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BDC|Schnittstelle – im Fokus: Professor Andreas Kirschniak

Unser Format BDC|Schnittstelle präsentiert in regelmäßigen Abständen Persönlichkeiten mit wichtigen Funktionen im BDC. Heute im Fokus: Professor Andreas Kirschniak, Chefarzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Leiter des Themenreferats Nachwuchs.

1. Herr Professor Kirschniak, Welchen Auftrag haben Sie sich für Ihre Themenreferate persönlich auf die Fahne geschrieben? Was sind Ihre Pläne?
Als Leiter des Themenreferates „Nachwuchs“ ist es mir ein Anliegen die bestehenden BDC-Nachwuchsprogramme stetig weiterzuentwickeln und neue Konzepte für die Weiter- und Fortbildung zu erarbeiten. Ein kürzlich umgesetztes Projekt ist das Videoangebot zur M3-Prüfungsvorbereitung „Watch&Learn“, bei dem wir elf Prüfungssimulationen zum M3-Examen aufgezeichnet haben. Es steht seit November 2023 über die BDCeAkademie Medizinstudierenden zur Verfügung. Alle Nachwuchsangebote haben das Ziel, Begeisterung für das chirurgische Fach zu wecken oder bereits vorhandenes Interesse zu verstärken.

2. Welches Thema liegt Ihnen in den nächsten Jahren besonders am Herzen?
Durch die zunehmende Technologisierung in der Chirurgie wird eine strukturierte Weiterbildung immer schwieriger. Viele Eingriffe werden heutzutage minimalinvasiv oder roboterassistiert durchgeführt. Diese Eingriffe stellten früher eine gute Möglichkeit dar, jüngeren Kolleg:innen Eingriffe zu assistieren. Heutzutage übernehmen Asisstent:innen dagegen häufig die Kameraführung oder die Table Assistance und rücken dabei in den Hintergrund. Daher müssen wir an neuen Weiterbildungskonzepten arbeiten; zusammen mit anderen Ressorts des BDC, wie zum Beispiel mit den Themenreferaten „Digitalisierung und technische Innovation“ oder „Familie und Beruf“. Auch die Krankenhausreform und die Ambulantisierung werden uns in Hinblick auf die chirurgische Weiterbildung vor neue Herausforderungen stellen, für die wir zeitnah gute Lösungen finden müssen.

3. Wie möchten Sie die Themen mit dem BDC anpacken? Wen und was benötigen Sie dafür?
Zunächst ist es wichtig, unsere Arbeit sichtbar zu machen und aufzuzeigen, dass es sich lohnt, sich in Gremien zu engagieren. Um die Weiterbildung in den Fokus zu rücken, benötigen wir noch mehr engagierte Köpfe, die sich mit Kreativität und Pragmatismus dem Problem stellen und sich für kontinuierliche Verbesserungen einsetzen.

4. Was wünschen Sie sich für den BDC und Ihre Arbeit in den nächsten Jahren nach innen und nach außen?
Ich würde gerne das Videoprojekt „Watch&Learn“ weiterentwickeln und ausbauen. Ich halte das Format für eine gute und neuartige Unterstützung in der Vorbereitung auf mündliche und praktische Prüfungen. Es ist zugleich jedoch extrem herausfordernd möglichst viele Prüfungssituationen und -inhalte damit darstellen zu können. Das durchweg gute Feedback zu dem Format bestätigt uns aber darin, hier weiter zu machen.

Zudem sollte der BDC in den sozialen Medien noch deutlicher sichtbar werden, um den Nachwuchs früher zu erreichen. Die Nachwuchskampagne „Kein Weiter ohne Bildung“ ist hierfür ein gelungenes Beispiel.

5. Warum lohnt es sich als Mitglied ein Engagement beim BDC, und wer kann/sollte für ein Mandat kandidieren?
Bei gemeinsamen Treffen der Themenreferate erhält man ständig Einblicke in Bereiche, die man vielleicht selbst nicht so im Fokus hat und erweitert dadurch seinen Horizont. Davon profitiere ich persönlich immer sehr. Aktuelle Beispiele sind die Veränderungen bei den niedergelassenen Kolleg:innen oder in anderen chirurgischen Fachdisziplinen wie der Neurochirurgie oder Kinderchirurgie. Aber auch die eAkademie des BDC bietet digitale Angebot mit vielen Gestaltungsoptionen.

