Politik 28.12.2021
Bundesverfassungsgericht betont ärztliche “Letztverantwortung” für Entscheidung über Triage
Letzten Endes liegt die Verantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im Einzelfall, also auch die Entscheidung über eine Triage, beim ärztlichen Personal. Das hob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 16.12.2021 (veröffentlicht am 28.12.2021) hervor. Darin verpflichtet das BVerfG den Gesetzgeber dazu, für eine pandemiebedingte Triage unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen zu treffen.
Die konkrete Handlungspflicht des Gesetzgebers folge aus dem Schutzauftrag des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (keine Benachteiligung wegen einer Behinderung) wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Diesen Schutzauftrag habe der Gesetzgeber bisher verletzt, weil er keine passenden Vorkehrungen getroffen habe, so das BVerfG.
Aus den Erläuterungen zum Urteil: Der Gesetzgeber habe nun mehrere Möglichkeiten, dem Risiko der Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen wirkungsvoll zu begegnen. Dabei habe er zu berücksichtigen, dass die für die Behandlung zur Verfügung stehenden begrenzten personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitswesens nicht zusätzlich in einer Weise belastet würden, dass das letztendlich angestrebte Ziel, Leben und Gesundheit von Patientinnen und Patienten mit Behinderungen wirkungsvoll zu schützen, in sein Gegenteil verkehrt würde.
Gleiches gelte im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber zu beachtenden Schutzpflichten für das Leben und die Gesundheit der anderen Patientinnen und Patienten. Daher seien die Sachgesetzlichkeiten der klinischen Praxis, etwa die aus medizinischen Gründen gebotene Geschwindigkeit von Entscheidungsprozessen, ebenso zu achten wie die Letztverantwortung des ärztlichen Personals für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im konkreten Einzelfall, die in deren besonderer Fachkompetenz und klinischer Erfahrung begründet liege.
Hier geht’s zur Pressemitteilung des BVerfG vom 28.12.2001.
Zum Beschluss des BVerfG vom 16.12.2021.
Corona
Gesundheitspolitik 25.10.2022
KRINKO bemängelt Änderungen im Infektionsschutzgesetz
In einer Stellungnahme vom 20.10.2022 bemängelt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die im Gesetz zur Stärkung...
Zum Artikel
Corona 15.08.2022
Ab Oktober Masken- und Testpflicht in der Pflege – mit Ausnahmen!
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 Krankenhäuser und voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter...
Zum Artikel
Recht 01.08.2022
COVID-19 als Berufskrankheit im Gesundheitswesen
Eines der beruflichen Risiken im Gesundheitswesen besteht in der Ansteckungsgefahr mit einer Infektionskrankheit. Auch die Erkrankung an COVID-19 kann unter ...
Zum Artikel














