Schlagwort-Archiv: Pressemitteilung

Journalistinnen und Journalisten: Der BDC schreibt seinen Journalistenpreis 2025 aus

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) schreibt zum zwölften Mal seinen renommierten Journalistenpreis aus. Mit diesem Preis möchte der Verband die journalistischen Beiträge auszeichnen, die die Chirurgie und ihre Facetten auf informative und packende Art beschreibt. Der Preis wird jährlich im Spätherbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Die Auszeichnung ist für journalistische Arbeiten aller Art vorgesehen. Die Beiträge sind in Textform oder für Radio, TV, als Podcast oder Online-Video willkommen. Sie sollen fachlich fundiert und allgemeinverständlich die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Aspekte thematisieren. Alle Beiträge müssen den professionellen Standards der journalistischen Arbeit und Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor beziehungsweise jede Autorin kann einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich. „Das Gesundheitssystem in Deutschland steht vor einem Transformationsprozess, der die Chirurgie maßgeblich beeinflussen wird. Dazu gehören der demografische Wandel, der rasante technologische Fortschritt in der Medizin, aber auch die aktuelle weltpolitische Lage. Wir sind gespannt, welche chirurgischen Themen die Journalistinnen und Journalisten dieses Jahr einreichen werden“, erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Oktober 2025 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. Oktober 2025 bevorzugt per E-Mail an Olivia Päßler, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (presse@bdc.de).

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

Magneten und Batterien vor Kleinkindern fernhalten!

Anlässlich des Kindersicherheitstags am 10. Juni macht die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) auf die Gefahren aufmerksam, die durch das Einatmen oder Verschlucken von Fremdkörpern bei Kleinkindern entstehen können.

Gerade Kleinkinder erkunden ihre Umgebung gerne über den Mund und sind daher besonders gefährdet, herumliegende Gegenstände zu verschlucken. Dabei kann es sich um Spielsachen, Münzen, Batterien und vieles andere handeln. Die Statistik zeigt, dass sich derartige Fälle in den letzten Jahren häufen.

Gerät der Fremdkörper in die Luftröhre kann dies durch Blockierung der Atemwege zum Ersticken führen. Aber auch wenn Gegenstände verschluckt werden, kann es lebensbedrohlich werden, da diese beispielsweise in der Speiseröhre stecken bleiben und neben einem schmerzhaften Fremdkörpergefühl dazu führen können, dass der eigene Speichel nicht mehr geschluckt werden kann. Verbleibt ein Fremdkörper über längere Zeit dort, kann es zu Druckschädigungen in der Speiseröhrenwand kommen und im Verlauf zu schweren Infektionen und/oder Blutungen führen. Bei Knopfzellen kommt es zum Stromfluss und damit zur direkten Arrosion der anliegenden (Speiseröhren-)Wand.

Ist der Gegenstand bereits im Magen, verursacht dies akut meist weniger Beschwerden. Besonders große oder scharfkantige Gegenstände können jedoch auch erst im Verlauf zu Problemen führen, indem sie beispielsweise einen Darmverschluss oder innere Verletzungen hervorrufen. Eine besondere Gefahr geht hier von sogenannten Supermagneten aus, die sowohl als Spielzeug verkauft werden, aber auch an Magnettafeln zu finden sind. Werden mehrere Magnete verschluckt, kann dies dazu führen, dass diese sich in unterschiedlichen Abschnitten des Magen-Darm-Traktes gegenseitig anziehen und es zu einem Absterben der dazwischenliegenden Strukturen wie der Darmwand und der Blutgefäße kommt. Leider führt dies immer wieder auch zu Todesfällen.

