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Angehende Ärztinnen und Ärzte wissen, was sie wollen – Familie und Beruf vereinbaren

Im Rahmen des „Berufsmonitorings Medizinstudierende“ gaben gut 13.000 Nachwuchsmediziner an, was sie von ihrer beruflichen Zukunft und den Arbeitsbedingungen erwarten. Ein wichtiger Faktor: die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Über 50 Prozent können sich vorstellen, sich niederzulassen, knapp die Hälfte kann das noch nicht.

Berlin, 30. Januar 2019 – 95 Prozent der befragten Studierenden nannten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als entscheidenden Faktor für die Wahl ihres späteren Arbeitsplatzes. In eigener Praxis wären gerne 53,5 Prozent tätig. Der Trend geht allerdings eher zur Gemeinschaftspraxis (50,6 Prozent) und weg von der Einzelpraxis. Nur 4,7 Prozent würden sich ausschließlich für Letztere entscheiden. 42,6 Prozent können sich immerhin beides vorstellen. Die Allgemeinmedizin und damit eine spätere hausärztliche Tätigkeit haben an Attraktivität gewonnen. 42,5 Prozent der Befragten können sich eine Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt vorstellen, das sind mehr als in den Vorjahren.

„Wichtig für junge Ärztinnen und Ärzte ist und bleibt der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daraus ergeben sich auch Erwartungen an die Arbeitsbedingungen – Arbeitszeiten sollen idealerweise geregelt, aber gleichzeitig flexibel sein“, griff Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ein Ergebnis der Befragung auf. „Das sind nachvollziehbare Wünsche, von denen ein Großteil der Befragten allerdings annimmt, dass sie mit einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nicht vereinbar seien. Das ist jedoch falsch!“, so Gassen weiter.

„Viele der angehenden Ärzte setzen die Niederlassung immer noch eins zu eins mit der selbstständig geführten Einzelpraxis gleich. Dieses Bild ist jedoch längst überholt. Der ambulante Sektor bietet alle Optionen, welche die Studierenden sich für ihre berufliche Zukunft wünschen. Ob Anstellung, Job-Sharing, Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, Stadt oder Land, lokal oder standortübergreifend – kein anderer Bereich bietet so viele Möglichkeiten für Ärzte, sich beruflich zu verwirklichen und gleichzeitig ihre privaten Bedürfnisse, je nach Lebensabschnitt, zu berücksichtigen. Keine Art der Berufsausübung ist inhaltlich und gestalterisch freier als die Selbständigkeit. Das zu vermitteln, darin liegt die große Herausforderung“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Die KBV betreibt hierzu beispielsweise die Website www.lass-dich-nieder.de, die Studierende und bereits approbierte Ärzte über alle Facetten der Niederlassung informiert. Die Website wird zurzeit überarbeitet, um noch stärker auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe einzugehen.

„Am Beispiel der gestiegenen Attraktivität der Allgemeinmedizin lässt sich erkennen, dass Initiativen wie der Ausbau der ambulanten Weiterbildung, aber auch ein frühzeitiger und besserer Einblick in das Hausarzt-Dasein Früchte tragen. Das sollte uns als Vorbild dienen, die Aus- und Weiterbildung in der Medizin auch im fachärztlichen Bereich weiter zu ambulantisieren“, ergänzte Hofmeister.

„Wir haben es mit einer selbstbewussten Generation zu tun, die weiß, was sie möchte und die freie Wahl hat, wo und wie sie arbeiten will“, sagte KBV-Chef Gassen. „Wichtig ist aber auch: Unser ambulantes System funktioniert nicht ohne die selbstständigen Ärzte in eigener Praxis – schon gar nicht, solange die Politik den Versicherten ein unbegrenztes Leistungsversprechen macht“, so Gassen weiter. Deshalb sei sie gut beraten, den Nachwuchs nicht mit immer neuen gesetzlichen Vorgaben zusätzlich von einer Niederlassung abzuschrecken: „Die inhabergeführte Praxis darf kein Auslaufmodell werden“, betonte Gassen.

