Schlagwort-Archiv: RSS

Einladung zur 12. Jahrestagung BDC|Hessen mit HCV e.V.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich zur 12. Jahrestagung des LV BDC|Hessen und des HCV e.V. am Mittwoch, den 22. Dezember 2021, 18.30 Uhr ein.

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen in der Coronapandemie werden wir, wie bereits angekündigt, diese gemeinsame Veranstaltung nun als Zoomsitzung durchführen.

Wir werden Ihnen die Zugangsdaten für den Beitritt zu der Zoomsitzung zeitnah nach Ihrer Anmeldung zusenden, damit die Sitzung im virtuellen Raum problemlos ablaufen kann.

Wir haben die Tagesordnung etwas gestrafft und freuen uns auf den Vortrag von Frau Prof. Dr. Katja Schlosser, Präsidentin des im Januar 2021 gegründeten Vereins „Die Chirurginnen e.V.“, die sich mit der Fragestellung: „Ist die Vernetzung der Frauen in der Medizin ein Schlüssel zum Erfolg?“ beschäftigt.

Im Anschluss an die Nachwahlen Vorstand LV BDC|Hessen berichtet Jan Henniger, 1. Vorsitzender des HCV, über die aktuellen Entwicklungen in der Berufspolitik.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Forst
Vorstand des LVBDC |Hessen

Jan Henniger
Vorstand des HCV

Einladung und Programm als PDF

DCK Kompakt: Neues Digitalformat online

Der jährliche Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) ist nach wie vor einer der Höhepunkte des chirurgisch akademischen Jahres. Klinische Trends in der chirurgischen Versorgung, Innovationen aus der Industrie und zukünftige Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt der Chirurgie werden in den vier Tagen vorgestellt und diskutiert. Aber nicht alle chirurgischen Kolleginnen und Kollegen können den Deutschen Chirurgen Kongress (DCK) besuchen.

Sie haben den DCK in diesem Jahr verpasst oder möchten den Kongress noch einmal Revue passieren lassen? Kein Problem ‒ holen Sie die Highlights digital nach. Das vom BDC in Kooperation mit der DGCH neu entwickelte Format DCK Kompakt steht Ihnen ab sofort online kostenfrei zur Verfügung und liefert in einem einstündigen Talk:

  • Highlights des Kongresses
  • Zukünftige Trends in Forschung, Weiterbildung und Krankenversorgung
  • Preview auf den DCK 2022

Experten referieren und diskutieren online die Facts zu den Hauptthemen des Kongresses, moderiert vom Kongresspräsidenten der DGCH Prof. Dr. med. Thomas Schitz-Rixen.

Die Vorbereitungen für den  DCK 2022, der vom 06.-08.04.2022 in Leipzig stattfindet, laufen bereits. Ab 1. Dezember 2021 wird das Vorprogramm online verfügbar sein: https://dck2022.de/programm/

GBA verlängert Corona-Sonderregeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (2.12.2021) verschiedene zeitlich befristete Corona-Sonderregelungen bis Ende März 2022 verlängert.

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA begründet das wie folgt: „Die vierte Welle der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, was es heißt, zu zögern und zu zaudern, statt vorbeugend entschlossen zu handeln: Es kostet Menschenleben… Mit unseren heutigen Beschlüssen leisten wir unseren Beitrag, um Krankenhäuser sowie Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patientinnen wie Patienten zu schützen.”

Dabei geht es um Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese
  • Videobehandlung

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

Kostenfreier Livestream mit Livechat: Update zu Covid-19

Liebe Mitglieder, liebe KollegInnen,

wir dürfen Sie über die kommenden Sendungen des Covid-19 Update, bei dem der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Kooperationspartner ist, informieren und Sie herzlich zum Livestream mit Livechat einladen:

06. Dezember 18:00 bis 19:00 Uhr mit den Fokusthema Quo vadis 2022?
Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Im Nachgang stehen die Sendungen als Video-on-Demand jederzeit auf der Plattform zur Verfügung.

Die Sendung ist kostenfrei für Ärzte und Ärztinnen!

  • Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer EFN-Nummer oder einem gleichwertigen Nachweis.
  • Kolleginnen und Kollegen aus Österreich / Schweiz: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer Visitenkarte, Approbation oder einem gleichwertigen Nachweis.
  1. Kostenfrei auf streamed-up.com mit Ihrer EFN oder vergleichbarem Nachweis registrieren
  2. Kategorie »Covid-19« auswählen
  3. Gewünschten Beitrag als Livestream verfolgen oder als »Video-on-Demand« ansehen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Deutscher Ärztetag: Klimaschutz nicht nur predigen, sondern praktizieren

Unter dem Schwerpunktthema „Klimaschutz ist Gesundheitsschutz“ ging am Dienstag (2.11.21) der 125. Deutsche Ärztetag in Berlin zu Ende. Man wolle nun auch in der Ärzteschaft Fakten schaffen, sagte Peter Bobbert, Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer und des Marburger Bundes. Die Zeiten freiwilliger Selbsterklärungen zu diesem Thema seien vorbei. Jetzt sei es Zeit für die Benennung ver­pflich­tender Ziele durch die Ärzteschaft, so Bobbert. Er stellte aber auch klar, dass ein resilientes und klimaneutrales Gesundheitswesen Geld koste, das man nun einfordern müsse.

Ein weiteres Ergebnis des Deutschen Ärztetages war die Ablehnung von Leistungs-, Finanz-, Ressourcen- und Verhaltensvorgaben, die ärztlich verantwortungsvolles Handeln berühren und mit dem ärztlich-ethischen Selbstverständnis unvereinbar sind. Laut Beschluss will man keine Entscheidungen treffen oder medizinische Maßnahmen vornehmen, die aufgrund wirt­schaftlicher Zielvorgaben erfolgten und dabei das Patientenwohl gefährden könnten. Die Politik solle dies als Appell verstehen, diese ärztliche Grundhaltung in der Gesetzgebung zu unterstützen.

Alle Beschlüsse der Delegierten des 125. Deutschen Ärztetages finden Sie hier.

Studie zur Corona-Pandemie: Kliniken regeln Operationsbetrieb autonom am besten

Pressemitteilung des BDC zum Operationsbetrieb in deutschen Kliniken während der Corona-Pandemie

Berlin, den 29.11.2021 – Angesichts der dramatischen Dynamik der SARS-CoV-2-Pandemie wird es unvermeidlich sein, das reguläre Operationsprogramm an den Kliniken zugunsten der Behandlung von Corona-Patienten einzuschränken. Die Betrachtung der bisherigen Wellen zeigt, dass die deutschen Kliniken während der zweiten und dritten Pandemiewelle in Abhängigkeit von den Inzidenzen und von der Dringlichkeit der Eingriffe dies eigenständig absolut situationsgerecht geregelt haben. Dagegen hat die behördlich angeordnete Absage elektiver Eingriffe während der ersten Welle zu einem undifferenzierten pauschalen Fallzahlrückgang in Kliniken geführt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die auf einem Benchmarking-Programm des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), des Verbandes für OP-Management (VOPM) und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) beruht.

Die Studie basiert auf einer Analyse der Fallzahlentwicklung in der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie der Unfallchirurgie/Orthopädie während der zweiten (Herbst/Winter 2020/2021) und dritten Welle (Frühjahr 2021) bis zum 31. Mai 2021. „Aktuell müssen wir natürlich alles tun, um schwerer erkrankte COVID-Patienten stationär bestmöglich zu versorgen. Das gilt jedoch ebenso für andere schwerere elektive Krankheitsbilder. Wenn man die Auswahl der Patienten den Kliniken überlässt, erhält man ein sehr gut austariertes, sich selbst steuerndes System, das zeigen unsere Zahlen ganz klar“, sagt Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. So sei deutlich erkennbar, dass Eingriffe mit hoher Dringlichkeit – die Krebsoperationen als Beispiel aus der Viszeralchirurgie – in der zweiten und dritten Welle nur mäßig rückläufig waren. Dagegen habe man bei Eingriffen, deren Verschiebung erfahrungsgemäß für Patienten mit keinen negativen Folgen verbunden sei, wie zum Beispiel die operative Versorgung von Hernien, deutliche Fallzahlrückgänge beobachtet, so Rüggeberg.

