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Akademie Aktuell: Update zum Curriculum „Osteosynthese“

Zahlreiche stets gut besuchte und hochkarätige Fortbildungsveranstaltungen des BDC sind im letzten Jahr Opfer der Pandemie geworden. Auch die strukturierte Fortbildungsreihe „Curriculum Osteosynthese“ der BDC|Akademie war betroffen.

Diese Seminarreihe richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die am Ende ihrer Facharztweiterbildung Orthopädie/Unfallchirurgie stehen oder sich auf die Prüfung „Spezielle Unfallchirurgie“ vorbereiten. Die BDC|Akademie verleiht Chirurginnen und Chirurgen, die an den beiden Osteosynthese-Workshops „Obere Extremität“ und „Untere Extremität“ sowie an einem weiteren Kurs dieser Seminarreihe teilgenommen haben, als Qualifikationsnachweis das BDC-Zertifikat Osteosynthese.

Hatten wir zunächst geglaubt, die Seminare als Präsenzveranstaltungen durchführen zu können, wurden wir Anfang des Jahres 2021 erneut mit den Auswirkungen der Pandemie konfrontiert. Im Vorstand wurde daher beschlossen, die Kurse Osteosyntheseverfahren: Obere Extremität und Osteosyntheseverfahren: Untere Extremität als Online-Seminare („Webinare“) zu veranstalten. Mit Unterstützung eines externen IT-Dienstleisters konnten wir sehr erfolgreich das erste Webinar mit dem Titel „Osteosyntheseverfahren: Obere Extremität“ am 29.04. und 30.04.2021 durchführen. Obwohl wir uns nicht face-to-face („f2f“) sehen konnten, wurde das Format von den Teilnehmenden durchgehend als sehr gut bewertet. Und das, obwohl die praktischen Übungen am Kunstknochen leider entfallen mussten.

Ein Schwerpunkt der Fortbildungsveranstaltung lag auf der Versorgung der proximalen Humerusfrakturen. Nicht zuletzt durch medico-legale Probleme wird derzeit die konservative Behandlung von Oberarmkopfbrüchen wieder in den Fokus gerückt, obwohl wir Referierenden davon überzeugt sind, dass die modernen Verfahren mit winkelstabilen Implantaten, intramedullären Kraftträgern und inversen Prothesen zu einer wesentlichen Verbesserung der Therapie geführt haben. Bei genauer Betrachtung haben jedoch alle operativen Verfahren immer noch eine relativ hohe Komplikationsquote. Die renommierten Referenten konnten herausarbeiten, wann welche Form der konservativen oder operativen Versorgung durchgeführt werden sollte.

Die Versorgung der oftmals komplexen distalen Humerusfrakturen hat sich seit Einführung der präformierten winkelstabilen Implantate deutlich verbessert und auch vereinfacht. Trotzdem gibt es – insbesondere in der geriatrischen Altersgruppe – Versorgungsprobleme bei osteoporotischen Trümmerfrakturen. In diesen Fällen ist die Prothetik den gelenkerhaltenden Eingriffen klar überlegen.

Die Teilnehmenden haben sich über die Chat-Funktion lebhaft in die Diskussion eingeschaltet. Gerade bei der Diskussion der Vorträge sind wir aber auch an die Grenzen der digitalen Kommunikation gestoßen. Präsenzveranstaltungen haben unter dem Aspekt des direkten, persönlichen Austausches immer noch Vorteile gegenüber Onlineformaten.

Höhepunkt des zweiten Webinartages war die Darstellung der Frakturbehandlung des Ellenbogens und des Unterarms im Wachstumsalter. Die Themen wurden von zwei, in der Kindertraumatologie besonders erfahrenen, Unfallchirurginnen aus Hamburg und Frankfurt ausgezeichnet präsentiert. Entsprechend positiv fielen die Reaktionen der Teilnehmer auf die Vorträge und die anschließende Diskussion aus. Das Webinar wurde abgeschlossen mit einem Vortrag zur Behandlung der distalen Radiusfraktur. Seit mittlerweile zwei Jahrzehnten ist die volare Osteosynthese mit einer wie auch immer gestalteten winkelstabilen Platte der Behandlungsstandard. Es gibt allerdings auch Frakturkonstellationen, die ein anders Vorgehen erfordern. Alternative Osteosyntheseverfahren wurden ins Gedächtnis gerufen. Auch auf die Bedeutung der Versorgung von Nebenverletzungen wurde explizit verwiesen.