Die befragten Studierenden gaben an, dass vor allem die Bürokratie in der Praxis (62,3 Prozent) sowie das hohe finanzielle Risiko (57,4 Prozent) sie von einer Niederlassung abhalten würden. Auch die Angst vor Regressforderungen ist nach wie vor ein wichtiger Faktor (46,7 Prozent).

„Die erfreuliche Trendwende im Interesse an der Allgemeinmedizin zeigt, dass sich das Engagement und die Bereitschaft zur Veränderung lohnen. Primär chirurgische Fachgebiete müssen schnellstmöglich die gelebte und vermittelte Arbeitskultur und die Arbeitsbedingungen überdenken, um den starken Attraktivitätsverlust abzupuffern. Der massive Interessensverlust an der Chirurgie verdeutlicht, dass die von der Politik gelebte Praxis der quantitativen Aufwertung von Fachgebieten im Medizinstudium in keinster Weise ein Erfolgsgarant für mehr ärztliche Versorgung darstellt“, so Peter Jan Chabiera, Vizepräsident 2018 der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).

Zum Thema Digitalisierung ergibt die Befragung ein geschlossenes Bild. Verbesserungen erhoffen sich die Studierenden demnach bei der Diagnose, Arbeitsorganisation und Behandlung. Sie befürchten jedoch eine Verschlechterung der Arzt-Patienten-Kommunikation und im Vertrauensverhältnis. „Die Studie hat auch gezeigt, dass Studierende sich hinsichtlich der Digitalisierung der medizinischen Versorgung bisher wenig auf die Zukunft vorbereitet fühlen. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hat bereits bei der Veröffentlichung des Masterplans Medizinstudium 2020 darauf hingewiesen, dass das Thema Digitalisierung im Masterplan von der Politik bedauerlicherweise keine Beachtung gefunden hat. Bei der Weiterentwicklung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs in der Medizin (NKLM) wird das Thema daher in Bezug auf alle Rollen, die ein Arzt zukünftig einnehmen wird, Eingang finden“, kommentierte Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des MFT.

Ein weiteres Ergebnis des Berufsmonitorings zeigt: Die Akzeptanz für die Delegation von ärztlichen Aufgaben an entsprechend qualifizierte Arztassistenten, Pflegekräfte oder Medizinische Fachangestellte ist im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (um 17,6 Prozentpunkte). „Die interprofessionelle Versorgung wird zentraler Bestandteil der Versorgung der Zukunft sein. Wir sehen die dringende Notwendigkeit, diese Diskussionen gemeinsam bereits früh zu beginnen. Daher muss die interprofessionelle Ausbildung bereits integraler Bestandteil des Medizinstudiums sein“, kommentierte Jana Aulenkamp, Präsidentin 2018 der bvmd.

Das Berufsmonitoring Medizinstudierende ist eine bundesweite Online-Befragung, welche die Universität Trier seit 2010 alle vier Jahre im Auftrag der KBV in Kooperation mit dem MFT und der bvmd durchführt. „Das Berufsmonitoring hat sich als viel beachteter Standard zur Dauerbeobachtung der Wünsche, Bewertungen und Erwartungen des ärztlichen Nachwuchses etabliert“, so Prof. Rüdiger Jacob, Akademischer Direktor im Fach Soziologie der Universität Trier. Die aktuelle, dritte Befragung fand von Mitte Juni bis Mitte Juli 2018 statt. Angaben machten gut 13.000 Befragte, was rund 15 Prozent aller Medizinstudierenden entspricht.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 30.01.2019

„Hauruck-Verfahren bei Widerspruchslösung würde die Menschen verunsichern“

„Für die Menschen auf der Warteliste ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die strukturellen Hürden für die Organspende in Deutschland beseitigt. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende kommen wir hier ein großes Stück weiter.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery vor der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zum Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ am kommenden Mittwoch.