Kurzporträt Professor Andreas Kirschniak
Ich bin 1976 in Rothenburg ob der Tauber geboren und im Wesentlichen in der Umgebung von Tübingen groß geworden. Nach dem Abitur startete ich als Zivildienstleistender in der Allgemein-, Viszeral und Transplantationschirurgie der Universitätsklinik Tübingen. Das Medizinstudium habe ich dort ebenfalls absolviert und parallel in der Pflege chirurgischer Stationen gearbeitet. Neben meinen Tätigkeiten an Patient:innen, bin ich einer Vielzahl von wissenschaftlichen Hilfskrafttätigkeiten nachgegangen (sowohl in der Anatomie als auch in der Sektion für minimalinvasive Chirurgie, damals geleitet von Herrn Professor G. Buess).

Die Entwicklung neuer Technologien hat mich schon früh begeistert. Im Rahmen meiner Promotion hatte ich die Möglichkeit, an der Entwicklung eines neuen Medizinproduktes teilzunehmen. Durch die Verknüpfung mit dem anatomischen Institut in Tübingen konnte ich bis 2007 die klinische Anatomie etablieren und dort durch die Einführung neuer Fixationstechniken minimal invasive Eingriffe an anatomischen Präparaten ermöglichen. Nach dem Studium verbrachte ich mein AIP in der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie im anatomischen Institut sowie dann schließlich in der Allgemeinen, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universitätsklinik. Dort erfuhr ich fast vollständig meine gesamte klinische Ausbildung mit einer Pause von zwei Jahren als Assistenzarzt, als ich in die Grund- und Regelversorgung in das Klinikum Neuwerk nach Mönchengladbach wechselte.

Nach abgeschlossener Facharztprüfung habe ich meine weitere Laufbahn an der Universitätsklinik Tübingen absolviert und dabei stetig Entwicklung vorangetrieben; sowohl wissenschaftlich als auch klinisch mit den Schwerpunkten Medizintechnik, Ausbildung und Weiterbildung und schließlich als leitender Oberarzt für die „Kolorektale Chirurgie“. 2019 erhielt ich den Ruf auf eine W2- Professur für die „Chirurgische Technologie und Training“ der Tübinger Universität. 2020 ergab sich die Möglichkeit als Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Kliniken Maria Hilf GmbH in Mönchengladbach die Leitung einer großen, chirurgischen Abteilung zu übernehmen. Dort gelang es sehr rasch, die roboterassistierte Chirurgie zu implementieren und die minimalinvasive Chirurgie ebenfalls auf das gesamte Spektrum chirurgischer Eingriffe zu übertragen.

Neben der beruflichen Entwicklung galt mein Interesse schon immer der Nachwuchsarbeit, zunächst als Vorsitzender der CAJC der DGAV, und dann als Nachwuchsressortleiter des BDC. Ab April 2025 werde ich zudem die Funktion des stellvertretenden Akademieleiters im BDC übernehmen.

filo

Die drei großen fachärztlichen Berufsverbände einigen sich auf die wichtigsten Themen im Wahl- und Reformjahr 2025

Mit gemeinsam rund 60.000 Mitgliedern gehören der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), der Berufsverband deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) zu den größten fachärztlichen Berufsverbänden in Deutschland. Beim gemeinsamen Spitzengespräch Anfang Januar einigten sie sich auf für die Fachärzteschaft drängende Themen im Jahr 2025.

„Das Treffen hat gezeigt: Trotz der fachlichen Unterschiede beurteilen wir die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen äußerst homogen. Dies wollen wir uns zunutze machen, gemeinsam an Konzepten arbeiten und diese an Politik sowie Öffentlichkeit adressieren. Als Union wollen wir also noch mehr bewirken“, unterstreicht die Initiatorin des Spitzentreffens, BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die drei fachärztlichen Berufsverbände beschäftigt neben dem Ausgang der Bundestagswahl 2025 die konkrete Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das Ende 2024 den Bundesrat passiert hat und dessen Maßnahmen gravierende Veränderungen in der Krankenhauslandschaft und in der ärztlichen Versorgung in Deutschland mit sich bringen wird.