Die Behandlung von Kindern mit verschluckten oder eingeatmeten Fremdkörpern findet in spezialisierten Zentren statt. Hierbei werden die Fremdkörper in der Regel endoskopisch mittels Zangen oder Fangkörbchen geborgen. Zuvor erfolgt oftmals eine oder mehrere Röntgenaufnahmen von Brustkorb und Bauchraum, um bei röntgendichtem Material wie Metall die genaue Lage und Anzahl zu bestimmen. Bei in der Speiseröhre gelegenen Knopfzellen kann bei Kindern unter einem Jahr Honig verabreicht werden, um die Schädigung zu verlangsamen.

„Auch wenn die richtig ernsthaften Fälle glücklicherweise noch überschaubar sind, empfehlen wir allen Eltern, ihr Zuhause auf derartige Gefahrenquellen abzusuchen und entsprechende Gegenstände außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren“, erklärt DGKJCH-Sekretär Dr. Benjamin Schwab-Eckhardt, Facharzt für Kinderchirurgie und Oberarzt an der Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik in Nürnberg. Insbesondere verschluckbare Magnete bergen ein hohes Risiko für potentiell lebensbedrohliche Situationen. Zudem sollten Batteriefächer von Spielzeug mit Knopfzellen immer mit Schrauben gesichert sein, um ein unbeabsichtigtes Öffnen zu verhindern. Aber auch Led-Lämpchen, Fernbedienungen und andere Elektrogeräte stellen typische Gefahren im Haushalt dar. Einige Hersteller sind bereits dazu übergegangen, ihre Knopfbatterien mit einem bitteren Geschmacksstoff zu überziehen um ein versehentliches Verschlucken zu verhindern. Hierfür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage oder Vereinbarung.

„Haben Eltern den begründeten Verdacht, dass ihr Kind einen Fremdkörper verschluckt hat, sollten sie umgehen einen Arzt aufsuchen“, rät Schwab-Eckhardt.

Die Leitlinie zur Versorgung von Kindern mit verschluckten oder eingeatmeten Fremdkörpern wurde erst im vergangenen Dezember aktualisiert (https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/001-031).

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)
Die Kinderchirurgie, vertreten durch die DGKJCH, ist eine wesentliche Säule der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Zu ihr gehören neben der allgemeinen Kinderchirurgie die Neugeborenenchirurgie, Kinderurologie, Kindertraumatologie (Kinderunfallchirurgie) und die chirurgische Kinderonkologie. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen, denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

Scheinselbstständigkeit – BDA, BDC und BDI pochen auf Rechtssicherheit

Ärztliche Kooperationen dürfen nicht länger durch die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit behindert werden – das forderten Delegierte aus Anästhesiologie, Chirurgie und Innerer Medizin in einem gemeinsamen Antrag auf dem 129. Deutschen Ärztetag. Der Ärztetag überwies den Antrag zur weiteren Prüfung an den Vorstand der Bundesärztekammer. Damit bleibt das Thema auf der gesundheitspolitischen Agenda – und der Handlungsdruck hoch. 

In ihrem Antrag forderten die Delegierten, dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen gesetzlich vorgesehener Kooperationen – etwa bei ambulanten Operationen (§ 115b SGB V), Hybrid-DRGs (§ 115f SGB V), spezialfachärztlicher Versorgung (§ 116b SGB V) oder im Rahmen der Integrierten Versorgung (§ 140a SGB V) – endlich sozialversicherungsrechtlich klar geregelt werden. Ziel müsse es sein, der wiederkehrenden Gefahr einer Einstufung als Scheinselbstständigkeit verlässlich vorzubeugen.

