Vorgaben zur Aktualisierung des EBM
Frist bis 30. September 2019
Der Gesetzentwurf sieht neben den inhaltlichen Vorgaben auch konkrete Fristen vor: Der Bewertungsausschuss soll bis Ende März kommenden Jahres ein Konzept vorlegen, wie er die verschiedenen Leistungsbereiche aktualisieren will. Die Änderungen sollen spätestens bis zum 30. September 2019 vorgenommen werden.Der Bewertungsausschuss wird seinen Zeitplan zur EBM-Weiterentwicklung anpassen und neu beschließen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 21.09.2018