Werden Sie Mitglied im BDC

BDC-Starterpaket: Unser Spezialangebot für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung

1. Ein Seminar zur Weiterbildung der BDC|Akademie - 2. BDC-Mitgliedschaft - 3. Amboss-Zugang - 4. Kongress-Ticket Alles in einem Paket zu einem unschlagbar günstigen Preis!

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Umfangreiches Seminarangebot

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Breites Webinar- und E-Learning-Angebot

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Berufspolitische Interessenvertretung

Servicepaket mit Rabattverträgen für Niedergelassene

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Umfassende Karriereberatung und chirurgischer Stellenmarkt

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Nachhaltige Förderung des chirurgischen Nachwuchses

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Aktuelle Informationen rund um die Chirurgie und kostenlose Zeitschrift

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Exklusive Angebote für Berufs- und Privatleben

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Rein ins Netzwerk!

Beantragen Sie jetzt Ihre Mitgliedschaft im BDC und werden Sie Teil des größten chirurgischen Netzwerks in Deutschland! Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie nicht nur die Schlagkraft einer modernen, durchsetzungsstarken Interessenvertretung. Sie nutzen diese Gemeinschaft zugleich für Ihren eigenen, erfolgreichen Weg in die Zukunft.

Junge Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen!

Der Facharzttitel ist keine Voraussetzung für Ihre Mitgliedschaft. Bereits während der chirurgischen Weiterbildung und auch bereits im Studium können Sie Mitglied im BDC werden! Füllen Sie einfach die Beitrittserklärung aus und senden sie uns per E-Mail, Post oder Fax zu. Hier gelangen Sie zur Online-Beitrittserklärung.

Online-Beitrittserklärung
Beitrittserklärung
Formular SEPA-Lastschriftmandat
Satzung

Mitgliedsbeiträge des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie*

Dienststellung Beitrag
Chefarzt/-ärztin, ärztl. Direktor:in, Sektionsleiter:in 285 €
Niedergelassene:r Arzt/Ärztin (selbstständig), FA/FÄ mit Leitungsfunktion oder Gesellschafter:in in MVZ/BAG (auch angestellt) 245 €
Oberarzt/-ärztin, gehobenes Management 185 €
Angestellte:r FA/FÄ in Klinik/MVZ/Praxis/BAG (ohne Leitungsfunktion/Gesellschafter:instatus), Sonstige Angestellte 135 €
Assistenzarzt/-ärztin in Weiterbildung (bis Erreichen der Facharzt-Prüfung; maximal 5 Jahre) 112 €
Studierende** 20 €
jeweils inkl. der obligatorischen Versicherungsprämie für Rechtsschutz in berufsbezogenen Straf-, Arbeitsgerichts- und Sozialgerichtsverfahren sowie in Prozessen wegen belegärztlicher Tätigkeit in Höhe von 47,79 €. Da laut Satzung des BDC das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, werden Mitgliedsbeitrag und Versicherungsprämie jeweils für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres erhoben. Dies gilt auch, wenn der Beitritt zum BDC im Laufe des Jahres erfolgt.
** Kopie der Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Fachsemesters der Beitrittserklärung beifügen. Studentische Mitglieder zahlen keine Versicherungsprämie für Rechtsschutz.

Wir beraten Sie gerne

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Mitgliederverwaltung

Kati Steinert

Tel.: 030/28004-140, -141

Fax: 030/28004-148

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