Die Weiterbildungsreihe wird mit dem Webinar „Osteosyntheseverfahren: Untere Extremität“ am 07. und 08. Oktober 2021 fortgesetzt. Es folgen der Kurs zu den Grundlagen der Korrektur von Deformitäten mittels Ringfixateur und der Kurs zu Versorgungskonzepten und Zugangswegen untere Extremität im November 2021.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die mit der strukturierten Fortbildungsreihe „Curriculum Osteosynthese“ begonnen haben, können somit das Zertifikat „Osteosynthese“ der BDC|Akademie noch in diesem Jahr erhalten.

Es bleibt die Hoffnung, dass wir uns im Jahre 2022 wieder durchgehend persönlich sehen können. Die Vorbereitungen dafür sind bereits angelaufen.

Hahn M P. Update zum Curriculum „Osteosynthese“. Passion Chirurgie. 2021 September; 11(09): Artikel 04_01

Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten

Editorial in der Septemberausgabe der Passion Chirurgie 09/2020

Die deutschen Notfallaufnahmen arbeiten am Limit. Personalmangel und der Ansturm der Patienten, die durchaus auch in anderen Strukturen versorgt werden könnten, sorgen dafür, dass die Wartezeiten oft fünf, sechs und mehr Stunden betragen. Ein Zustand, der so nicht hinnehmbar ist. Eine vorübergehende Besserung brachte nur der Corona-Lockdown. Die Notfallambulanzen blieben leer. Ein flüchtiger Moment der Entspannung.

Die Politik ist nicht tatenlos geblieben. Jens Spahn, der als produktivster Gesundheitsminister aller Zeiten in die Geschichtsbücher eingehen will, hat einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Derzeit steht dem Patienten im subjektiven Notfall nach eigenem Ermessen die Einbeziehung der drei beteiligten Bereiche ambulanter Sektor, Krankenhäuser und Rettungswesen zur Verfügung. Mit der Reform der Notfallversorgung sollen die Patientenwünsche kanalisiert und eine „Patientensteuerung“ erreicht werden. An neue Begrifflichkeiten werden wir uns gewöhnen müssen. Die regional sehr unterschiedlich entwickelten Notdienststrukturen sollen in ein verbindliches System der integrierten Notfallversorgung (INV) überführt werden. Ziel ist die enge Verzahnung der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung.

Die zentrale telefonische Lotsenfunktion der INV übernimmt künftig das Gemeinsame Notfallleitsystem (GNL). Über das GNL werden Leistungen der medizinischen Notfallrettung, Krankentransporte und eine telemedizinische oder aufsuchende notdienstliche Versorgung „disponiert“. Die dazu nötige digitale Vernetzung erfordert Softwarelösungen, die allerdings erst noch geschaffen werden müssen.

Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen an ausgewählten Krankenhäusern eingerichtet werden. Das INZ wird die erste Anlaufstelle für Patienten im Notfall sein. In den INZ erhalten die Patienten in Zukunft eine Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs. Im INZ soll entschieden werden, ob Patienten stationär in der Klinik oder ambulant versorgt werden.

Die ärztliche Mitsprache darüber, wo Standorte für die integrierten Notfallzentren entstehen, ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Hierüber entscheiden die erweiterten Landesausschüsse, in denen Kassen, Kassenärztliche Vereinigung und Landeskrankenhausgesellschaft vertreten sind. Und zu guter Letzt soll die medizinische Notfallversorgung der Rettungsdienste der Länder als eigenständige Leistung der medizinischen Notfallrettung anerkannt werden. Der Rettungsdienst wird damit Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Gesetz soll bis Ende 2020 verabschiedet werden. Danach ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Zug. Dieser muss für alle Bereiche des neuen Gesetzes eine Richtlinie beschließen: Wie die integrierten Notfallzentren ausgestattet werden sollen (Personal und Apparate), wie das Verfahren der Ersteinschätzung gestaltet werden soll und welchen Umfang die dort zu leistende notdienstliche Versorgung haben wird? Lassen wir uns überraschen!

Apropos G-BA, auftragsgemäß hat dieser vor gar nicht langer Zeit eine Regelung zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschlossen. Sinn der Maßnahme ist eine „bedarfsgerechte“ Verbesserung der Notfallversorgungsstrukturen in Deutschland.