„Die Entnahmekrankenhäuser betreiben einen erheblichen Aufwand, bleiben aber häufig auf ihren Kosten sitzen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Organentnahme in Zukunft ausreichend finanziert wird“, betonte Montgomery. Ebenso notwendig sei eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten. Sie könne Transplantationsbeauftragten dabei helfen, sich voll auf ihre Aufgaben zu konzentrieren.

Montgomery begrüßte, dass die Regierung die Frage der Widerspruchslösung aus der Gesetzesinitiative ausgeklammert hat. „Bei der Widerspruchslösung geht es um ein hochsensibles Thema, das ethische, religiöse und verfassungsrechtliche Fragen berührt. Daher muss die Debatte in der ganzen gesellschaftlichen Breite geführt und dann aus der Mitte des Bundestags heraus entschieden werden. Ein Hauruck-Verfahren würde die Menschen verunsichern. Im Interesse der Patienten auf der Warteliste sollte das unbedingt vermieden werden.“

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf bezeichnet die Bundesärztekammer (BÄK) die Gesetzesinitiative als geeignet, die Organspende als Gemeinschaftsaufgabe „in einem plural organisierten Transplantationswesen weiter zu stärken“. Nach Auffassung der BÄK könne sie mit dazu beitragen, den Menschen auf der Warteliste deutlich bessere Lebenschancen zu eröffnen. Unter anderem hebt die BÄK die vorgesehene Einrichtung eines neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes hervor. Dadurch würden die Entnahmekrankenhäuser bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls besser unterstützt. Für die Menschen auf der Warteliste könne so eine größtmögliche Identifikation potentieller Organ‐ und Gewebespender erreicht werden. Allerdings sei die für die Einrichtung des neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes vorgesehene Frist deutlich zu knapp bemessen. Die Bundesärztekammer schlägt vor, die Frist um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de,  28.01.2019

BDC|Umfrage zu den Haftpflichtprämien

Die Umfrage ist geschlossen! Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme.

BDC|Umfrage: Haftpflichtprämien bei niedergelassenen Chirurgen, Belegärzten und Kooperationsärzten 2018

Aus der Arbeitsgemeinschaft Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Referat Niedergelassene Chirurgen des BDC kam die Initiative, unsere BDC-Mitglieder zu Erfahrungen und Problemen mit den Haftpflichtversicherungen zu befragen.

Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung bei dieser wichtigen Online-Umfrage und die Beantwortung bis zum 09. Februar 2019. Für die Antworten ist es erforderlich, dass Sie Ihre Haftpflicht-Prämienrechnung heraussuchen und hinzuziehen.

Der BDC auf dem Bundeskongress 2019

Vom 22. bis 23. Februar 2019 findet im NürnbergConvention Center der Bundeskongress Chirurgie unter dem Motto Gemeinsam Stark statt. Auch der Berufsverband der Deutschen Chirurgen ist wieder ein Mitveranstalter und beteiligt sich rege am Kongress.

Sie fragen – Wir antworten

Am Stand des BDC können Sie mit Mitarbeitern unserer Geschäftsstelle ins Gespräch kommen. Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu unseren Leistungen und Projekten, wie z. B. die Nachwuchskampagne “Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn”, Seminare der BDC|Akademie und auch zu unserer Verbandszeitschrift PASSION CHIRURGIE. Auch Mitarbeiter unseres Kooperationspartners, der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, sind vor Ort und können Sie bei Versicherungsfragen beraten.

Rechtsberatung

An den zwei Tagen wird unser Justitiar, Dr. Jörg Heberer, wieder die Rechtsberatung durchführen. Gern können Sie sich vorab unter mail@bdc.de oder unter 030/28004-150 anmelden. Freie Termine können noch auf dem Kongress am Stand des BDC vergeben werden.

