Schlagwort-Archiv: Reform

Umfrage zur Berufsverweildauer von Ärztinnen und Ärzten

Sabrina Griesand studiert Physician Assistance an der Technischen Hochschule Deggendorf. Derzeit schreibt sie ihre Bachelorarbeit zum Thema „Ich arbeite noch in meinem Beruf, weil…“

In diesem Rahmen führt sie eine Online-Umfrage unter Klinikärztinnen und -ärzten durch. Ziel der Umfrage ist es, besser zu verstehen, welche Faktoren die Verweildauer und Berufsbindung von Ärztinnen und Ärzten im Klinikalltag beeinflussen.

Nach Abschluss der Auswertung erhält der BDC eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die in der Passion Chirurgie veröffentlicht werden..

Im Folgenden finden Sie den Link sowie die wichtigsten Informationen zur Studie: https://survey.th-deg.de/index.php/513534?lang=de

  • Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die aktuell in einer deutschen Klinik tätig sind
  • Dauer der Teilnahme: ca. 10–15 Minuten
  • Laufzeit: bis einschließlich 16. Juni 2025
  • Datenschutz: Die Umfrage erfolgt anonym bzw. pseudonymisiert und ist vollständig DSGVO-konform. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Die ausführliche Datenschutzerklärung ist direkt im Umfrageformular eingebunden.

Ansprechpartnerin: Sabrina Griesand sabrina.griesand@stud.th-deg.de

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und Ihre Unterstützung!

Bis zu 2.000 zusätzliche Kontakte pro Hausarztpraxis im Jahr durch neues Primärarztsystem?

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat im Rahmen des Projekts PRIMA (Primärversorgung mit Pflegefachpersonen) eine Analyse zur Einführung eines Primärarztsystems in Deutschland durchgeführt. Dabei kam heraus, dass Hausärztinnen und Hausärzte durch die Einführung eines solchen Systems mit bis zu 2.000 zusätzlichen Patientenkontakten pro Jahr rechnen müssten. Diese Zahl ergibt sich aus der Annahme, dass Hausärzte als zentrale Anlaufstelle für Patienten fungieren und somit vermehrt in die Koordination der Versorgung eingebunden werden.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

In einer gemeinsamen Presseinformation haben sich die Fachgesellschaft DGOU und die Berufsverbände BDC, BVOU und BNC zum Primärarztsystem positioniert.

Kompaktes online-Lexikon zur Krankenhausreform

Mit der Krankenhausreform, die seit Januar 2025 in Kraft ist, steht die Berliner Krankenhauslandschaft vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Das Lexikon der Berliner Krankenhausgesellschaft bietet kompakt und verständliche Erklärungen zu den zentralen Punkten der Reform. Die Themen reichen von A wie Ambulantisierung bis Z wie Zeitplan.

Zum Online-Lexikon: https://www.bkgev.de/lexikon-krankenhausreform/  

Chirurgieverband erwartet von der Politik schnelle Konstituierung und Weiterarbeit an den Reformen im Gesundheitssystem

Im Nachgang zur Bundestagswahl fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), dass die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßenen Reformen zügig weiterentwickelt und umgesetzt werden.

„Die Reform des Gesundheitssystems muss mit Priorität vorangetrieben werden. Ohne geht es nicht weiter, wenn wir den Versorgungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung auch in Zukunft abdecken wollen. Wir erwarten daher von der Politik, dass sich die Regierung schnell bildet und ihre Arbeit in der Gesundheitspolitik konstruktiv fortsetzt“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So sieht der Chirurgieverband im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gute Ansätze, fordert aber, dass es gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt wird, um die zentralen Probleme anzugehen. „Unter anderem fordern wir, dass die Politik konkrete Lösungen für die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung entwickelt. Chirurgischen Nachwuchs zu gewinnen, ist heute schon herausfordernd. Ohne eine geregelte, qualitativ hochwertige Weiterbildung werden uns zukünftig noch mehr angehende Fachärztinnen und Fachärzte abspringen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Die fachärztliche Weiterbildung und die Nachwuchssicherung gehören zu den Schwerpunktthemen der Sitzungen des Verbands beim diesjährigen Deutschen Chirurgiekongress, der vom 26. bis 28. März in München stattfindet. Für das Thema Krankenhausreform hat der BDC Professor Christian Karagiannidis, Mitglied des Expert:innenrats „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung, sowie den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, als Sprecher eingeladen.

Im Rahmen der Krankenhausreform wird auch die Notfallreform zur Sprache kommen. „Es ist uns wichtig, der Politik zu signalisieren, dass das Notfallgesetz dringend verabschiedet werden muss. Für eine Patientensteuerung, die effizient ist und eine sinnvolle und gute Versorgung der Bevölkerung darstellt, ist es unabdingbar und sollte mit der Krankenhausreform selbstverständlich verzahnt sein“, betont Burgdorf.