Mit anderen Worten: Die Zahl der benötigten Zentren soll auf etwa 700 reduziert werden. Ob sich damit überfüllte Notfallambulanzen wirklich vermeiden lassen, ist eher fraglich.

Auf die Krankenhäuser kommt noch ein weiterer Beschluss des G-BA zu. Die Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL). Eine deutliche Reglementierung der chirurgischen Versorgung. Diese tritt – Corona sei Dank – zum Glück erst am 1.1.2021 in Kraft. Nur die Kliniken, die die Mindestanforderungen der QSFFx-RL erfüllen, dürfen in Zukunft hüftgelenknahe Femurfrakturen versorgen. Zur Überprüfung der Anforderungen soll eine jährliche strukturierte Abfrage erfolgen. Davon unberührt muss weiterhin die externe Qualitätssicherung durchgeführt werden.

Wesentliche Neuerung ist, dass für die Notfallversorgung jeweils ein Arzt und eine Pflegekraft benannt werden müssen. Der Arzt muss über die Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“, die Pflegekraft über die Weiterbildung „Notfallpflege“ verfügen. Für Patienten mit positivem geriatrischem Screening ist eine tägliche geriatrische Kompetenz für die perioperative Versorgung zu gewährleisten. Dazu wird ein Facharzt für Geriatrie benötigt. Insgesamt sieben SOPs müssen speziell für die Versorgung hüftgelenknaher Frakturen nachgewiesen werden. Wer nicht in der Lage ist, die Patienten innerhalb von 24 Stunden zu operieren, fällt aus dem Versorgungssystem. Die Behandlung hüftgelenknaher Frakturen gehört zum Kerngeschäft jeder (unfall)chirurgischen Klinik. Es bleibt zu hoffen, dass die bürokratischen Hürden nicht dazu führen, dass die flächendeckende Versorgung dieser Verletzungen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Immer neue Gesetze und Richtlinien des G-BA lassen den bürokratischen Aufwand in den Kliniken exponenziell ansteigen. Es bleibt zu hoffen, dass die damit verbundene Distraktion von unserer eigentlichen Aufgabe – der optimalen chirurgischen Versorgung der uns anvertrauten Patienten – nicht genau das Gegenteil der intendierten Absicht des Gesetzgebers bewirkt.

Die Corona-Pandemie war und ist ein Stresstest für unsere Kliniken, den wir hervorragend bestanden haben. Die Leistungsfähigkeit insbesondere in der Notfallversorgung sollten wir unter allen Umständen erhalten. Trotz aller bürokratischen Hürden sollte unser Fokus patientenorientiert bleiben. Die Patienten können und wollen wir nicht ändern, die Versorgungsstrukturen schon.

Hahn P: Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten . Passion Chirurgie. 2020 September, 10(09): Artikel 01_01.

BDC|Landesverband Bremen

Jahresbericht 2009

Seit mehreren Jahren führt der Landesverband Bremen zusammen mit dem Landesverband Niedersachsen und dem ANC Niedersachsen eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung durch.

Die diesjährige Sitzung fand am 07.02.2009 im Diakoniekrankenhaus Friederikenstift, Hannover, statt.

Hochkarätige Referenten sprachen zu aktuellen und praktisch relevanten Fachthemen aus dem chirurgischen Spektrum (u.a. NOTES, Rotatorenmanschettenruptur, Handinfektionen).

Mit Herrn Professor Haubitz konnte der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Niedersachsen als Redner gewonnen werden. Prof. Haubitz diskutierte anschließend sehr angeregt mit den Teilnehmern der gut besuchten Veranstaltung über Probleme der Weiterbildung im Gebiet Chirurgie.

Die erfolgreiche Tagung wurde mit der erstmals ins Programm aufgenommenen berufspolitischen Fragestunde beendet.

Als Termin der nächsten Jahrestagung wurde der 13.2.2010 festgelegt. Turnusmäßig findet die Veranstaltung wieder in Bremen statt.

Über das Jahr 2009 bemühten sich die Regionalvertreter der niedergelassenen chirurgischen Kollegen um eine Klärung, wie die Kassenärztliche Vereinigung Bremen den neuen Facharzt Unfallchirurgie/Orthopädie hinsichtlich der Bedarfsplanung und der Fachgruppenzuordnung bewertet.

Ständiger Diskussionspunkt in mehreren Veranstaltungen war die Entwicklung des RLV insbesondere unter Berücksichtigung der Spezialisierung innerhalb der Fachgruppe.