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Hubert-Waldmann-Plakette für Jörg-A. Rüggeberg

Am 22. Oktober 2018 wurde BDC-Vizepräsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg die Hubert-Waldmann-Plakette vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. verliehen. Für die herausragende Leistung auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie wird dieser Preis jährlich auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben.

Diese Auszeichnung ist dem Mitbegründer und langjährigen ersten Vorsitzenden des BVOU gewidmet, der in den 1950er und -60er Jahren die berufspolitische Organisation der Orthopäden in Deutschland und Europa maßgeblich mitbegründet hat.

Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg über die Verleihung: „Diese Auszeichnung würdigt im Grunde nicht eine einzelne Person, obwohl ich sie sehr gerne und mit Dank annehme. Vielmehr ist sie ein Zeichen der Anerkennung der Bemühungen um den Abbau von alten Spannungen und den Versuch, Brücken zu bauen zwischen unterschiedlichen Interessensvertretungen. Insofern sind an diesem Prozess immer viele Menschen beteiligt, von denen einer nun stellvertretend hervorgehoben wird. Ich würde mir wünschen, dass diese Ehrung Ansporn ist für alle, mehr auf Kooperation als auf Konfrontation zu setzen, um letztlich positive Ergebnisse für alle zu erreichen.“

ABDA begrüßt E-Rezept

Die ABDA begrüßt als Spitzenorganisation der deutschen Apotheker die Pläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, ein E-Rezept ab 2020 einzuführen. „Wir haben dem Bundesgesundheitsminister bereits im Sommer ein Konzept unterbreitet, wie wir uns die Einführung einer elektronischen Verordnung vorstellen. Wir wollen hier federführend unsere Expertise einbringen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Wichtig ist uns dabei, dass der Patient der Herr seiner Daten bleibt und weiterhin die freie Apothekerwahl hat. Zugleich müssen die Prozesse zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen auf Basis der Telematik-Infrastruktur eindeutig festgelegt werden.“

Die Apothekerschaft stellt einige Forderungen an E-Rezepte. Schmidt: „Das E-Rezept darf kein Handelsobjekt werden, deshalb muss zum Beispiel das Makeln damit verboten werden. Außerdem muss auch in der digitalen Welt das Zuweisungsverbot Bestand haben. Die Entscheidungshoheit des Patienten, welche Apotheke sein Rezept beliefern soll und wo er sich beraten lassen will, muss erhalten bleiben.“

Digitalisierte Arbeitsabläufe sind in den Apotheken längst selbstverständlich. Schmidt: „Sobald Apotheker das Papierrezept in Händen halten, sind alle danach folgenden Prozesse wie zum Beispiel die Auswahl des passenden Rabattarzneimittels, die Warenbestellung oder die Abrechnung komplett digitalisiert. Für uns ist das E-Rezept nur die letzte digitale Meile, die noch zu überbrücken ist.“

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Unter den Linden 19 – 23, 10117 Berlin, www.abda.de, 13.11.2018

Herz-Lungen-Maschine seit 65 Jahren erfolgreich im Einsatz

„Jährlich werden bundesweit ca. 100.000 Herzoperationen durchgeführt, davon allein rund 77.000 unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine“, erklärt Herzchirurg Dr. Andreas Beckmann, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie. „Dank der Herz-Lungen-Maschine sind seit nunmehr 65 Jahren Herzoperation möglich, die zuvor nahezu undenkbar waren. Das komplexe Medizingerät ermöglicht die Verlagerung der Herz- und Lungenfunktion außerhalb des Körpers.“