„Der Gesetzgeber muss dringend nachsteuern und die im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte zur Entlastung ärztlicher Tätigkeiten auch auf andere Kooperationsformen ausweiten“, sagt Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA). „Die bestehende Rechtsunsicherheit konterkariert die medizinisch sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Klinik- und Vertragsärzteschaft – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein nicht tragbarer Zustand.“

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) unterstützen diesen Appell und betonen die Dringlichkeit einer klaren gesetzlichen Regelung. „Man kann nicht im großen Stil die Ambulantisierung von Operationen fordern, um dann die freiberuflich tätigen Akteure der daraus resultierenden fachlichen Kooperationen unter den Generalverdacht der Scheinselbständigkeit zu stellen“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

„Dass sich der Vorstand der Bundesärztekammer weiter mit der Problematik befassen wird, ist ein wichtiges Signal, denn Ärztinnen und Ärzte brauchen endlich die Gewissheit, dass ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit nicht im Nachhinein als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird. Klare sozialversicherungsrechtliche Leitplanken reduzieren Bürokratie, schaffen Vertrauen und setzen Ressourcen dort frei, wo sie gebraucht werden – bei den Patientinnen und Patienten“, so Dr. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI.

In Anbetracht dessen fordern BDI, BDC und BDA eine explizite Klarstellung in den Sozialgesetzbüchern (insbesondere SGB IV, V und VI), dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen gesetzlich geregelter Kooperationsformen nicht als abhängige Beschäftigung gelten und entsprechend sozialversicherungsrechtlich nicht als solche behandelt werden. Nur so lassen sich Bürokratie abbauen, die Versorgung stärken und die ärztliche Berufsausübung über Sektorengrenzen hinweg zukunftsfähig gestalten.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

BDA, BDC und BDI begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag sich mit Abwertung der Hybrid-DRGs befasst

Ärztinnen und Ärzte aus der Anästhesiologie, Chirurgie und Inneren Medizin haben sich auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig mit einem gemeinsamen Antrag gegen die schrittweise Abwertung der Hybrid-DRGs auf EBM-Niveau ausgesprochen und vor den Folgen für die Ambulantisierung gewarnt. Der Antrag wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen und soll dort weiter beraten werden. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) begrüßen, dass der Deutsche Ärztetag das Thema aufgegriffen hat und es mit der Überweisung an den Vorstand weiterhin auf der gesundheitspolitischen Agenda bleibt.

„Die schrittweise Angleichung der Hybrid-DRGs an das EBM-Niveau ist ein gesundheitspolitischer Irrweg“, mahnt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia. „Die Hybrid-DRGs sollten ein Brückenschlag zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein – wenn man sie nun faktisch auf EBM-Niveau abwertet, reißt man diese Brücke wieder ab. Das gefährdet Versorgungsstrukturen und blockiert die Ambulantisierung.“

Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten die drei Verbände vor den Folgen dieser Abwertung gewarnt. Eine alleinige Ausrichtung der Vergütungen am EBM-Niveau werde zur Untervergütung der im Hybrid-DRG-System umfassten Leistungen führen, kritisieren BDA, BDI und BDC. Denn die Kosten für eine Verweildauer von bis zu zwei Belegungstagen, so wie es der neue Leistungskatalog für Hybrid-DRG vorsieht, sind nicht im aktuellen EBM enthalten. Investitionen, die aufgrund von Hybrid-DRGs getätigt werden, um entsprechende Strukturen aufzubauen oder bestehende weiterzuentwickeln, seien dann nicht mehr gesichert – mit der Gefahr einer massiven Unterversorgung von Patientinnen und Patienten.

„Die Absenkung der Vergütungen auf EBM-Niveau ist nicht nur ein finanzieller Rückschlag für unsere Mitglieder, sondern auch ein massives Hindernis für die Ausweitung des Hybrid-DRG Katalogs und damit die Weiterentwicklung der Ambulantisierung. Investitionen in ambulante Strukturen werden unrentabel und die Hybrid-DRGs, die eigentlich als Anreiz gedacht waren, werden zum Kostenproblem, so BDA-Vize Vescia.

