steht dem Patienten im subjektiven Notfall nach eigenem Ermessen die Einbeziehung der drei beteiligten Bereiche ambulanter Sektor, Krankenhäuser und Rettungswesen zur Verfügung. Mit der Reform der Notfallversorgung sollen die Patientenwünsche kanalisiert und eine „Patientensteuerung“ erreicht werden. An neue Begrifflichkeiten werden wir uns gewöhnen müssen. Die regional sehr unterschiedlich entwickelten Notdienststrukturen sollen in ein verbindliches System der integrierten Notfallversorgung (INV) überführt werden. Ziel ist die enge Verzahnung der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung.

Die zentrale telefonische Lotsenfunktion der INV übernimmt künftig das Gemeinsame Notfallleitsystem (GNL). Über das GNL werden Leistungen der medizinischen Notfallrettung, Krankentransporte und eine telemedizinische oder aufsuchende notdienstliche Versorgung „disponiert“. Die dazu nötige digitale Vernetzung erfordert Softwarelösungen, die allerdings erst noch geschaffen werden müssen.

Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen an ausgewählten Krankenhäusern eingerichtet werden. Das INZ wird die erste Anlaufstelle für Patienten im Notfall sein. In den INZ erhalten die Patienten in Zukunft eine Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs. Im INZ soll entschieden werden, ob Patienten stationär in der Klinik oder ambulant versorgt werden.

Die ärztliche Mitsprache darüber, wo Standorte für die integrierten Notfallzentren entstehen, ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Hierüber entscheiden die erweiterten Landesausschüsse, in denen Kassen, Kassenärztliche Vereinigung und Landeskrankenhausgesellschaft vertreten sind. Und zu guter Letzt soll die medizinische Notfallversorgung der Rettungsdienste der Länder als eigenständige Leistung der medizinischen Notfallrettung anerkannt werden. Der Rettungsdienst wird damit Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Gesetz soll bis Ende 2020 verabschiedet werden. Danach ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Zug. Dieser muss für alle Bereiche des neuen Gesetzes eine Richtlinie beschließen: Wie die integrierten Notfallzentren ausgestattet werden sollen (Personal und Apparate), wie das Verfahren der Ersteinschätzung gestaltet werden soll und welchen Umfang die dort zu leistende notdienstliche Versorgung haben wird? Lassen wir uns überraschen!

Apropos G-BA, auftragsgemäß hat dieser vor gar nicht langer Zeit eine Regelung zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschlossen. Sinn der Maßnahme ist eine „bedarfsgerechte“ Verbesserung der Notfallversorgungsstrukturen in Deutschland.

Mit anderen Worten: Die Zahl der benötigten Zentren soll auf etwa 700 reduziert werden. Ob sich damit überfüllte Notfallambulanzen wirklich vermeiden lassen, ist eher fraglich.

Auf die Krankenhäuser kommt noch ein weiterer Beschluss des G-BA zu. Die Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL). Eine deutliche Reglementierung der chirurgischen Versorgung. Diese tritt – Corona sei Dank – zum Glück erst am 1.1.2021 in Kraft. Nur die Kliniken, die die Mindestanforderungen der QSFFx-RL erfüllen, dürfen in Zukunft hüftgelenknahe Femurfrakturen versorgen. Zur Überprüfung der Anforderungen soll eine jährliche strukturierte Abfrage erfolgen. Davon unberührt muss weiterhin die externe Qualitätssicherung durchgeführt werden.

Wesentliche Neuerung ist, dass für die Notfallversorgung jeweils ein Arzt und eine Pflegekraft benannt werden müssen. Der Arzt muss über die Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“, die Pflegekraft über die Weiterbildung „Notfallpflege“ verfügen. Für Patienten mit positivem geriatrischem Screening ist eine tägliche geriatrische Kompetenz für die perioperative Versorgung zu gewährleisten. Dazu wird ein Facharzt für Geriatrie benötigt. Insgesamt sieben SOPs müssen speziell für die Versorgung hüftgelenknaher Frakturen nachgewiesen werden. Wer nicht in der Lage ist, die Patienten innerhalb von 24 Stunden zu operieren, fällt aus dem Versorgungssystem. Die Behandlung hüftgelenknaher Frakturen gehört zum Kerngeschäft jeder (unfall)chirurgischen Klinik. Es bleibt zu hoffen, dass die bürokratischen Hürden nicht dazu führen, dass die flächendeckende Versorgung dieser Verletzungen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Immer neue Gesetze und Richtlinien des G-BA lassen den bürokratischen Aufwand in den Kliniken exponenziell ansteigen. Es bleibt zu hoffen, dass die damit verbundene Distraktion von unserer eigentlichen Aufgabe – der optimalen chirurgischen Versorgung der uns anvertrauten Patienten – nicht genau das Gegenteil der intendierten Absicht des Gesetzgebers bewirkt.

Die Corona-Pandemie war und ist ein Stresstest für unsere Kliniken, den wir hervorragend bestanden haben. Die Leistungsfähigkeit insbesondere in der Notfallversorgung sollten wir unter allen Umständen erhalten. Trotz aller bürokratischen Hürden sollte unser Fokus patientenorientiert bleiben. Die Patienten können und wollen wir nicht ändern, die Versorgungsstrukturen schon.

Hahn P: Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten . Passion Chirurgie. 2020 September, 10(09): Artikel 01_01.