12.12.2018 Politik
Ärztliche Zweitmeinung zu einer empfohlenen Operation

Verfahrensregeln in Kraft getreten
Die Verfahrensregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), nach denen Patientinnen und Patienten eine zweite ärztliche Meinung zur Notwendigkeit einer empfohlenen Operation einholen können, sind in Kraft getreten. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht vorerst bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien). Die vom G-BA beschlossenen Regelungen sollen eine unabhängige und qualifizierte ärztliche Zweitmeinung sicherstellen. Sie gelten unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse eine Patientin oder ein Patient versichert ist.
Ärztinnen und Ärzte können nun bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungsleistungen abrechnen zu dürfen. Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die vom G-BA festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Zudem dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen.
Informationen über alle Ärztinnen und Ärzten, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung abgeben dürfen, werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landeskrankenhausgesellschaften auf deren Internetseiten und gegebenenfalls mit weiteren Informationsangeboten zur Verfügung gestellt. Versicherte können sich bei der Suche nach einem Zweitmeiner zudem an ihre Krankenkasse wenden.
Das vom G-BA strukturierte Zweitmeinungsverfahren kann von Patientinnen und Patienten genutzt werden, sobald der Ergänzte Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Ein Patientenmerkblatt mit den wichtigsten Informationen zum Leistungsumfang des Verfahrens und der Inanspruchnahme wird der G-BA auf seinen Internetseiten zur Verfügung stellen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, www.g-ba.de, 10.12.2018.
Weitere Artikel zum Thema
31.05.2023 Politik
Ab 1. Juli kann die GOP 01645 bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abgerechnet werden
Eine Abrechnungsbestimmung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren ist angepasst worden.
26.05.2023 Politik
Klinikreform – Bund und Länder treffen sich zur Besprechung des Eckpunktepapiers
Bei der geplanten Krankenhausreform kommt das BMG den Ländern weiter entgegen, insistiert aber bei den Leistungsgruppen auf einheitliche Standards.
22.05.2023 Politik
Videos vom 127. Deutschen Ärztetag
Der 127. Deutsche Ärztetag festgehalten in Videobeiträgen.
16.05.2023 Politik
Gemeinsamer Bundesausschuss: Bericht zur Zahl der Zweitmeinenden veröffentlicht
Ein aktueller Bericht zur Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2021 eine Genehmigung als Zweitmeinende erhalten haben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.