Versicherungen
In der BDC-Mitgliedschaft sind folgende Versicherungen automatisch enthalten. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Versicherungsschutz im nebenstehenden Downloadbereich.
Berufs-Rechtsschutz-Versicherung
Alle berufstätigen BDC-Mitglieder haben mit Eintritt in den Verband automatisch Versicherungsschutz im Rahmen des exklusiven Rechtsschutz-Gruppenvertrages des BDC. Versicherungsschutz besteht für
- Straf-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliar- und Honorarverträgen sowie im Bereich der erlaubten freiberuflichen Nebentätigkeit
- Daten-Rechtsschutz
Praxisvertreter-Haftpflicht-Versicherung
Versichert sind BDC-Mitglieder, die vorübergehend (maximal drei Monate im Jahr) einen Arzt in freier Praxis (bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung) vertreten. Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, zeigen Sie diese vorher, bei spontanen Vertretungen bis zwei Wochen danach, bei der Geschäftsstelle des BDC an.
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- Berufsrechtsschutzversicherung: inklusive
- Vergünstigte Fortbildungen: inklusive
- Karriereberatung: inklusive
- Vorteile bei Lifestyle-Angeboten: inklusive u.v.m.
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BDC | eAkademie
Online-Fortbildung für Chirurg:innen
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