14.12.2018 Politik
TSVG: Gesetzgeber konterkariert seine eigenen guten Ansätze
„In Politik und Medizin gilt gleichermaßen: Nur wenn die Diagnose stimmt, kann die Therapie anschlagen. Leider ist beim geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) schon die Grundannahme falsch, dass vermeintliche Versorgungsengpässe von unzureichenden Sprechstundenzeiten herrühren. Richtig ist: Ärztinnen und Ärzte arbeiten schon jetzt am Limit und oftmals auch darüber hinaus. Wer spürbare Verbesserungen für die Patienten will, muss genau hier ansetzen und für Entlastung sorgen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zur heutigen ersten Lesung des TSVG im Deutschen Bundestag. Notwendig seien mehr Medizinstudienplätze, attraktive Arbeitsbedingungen und nicht zuletzt wirksame Maßnahmen gegen Kommerzialisierung und Konzernbildung im deutschen Gesundheitswesen. Darauf sollte der Gesetzgeber abzielen, statt die Arbeit von Ärzten und Selbstverwaltung mit Reglementierung und Kontrollbürokratie weiter zu belasten.
Mit Blick auf die geplanten offenen Sprechstunden und die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten warnte Montgomery: „Viele gute Ansätze in dem Gesetzentwurf werden teilweise durch massive Eingriffe in die Praxisabläufe und in die Arbeit der Selbstverwaltung konterkariert. Statt junge Ärztinnen und Ärzte mit starren staatlichen Vorgaben für ihre Berufsausübung zu vergraulen, brauchen wir flexible Lösungen, die sich sowohl an den Bedürfnissen der Patienten, als auch an denen der jungen Ärztegeneration orientieren.“ Solche praxisnahen Regelungen könnten nur von der Selbstverwaltung kommen. Dafür müsse ihr die Politik aber auch die notwendige Gestaltungsfreiheit geben.
Positiv hob Montgomery hervor, dass mit dem TSVG zusätzliche Leistungen auch zusätzlich vergütet werden sollen. „Damit nähern wir uns der Entbudgetierung zumindest etwas an.“ Richtig sei auch, dass der Gesetzgeber erste Weichenstellungen für ein sektorenübergreifendes Konzept der Notfall- und Akutversorgung vornimmt. Darauf könne und müsse man aufbauen.
Zumindest punktuell gehe die Koalition auch das Problem der zunehmenden Konzernbildung im Gesundheitswesen an. Hintergrund ist, dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ) neben Pflegeeinrichtungen mehr und mehr zu beliebten Spekulationsobjekten für teilweise völlig fachfremde Finanzinvestoren werden. Die Bundesärztekammer unterstützt Forderungen der Bundesländer, die Vorgaben im TSVG zu verschärfen und hat dies in einem gemeinsamen Schreiben mit weiteren ärztlichen und zahnärztlichen Spitzenorganisationen an das Bundesgesundheitsministerium bekräftigt. Die Ärzteschaft spricht sich dafür aus, die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ auf medizinisch-fachliche und räumliche Bezüge einzugrenzen. Es gehe darum, Monopole zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sagte Montgomery.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 13.12.2018
Weitere Artikel zum Thema
26.03.2024 Aus- & Weiterbildung
DCK 2024: Sessionplaner und Programm verfügbar
Die Präsidentin der DGCH Professor Christiane Bruns lädt zur Teilnahme ein.
14.03.2024 BDC|News
Gutachterseminar: Begutachtung im Behandlungsfehlerprozess 04.05.2024 Berlin
Jede:r Chirurg:in kann von einem Gericht aufgefordert werden, ein Gutachten
04.03.2024 BDC|News
Facharztseminar O&U am 22.-26.04.2024 Hamburg
Beste Vorbereitung auf die Facharztprüfung: Das BDC-Facharztseminar für Orthopädie/Unfallchirurgie dient
01.03.2024 Politik
Berufspolitik Aktuell: Chaos ohne Ende
Es wäre wirklich schön, im Rahmen der berufspolitischen Seite einmal etwas Positives oder Konstruktives melden zu können. Aber leider bleibt es weiter zum Verzweifeln. Die von allen gewollte und dringend erforderliche Krankenhausreform droht im Morast einer gegenseitigen Kompromisslosigkeit zwischen Bund und Ländern stecken zu bleiben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.