04.07.2026

Ein neuer Abschnitt und deutliche Verbesserungen für die Abrechnung arthroskopischer Operationen in der UV-GOÄ ab Juli 2026

Korrespondierender Autor Katrin Kammerer

Ziel der Reform des alten arthroskopischen Teils der UV-GOÄ war es, die sehr „knielastige“ und nicht mehr zeitgemäße Gebührenordnung zu reformieren, um möglichst alle aktuellen arthroskopischen Prozeduren in der neuen Leistungslegende abzubilden.

Gleichwohl sollte der neue Abschnitt der Gebührenordnung in die UV-GOÄ Systematik passen. Deswegen konnte sie auch kein Spiegelbild der neuen Leistungslegenden in der Reform-GOÄ sein. Zudem sollte und konnte es auch keine Kopie des EBM sein, da hier eine andere Systematik verfolgt wurde.

Weitere Ziele waren der Abbau von Bürokratie und von Abrechnungsunklarheiten auf allen Seiten, sowie eine einheitliche Systematik für alle Gelenke, die den aktuellen wissenschaftlich-technischen Erkenntnisstand der Arthroskopie adressiert sowie eine IT und KI-taugliche Struktur. Zudem sollte eine verbesserte Vergütung den deutlich gestiegenen Kosten seitens der Leistungserbringer Rechnung tragen.

Nach aufwendigen und langen Beratungen in der Gemeinsamen BG-Kommission unter Beteiligung der Berufsverbände BVOU, BDC und BVASK, der KBV und der DGUV wurde eine neue Systematik der Abrechnung erzielt, die jetzt alle Gelenke inkludiert.

Folgende Kategorien werden jetzt abgebildet:

In alle diese Leistungskomplexe werden viele bisher zusätzlich abrechenbare regelmäßig anfallenden Nebenleistungen eingepreist. Im Einzelnen bezieht sich dies auf Kapselnähte, Lokalanästhesie der Portale und intraartikuläre Lokalanästhesie, Infiltrationsanästhesien, Verbände mit Ausnahme von Gipsverbänden, Schienen- oder Orthesen-Anlage, Probeexzisionen und die Entnahme von Gewebe, Anlage von Redondrainagen, Bewegungsübungen, intraoperative Untersuchungen, Narkose-Mobilisationen, Kühlungen, Aufklärungen und Beratungen am Operationstag sowie konsiliarische Erläuterungen und die Erstellung des OP-Berichtes. Dies beinhaltet auch die diagnostische Arthroskopie, die bei den Kategorien 3410 bis 3440 inkludiert und nicht gesondert abrechenbar ist.

Die am höchsten bewertete erbrachte Leistung wird abgerechnet (Tab. 2). Operative Zusatzleistungen sind klar definiert und nur bei den Kategorien 3420 bis 3440 abrechenbar (Tab. 3). Bei der rekonstruktiven Kategorie 3420 handelt es sich hierbei um die Gebührenziffer 3422 (maximal einmal abrechenbar) und bei der höher bewerteten Kategorie 3430 für komplexe Eingriffe um die Ziffer 3433 mit maximal bis zu drei weiteren arthroskopischen Eingriffen, die am selben Gelenk abgerechnet werden können.

Tab. 1: Übersicht über die neuen Kategorien für die Arthroskopie in der UV-GOÄ (ab 01.07.2026)

Bezeichnung

Neue Nr. UV-GOÄ

Material–Zuschlag

AOP-

Zuschlag

Bemerkungen

Diagnostische ASK

3400

3401

443

Resezierende ASK

3410

3411

445

Rekonstruktive ASK

3420

3421

445

Plus Implantate

Komplexe rekonstruktive ASK

3430

3431

445

Plus Implantate

Vorbereitende ASK

3440

3441

445

Zusätzlich kann bei den komplexen rekonstruktiven Engriffen mit der UV GOÄ Ziffer Nr. 3432 die Entnahme körpereigener Sehnen abgerechnet werden (z. B. für die VKB-, HKB-Ersatzplastik oder für die Stabilisierung einer chronischen AC-Gelenksinstabilität). Dies einmal, unabhängig von der Anzahl der entnommenen Sehnen.