Der Chirurgieverband fordert von der Politik, in die Ausarbeitung der Reformgesetze einbezogen zu werden. BDC-Präsident Meyer: „Unsere Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland sichern die Grundversorgung auf dem Land und sind in der universitären Spitzenmedizin vertreten. Wir vertreten diese für die gesundheitliche Versorgungslandschaft wichtigen Fachkräfte und haben die nötige Expertise, um sich in beratender Funktion aktiv miteinzubringen.“

Zum Positionspapier des BDC

 

BDC fordert erneut die Sicherung der Weiterbildungsfinanzierung

Der BDC hat erneut auf die dringende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung im KHVVG hingewiesen. In einem offenen Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestagesfordert der Verband umfassende Anpassungen der ärztlichen Weiterbildung. In dem Schreiben heißt es (Auszug):

Die Finanzierung der Weiterbildung als Teil der Daseinsvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht ausschließlich aus bestehenden Ressourcen realisiert werden, die dann aus der übrigen Versorgung abgezogen werden. Die ureigene Aufgabe des Gesetzgebers, die Finanzierung
der ärztlichen Weiterbildung sicherzustellen, wird schon lange ignoriert.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, fordert der BDC daher, faire und transparente Regelungen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Kosten der Weiterbildung müssen in Zukunft transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den klinischen und ambulanten Einrichtungen zugewiesen werden, in denen tatsächlich die Weiterbildung stattfindet.

Das Schreiben im Detail ist hier auf der Kampagnenseite Kein Weiter Ohne Bildung nachzulesen.

GOÄ-Reform: Deutliche aber konstruktive Kritik der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen

Bei einer Sondersitzung am 9. Oktober hat das Referat niedergelassene Chirurgen (RNC) im Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) gemeinsam mit dem BDC-Vorstand Forderungen an die zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband abgestimmte Reform-GOÄ beschlossen.

Scharfe Kritik übten die Teilnehmenden an den deutlichen Abwertungen vor allem komplexer operativer Leistungen im Vergleich zur früheren ärzteeigenen Version. Dies betrifft auch häufig in der Niederlassung durchgeführte Operationen, wie etwa die Arthroskopien, die in Einzelfällen schlechter bewertet sind als im EBM. Unter anderem kritisierten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auch die Abwertung der in den Praxen häufig durchgeführten Röntgenuntersuchungen. Sie bezweifeln, dass ein finanzieller Ausgleich über die Aufwertung von Gesprächsleistungen und neu eingeführte Betreuungsleistungen möglich sein wird.
„Bei aller berechtigten Kritik konnten wir uns dennoch schlussendlich darauf einigen, den vorliegenden Reformentwurf nicht in Bausch und Bogen abzulehnen, sondern anhand einer vorgegebenen Matrix einzelne Fallkonstellationen zu berechnen und dadurch dringend notwendige Anpassungen zu identifizieren“, kommentiert der Leiter des Referats, Dr. Ralf-Wilhelm Schmitz, das Ergebnis der Sitzung. Dieser Prozess soll alle häufig durchgeführten chirurgischen Leistungen im niedergelassenen Bereich umfassen und Ende November abgeschlossen sein.

„Zusammen mit den Rückmeldungen aus den stationär tätigen operativen Bereichen werden wir eine substanzielle und durch Beispielrechnungen unterstützte Grundlage für die zugesagten weiteren Gespräche mit der Bundesärztekammer haben. Wir hoffen sehr, dass wir auf dieser Basis zu einem guten Ergebnis kommen werden“, ergänzt BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

„Als Berufsverband haben wir uns in den letzten sieben Jahren gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften bei der Fortentwicklung der GOÄ zu einer modernen Gebührenordnung intensiv eingebracht. Daher erwarten wir nun, durch exakte Auswirkungsanalysen und Nachbesserungen bei den unzureichenden Bewertungen einzelner Operationen, doch noch eine allgemein konsentierte Reform zu schaffen, auch wenn dies nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages gelingen dürfte“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. In dieser Weise hatte sich der BDC zuvor auch schon in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Bundesärztekammer geäußert.

Neuer Referentenentwurf der Approbationsordnung bringt Reform voran

Die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung könnte zum 1. Oktober 2027 in Kraft treten. Das geht aus einer überarbeiteten Fassung eines Gesetzesentwurfs hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Entwurf als „Zwischenstand“ deklariert und zur Abstimmung an die Bundesländer geschickt.

