01.04.2013

Hinweise zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Korrespondierender Autor Werner Boxberg

IGeL-Broschüre des BDC und Ergänzungen

Chirurgische Selbstzahlerleistungen auf Wunsch des Patienten sind ein wichtiger Bestandteil des Angebotsspektrums chirurgischer Arztpraxen. In der Broschüre ‘Chirurgische Selbstzahlerleistungen’ gibt der BDC den niedergelassenen Chirurgen Hinweise und Hilfestellungen beim Umgang mit diesen Zusatzleistungen. In Zeiten knapp bemessener Ressourcen muss der Umfang der Kassenleistungen auf medizinisch notwendige Maßnahmen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im § 12 des Sozialgesetzbuches V strikt begrenzt werden. Zusätzliche Leistungsangebote eröffnen den Patienten die Chance, auf eigenen Wunsch auch darüber hinaus gehende Leistungen im Status eines Privatpatienten in Anspruch zu nehmen.

Der BDC geht davon aus, dass seine Mitglieder medizinisch nicht notwendige Wunschleistungen regelmäßig und in der Fachgruppe einheitlich privat liquidieren. Die von der Bundesärztekammer formulierten ethischen Grundsätze sollen dabei Beachtung finden.

Die in der Broschüre aufgeführten Beispiele geben Entscheidungshilfen, ersetzen aber nicht die Pflicht der individuellen ärztlichen Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit. Die beschriebenen Leistungen sind nicht abschließend. Insbesondere im Grenzbereich zur Orthopädie gibt es zahlreiche weitere Selbstzahlerleistungen. Wenn eine bestimmte Leistung hier nicht aufgeführt wird, kann daraus nicht geschlossen werden, dass diese regelmäßig zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen wäre.

In juristischen Zweifelsfällen wenden sie sich bitte über die Geschäftsstelle an den Justiziar des BDC (E-Mail: justitiar@bdc.de).

Weiterführende Informationen
BDC|Broschüre "Chirurgische Selbstzahlerleistungen" PDF öffnen
Einverständniserklärung für Patienten (Mustervertrag) DOC öffnen
Notwendigkeit eines IGeL-Vertrages (Ärzteblatt) PDF öffnen
IGeL-Patientenbroschüre (Bundesärztekammer) PDF öffnen
IGeL-Patientenbroschüre (KBV) PDF öffnen
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