Tab 2: Systematik und Bepreisung der arthroskopischen Operationen in der UV-GOÄ ab 01.07.2026

Operation

Nr. UV

GOÄ

Honorar

Besondere

Kosten

Zuschlag

AOP

Material-

Zuschlag

Gesamt

Arthroskopie (ASK)

3400

105,02 €

154,83 €

80,62 €

35,00 €

375,47 €

Resezierende ASK

3410

314,75 €

136,22 €

236,46 €

50,00 €

737,43 €

Rekonstruktive ASK

3420

490,38 €

150,72 €

236,46 €

150,00 €

1.027,56 €

Rekonstruktive ASK mit Sehnennaht etc.

3430

944,93 €

150,72 €

236,46 €

200,00 €

1.532,11 €

Vorbereitende ASK Op.

3440

522,71 €

150,72 €

236,46 €

150,00 €

1.059,89 €

Daneben wurde eine neue Ziffer 3440 für die vorbereitende arthroskopische Operation für eine später geplante rekonstruktive Arthroskopie eingeführt. Diese neue Leistungsziffer adressiert Revisionseingriffe, wie beispielsweise die notwendige Materialentfernung, z. B. von Interferenzschrauben, und ggf. auch die Bohrkanalauffüllung für eine geplante VKB- oder HKB-Revisionsersatzplastik oder vor einer geplanten Knorpeltransplantation bei traumatischen Knorpelschäden. Für diese Leistungsziffer gibt es ebenfalls Zuschlagsziffern mit der Nr. 3443 für die Verwendung von autogenem Material inkl. Spongiosa-Transplantation und mit der Nr. 3444 für die Knorpelentnahme bei geplanter Knorpeltransplantation (ACT und MACT). Diese Eingriffe waren in der bis zum 30.06.2026 gültigen UV-GOÄ gar nicht abgebildet. Ebenso fehlten bisher die gesamte arthroskopische Schulterchirurgie und die Ellenbogen-, Handgelenks– und Sprunggelenksarthroskopie. Diese Arthroskopien konnten bisher nur analog zugeordnet werden mit den daraus resultierenden erheblichen Abrechnungsproblemen. Im neuen Kapitel Arthroskopie in der UV-GOÄ ist nunmehr die moderne arthroskopische Chirurgie als Legendierung der Gebührenordnungsziffern aufgenommen und dargestellt. Zusätzlich werden später auch noch die Arbeitshinweise der DGUV für die Rechnungsprüfung überarbeitet, um eine eindeutige Zuordnung der üblichen Eingriffe zu den neuen Gebührenpositionen zu klären.

Tab 3: Systematik der Operations-Zuschläge in der UV-GOÄ ab 01.07.2026

Zuschlag für weitere operative Eingriffe im Rahmen einer ASK

Nr. UV-

GOÄ

Honorar

Besondere

Kosten

Zuschlag

AOP

Material-

Zuschlag

Zu 3420 für weiteren Reko-Eingriff in derselben Op.

3422

150,51 €

Zu 3430 für Sehnenentnahme

3432

144,01 €

23,33 €

Zu 3430 für einen weiteren Eingriff (max. 3-mal)

3433

150,00 €

Zu 3430 bei Verwendung von allogenem oder alloplastischem Material/Gewebe

3434

34,75 €

Zu 3430 für Verwendung von autogenem Material incl. der Spongiosa-Transplantation

3435

171,42 €

15,66 €

Zu 3440 bei Verwendung von allogenem oder alloplastischem Material/Gewebe

3442

34,75 €

Zu 3440 für Verwendung von autogenem Material incl. der Spongiosa-Transplantation