Der Fokus der Reform soll auf einen stärkeren Praxisbezug im Medizinstudium gerichtet sein. Der Nationale Kompetenzbasierte
Lernzielkatalog Medizin (NKLM) soll in der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen verbindlich verankert werden. Klinische und theoretische Inhalte sollen vom ersten Semester an miteinander verknüpft gelehrt werden. Die strikte Trennung von Vorklinik und Klinik soll aufgegeben werden.

Um den Hausärztemangel zu begegnen, liegt ein weiterer Fokus auf der Stärkung der Allgemeinmedizin bereits im Medizinstudium. Lehrpraxen sollen verstärkt in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden, wobei das BMG auf eine Selbstverpflichtung der Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner setzt, der zufolge ausreichend Lehrpraxen für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin zur Verfügung stehen sollen. Der Allgemeinmedizin soll insgesamt eine größere Rolle zukommen – auch im Praktischen Jahr (PJ). In diesem sollen Studierende künftig mindestens ein Quartal verpflichtend in einer Praxis absolvieren müssen, wobei dies neben Lehrpraxen auch in Hochschulambulanzen möglich sein soll.

Im Zuge der Änderungen der ärztlichen Ausbildung sollen auch die ärztlichen Prüfungen durch eine Weiterentwicklung der Prüfungsformate praxisnäher gestaltet werden. Dabei sollen auch die Allgemeinmedizin und die hausärztliche Versorgung in den Prüfungen abgebildet werden.

Der jetzt kursierende, aktualisierte Referentenentwurf setzt deutlich auf eine Kostenreduktion. Während vorher auf die Länder jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 300 Millionen zugekommen wären, geht das BMG durch die mittlerweile vorgenommenen Änderungen noch von Mehrkosten von 177 Millionen Euro pro Jahr für die Bundesländer aus, die schließlich die Kosten für die Hochschulen tragen.
Die einmaligen Mehrkosten sollen jedoch aktualisierter Kostenfaktoren von 88 Millionen auf 94 Millionen Euro steigen. Eingespart werden sollen die veranschlagten Kosten durch eine Reduktion der Vorlesungen um 30 Prozent und deren Ersatz durch digitale Blended-Learning-Formate. Auch stationäre Blockpraktika und das ambulante Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin sollen verkürzt werden und so zu einer Kostenreduktion beitragen.

Sowohl die Medizinstudierenden als auch die Medizinischen Fakultäten begrüßten das Ende des Stillstands der Reformbemühungen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Rückfall in die Wartelistenmedizin muss vermieden werden

Berlin, den 29. Juni 2022 – Der BDC kritisiert die jüngst vorgestellten Pläne des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach. Das Ziel, Kosten zu reduzieren, wird so nicht erreicht werden. Außerdem geht der Gesetzesentwurf zulasten der Patienten.

Lauterbachs Pläne sehen eine Abschaffung der Vergütungsanreize zur Betreuung von Notfallpatienten und so genannter Neupatienten vor. Erst vor drei Jahren waren diese eingeführt worden, um die systembedingten Wartelisten für Patientinnen und Patienten abzubauen. „Vielfach wurde gerade von Prof. Lauterbach als Beweis für eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin beklagt, dass gesetzlich Krankenversicherte keine Arzttermine bekämen. Dabei wurde unterschlagen, dass aufgrund der systembedingten Budgets und Fallzahlbegrenzungsregelungen zusätzliche Patienten von den Ärzten nur ohne Vergütung hätten behandelt werden können“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC). Lauterbachs Amtsvorgänger hatte das erkannt und über das TSVG die Behandlung neuer Patienten und vor allem von Notfallpatienten per Gesetz von diesen Einschränkungen befreit.
„Wenn der jetzige Minister diese Behandlungsmöglichkeiten jetzt wieder rückgängig macht, ist er der einzig Verantwortliche für erneute Wartelisten und Verschiebung kranker Menschen aus der ambulanten Praxis an andere Stellen des Gesundheitssystems“, so Rüggeberg. „Es ist zu erwarten, dass dann die dafür nicht vorgesehenen Notfallambulanzen der Krankenhäuser überlastet werden, und so der dortige Regelbetrieb behindert wird“, ergänzt Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC.

Der BDC appelliert daher dringend an die politisch Verantwortlichen, die Eckpunkte eines Gesetzes zur GKV-Finanzreform zurückzuziehen oder zumindest gründlich zu überarbeiten. Das Ziel einer Kostenreduktion wird so nicht erreicht werden. Im Gegenteil wird durch Fehlallokation eher eine Kostensteigerung zu erwarten sein. Ganz abgesehen davon trifft dieser Gesetzentwurf ausgerechnet die Schwächsten, nämlich die Patienten, die keinen Arzttermin bekommen, weil die Ärzte diese Termine gar nicht vergeben können, solange diese nicht außerhalb der Budgetgrenzen finanziert werden.

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.600 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.