Die grundsätzliche Ausrichtung begrüßen die Verbände, kritisieren jedoch nach wie vor die mangelnde Transparenz und Möglichkeit zur Beteiligung der ärztlichen Fachverbände. Ein Beispiel: Die Länder können die Leistungsgruppen ab dem Jahr 2025 den Krankenhäusern zuweisen, ab 2027 sollen die Leistungsgruppen vollumfänglich umgesetzt werden. Eine erste Definition der Qualitätskriterien der 65 Leistungsgruppen ist im KHVVG bereits enthalten, diese sollen per Rechtsverordnung noch genauer definiert werden – erstmalig bereits zum 31. März 2025. BDA, BDC und BDI fordern hierbei die Einbindung in die Überarbeitungen und maximale Transparenz gegenüber den Akteuren. „Ohne Erfahrung aus der Krankenhauspraxis bleibt die Reform ein theoretisches Konstrukt und ist so kaum umsetzbar. Die Politik kann und sollte auf Akteure mit Kenntnis der Versorgungsrealität zurückgreifen und damit uns konkret in die Planung mit einbeziehen“, fordert BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Verbände kritisieren weiterhin die Verknüpfung der Leistungsgruppen mit den zukünftigen Vorhaltebudgets. „Die Leistungsgruppen können ein sinnvolles Instrument für die Krankenhausplanung sein. Wir haben jedoch große Bedenken, ob sie zur Berechnung von Vergütungsanteilen im Sinne von Vorhaltebudgets dienen können, insbesondere, da sie – entgegen der eigentlichen Intention – fallzahlabhängig sein werden. Es besteht die große Befürchtung, dass die Vorhaltebudgets als Einsparinstrument herhalten müssen und neue Fehlanreize mit Gefahr einer Unterversorgung schaffen“, betont BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck. Die Verbände fordern daher, dass die neue Vergütungssystematik durch Strukturkostenkomponenten wie Notfallstufenzuschläge, Sicherstellungszuschläge, Zentrumszuschläge, sowie für die Weiterbildung flankiert werden, um eine mögliche ungewollte Auswirkung auf die stationäre Versorgung zu verhindern. Parallel dazu sollte eine grundlegende Anpassung der Betriebskostenfinanzierung durch die Selbstverwaltungspartner erfolgen.

Einig sind sich die Verbände zudem, dass die im KHVVG im letzten Moment ergänzten Regelungen zu der Hybrid-DRG mehr Probleme geschaffen als gelöst haben. Die Absenkung der Vergütung auf EBM-Niveau bei ungeklärter Sachkostenproblematik und fehlender Berücksichtigung der Schweregrade bewerten sie als verheerendes Signal und fordern von der Politik, dass dies in der neuen Legislaturperiode zwingend korrigiert werden muss.

Zur Sicherung des fachärztlichen Nachwuchses stehen zwei zentrale Themen im Fokus der Verbände: Die Gewährleistung einer gut organisierten und qualitativ hochwertigen fachärztlichen Weiterbildung sowie die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen. „Die Auswirkungen des KHVVG auf die Weiterbildung betrachten wir mit großer Sorge. Wir fordern einstimmig eine auskömmliche Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck. Um weitere Bürokratie zu vermeiden, erwarten die Verbände, dass Doppelprüfungen der Strukturqualität bei bestehenden Vorgaben aus den OPS und neuer Vorgaben aufgrund der Leistungsgruppensystematik von vornherein vermieden werden.

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) ist mit rund 17.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Facharztseminar Gefäßchirurgie am 17.-21.02.2025 in Berlin

Das Facharztseminar Gefäßchirurgie bringt das Spektrum der Gefäßchirurgie in sehr komprimierter Form auf den Punkt und vermittelt den aktuellen Wissensstand. Es dient zur umfassenden Vorbereitung auf die Facharztprüfung für Gefäßchirurgie sowie als Refresher-Kurs für Fachärzte und Fachärztinnen.

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.

BDC-Sonderangebot zur Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse

Der BDC hat zur Unterstützung seiner Mitglieder im Bereich des Strahlenschutzes eine Kooperation mit dem Seminaranbieter Durchblicken.org vereinbart. Der Vorteil: BDC-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 Euro bei Buchung des Strahlenschutzkurses “Aktualisierung Fachkunde Strahlenschutz” . Bei diesem Online-Kurs handelt es sich um eine kombinierte Fachkundeaktualisierung nach § 74 StrlSchG und § 48 Abs.1 StrlSchV für Ärzte und Ärztinnen, MTA/MTRA, MFA und Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen medizinischen Ausbildung und Personal in der OP/Funktionsdiagnostik.

Online-Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (bundesweit gültig)
Kombinierte Fachkundeaktualisierung nach § 74 StrlSchG und § 48 Abs.1 StrlSchV für Ärzte, MTA/MTRA, MFA und Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen medizinischen Ausbildung und Personal in der OP/Funktionsdiagnostik. Mit diesem Kurs erfüllen Sie die Fortbildungsverpflichtung zur Aktualisierung der Fachkunde Strahlenschutz, welche alle 5 Jahre nötig ist. Er besteht aus 2 Teilen:

  • Moodle-Online-Selbstlerneinheit, welche vor dem Kurs in Eigenarbeit bearbeitet wird und
  • Online-Live-Webinar mit Vorträgen und Anwesenheit über die Gotomeeting-Software.