3443

128,30 €

15,66 €

Zu 3440 für die Entnahme von autologem Knorpel zur Anzüchtung

3444

130,00 €

23,30 €

Daneben gibt es für alle genannten Leistungskategorien zusätzlich feste Materialzuschläge (Tab. 4) für die verwendeten Verbrauchsmaterialien (OP-Abdecksets, OP-Personalkittel, Handschuhe, Spülflüssigkeit, Spülleitungen, Kamerabezüge usw.), die gestaffelt je nach Aufwand entsprechend der oben genannten Leistungskategorien pauschal in Höhe von 35,00 € -bis 200,00 € vergütet werden. Hierdurch wird eine erhebliche Vereinfachung der Abrechnung sowohl für die Leistungserbringer, aber auch für die Sachbearbeiter der Kostenträger erzielt. Da für diese Materialzuschläge kein Einzelkostennachweis vorgelegt werden muss, bedeutet dies auch einen echten Bürokratieabbau.

Bei allen neuen Leistungskomplexen werden die AOP-Zuschläge in voller bisheriger Höhe erhalten. Alle Arthroskopieleistungen werden nach den Sätzen der Besonderen Heilbehandlung vergütet, weil davon ausgegangen wird, dass diese Leistungen in der Regel nur von Durchgangsärztinnen und -ärzten erbracht werden. Dazu sind jeweils die „Besonderen Kosten“ der jeweiligen Leistung abzurechnen, mit denen Sachmittel refinanziert werden, die nicht in den oben genannten Materialzuschlägen enthalten sind.

Tab 4: Systematik der neuen Material-Zuschläge im der UV-GOÄ ab 01.07.2026

Material-Zuschlag zu Nr.

Nr. UV-

GOÄ

Honorar

3400 (Arthroskopie/ASK)

3401

35,00 €

3410 (Resezierende ASK)

3411

50,00 €

3420 (Rekonstruktive ASK)

3421

150,00 €

3430 (Rekonstruktive ASK mit Sehnennaht etc).

3431

200,00 €

3440 (Vorbereitende ASK Op.)

3441

150,00 €

Offene operative Leistungen, wie z. B. eine Innen- oder Außenbandnaht am Knie können in Kombination mit einer arthroskopischen vorderen Kreuzbandersatzplastik unter Beachtung der Ausschlüsse bei den allgemeinen Bestimmungen im Abschnitt III der offenen Gelenkchirurgie zusätzlich abgerechnet werden.

Besonders soll betont werden, dass das Sach- und Implantat-Kosten-Thema jetzt klar geregelt ist. Somit werden weiterhin alle notwendigen Selbstkosten für die arthroskopischen Implantate- und sonstigen Fixationsmethoden (Anker, Schrauben, Meniskus-Refixationsnaht und -Ankersysteme, Hochfestigkeitsnähte) sowie für die arthroskopischen Anwendungssysteme, insbesondere zum Einmalgebrauch mit Kostennachweis (Shaver, Elektrosonden, HF-Sonden, arthroskopische Spezialkanülen, Einmalspezialbohrer, Lasso) eins zu eins seitens der Kostenträger erstattet. Diese sehr variablen Kosten wurden bewusst nicht pauschalisiert. (Tab. 5).

Das Honorar für die operativen Leistungen wurde den gestiegenen Kosten angepasst, vor allem bei den aufwendigeren rekonstruktiven Eingriffen. Dafür wurde eine geringe Minderung der Vergütung bei resezierenden Eingriffen akzeptiert, die aber kompensiert wird durch die mögliche Mehrfachansetzung der Ziffer 1, die dann immer zusätzlich bei den postoperativen Konsultationen abgerechnet werden kann. Das heißt, dass auch bei diesen resezierenden Arthroskopien das Gesamtpaket stimmt.

Als Beispiel wird in der Tabelle 6 die Abrechnung einer VKB-Ersatzplastik mit begleitender Innenmeniskus-Naht aufgeführt:

Tab 5: Übersicht der gesondert zu Selbstkosten abrechenbaren Geräte und Materialien im Rahmen der arthroskopischen Operationen (ab 01.07.2026)

Nr. in

Teil B

Kurzbezeichnung

Bemerkung

1

Videoaufzeichnung

Nicht zum Leistungsnachweis

2

Shaver Einsatz

Anteilig bei Wiederverwendung

3

Mikro-Skalpell

4

Implantate, Spezialnahtmaterial, spezielles Fadenmaterial

5

Spezialbohrer

Bei Einmalverwendung

6

Meniskus-Fixationssysteme, z. B. Anker o. ä.