Für die Chirurgie sieht der BDC ebenfalls gravierende handwerkliche Fehler in der Umsetzung der Hybrid-DRG: „Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate, abgegolten. Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

BDA, BDI und BDC appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, die im KHVVG vorgesehene Vergütungsabsenkung zu überdenken und gesetzlich zu revidieren. Die Ambulantisierung könne nur gelingen, wenn sie auch ökonomisch tragfähig sei.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

BDA, BDI und BDC begrüßen Beschluss des Deutschen Ärztetags

Mit breiter Zustimmung hat der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig einen Beschluss gefasst, der die Vertragspartner gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz auffordert, die gesetzlich vorgeschriebene Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten endlich fristgerecht und konsequent umzusetzen. Der Antrag wurde fachübergreifend von anästhesiologischen, chirurgischen und internistischen Delegierten eingebracht.

Dementsprechend begrüßen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) den Beschluss als ein starkes Signal an Politik und Selbstverwaltung: „Die strukturelle Unterfinanzierung der ärztlichen Weiterbildung gefährdet zunehmend die Qualität der medizinischen Versorgung und die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses – gerade in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels und grundlegender Reformen in der Krankenhauslandschaft“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

In ihrem Antrag haben die Delegierten noch einmal ausdrücklich auf die entsprechende gesetzliche Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz hingewiesen. Demnach müssen sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die private Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als zuständige Vertragspartner bis spätestens 31. Dezember 2025 darauf einigen, wie die Kosten der ärztlichen Weiterbildung künftig in der Krankenhausvergütung berücksichtigt werden. Grundlage dafür soll ein Konzept des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sein. Dieses Konzept soll noch in diesem Jahr finanzielle Zu- oder Abschläge definieren, die möglichst auch an die Qualität der Weiterbildung in einer Einrichtung gekoppelt sind.

„Die ärztliche Weiterbildung ist keine Randnotiz im Klinikalltag – sie ist ein zentrales Qualitätsversprechen an die Patientinnen und Patienten von morgen. Der Beschluss des Deutschen Ärztetags muss nun politisch, praktisch und vor allem umgehend umgesetzt werden“, fordert BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck.

Schon im Jahr 2024 hatten die anästhesiologischen und chirurgischen Fachverbände in einem offenen Brief an den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf die Missstände hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gemacht. Die darin geforderte fondsbasierte Lösung – mit klarer Zuordnung der Mittel an die tatsächlich weiterbildenden Einrichtungen – könnte laut Ansicht der Verbände eine faire und transparente Refinanzierung ermöglichen.

Ihr Appell an die Politik: Die Weiterbildungsarbeit sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse nicht nur in Kliniken, sondern auch im ambulanten Bereich strukturell und finanziell gestärkt werden. Andernfalls drohe langfristig ein Qualitätsverlust in der medizinischen Versorgung.

Die ärztlichen Berufsverbände fordern die Vertragspartner und das Bundesgesundheitsministerium auf, die gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2025 einzuhalten und ein tragfähiges Finanzierungskonzept auf den Weg zu bringen – auch als Antwort auf den zunehmenden Versorgungsdruck durch Fachkräftemangel, Ambulantisierung und eine immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland.

„Die gesetzlichen Vorgaben liegen vor. Jetzt sind die Vertragspartner in der Pflicht, gemeinsam mit dem InEK zeitnah verlässliche Konzepte vorzulegen, die die realen Kosten der Weiterbildung sachgerecht berücksichtigen“, so BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Chirurgische Verbände warnen vor Folgen eines verpflichtenden Primärarztsystems

Gerade im Falle eines Unfalls ist eine schnelle und kompetente medizinische Versorgung entscheidend. Insbesondere bei akuten Verletzungen, wie sie im Sport oder im Alltag häufig vorkommen, zeigt die aktuelle Diskussion um ein verpflichtendes Primärarztsystem für gesetzlich Krankenversicherte, das Union und SPD im Koalitionsvertrag vorschlagen, aus Sicht der zuständigen Fachgesellschaft DGOU und der Berufsverbände BDC, BVOU und BNC gravierende Schwächen auf. Sie warnen eindringlich vor den Folgen eines solchen Systems und fordern, den Direktzugang zu Unfallärztinnen und -ärzten im Gesundheitssystem zu erhalten.