Hier geht es zur Buchungsmöglichkeit: www.durchblicken.org.  Auf der Plattform finden Sie auch weitere Fortbildungen, beispielsweise zur Fraktursonographie.

Für Fragen steht Ihnen das BDC-Sekretariat zur Verfügung. Per E-Mail über mail@bdc.de und telefonisch unter 030-28004150.

BDC-Umfrage zur Bürokratielast in Kliniken

Noch im Herbst 2024 lautetet die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach, das Bundesgesundheitsministerium werde einen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorlegen. Dazu ist es nicht mehr gekommen, obwohl es der Vereinbarung des Koalitionsvertrags entspricht. Die verabschiedete Krankenhausreform schafft sogar neue Bürokratiehürden. Diesen möchten der BDC entgegentreten.

Mit einer Umfrage zur steigenden Bürokratielast bei klinisch tätigen Chirurginnen und Chirurgen wollen wir auf die chirurgische Perspektive aufmerksam machen und das Thema in der neuen Legislaturperiode öffentlichkeitswirksam voranbringen. Unterstützen Sie uns dabei, die Forderungen der Chirurgie auf den Punkt zu bringen und beteiligen Sie sich an der BDC-Umfrage. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement!

BDC-Umfrage

Neue Broschüre zur Weiterbildung erschienen

Der BDC hat eine neue, umfängliche Weiterbildungsbroschüre veröffentlicht, die Nachwuchsmediziner:innen und allen an der Weiterbildung in der Chirirgie Interessierten mit Tipps und Einblicken Unterstützung bietet.

Die Chirurgie ist eines der faszinierendsten Fachgebiete der Medizin – aus gutem Grund: Sie hilft Menschen ganz unmittelbar. Und: Sie steht technologisch stets an der Spitze. Gute Chirurgie ist eine Kombination aus Fachwissen, Empathie und manueller Fertigkeit. Daher sollten Operateur:innen von morgen alle drei Ebenen trainieren. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e. V. (BDC) hilft gerne mit dieser Broschüre zur Weiterbildung – mit wertvollen Tipps und Insights, die den Weg zur Weiterbildung und auch während denWeiterbildung unterstützen sollen.

Hier geht´s zur digitalen Ausgabe der Broschüre

Diese Broschüre richtet sich alle, die an einer Weiterbildung in der Chirurgie interessiert und oder beteiligt sind. Die Inhalte sind:

Chirurgie in Deutschland
Die acht Säulen der Chirurgie
Bausteine Chirurgie
Bausteine Allgemeinchirurgie
12 Praktische Tipps
Wahl der Klinik
Politische Entwicklung

Bewerbung
Kontakt aufnehmen
Profis fragen
Individuell bewerben
Checkliste
Vorstellungsgespräch
Fragen der Arbeitgeber
Eigene Fragen
Hospitation
Intensivstation
eLogbuch
Weiterbildung im Ausland

Chirurgie und Leben
Arbeitszeitmodelle
Dienstplanung
Schwangerschaft
Kinderbetreuung

Karrieremöglichkeiten
Notärztin und Notarzt
Intensivmedizin
D-Ärztin und D-Arzt
Niederlassung
Wissenschaft

Chirurgie live ausprobieren
Chirurgie zum Mitmachen
M3-Abschlusstraining
M3-Prüfungsvideos
BDC|Akademie
Surgeon Talk

Wir danken herzlich Benedikt Braun, Annika Hättich, Andreas Kirschniak, Johanna Miller, Frauke Fritze-Büttner, Jens Rolinger für die wertvolle inhaltliche Unterstützung bei der Erstellung der Broschüre.

 

15. Jahrestagung LV BDC|Hessen und HVC am 30. Oktober 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich zur 15. Jahrestagung des LV BDC|Hessen und des HCV e.V. ein am

Mittwoch, den 30.10.2024, 18:30 Uhr
Emmaklinik, Frankfurter Str. 51, 63500 Seligenstadt

Im Rahmen der Veranstaltung wird Herr Prof. Dr. med. Martin Hoffmann einen umfassenden Überblick über die konservativen und operativen Therapiemöglichkeiten bei adipösen Patienten mit diagnostizierter Refluxerkrankung geben. Anschließend informiert uns Herr Reinhardt Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbundes Hessen e.V., über die Auswirkungen und Herausforderungen der aktuellen Krankenhausreform“ auf den chirurgischen Klinikalltag.
Zum Abschluss der Veranstaltung wird Herr Jan Henniger, 1. Vorsitzender des HCV, ein Update zur aktuellen Berufspolitik präsentieren.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und aktiv an den Diskussionen teilzunehmen!