Hoher Fallzahlrückgang bei hoher Inzidenz, geringer Fallzahlrückgang bei niedriger Inzidenz: Auch in der Relation zwischen Operationsfrequenzen und Inzidenz zeigt sich der situationsgerechte Umgang der Kliniken mit der Pandemie. So ging die Fallzahl in den unfallchirurgisch-orthopädischen Hauptabteilungen in Hochinzidenzgebieten während der zweiten Welle um bis zu 40 Prozent zurück. In Niedriginzidenzgebieten lag der Rückgang im selben Zeitraum bei höchstens 18 Prozent. Während der ersten Welle dagegen sank die Fallzahl aufgrund der behördlichen Beschränkung elektiver Eingriffe insgesamt um bis zu 35 Prozent – und das trotz erheblich geringerer Inzidenzen im Vergleich zu den Folgewellen.

„Kliniken müssen immer dazu in der Lage sein, akute schwerere Eingriffe durchzuführen, besonders wenn es um bösartige Erkrankungen geht, um möglichst Folgeschäden für Nicht-COVID-Erkrankte zu minimieren. Niemand will gerne die Verantwortung einer Triage übernehmen, aber letztlich muss die individuelle Indikation der entscheidende Parameter sein. Die Kliniken haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, in der Pandemie den Handlungsbedarf nach Dringlichkeit des Eingriffs und aktueller Inzidenzsituation vor Ort flexibel einzuschätzen. Diesen Spielraum darf ihnen die Politik trotz der unzweifelhaft angespannten Lage nicht nehmen“, appelliert Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC.

BDC vergibt Wolfgang Müller-Osten-Medaille und Journalistenpreis 2021

Pressemitteilung des BDC zur Vergabe der Wolfgang Müller-Osten-Medaille und des Journalistenpreises 2021

Berlin, den 26.11.2021 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) vergibt die Wolfgang Müller-Osten-Medaille in diesem Jahr gleich zweimal: An Prof. Joachim Jähne, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Diakovere Henriettenstift Hannover, und an Dr. Michael Wagner, Facharzt für Chirurgie sowie für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Trägerin des Journalistenpreises der Deutschen Chirurgen 2021 ist Nina Horaczek, Reporterin bei der Wiener Wochenzeitung „Falter“.

Horaczek erhält die Auszeichnung für ihre Reportage „Emma lebt“, erschienen am 10. März 2021 im Falter. Sie handelt von einem kleinen Mädchen, das mit mehreren schweren, genetisch bedingten Fehlbildungen, unter anderem von Herz, Zwerchfell und Bauchwand, zur Welt kommt. Ihre Krankheit heißt „Pentalogie von Cantrell“ und ist extrem selten. Die Reportage schildert eindrücklich, wie Emma am Allgemeinen Krankenhaus Wien durch die fachübergreifende Behandlung von Kinderintensivmedizinern, Kinderchirurgen und Herzchirurgen therapiert wird, so dass sie heute ein einigermaßen normales Leben führen kann. „Gut recherchiert, lebendig beschrieben, laienverständlich dargestellt, das hat die Jury überzeugt“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC.

Dem ersten Preisträger der Wolfgang Müller-Osten-Medaille (WMO-Medaille) 2021, dem 1959 in Essen geborenen Jähne, gebührt die Auszeichnung vor allem für seinen Einsatz im Rahmen der deutschen Akademie für chirurgische Fort- und Weiterbildung des BDC. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), ergänzt: „Daneben hat er sich intensiv für bessere Beziehungen zwischen BDC und DGCH engagiert und wichtige Impulse gesetzt.“ Jähne studierte Medizin von 1978 bis 1984 in Düsseldorf, Birmingham (Großbritannien) und an der Johns Hopkins University, Baltimore (USA).

Michael Wagner, zweiter WMO-Preisträger in diesem Jahr, absolvierte sein Medizinstudium von 1969 bis 1975 in Mainz, Heidelberg und München. Er war noch bis 2021 unter anderem aktives Mitglied in Arbeitsgruppen des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und im Arbeitskreis “Krankenhaus- & Praxishygiene” der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). „Besondere Anerkennung gebührt ihm für seinen Einsatz in Fragen der Hygiene“, sagt H-J. Meyer. Seiner ehrenamtlichen Arbeit sei es mit zu verdanken, dass die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis in nationalen und europäischen Gremien mit Erfolg vertreten waren.

Mit der WMO-Medaille würdigt der BDC seit 1997 Mitglieder, die sich als herausragende Persönlichkeiten mit großem Engagement für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland eingesetzt oder sich besondere Verdienste um den BDC erworben haben.