„Wir sehen keinen Vorteil darin, dass jeder Unfall zunächst über den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin laufen soll“, erklärt Professor Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). „Ein verpflichtendes Primärarztsystem würde bedeuten, dass Betroffene mit akuten Verletzungen des Bewegungsapparates, wie einem Armbruch beim Radfahren oder einer Knieverletzung beim Treppensturz, zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen müssen –das verursacht mehr Bürokratie und ist vor allem ein gefährlicher Zeitverlust. Die Realität zeigt zudem, dass Hausarztpraxen weder personell noch strukturell darauf ausgelegt sind, akute Verletzungen zeitnah angemessen zu diagnostizieren und dann auch zu behandeln.“

Gefahr von Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem

Die unfallchirurgischen Ärzte und Ärztinnen fordern, dass das bewährte System der unmittelbaren Unfallversorgung durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für gesetzlich Versicherte erhalten bleibt. Gerade bei Verletzungen des Bewegungsapparates sei eine schnelle und kompetente Versorgung entscheidend, um Folgeschäden und langwierige Behandlungen zu vermeiden.

Ein verpflichtendes rein hausärztlich gesteuertes Primärarztsystem birgt aus ihrer Sicht die Gefahr, das Gesundheitssystem zusätzlich zu belasten und Fehlsteuerungen zu begünstigen:

  1. Überlastung der Hausarztpraxen: Hausärzte wären mit einer Flut an Patienten konfrontiert, die sie weder effizient noch angemessen behandeln können.
  2. Verzögerung der Behandlung: Akute Verletzungen müssten erst begutachtet und überwiesen werden, bevor eine fachärztliche Behandlung erfolgen kann – mit schwerwiegenden Folgen für die Genesung.
  3. Steigende Kosten: Mehr Bürokratie und unnötige Überweisungen würden das System verteuern, ohne die Versorgung zu verbessern.

Geplantes System funktioniert nicht – Notaufnahmen würden überrannt

Jan Henniger, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen (BNC), erklärt: „Die Realität ist, dass die niedergelassenen chirurgischen Praxen zurzeit sowohl die Hausärzte als auch die Kliniken entlasten. Zukünftig werden die Patienten aber den direkten Weg in die Notaufnahme nehmen, wenn sie nicht mehr unmittelbar von fachärztlichem Personal behandelt werden können. Im Kontext der Notfallreform ist die Idee eines verpflichtenden Primärarztsystems daher widersinnig.“

Ein bewährtes System: Unfallversorgung durch D-Ärzte

Verbände und Fachgesellschaft verweisen zudem auf das bestehende System der Durchgangsärzte (D-Ärzte), das sich bei der Behandlung von Arbeitsunfällen seit Jahrzehnten bewährt habe. Dieses Netzwerk spezialisierter Fachärztinnen und -ärzte gewährleiste eine schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung Unfallverletzter – ohne unnötige Umwege.

„Aus gutem Grund bestehen die Berufsgenossenschaften auf der verpflichtenden Primärversorgung durch qualifizierte D-Ärzte, weil am Ende Kosten eingespart werden durch Minimierung teurer Langzeitschäden.“ erklärt Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC). „Warum sollte ein solches System nicht auch für Kassenpatienten ohne Arbeitsunfälle gelten?“

Fazit: Keine Zeit für Umwege – Unfälle gehören in die Hände von Fachärztinnen und -ärzten

„Ein verpflichtendes Primärarztsystem mag in der Theorie sinnvoll erscheinen, in der Praxis muss es jedoch intelligent und flexibel ausgestaltet werden, sonst bringt es nur mehr Kosten, mehr Bürokratie und unter Umständen mehr Gefahren für die Patienten, insbesondere bei der Versorgung von Unfallverletzten. Daher: Der Direktzugang zu spezialisierten Unfallärztinnen und -ärzten muss für alle gesetzlich Versicherten erhalten bleiben. Schnelle und fachgerechte Hilfe rettet nicht nur Leben, sondern auch die Lebensqualität der Patienten“, erklärt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU).