Wir bitten um eine Bestätigung Ihrer verbindlichen Teilnahme unter Angabe Ihres Namens und der Personenzahl bis zum 27.10.2024 per E-Mail an KarinReibstein@hcv-ev.de.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen

Frank Forst
1. Vorsitzender LV BDC|Hessen
Jan Henniger
1. Vorsitzender des HCV e.V.

Rabatt-Angebot für Kliniken bei BDC-Starterpaket

Um Kliniken in ihren Bemühungen um ihre angehenden Chirurginnen und Chirurgen zu unterstützen, erhalten sie bei einer Abnahme von fünf Starterpaketen einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent. Unterstützen Sie Ihre Weiterbildungsassistent:innen mit einem BDC-Starterpaket und zeigen sich damit als attraktiven Arbeitgeber.

Was ist das BDC-Starterpaket:
Junge Mediziner:innen auf dem Weg zum Facharzt und zur Fachärztin für Chirurgie intensiv zu unterstützen, ist eine der Missionen des BDC. Deshalb haben wir ein neues Produkt an den Start gebracht, das diesen Weg unterstützt: das BDC-Starterpaket. Es ist ab sofort erhältlich und bietet folgende Inhalte:

-ein Weiterbildungsseminar der BDC|Akademie
-Einjährige Mitgliedschaft im BDC, dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.
-6 Monate Vollzugriff mit allen Möglichkeiten auf die Lernplattform Amboss
-Teilnahme am DCK-Kongress in 2025

Das Paket hat einen Wert von mehr als 956 Euro – und kostet nur 399 Euro!

Unter folgender Webseite sind alle Paket- und Buchungsdetails aufgeführt:
www.bdc.de/karriere-jobs/starterpaket

Es gibt auch ein EXTRA-GOODIE
Treue lohnt sich! Mitglieder, die durch das BDC-Starterpaket Mitglied im BDC geworden sind und weiterhin Mitglied bleiben, erhalten vom BDC im dritten Mitgliedsjahr den DCK-Eintritt nochmal kostenfrei.

 

BDC und DGCH nehmen gemeinsam Stellung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Bundesgesundheitsminister Lauterbach spricht von einer Revolution, wenn es um die Krankenhausreform geht. Zweifelsohne haben die jüngsten Reformvorschläge das Potenzial, die deutsche Versorgungslandschaft radikal zu verändern. So äußerte auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress Herr Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin [DGIIN]) als Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, man rechne mit einer Bettenreduktion von rund dreißig Prozent im Zuge der Krankenhausreform. Gleichzeitig proklamiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Website das Ziel einer besseren Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie sowie dem Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern in ganz Deutschland.

Wichtiger Motor für die komplexen Neuerungen ist – mit Blick auf den stationären Bereich – die vergleichsweise hohe Krankenhausdichte in Deutschland in Verbindung mit besonderen Leistungshäufigkeiten in bestimmten (lukrativen) Teilbereichen. Die Leistungsinduktion resultiert im Wesentlichen aus dem DRG-System und entspricht damit dem damaligen politischen Willen bei Einführung der DRGs. Dabei wurde in Deutschland im internationalen Vergleich ein extremer Weg gewählt, indem das DRG-System nahezu zur alleinigen Einkommensquelle im Bereich der Betriebsmittel erhoben wurde. Damit unterliegt aktuell fast die gesamte Leistungserbringung an deutschen Krankenhäusern den Anreizen einer Fallzahlsteigerung. Weitere Treiber einer notwendigen Reform unserer medizinischen Versorgung sind der jetzt schon bestehende Personalmangel, der sich durch die Babyboomer noch verstärken wird, sowie ein immenser Investitionsstau, fehlender Inflationsausgleich und steigende Betriebs- und Personalkosten. Dem soll mit einer neuen Systematik mit Vorhaltepauschalen und vermehrter Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich begegnet werden.

Auch im Bereich der Notfälle besteht eine reformbedürftige Struktur, wie die hohe Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und Notfallmedizin für banale Fälle beweist. Auch hier leistet sich Deutschland ein System des nahezu unbegrenzten Zugangs. Im niedergelassenen Bereich schließlich besteht freie Arztwahl, ebenfalls ohne durchgängige Steuerungsinstrumente. Bestehende Strukturen werden ungesteuert geflutet.