Sitzung “Aktuelle Berufspolitik”

Am Freitag, 22. Februar 2019, findet die Sitzung des BDC zum Thema “Aktuelle Berufspolitik” statt. Folgende Vorträge und Referenten sind geplant:

  1. Terminservice- und Versorgungsgesetz, was erwartet uns? (Dr. Jörg Andreas Rüggeberg)
  2. Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen- was können wir aus den Fällen lernen? (Christine Wohlers, Dr. Manfred Giensch)
  3. Aktuelle KRINKO Empfehlungen zur Hygiene, was hat sich geändert? (Dr. Peter Kalbe)
  4. Gesetzliche Qualitätssicherung oder Kollegen-Bashing? (Dr. Andreas Oling)
  5. Datenschutz-Grundverordnung, was muss jetzt umgesetzt werden? (Dr. Jörg Heberer)

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen

Auch in diesem Jahr wird der Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen vom BDC vergeben. Ausgezeichnet wird ein herausragender Beitrag, in dem ein chirurgisches Thema aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt wird. Die Preisverleihung findet während der Eröffnungsveranstaltung am Freitag, 22. Februar 2019 statt.

Wir freuen uns, Sie auf dem Kongress begrüßen zu dürfen.

Kongress-Webseite
Programm

Arztzeit: knappe und wertvolle Ressource

Die Herausforderung ist klar: Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels in Praxen, Kliniken und der Kranken- und Altenpflege muss die Versorgung der Patienten effizient organisiert werden. Das gilt erst recht für die knapper werdende Arztzeit. Der Gesetzgeber ist angetreten, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mehr Zeit für Patienten zu schaffen. So sollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mehr und schnellere Termine zur Verfügung stellen. Doch mit dem derzeitig vorliegenden Entwurf wird genau das Gegenteil erreicht, zeigt sich der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überzeugt. Eine drei Meter lange Arztzeituhr macht bildlich die Entwicklung deutlich: Die Zeit läuft langsam zwar, aber stetig ab.

„Der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung macht durch massive Eingriffe in Praxisabläufe die Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen immer unattraktiver“, erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Betroffen davon sind vor allem die selbständig tätigen Ärzte in eigener Praxis, die ohnehin im Schnitt 52 Wochenstunden arbeiten. Um das aber auch klarzustellen: Die angestellten Ärzte leisten eine medizinisch hervorragende Arbeit, aber ihr zeitliches Wirken ist logischerweise durch Arbeitsverträge auf maximal 40 Stunden begrenzt“, führte Gassen aus. Das TSVG verknappe noch einmal künstlich die zur Verfügung stehende Arztzeit, auch durch zusätzliche Bürokratie. „Es wird im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich insbesondere ältere Kolleginnen und Kollegen früher als geplant aus der Versorgung zurückziehen“, warnte der KBV-Chef.

Um auf die sinkende Arztzeit aufmerksam zu machen, präsentierte die KBV eine digitale Stundenanzeige, die minütlich sichtbar zurückgeht. „Mit diesem rückwärtslaufenden Countdown wollen wir ein Signal setzen. Rein rechnerisch verschwinden mit jeder Minute insgesamt 474 Arztzeitminuten“, erläuterte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, den Funktionsmechanismus der Uhr. Faktoren wie ein steigender Trend zur Anstellung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielten eine wichtige Rolle. „Diese gesellschaftlichen Trends machen auch vor den jungen Medizinerinnen und Medizinern nicht halt. Wir müssen alles dafür tun, ihnen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Und das funktioniert mit dem Gesetzentwurf des TSVG in der derzeitigen Form nicht“, sagte er.

Im Rahmen der Diskussion um das TSVG trat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vergangene Woche in den Dialog mit Ärzten und Psychotherapeuten und signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Bei dieser Gelegenheit hatte der Minister nochmals verdeutlicht, dass die Digitalisierung kommen werde. Hierbei wird die KBV sich einbringen. „Die Ärzte stehen der Digitalisierung offen gegenüber. Sie muss für die Praxen aber mit einem Nutzen verbunden sein. Deshalb legen wir Wert beispielsweise auf Schnittstellen, die in allen Programmen einheitlich genutzt werden. Auch klare Aufgabenteilungen sind wichtig, wie wir sie gemeinsam mit anderen Playern in Form von Letters of Intent vereinbart haben“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. „Doch Digitalisierung allein kann das Problem der zurückgehenden Arztzeit nicht lösen und den Mangel an Ärzten nicht auffangen“, sagte Kriedel.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 23.01.2019

Seminar: Notfallmanagement im Bereitschaftsdienst, 08. bis 09.03.2019

Neuer Veranstaltungsort

Bei der Veranstaltung “Notfallmanagement im Bereitschaftsdienst” vom 08. bis 09.03.2019 musste aus organisatorischen Gründen der Veranstaltungsort geändert werden.