Dabei ersetzt die Herz-Lungen-Maschine (HLM) sowohl die Pumpfunktion des Herzens als auch die lebensnotwendige Sauerstoffanreicherung (=Oxygenierung) des Bluts wie auch die Gasaustauschfunktionen der Lunge, und ermöglicht so, dass das zuvor stillgelegte Herz operiert wird. Während der Operation wird die HLM, die in unmittelbarer Nähe zum Operationstisch steht, von einem speziell qualifizierten Kardiotechniker bedient. „Abgesehen von den genannten Hauptfunktionen, kann über die HLM auch die Körpertemperatur des Patienten kontrolliert gesenkt werden, was für einige Eingriffe am Herzen zwingend notwendig ist, um das Herz, und auch die übrigen Organe, vor Schäden zu bewahren“, erklärt Dr. Beckmann. „Das Wesentliche ist, dass das eröffnete Herz vollständig aus dem Kreislauf ausgeschaltet sein muss, um die Operation überhaupt zu ermöglichen.“

Der amerikanische Herzchirurg John Gibbon wandte 1937 die erste HLM an, wobei es ihm gelang, das Blut aus einer ins Herz mündenden Hohlvene in einen sogenannten Oxygenator umzuleiten, dort das Blut mit Sauerstoff anzureichern und sauerstoffeiche Blut wieder in den Körper zurück zu führen. Als Durchbruch für die Herzchirurgie galt seine erstmals 1953 durchgeführte Herzoperation, bei der die HLM 45 Minuten die totale Herz-Kreislauf-Funktion der Patientin übernahm.

An der ersten offenen, in Deutschland durchgeführten Herzoperation 1958 in Marburg durch Prof. Rudolf Zenker, war Prof. Hans Georg Borst, einer der Gründungsväter der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, maßgeblich beteiligt und bediente u.a. die Herz-Lungen-Maschine. „Das war ein entscheidender und revolutionärer Durchbruch für die gesamte Herzchirurgie“, so der Träger der Paracelsus-Medaille.

„Heute findet die HLM bei einer Vielzahl von Herzoperationen ihre Anwendung wie zum Beispiel bei der Reparatur oder dem Ersatz von Herzklappen, der koronaren Bypass-Operation, der Korrektur angeborener Herzfehler, dem Ersatz der Hauptschlagader oder bei Herz- und Lungentransplantationen“, erläutert Dr. Beckmann.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de,  09.11.2018

Webinar im November: S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose

Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

Webinar „S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose“
29. November 2018, 18.00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem innovativen Lernangebot sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Weitere Themen

  • Dezember 2018: S2e-Leitlinie „Rotatorenmanschette“
  • Juni 2019: S3-Leitlinie “Magenkarzinom”

Registrieren Sie sich jetzt schon auf der Webinar-Webseite: Alle aktuellen Informationen und Termine finden Sie auf der Webseite unter www.bdc-webinare.de. Der BDC hält Sie mit Newslettern auf dem Laufenden.

Bundesärztekammer beschließt neue Weiterbildungsordnung

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Er gab damit den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung. Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – dafür steht das neue Regelwerk, auf dessen Grundlage sich künftig Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können.

Mit dem Beschluss hat eine Weiterbildungsreform ihren Abschluss gefunden, die im Jahr 2012 auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg begann. Damals erteilte der Ärztetag den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer den Auftrag, eine kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung mit dem Ziel einer hohen Weiterbildungsqualität zu entwickeln. In enger Abstimmung mit den Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und mit den Berufsverbänden erarbeiteten Bundesärztekammer und Landesärztekammern nicht nur die fachlichen Anforderungen, sondern auch die didaktische Ausrichtung der neuen MWBO.

Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden künftig aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“. Sie werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat; Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll sowie Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung erfüllt, und solche, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich durchführt.

Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt die strukturellen Vorgaben für die neue MWBO einstimmig beschlossen. Im Anschluss berieten Bundesärztekammer und Landesärztekammern die konkrete Ausgestaltung der 51 Facharzt-, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatz-Weiterbildungen. Der BÄK-Vorstand empfahl den Ländern, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamt-Novelle in Landesrecht umzusetzen.

(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.11.2018

Stationäre Krankenhauskosten 2017 auf 91,3 Milliarden Euro gestiegen

Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2017 rund 91,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,9 % mehr als im Jahr 2016 (87,8 Milliarden Euro).

Umgerechnet auf rund 19,4 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2017 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4 695 Euro und damit um 4,4 % höher als im Jahr zuvor (4 497 Euro).

Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Brandenburg mit 4 235 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 5 408 Euro am höchsten. Auch in Baden-Württemberg, Berlin und Bremen übersteigen die durchschnittlichen Fallkosten erstmals den Betrag von 5 000 Euro. Regionale Unterschiede sind auch strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.

Am deutlichsten stiegen die stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr in Hessen und Rheinland-Pfalz mit jeweils +5,3 %. In Mecklenburg-Vorpommern gab es mit +2,9 % den geringsten Kostenanstieg.

Zusammen mit den Ausgaben für nichtstationäre Leistungen (zum Beispiel für Ambulanz, wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 14,5 Milliarden Euro beliefen sich die Gesamtkosten der Krankenhäuser im Jahr 2017 auf 105,7 Milliarden Euro (2016: 101,7 Milliarden Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 63,8 Milliarden Euro (+4,5 % gegenüber 2016) und den Sachkosten von 39,1 Milliarden Euro (+3,1 %) zusammen.

Land Krankenh. Fallzahl Bruttokosten insgesamt darunter Bereinigte Kosten Bereinigte Kosten je Fall
Personalk. Sachk.
Anzahl in Milliarden Euro in Euro
Deutschland 1942 19442810 105,7 63,8 39,1 91,3 4695
Baden-Württemberg 265 2159922 13,3 8,2 4,7 11,0 5053
Bayern 354 2988041 16,4 10 6 14,2 4753
Berlin 83 863070 5,3 2,9 2,2 4,3 5012
Brandenburg 57 567241 2,5 1,5 1 2,4 4235
Bremen 14 209928 1,1 0,6 0,4 1,1 5111
Hamburg 58 505019 3,3 1,8 1,4 2,7 5408
Hessen 159 1381242 7,4 4,3 2,8 6,6 4797
Mecklenburg-Vorpommern 39 419277 2,1 1,3 0,8 1,8 4411
Niedersachsen 180 1707738 9,1 5,5 3,3 7,8 4549
Nordrhein-Westfalen 344 4617776 24,9 15,3 8,9 21,2 4595
Rheinland-Pfalz 87 951846 4,8 3,1 1,6 4,3 4528
Saarland 23 285185 1,5 0,9 0,5 1,4 4744
Sachsen 77 1001121 4,9 2,9 1,9 4,5 4481
Sachsen-Anhalt 48 604834 2,8 1,8 1,1 2,6 4274
Schleswig-Holstein 111 602961 3,5 2,0 1,4 2,9 4827
Thüringen 43 580612 2,8 1,8 1,0 2,5 4383

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 12.11.2018

Europas Ärzte wählen Prof. Montgomery zu ihrem Präsidenten

Die Generalversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der europäischen Union (CPME) in Genf wählte am 10. November den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, mit überwältigender Mehrheit (22:6 Stimmen) zu ihrem Präsidenten.

Montgomery, der seit dem Jahr 2011 auch Präsident der Bundesärztekammer ist, wird das Amt am 1. Januar 2019 von dem Schweizer Dr. Jacques de Haller übernehmen. Montgomery  vertritt dann die Interessen der europäischen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europaparlament für die nächsten drei Jahre.

„Zwei große Ereignisse stehen Europa ins Haus: Brexit und Wahlen. Beides stellt eine Herausforderung für die Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitswesen dar. Mein Ziel ist es, in der Debatte um den Brexit gleichermaßen sichere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sowie eine hohe Qualität der Versorgung zu erhalten. Europäische Ärzte leisten wichtige Dienste im Vereinigten Königreich – ohne sie bräche nach dem Brexit die Versorgung zusammen. Das gilt es im Interesse der Patienten zu verhindern“, betonte Montgomery. Mit Blick auf die Wahlen zum Europaparlament und die Wahl einer neuen Kommission sagte er: „Wir Ärzte hoffen auf ein starkes, am Gemeinwohl orientiertes Parlament und eine Kommission, die Gesundheit voranstellt. ´Health in all policies` ist wichtiger als europäische Bürokratie und übergroße Industriefreundlichkeit.“