Während auf Ebene der Bundesländer und Kommunen in der Vergangenheit schlichtweg die rechtliche Handhabe wie auch der politische Wille fehlten, einschneidende strukturelle Veränderungen vorzunehmen, hat der Bundesgesundheitsminister nunmehr ein ganzes Bündel von Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die neben einer Verbesserung der Versorgungsqualität vor allem einen effizienteren Einsatz des immer knapper werdenden Fachpersonals zum Ziel hat. Dazu gehört auch der aktuelle Referentenentwurf des BMG vom Juni 2024 für eine Reform der Notfallversorgung. Dessen Ziel ist die sachgerechte Steuerung von Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsebene bei einer allgemeinen Reduktion ärztlicher Leistungen.

Dazu haben BDC und DGCH gemeinsam Stellung genommen:

Grundsätzlich wird das Ziel, eine Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. Denn unbestritten sind effektive Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung in Deutschland eine wichtige Voraussetzung dafür, Menschen eine optimale Behandlung in der für die Dringlichkeit des subjektiv stets unaufschiebbaren Gesundheitsproblems geeigneten Struktur zu bieten. Entsprechend stehen im Zentrum des vorliegenden Referentenentwurfs eine Vernetzung der Versorgungsbereiche sowie die Steuerung der hilfesuchenden Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene, wenn möglich schon vor der Vorstellung in einem der sogenannten „Integrierten Notfallzentren“ (INZ). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die personellen Ressourcen, auch im vertragsärztlichen Bereich, begrenzt sind und schon jetzt nicht ausreichen, um alle Wünsche einer ständig verfügbaren ärztlichen Versorgung über Notfälle hinaus zu gewährleisten.

Folgende Anpassungen der Gesetzesplanung haben BDC und DGCH schriftlich gegenüber dem BMG gefordert:

1. Notruf/Akutfallvermittlung: Kooperation Akutleitstelle und Rettungsleitstelle

Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Bereich der Akutfallvermittlung nehmen gemäß dem vorliegenden Referentenentwurf zukünftig sogenannte „Akutleitstellen“ der KVen wahr.

Die angestrebte bundesweit einheitliche Vernetzung mit den Rettungsleitstellen, die perspektivisch idealerweise zu einer integrierten Leitstelle („Gesundheitsleitsystem“) für alle Belange der Notfallversorgung führt, wird begrüßt. Denn durch eine bedarfsgerechte Steuerung können sowohl die Notaufnahmen der Krankenhäuser als auch die Rettungsdienste entlastet werden. Gemäß vorliegendem Gesetzentwurf ist auf Antrag eines Trägers einer Rettungsleitstelle die zuständige KV zur Kooperation verpflichtet. Eine Umsetzung kann aber nur gelingen, wenn umgekehrt auch die Rettungsleitstellen gesetzlich zur Kooperation in einem solchen Gesundheitsleitsystem verpflichtet werden, das nur dann bundesweit flächendeckend installiert werden könnte. Daher muss vonseiten der Bundesländer eine solche gesetzliche Kooperationsverpflichtung für die Rettungsleitstellen auf den Weg gebracht werden. Dies sollte normativ unbedingt in der jeweiligen Landesgesetzgebung verankert werden.

2. Inhalt und Umfang der vertragsärztlichen Sicherstellung zur Entlastung des Notdienstes: Telemedizinische und aufsuchende Versorgung 24/7

Zur Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Akutversorgung von Patientinnen und Patienten werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, sich an den Integrierten Notfallzentren zu beteiligen sowie durchgängig (24/7) eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen.

BDC und DGCH lehnen eine Erweiterung des Sicherstellungsauftrags in Bezug auf die aufsuchende Versorgung 24/7 ab. Eine durchgängige aufsuchende Versorgung für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ist derzeit und mittelfristig – auch unter Zuhilfenahme telemedizinischer Maßnahmen und teilweiser Delegation auf nichtärztliches Personal – vor dem Hintergrund von Ärzte- und Fachkräftemangel nicht umsetzbar, auch wenn es Argumente gibt, die dafürsprechen. Zudem fordern die Verbände, die Beteiligung der Notdienstpraxen an den Integrierten Notfallzentren auf die bisherigen Zeitvorgaben des Notdienstes zu beschränken, es sei denn, das INZ trifft eine abweichende Vereinbarung, In vielen Bereichen haben sich bereits gut funktionierende sektorenverbindende Notfallstrukturen etabliert, die ihre zeitliche Aufgabenverteilung dem regional unterschiedlichen Patientenaufkommen angepasst haben. Diese sollten unbedingt erhalten bleiben. Mit einem zusätzlichen aufsuchenden Notfalldienst zusätzlich zur jetzt schon vorhandenen Möglichkeit des dringlichen Hausbesuchs zu den üblichen Sprechstundenzeiten würde eine Doppelstruktur mit erheblichem Missbrauchspotenzial aufgebaut.

