Zum Auftakt des neuen Jahres haben wir in der Januar-Ausgabe wieder eine „bunte Mischung“ aus interessanten Inhalten zusammengestellt: Themen wie „Organisation einer Akutschmerztherapie in der Chirurgie“, „Beste Karrierechancen in der Viszeralchirurgie und in der Thoraxchirurgie“ und vieles mehr.
Hinweisen möchten wir auch auf die Vorstellung der Themen-Referate des BDC. Seit Herbst 2018 läuft in der PASSION CHIRURGIE eine Artikelserie, in der sich die Referate inhaltlich und personell vorstellen, um Transparenz zu schaffen und interessierte BDC-Mitglieder an der Referatearbeit zu beteiligen. Damit soll der BDC den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in Klinik und Praxis adäquat gewachsen sein.
„Ärztliche Nachwuchsförderung fängt im Medizinstudium an und muss vernünftige Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr (PJ) mit einschließen. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der PJ-Studierenden nach vernünftigen Arbeitszeiten, einer angemessenen Vergütung und guten Lernbedingungen im Praktischen Jahr.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery anlässlich des heutigen Aktionstages zum Praktischen Jahr (PJ) an den Medizinischen Fakultäten.
Viel zu oft würden PJ-Studierende für bloße Routinetätigkeiten, Botengänge und Dokumentationen herangezogen. Angesichts der angespannten Personalsituation auf den Stationen bleibe zu wenig Zeit für den eigentlichen Zweck des PJ, die Wissensvermittlung. Montgomery bekräftigte deshalb die Forderung des letzten Deutschen Ärztetages, die Qualität des Praktischen Jahres durch eine hochwertige praktische Lehre mittels zusätzlichem für die Lehre freigestellten ärztlichen Personal zu verbessern.
Montgomery: „PJ-Studierende sind keine kostenlosen Stationshilfen, sondern angehende Ärztinnen und Ärzte. Sie sollen im Rahmen ihres Praktischen Jahres auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Patientenversorgung vorbereitet werden. Einsparungen bei der Qualität der ärztlichen Ausbildung gehen immer auch auf Kosten der Patientensicherheit. Diesen Zusammenhang sollten Politik und Krankenhausträger bedenken – und endlich handeln.“
Wie jedes Jahr gibt es ab sofort den aktuellen Jahresband „Was gibt es Neues in der Chirurgie?“ 2018 – auch online im [eCME-Center]. Die im ecomed Medizin Verlag erschienene Druckausgabe entsteht jährlich in Zusammenarbeit mit der DGCH und dem BDC.
Renommierte Chirurgen skizzieren fortlaufend die Entwicklung ihres Spezialgebietes, sichten aktuelle Literatur, werten Kongressberichte aus, spüren Trends auf und beschreiben anschaulich neueste Verfahren. Außerdem wird bei allen relevanten Themen darauf eingegangen, wie sich Komplikationen vermeiden lassen.
Bis zu 60 CME-Punkte möglich! Selbstverständlich sind auch in diesem Jahr wieder CME-Fragen dabei, mit denen wichtige Fortbildungspunkte zu erwerben sind. Zu vielen Kapiteln dieses Buches wurden Fragen zur Wissensüberprüfung formuliert. Sie finden die Fragen und Multiple-Choice-Antworten im Buch und haben im [eCME-Center] die Möglichkeit, die Fragen online zu beantworten. Bei korrekter Beantwortung werden die erreichten CME-Fortbildungspunkte (zwei pro zertifiziertem Kurs) automatisiert an Ihre Landesärztekammer übermittelt. Die Zertifizierung der Kurse ist gültig bis zum 14.12.2019.
Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Es ist ein weit verbreiterter Irrtum, dass uns Chirurgen das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) nicht oder kaum betreffen würde. Sie können sicher sein, dass die Honorarmittel zur Förderung von freien Sprechstunden und Neupatienten an anderer Stelle abgezweigt werden. Technische Leistungen sollen abgewertet werden. Darüber hinaus gehören Chirurgen nicht zu den Fachgruppen, die gesondert gefördert würden. In den offenen Sprechstunden soll es nur dann mehr Honorar geben, wenn die Patienten auf Überweisung kommen. Wenn wir also Notfälle direkt behandeln, gehen wir leer aus. Vor allem aber ist der massive staatliche Eingriff in unsere Praxis-Führung nicht hinnehmbar.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen unterstützt die Protestaktion in Hannover am 23. Januar 2019 um 10:00 Uhr (Sparkassen-Forum, Schiffgraben 6-8) und ruft seine Mitglieder auf daran teilzunehmen.