Neuer Veranstaltungsort:

Haus 1 (Augenheilkunde) Hörsaal
Liebigstr. 14
Leipzig

Das Seminar für Berufseinsteiger vermittelt interdisziplinäre Basisfertigkeiten und Kenntnisse für eine sichere Bewältigung von Bereitschaftsdiensten. Die Teilnehmer lernen an zwei Tagen zudem die Grenzen der eigenen Kompetenz kennen, lernen wann sie einen Facharzt hinzuziehen müssen und wie die Zeit bis Hilfe eintrifft zu überbrücken ist. Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem Common Trunk-Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars bzw. Workshops, verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Programm & Anmeldung

Schuss vor den Bug

Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat. Die Regelung soll als Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebracht werden.

Aktueller Hintergrund dürfte das Verhalten der Krankenkassen gerade in jüngster Zeit sein. In exzessiver Weise haben einige von ihnen Ende vorigen Jahres die Krankenhäuser mit Tausenden von Gerichtsverfahren überzogen, ohne Rücksicht darauf, dass damit das erfolgreiche Netz der Schlaganfallversorgung erheblich gefährdet wurde. Jens Spahn geißelte das in seinem Eröffnungsvortrag zum 41. Deutschen Krankenhaustag im November in Düsseldorf bereits als „Irrsinn, Starrsinn und Wahnsinn.“

Dieses Verhalten aber sei nur der Höhepunkt einer langen Reihe von Aktionen der Krankenkassen, maßgeblich ihres Spitzenverbandes, gewesen, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings, die nicht einer besseren Patientenversorgung, sondern vor allem den ohnehin opulent gefüllten Kassen der Krankenkassen gedient hätten. „In den vergangenen Jahren haben sich viele Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht an den Versorgungsrealitäten orientiert, sondern an den Wünschen der Krankenkassen. So wurden innovative Leistungen für die Patienten verzögert oder sogar abgelehnt. Dagegen wiederum ergingen sinnlose bürokratische Regelungen für die Krankenhäuser.“

Die demokratische Legitimation des GBA stehe für den VKD schon längere Zeit in Frage. „Wesentliche Entscheidungen über medizinisch sinnvolle Leistungen, etwa zur Krebstherapie, sollten nicht einer Übermacht der Krankenkassen im GBA überlassen bleiben. Wir sehen ja seit langem, was dabei herauskommt. Wir fordern hier eine neue Struktur, die auch den Leistungsträgern des Systems, wie insbesondere den Krankenhäusern als Anker der Versorgung, mehr Mitspracherechte gibt. Ansonsten verliert dieses Gremium immer mehr von seiner Legitimation in der Praxis.“

Damit stelle der VKD nicht die Selbstverwaltung in Frage, so Dr. Düllings. Im Grunde müsse die vorgesehene Eingriffsmöglichkeit des Bundesgesundheitsministeriums als Schuss vor den Bug gesehen werden. Der Minister habe inzwischen mehrfach betont, dass er ein „Fan der Selbstverwaltung“ sei, wenn sie denn funktioniere. Sie müsse „liefern“.

Die Gefahr einer schleichenden Entmachtung der Selbstverwaltung sieht der VKD daher nicht. Wenn diese eine stärkere politische Einmischung vermeiden wolle, müsse sie sich endlich, vor allem im Interesse der Patientenversorgung, bewegen und ihre Strukturen, Organisation und Verfahren verantwortlich im Sinne ihrer eigentlichen Aufgabe verändern, nämlich der Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Nur so gewinne sie wieder an Legitimation.