Kritisiert wurde zudem, dass auch in diesem Gesetzesentwurf wiederum Personalkalkulationen und Lösungsansätze zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht bei Einsatz von Poolärztinnen und -ärzten fehlen.

3. Integrierte Notfallzentren – zentrale Ersteinschätzungsstelle

Integrierte Notfallzentren (INZ) werden gemäß dem Gesetzesentwurf als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen eingerichtet. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer gemeinsamen zentralen Ersteinschätzungsstelle (ZES). Zugelassene Krankenhäuser und Vertragsärzte arbeiten darin verbindlich zusammen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten ambulanten Erstversorgung. Die fachliche Leitung und Verantwortung für die ZES obliegt dem Krankenhaus, sofern in einer Kooperationsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Damit ist der Kritik der Krankenhäuser gegenüber dem ursprünglichen Eckpunktepapier der Notfallreform nachgekommen worden.

DGCH und BDC begrüßen dabei die Beauftragung des GB-A zur Entwicklung eines rechtssicheren Ersteinschätzungsinstruments für die INZ. Nur wenn dadurch eine rechtssichere Fallübergabe von der ZES an die Kooperationspraxen ohne Arztkontakt im INZ möglich wird, kann die knappe Ressource Arzt in den Notaufnahmen eingespart werden und eine echte Entlastung resultieren. Dazu gehört auch die verpflichtende digitale Fallübergabe in einem interoperablen Datenformat, nicht nur innerhalb des INZ, sondern mittelfristig auch an die Kooperationspraxen über die Telematik-Infrastruktur.

4. Kooperationspraxen

Notdienstpraxen in den Integrierten Notfallzentren haben gemäß dem vorliegenden Entwurf während der sprechstundenfreien Zeiten zeitlich begrenzt eine vertragsärztliche Notfallversorgung zu gewährleisten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, darüber hinaus für die Versorgung von Akutfällen während der Sprechstundenzeiten (außerhalb der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis), sogenannte „Kooperationspraxen“ einschließlich digitaler Fallübergabe einzubinden. Dies würde ermöglichen, Notfälle in die beteiligten Praxen einzusteuern, die gemäß der Ersteinschätzung keine Behandlung in den Krankenhausstrukturen benötigen. Dies wird aus der Sicht der Chirurgie befürwortet, zumal aus Häufigkeitsuntersuchungen bekannt ist, dass bis zu 50 Prozent der in den Krankenhausnotaufnahmen behandelten Fälle Unfallverletzte sind, von denen eine große Anzahl auch fachlich kompetent in chirurgischen Unfallpraxen versorgt werden könnten. Eine enge Kooperation zwischen dem Intersektoralen Notfallzentrum und einer chirurgischen Kooperationspraxis kann somit für leichtere Unfallverletzungen einen Arztkontakt im INZ ersparen und dadurch eine echte Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen bewirken, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Zumindest die bundesweit 2.744 niedergelassenen Durchgangsärztinnen und -ärzte (Stand 2022) in ca. 2.000 Durchgangsarztpraxen stehen den Arbeitsunfallverletzten (nach SGB VII) ohnehin während der festgelegten unfallärztlichen Bereitschaftszeit zur Verfügung und könnten in diese Versorgung einbezogen werden.

Da diese Art der Akutversorgung mit zusätzlichem Aufwand und veränderten Prozessen in den Praxen verbunden ist, sehen BDC und DGCH es für notwendig an, einen verbindlichen Auftrag an die Selbstverwaltung zu richten, diese Strukturen in Form einer Vorhaltepauschale und einer zusätzlichen fallbezogenen Vergütung zu fördern.

5. Weitere Kritikpunkte

Zur Anpassung an die Neuregelung der Erreichbarkeit ist ein Übergangszeitraum von sechs Monaten geplant. Diese Übergangsfrist soll es den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglichen, das für die vorgeschriebenen Erreichbarkeitszeiten gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Personal zu rekrutieren. Dieser Zeitraum erscheint bei der jetzigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und der zusätzlich notwendigen Ausbildung als extrem ambitioniert. Wir halten einen Übergangszeitraum von 12 Monaten für eine realistische Größe und damit für erforderlich.