Über den BDC
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie.

Über den BNC
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politik, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

Über den BVOU
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Über die DGOU
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit rund 10.400 Mitgliedern. Die DGOU vertritt die übergeordneten und gemeinsamen Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung und der Lehre, der Fort- und Weiterbildung, in Klinik und in Praxis sowie auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik, um die Rahmenbedingungen für das Fach O und U entsprechend zu gestalten.

 

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie plädiert für die Einführung der beiden pädiatrischen Leistungsgruppen

In einem offenen Brief an die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik hat sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) dafür ausgesprochen, die Leistungsgruppen 16 – spezielle Kinder- und Jugendchirurgie und 47 – spezielle Kinder- und Jugendmedizin – zeitnah einzuführen. Die Gesellschaft formuliert darüber hinaus weitere Forderungen im Rahmen der Veränderungen durch die anstehende Krankenhausreform.

„Wir sind darüber erstaunt, dass die Arbeitsgruppe Gesundheit in den nächsten drei Jahren nicht vorsieht, diese zusätzlichen Leistungsgruppen einzuführen. Insbesondere diese Leistungsgruppen versprechen eine zentralisierte und spezialisierte Behandlung von Kindern- und Jugendlichen, die in Deutschland dringend notwendig ist. Mit der Nichteinführung dieser Leistungsgruppen wird eine wichtige Chance zur optimalen Versorgung von komplex erkrankten Kindern und Jugendlichen vertan“, erklärt die Präsidentin der DGKJCH, PD Dr. Barbara Ludwikowski.

Komplexe angeborene Fehlbildungen gehören laut der Gesellschaft zu den seltenen Erkrankungen und bedürfen einer spezialisierten Behandlung. Neben der Neugeborenenchirurgie sind es die spezialisierte Kinderurologie und Kinderorthopädie, die von Spezialistinnen und Spezialisten mit Zusatzweiterbildung erbracht werden, außerdem die operative Kinderonkologie und die zentralisierte Behandlung von speziellen thermischen Verletzungen. Für diese speziellen Behandlungen fordert die DGKJCH eine Leistungsgruppe 16, damit eine hochqualifizierte Behandlung mit ausreichend zur Verfügung stehendem qualifizierten Personal erfolgen kann.

Eine weitere Notwendigkeit sieht die Gesellschaft in der Einführung von kinderchirurgischen Institutsambulanzen in Analogie zu den Institutsambulanzen der Kinder- und Jugendmedizin. „Nur so können Kinder und Jugendliche mit komplexen Erkrankungen optimal ambulant versorgt werden. Eine Versorgung in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin ist nicht kindgerecht und ermöglicht auch nicht eine Versorgung auf fachärztlichem kinderchirurgischem Niveau“, betont Ludwikowski.

Die Ausgliederung von Patientinnen und Patienten aus der sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) nach § 115f SGB V im Rahmen des KHVVG ist für die kinderchirurgische Gesellschaft ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die Herausnahme von bereits bestehenden Hybrid-DRG-Fällen mache die Planung für niedergelassene Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen aber auch für die Krankenhäuser unmöglich. Des Weiteren sei es fachlich nicht zu vertreten, dass Leistungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit höherem personellem Aufwand schlechter vergütet werden soll.

“Wir appellieren an die zukünftige Bundesregierung, eine der vulnerablsten Patientengruppe, nämlich unsere Kinder und Jugendlichen mit chirurgischen Erkrankungen, bei der Einführung neuer Versorgungsrichtlinien nicht zu vergessen!“, so Ludwikowski.

Zum offenen Brief der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)