Quelle:  Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 15.01.2019

Passion Chirurgie: Akutschmerztherapie im Fokus

Zum Auftakt des neuen Jahres haben wir in der Januar-Ausgabe wieder eine „bunte Mischung“ aus interessanten Inhalten zusammengestellt: Themen wie „Organisation einer Akutschmerztherapie in der Chirurgie“,  „Beste Karrierechancen in der Viszeralchirurgie und in der Thoraxchirurgie“ und vieles mehr.

Hinweisen möchten wir auch auf die Vorstellung der Themen-Referate des BDC. Seit Herbst 2018 läuft in der PASSION CHIRURGIE eine Artikelserie, in der sich die Referate inhaltlich und personell vorstellen, um Transparenz zu schaffen und interessierte BDC-Mitglieder an der Referatearbeit zu beteiligen. Damit soll der BDC den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in Klinik und Praxis adäquat gewachsen sein.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

Januar-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

Angehende Ärztinnen und Ärzte sind keine kostenlosen Stationshilfen

„Ärztliche Nachwuchsförderung fängt im Medizinstudium an und muss vernünftige Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr (PJ) mit einschließen. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der PJ-Studierenden nach vernünftigen Arbeitszeiten, einer angemessenen Vergütung und guten Lernbedingungen im Praktischen Jahr.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery anlässlich des heutigen Aktionstages zum Praktischen Jahr (PJ) an den Medizinischen Fakultäten.

Viel zu oft würden PJ-Studierende für bloße Routinetätigkeiten, Botengänge und Dokumentationen herangezogen. Angesichts der angespannten Personalsituation auf den Stationen bleibe zu wenig Zeit für den eigentlichen Zweck des PJ, die Wissensvermittlung.  Montgomery bekräftigte deshalb die Forderung des letzten Deutschen Ärztetages, die Qualität des Praktischen Jahres durch eine hochwertige praktische Lehre mittels zusätzlichem für die Lehre freigestellten ärztlichen Personal zu verbessern.

Montgomery: „PJ-Studierende sind keine kostenlosen Stationshilfen, sondern angehende Ärztinnen und Ärzte. Sie sollen im Rahmen ihres Praktischen Jahres auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Patientenversorgung vorbereitet werden. Einsparungen bei der Qualität der ärztlichen Ausbildung gehen immer auch auf Kosten der Patientensicherheit. Diesen Zusammenhang sollten Politik und Krankenhausträger bedenken – und endlich handeln.“

Petition des BVMD für ein faires Praktisches Jahr im Medizinstudium

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.01.2019

[eCME-Center]: Was gibt es Neues in der Chirurgie? – 2018

Wie jedes Jahr gibt es ab sofort den aktuellen Jahresband „Was gibt es Neues in der Chirurgie?“ 2018 – auch online im [eCME-Center]. Die im ecomed Medizin Verlag erschienene Druckausgabe entsteht jährlich in Zusammenarbeit mit der DGCH und dem BDC.

Renommierte Chirurgen skizzieren fortlaufend die Entwicklung ihres Spezialgebietes, sichten aktuelle Literatur, werten Kongressberichte aus, spüren Trends auf und beschreiben anschaulich neueste Verfahren. Außerdem wird bei allen relevanten Themen darauf eingegangen, wie sich Komplikationen vermeiden lassen.

Bis zu 60 CME-Punkte möglich! Selbstverständlich sind auch in diesem Jahr wieder CME-Fragen dabei, mit denen wichtige Fortbildungspunkte zu erwerben sind. Zu vielen Kapiteln dieses Buches wurden Fragen zur Wissensüberprüfung formuliert. Sie finden die Fragen und Multiple-Choice-Antworten im Buch und haben im [eCME-Center] die Möglichkeit, die Fragen online zu beantworten. Bei korrekter Beantwortung werden die erreichten CME-Fortbildungspunkte (zwei pro zertifiziertem Kurs) automatisiert an Ihre Landesärztekammer übermittelt. Die Zertifizierung der Kurse ist gültig bis zum 14.12.2019.