Das DIMDI hat die endgültige Fassung der Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen.
Vorschläge kamen dabei zumeist von den Fachgesellschaften sowie von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Viele Prozeduren können mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden.
Einige wichtige inhaltliche Änderungen im OPS 2019
Aufnahme neuer Kodes für die Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese
Konkretisierung der Hinweise und Mindestmerkmale bei den Kodes für die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung und für die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
Aufnahme neuer Kodes für die Beatmungsentwöhnung [Weaning]
Streichung der Kodes zur Anrechnung von Therapieeinheiten, die von Pflegefachpersonen und im Rahmen einer Gruppentherapie von Spezialtherapeuten im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik erbracht werden
Mehr Zeit für den Patienten – digitale Konzepte zur Entlastung der Pflege
Der Lohfert-Preis prämiert im Jahr 2019 erneut praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt rücken. Die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks, übernimmt erneut die Schirmherrschaft für den mit 20.000 Euro dotierten Förderpreis. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2019.
Bewerben können sich alle Teilnehmer der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsgesellschaften, Krankenkassen oder sonstige Experten. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und online eingereicht werden. Eine hochrangig besetzte Jury mit namhaften Akteuren aus dem Gesundheitswesen entscheidet über die Vergabe des Preises. Bewerbungen werden ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.christophlohfert-stiftung.de angenommen. Informationen und Bewerbungsunterlagen finden sich ebenfalls dort.
Assistentenumfrage 2018: Chirurgische Weiterbildung in Deutschland
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen führt seit 1998 regelmäßige Assistentenumfragen zur Qualität der chirurgischen Weiterbildung durch. Die letzte Erhebung fand 2014/15 statt und zeigte leichte Trends zur Besserung auf. In diesem Jahr wird die Umfrage gemeinsam mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie durchgeführt.
Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym, d. h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.
Abschlusscolloquium auf dem Bundeskongress Chirurgie
Am 22. Februar 2019 findet ein HBA-Abschlusscolloquium im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg statt und es sind noch Plätze frei. Die BDC|Akademie bietet auch 2019 die Zusatzqualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs an: 20-stündiger E-Learning-Teil und 20 Stunden Präsenzveranstaltung.
Jede ambulant operierende Praxis und jedes Krankenhaus muss mindestens einen Hygienebeauftragten Arzt berufen. In Behandlungszentren mit mehreren organisatorisch getrennten Abteilungen mit speziellem Risikoprofil sollte jede Fachabteilung einen Hygienebeauftragten Arzt ernennen.
Da die geforderte personelle Ausstattung nicht zeitnah umgesetzt werden kann, wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Die Frist gilt auch für den Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“. Melden Sie sich noch heute an!
Bundesärztekammer beschließt neue (Muster-)Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Er gab damit den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung.
Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – dafür steht das neue Regelwerk, auf dessen Grundlage sich künftig Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können.
Der BDC ermöglicht seinen Mitgliedern im Rahmen von individuellen Einzelvertragsvereinbarungen gemeinsam mit dem BDC-Datenschutzbeauftragten Herrn Menge die neue Datenschutzgrundverordnung in der eigenen Praxis zu organisieren und einzuhalten.
Kontakt und Information via BDC: Tel: 030/28004-150 oder mail@bdc.de
Prof. Dr. med. Ernst von Dobschütz F.E.B.S., bislang Sektionsleiter am Krankenhaus Reinbek, leitet seit November 2018 als neuer Chefarzt das Albertinen Zentrum für Endokrine Chirurgie am Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus in Hamburg.
Prof. Dr. med. Otto Kollmar wechselt als interimistischer Chefarzt der Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie und der Gesamtleitung Chirurgie der Klinik Rothenburg o.d.T., wo er die Abteilung stabilisierte und neu aufbaute, zum 01.01.2019 als Leitender Arzt mit Leitung der Hepatobiliären Chirurgie an das Universitäre Bauchzentrum Basel (Clarunis).
PD Dr. med. Carolina Pape-Köhler wechselte im Oktober 2018 von Köln nach Paderborn an das St. Vincenz-Krankenhaus. Als Oberärztin der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie baut sie dort den Bereich der Adipositaschirurgie auf und übernimmt auch dessen Leitung.
Dr. med. Siegfried Shah ist seit Oktober 2018 neuer Chefarzt der Chirurgie am St. Marien-Hospital Düren-Birkesdorf. Der Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie war zuvor über neun Jahre Oberarzt der Chirurgischen Klinik und des Transplantationszentrums am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum.
Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare. Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 14 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.
Zum 1. Januar 2019 treten im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen in Kraft. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.
“Zum 1. Januar haben wir im Gesundheitswesen vieles konkret verbessert. Wir entlasten Arbeitnehmer, Rentner und auch Kleinselbstständige bei den Beiträgen. Und wir sorgen dafür, dass Pflegekräfte im Arbeitsalltag entlastet werden. Die Krankenkassen werden 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren. Ich ermuntere die Verantwortlichen in Krankenhäusern und Pflegeheimen vor Ort, diese Möglichkeiten jetzt auch tatkräftig zu nutzen. Die Pflege braucht unsere Unterstützung. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz war nur der Anfang.” Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG
Paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden in voller Höhe paritätisch getragen. Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird auch der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitragssatz zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und der Rentenversicherung gezahlt.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2019 ist auf 0,9 Prozent (2018: 1,0 Prozent) abgesenkt worden (Bekanntmachung des BMG vom 26. Oktober 2018). Wie hoch er für die Mitglieder der einzelnen Krankenkassen tatsächlich ausfällt, entscheiden die Krankenkassen. Krankenkassen, deren Finanzreserven eine Monatsausgabe übersteigen, dürfen ihren individuellen Zusatzbeitragssatz nicht mehr anheben.
Hohe Beiträge in der GKV überfordern Selbstständige mit geringen Einkünften und Existenzgründer. Deshalb werden freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro in 2019). Damit sinken die Mindestbeiträge zur Krankenkasse und sozialen Pflegeversicherung für hauptberuflich Selbstständige um mehr als die Hälfte.
Entlastung bei Krankengeld oder Mutterschaftsgeld
Freiwillig Versicherte müssen während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld nur noch Beiträge auf tatsächlich bestehende beitragspflichtige Einnahmen zahlen.
Besserer GKV-Zugang für ehemalige Zeitsoldaten
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als Ersatz für die bisherige Beihilfe.
Abbau von Beitragsschulden
Die Krankenkassen werden verpflichtet, passive Mitgliedschaften zu beenden. Bislang endet eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird es obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Damit haben die Krankenkassen fiktive Beitragsschulden angehäuft.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG
Zusätzliche Pflegestellen
In der vollstationären Altenpflege werden die Voraussetzungen für 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen, die von den Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden.
Um die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett vollständig refinanziert.
Vergütung für Pflegekräfte
Ab 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind zur Finanzierung von Tariferhöhungen einzusetzen. Das ist zu belegen.
Die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.
Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.
Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.
Krankenkassen müssen rund 70 Millionen Euro jährlich mehr für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufwenden.
Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung der Einrichtung können Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.
Pflege zu Hause
Pflegende Angehörige erhalten leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen. Wenn die pflegebedürftige Person gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden kann, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.
Längere Wegezeiten, insbesondere im ländlichen Raum, in der ambulanten Alten- und Krankenpflege sollen besser honoriert werden.
Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.
Pflegepersonaluntergrenzen
Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung müssen Krankenhäuser Pflegepersonaluntergrenzen einhalten. Durch Rechtsverordnung wurden diese Mindestgrenzen zunächst für vier pflegesensitive Bereiche festgelegt: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie. Die Selbstverwaltungspartner erhalten den gesetzlichen Auftrag, die Pflegepersonaluntergrenzen weiterzuentwickeln.
Krankenhausfinanzierung
Der Krankenhausstrukturfonds wird für vier Jahre mit 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Die Anreize, für die Versorgung nicht mehr benötigte Krankenhausbetten abzubauen, werden verstärkt.
Gesetz zur Beitragssatzanpassung in der sozialen Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose). Die Anhebung ist notwendig, weil die Leistungsverbesserungen der letzten Jahre stärker als erwartet in Anspruch genommen werden. Außerdem sollen in den nächsten Jahren weitere ausgabenwirksame Verbesserungen hinzukommen, die mit dieser Beitragssatzanhebung finanziert werden können.
Rechengrößen
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 60.750 Euro (2018: 59.400 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt auf jährlich 54.450 Euro (2018: 53.100 Euro) bzw. auf monatlich 4.537,50 Euro (2018: 4.425 Euro).
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhöht sich auf 3.115 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 2.870 Euro in den neuen Bundesländern (2018: 3.045 Euro / 2.695 Euro).
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 14.12.2018