Koalitionsvertrag: Übergreifende Gesundheitsversorgung nur unter Beteiligung beider Sektoren

Pressemitteilung des BDC zur Vorstellung des Koalitionsvertrages am 24.11.2021

Berlin, den 25.11.2021 – Der im Vertrag der sogenannten „Ampelkoalition“ aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für den Gesundheitsbereich vorgesehene Ausbau der Versorgung an der Sektorengrenze ist naheliegend und sachgerecht. Die geplanten integrierten Gesundheits- und Notfallzentren eröffnen die Chance, die Versorgung stärker am Bedarf der Bevölkerung auszurichten. „Gerade die Einbeziehung kurzstationärer Leistungen in dieses Konzept sehen wir sehr positiv. Allerdings muss der Gesetzgeber klarstellen, dass Leistungserbringer sowohl aus dem ambulanten als auch dem stationären Sektor in diesem Grenzbereich versorgen dürfen“, sagt Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC).

Das soll sich auch im Vergütungssystem widerspiegeln: Die neuen, „ambulantisierten“ Leistungen sollen sektorengleich über sogenannte Hybrid-DRGs vergütet werden. „Im Endeffekt kommt es natürlich darauf an, welche Kalkulation genau man den Hybrid-DRGs zugrunde legt. Die Vergütung durch Hybrid-DRGs sollte man unbedingt dazu nutzen, auch kurzstationäre Aufenthalte in den neuen Versorgungsbereich zu integrieren“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC. „Allerdings wäre es wünschenswert, sektorübergreifende Versorgung nicht nur bei ambulanten Patienten oder sogenannten Kurzliegern umzusetzen, sondern zusätzlich Wege zu öffnen, institutionelle Grenzen in der Gesamtbehandlung der Patienten zu beseitigen und entsprechende Kooperationsmodelle zu fördern“, erklärt Dr. Rüggeberg.

Den auch in der Krankenhausplanung und -finanzierung gezeigten Reformwillen begrüßt der BDC grundsätzlich. So soll die Planung künftig statt auf Fachabteilungen auf Leistungsgruppen (zum Beispiel Endoprothetik oder Wirbelsäulenchirurgie) und auf Versorgungsstufen (also Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) basieren und sich zum Beispiel an der Erreichbarkeit und demografischen Entwicklung orientieren. Auch bei der Krankenhausfinanzierung sollen die Versorgungsstufen künftig eine Rolle spielen. Zusätzlich sollen erlösunabhängige Vorhaltepauschalen das System ergänzen. In Bundesländern, die diese „Leitplanken“ umsetzen, übernimmt der Bund dann einen Anteil der Investitionsfinanzierung. Im Gegenzug sollte der Bund nach Auffassung des BDC auch mehr Planungsbefugnisse erhalten, um länderübergreifende Aspekte besser berücksichtigen zu können.

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC, sagt: „Bei alldem müssen wir aber ein gesundes Maß finden. Reformen sind insgesamt gut, wenn der Saldo zwischen Aufwand und Nutzen positiv ist, insbesondere, wenn ein deutliches qualitatives Plus in der Versorgung der Bevölkerung daraus resultiert. Reformen dürfen aber nicht zum Selbstzweck werden. Vor allem dürfen wir die Leistungserbringer nicht mit noch mehr bürokratischen Vorgaben belasten. Nicht zuletzt sieht die Ampelkoalition ja auch ein „Bürokratieabbaupaket“ vor. Dieses Vorhaben muss im Endeffekt auch wirklich umgesetzt werden.“

GBA: Meiste Corona-Sonderregeln gelten weiter

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weist darauf hin, dass die meisten Corona-Sonderregelungen unabhängig vom Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite morgen (25. 11.2021) weiter gelten. Der G-BA hat diese Regelungen bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen

  • die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
  • die erleichterten Vorgaben für Verordnungen und
  • die telemedizinische Heilmittelbehandlung.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

Die Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind ebenfalls auf der Website des G-BA zusammengefasst.

Ab Mittwoch tagesaktueller Corona-Testnachweis in Arztpraxen

Ab diesem Mittwoch (24.11.2021) müssen nach dem angepassten Infektionsschutzgesetz Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Nur Patienten seien davon ausgenommen, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Meldung.

Der tägliche Antigentest kann demnach eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ sind zwei PCR-Tests pro Woche möglich. Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden. Positive Testergebnisse sind wie gewohnt meldepflichtig. 

Die KBV fordert eine Kostenübernahmeregelung für diese verpflichtenden Tests in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen.

Die komplette Meldung findet sich auf der Website der KBV.