Die Notfallversorgung ohne die präklinische Versorgung durch den Rettungsdienst bundesweit zu organisieren, halten wir aus medizinischer und logistischer Sicht für eine vertane Chance. Auch ließen sich hier durch Effektivitätssteigerungen gewaltige Ressourcen (das Gesamtvolumen der präklinischen Rettung beträgt in Deutschland mehr als 8,3 Milliarden €) umwidmen oder einsparen. Erweiterte Kompetenzen der Notfallsanitäter wären hier nur ein Aspekt.

Die Notfallmedizin differenziert im Erwachsenenalter selbstverständlich zwischen Chirurgie und Innerer Medizin. Im gleichen Maße ist Notfallmedizin im Kindes- und Jugendalter auch nicht ausschließlich Innere Medizin – also Pädiatrie –, da es sich auch im Kindes- und Jugendalter größtenteils um chirurgische Notfälle handelt. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf eine adäquate Behandlung. Dazu gibt es Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendchirurgie. Sofern im Referentenentwurf im Zusammenhang mit Kindern und/oder Jugendlichen eine Fachrichtung genannt wird, ist ausschließlich von der Pädiatrie respektive der Kinder- und Jugendmedizin die Rede. Die DGKCH weist mit Nachdruck darauf hin, dass Notfallzentren für Kinder und Jugendliche zur Gewährleistung einer adäquaten Versorgung nicht nur eine Fachärztin- bzw. einen -arzt für Kinder- und Jugendmedizin benötigen, sondern auch eine Fachärztin bzw. einen -arzt für Kinder- und Jugendchirurgie. Die DGKCH empfiehlt daher, den Referentenentwurf in diesem Sinne zu ergänzen und an den entsprechenden Stellen von konservativer und operativer Kinder- und Jugendmedizin zu sprechen. Die DGKCH begrüßt ausdrücklich den vorgesehenen Aufbau von Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, weist aber darauf hin, dass die Einschränkung, wonach diese Zentren an geeigneten Standorten etabliert werden können, sich in der praktischen Umsetzung als äußerst problematisch erweisen könnte. Überdies begrüßt die DGKCH die Implementierung zeitgemäßer telemedizinischer Strukturen in der Notfallversorgung ausdrücklich.

Kritisiert wird auch, dass der Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch entsprechende Informationskampagnen und eine Gesundheitserziehung im Gesetzentwurf nichts Konkretes gewidmet ist. Die Effizienz der Notfallversorgung hängt jedoch ganz wesentlich auch vom Umgang der Betroffenen mit dem System ab.

Fazit

Grundsätzlich ist das Ziel einer verbesserten Patientensteuerung in die richtige Versorgungsebene zu begrüßen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den damit einhergehenden Arzt- und Patientenzahlen sowie der sinkenden Arzt-Zeit, die bei gleicher Anzahl tätiger Kolleg:innen perspektivisch noch zur Verfügung stehen wird. Allerdings nur insoweit, als dass echte Qualitätsverbesserungen resultieren und die Gesetze nicht als reine Einsparinstrumente genutzt werden und daraus eine Wartelistenmedizin und eine Unterversorgung der Bevölkerung resultieren.

In Bezug auf das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung fehlen z. B. Regelungen zur auskömmlichen Finanzierung der Behandlung in den Kooperationspraxen sowie in den neu einzurichtenden INZ. Insbesondere hinsichtlich der Krankenhausreform fehlen sachgerechte Auswirkungsanalysen und die vorgegebenen Zeitpläne sind unrealistisch. Dies führt dann immer wieder – trotz bester Absichten – zu zweifelhaften Ergebnissen, wie wir es jüngst bei der Einführung der Hybrid-DRG oder der Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlasses (BKA) erfahren mussten.

Burgdorf F, Meyer HJ, Kalbe P, Schmitz-Rixen T: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Passion Chirurgie. 2024 Juli/August; 14(07/08): Artikel 05_04.

Webinar zur Facharztvorbereitung O&U am 27.-29.11.2024

Mit dem onlinebasierten Facharztseminar möchten wir Ihnen gebündelt und systematisch die wichtigsten Themen aus Orthopädie und Unfallchirurgie näherbringen, um Ihnen eine optimale Rekapitulation zu ermöglichen. Dafür gehen wir insbesondere auch auf zumeist selten vermittelte Inhalte, wie z. B. der Kinder- und Tumororthopädie, ein. Fallbeispiele für die klassische Prüfungssituationen runden unseren Kurs ab und geben Ihnen die notwendige Sicherheit für die anstehende Facharztprüfung. Vom Polytrauma über State of the Art bei Hallux valgus Korrekturen, Sportverletzungen, Rheuma und Skoliose bis hin zu kindlichen Wachstumsstörungen – nach Absolvierung dieses Webinars sind Sie  fit für Ihre Prüfung.

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.