Im Namen der Ärztinnen und Ärzte Europas bot Montgomery der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament eine enge Zusammenarbeit an, zum Beispiel  bei Projekten, die den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern können. Gleichzeitig stellte er klar, dass das CPME den für die Gesetzgebung zuständigen Akteuren genau auf die Finger sehen werde, insbesondere dann, wenn die Union das Subsidiaritätsprinzip verletze und in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreife. „Der Binnenmarkt darf nicht als Argument missbraucht werden, um die Autonomie der EU-Mitglieder bei der Organisation ihrer Gesundheitssysteme einzuschränken“, warnte Montgomery.

Dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte gehören die nationalen Ärzteorganisationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Er hat zum Ziel, Auffassungen und Interessen der ärztlichen Berufsorganisationen zu koordinieren. Auf unterschiedlichen Gebieten der Gesundheits- und Sozialpolitik werden die Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinander abgestimmt, um so als eine Stimme der Ärzte Europas vor den europäischen Institutionen aufzutreten.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 12.11.2018

Arbeitszeiten im Krankenhaus regelmäßig kontrollieren

Der Marburger Bund fordert die Länder auf, die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht anzuweisen, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz zu ahnden. „Es ist zwingend erforderlich, dass die Gewerbeaufsicht von sich aus verstärkt ein Auge auf die Arbeitszeiten im Krankenhaus richtet“, heißt es in einem Beschluss der 134. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft. Es genüge nicht, nur die angezeigten Verstöße zu verfolgen.

Die Arbeitsbelastung in den Kliniken steige von Jahr zu Jahr. Die Folge seien Arbeitszeiten, die oft weit über das zulässige Maß hinausgehen. So betrage die tatsächliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden und Dienste bei über 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt mehr als 49 Stunden (MB-Monitor 2017). In einer repräsentativen Umfrage des MB-Landesverbands Baden-Württemberg unter seinen Mitgliedern haben sich deswegen 85 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte für anlasslose Kontrollen ausgesprochen.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 10.11.2018

Aktuelle Passion Chirurgie: Neurochirurgie im Fokus

Die aktuellste Ausgabe der PASSION CHIRURGIE widmet sich der Neurochirurgie, die sich mit allen operativ zu behandelnden Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems befasst. Das Fach bietet ein reiches Spektrum für Spezialisierungen und strahlt eine besondere Faszination aus. Operationen am Gehirn sind meist sehr aufwendig und Millimeter können über lebenslange Schäden beim Patienten entscheiden. Fingerspitzengefühl ist also gefragt.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

November-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Buchankündigung: Leitlinien Unfallchirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. gibt als wissenschaftliche Fachgesellschaft seit 1996 Leitlinien für die unfallchirurgische Diagnostik und Therapie heraus. Diese werden alle 5 Jahre überarbeitet und sind auf der Leitlinien-Seite der AWMF stets aktuell einzeln abrufbar. Bisher sind drei Auflagen der DGU-Leitlinien 1997, 1999 und 2001 als Buch erschienen.

Die erheblich erweiterte neue 4. Auflage macht mit der E-Book-Ausgabe den entscheidenden Schritt in die Zukunft. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert incl. neuer Leitlinien. Auf 680 Seiten finden Sie 26 aktuelle DGU-Leitlinien (2 x S3 und 8 x S2 Niveau).

Themen der 26 Leitlinien

  • Polytrauma – Schwerverletzte (Kurzfassung)
  • Verletzungen von: Wirbelsäule (3 Leitlinien), Schulter, Arm und Hand (5 Leitlinien), Hüfte und Oberschenkel (3 Leilinien), Kniegelenk (5 Leitlinien), Unterschenkel und Sprunggelenk (3 Leitlinien)
  • Frakturen im Kindesalter (3 Leitlinien)
  • Infektionen (2 Leitlinien)
  • Implantatentfernung

Bitte nutzen Sie die Subskriptionsfrist bis 12.11.2018 für den um 16,- Euro reduzierten
Bezug der aktuellen Leitlinien!

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