Bilddokumentation erforderlich

7

Einmal-Elektrosonde, sofern notwendig

Bei Wiederverwendbarkeit anteilig

Zusammenfassend wird durch die Teilreform der UV-GOÄ zum 01.07.2026 überwiegend eine Erhöhung der Vergütung bei den arthroskopischen Leistungen resultieren. Die Legendierung der arthroskopischen Leistungen bildet jetzt alle Gelenke und auch die modernen Prozeduren inklusive der Revisionschirurgie ab. Durch die Einpreisung vieler Nebenleistungen bei den arthroskopischen Leistungskomplexen sowie die auskömmlichen gestaffelten Materialzuschläge kommt es zu einer erheblichen Vereinfachung und echten Entbürokratisierung der Abrechnung.

Tab 6: Beispiel für die Abrechnung einer ambulant durchgeführten arthroskopischen Rekonstruktion des vorderen Kreuzbands unter Verwendung einer autolog entnommenen Semitendinosus-Sehne und gleichzeitiger Refixation des Innenmeniskus ab 01.07.2026 (Cave: VAV-Eingriff!)

Arthroskopische Operation

GO.-Nr. neu

Honorar

Besondere Kosten

Gesamt

Ersatzplastik vorderes Kreuzband, z. B. mit Semitendinosus-Sehne

3430

944,93 €

150,72 €

Sehnenentnahme (autolog)

3432

144,01 €

23,33 €

Zuschlag für Arthroskopische Meniskus-Refixation mit Refixationssystem

3433

150,00 €

Zuschlag ambulante Operation

445

236,46 €

Materialzuschlag (neu)

3431

200,00 €

Summe

1.675,40 €

174,05 €

Gesamt

1.849,45 €

Die vollständige Kostenerstattung von Implantaten und arthroskopischen Anwendungstools, wie z. B Shaverblades, HF-Sonden und arthroskopischen Kanülen gegen Einzelkostennachweis ist ein weiterer Garant dafür, dass die D-Ärzte auch wirtschaftlich arbeiten können.

Bei der Vorbereitung der komplexen Änderungen hat sich die konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Berufsverbände mit der DGUV/SVLFG und der KBV in einer Arbeitsgruppe der Gemeinsamen BG-Kommission bewährt.

Das nächste BDC-Webinar „Änderungen
UV-GOÄ seit dem 01. Juli 2026“

findet am 05. Oktober 2026, von 18:00
bis 20:00 Uhr statt. Hier geht’s zum
Programm und der Anmeldungen…

Dr. med. Gerd Rauch

Assoziiertes Mitglied des
Geschäftsführerenden Vorstandes des
BVOU
Ärztlicher Leiter MVZ OCP-Kassel
Lichtenau gGmbH – Licura
KBV-Arbeitsgruppe der
Gebührenkommission
Mitgliedschaft in der gemeinsamen
BG-Kommission der Berufsverbände

Dr. med. Peter Kalbe

Vizepräsident
Berufsverband der Deutschen
Chirurgie e.V. (BDC)
Gelenkzentrum Schaumburg
KBV-Arbeitsgruppe der
Gebührenkommission
Leitung der gemeinsamen
BG-Kommission der Berufsverbände

Kalbe@bdc.de

Chirurgie+

Rauch G, Kalbe P: Ein neuer Abschnitt und
deutliche Verbesserungen für die Abrechnung
arthroskopischer Operationen in der UVGOÄ
ab Juli 2026. Passion Chirurgie. 2026
Juli/August; 16(07/08): Artikel 04_05.

www.bdc.de/

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In diesem Interview sprechen wir mit Frau Berner, einer erfahrenen Rechtsanwältin, die seit über 33 Jahren bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) tätig ist. Sie gibt uns spannende...

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