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(c) urbazon/iStock

Ab Januar 2022 erhalten Arztpraxen eine digitale Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen. Die Hilfe wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden, so steht sie Arzt- und Psychotherapeutenpraxen direkt beim Kodieren zur Verfügung. Neue Regeln oder Vorgaben gibt es dabei nicht: Die ICD-10-GM ist und bleibt die Basis. Damit kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einem Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz nach.

Für die Anwender bedeutet dies, dass in Zukunft alle relevanten Informationen zum Kodieren in der Praxissoftware zu finden sind. Das erleichtert die Arbeit, weil das Nachschlagen in Büchern oder Suchen im Internet entfällt. So ist mit einer gewissen Zeitersparnis zu rechnen.

 Das gilt vor allem für folgende chronische und häufige Krankheitsbilder mit hohen Fallzahlen: Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus, Bluthochdruckfolgen.

Dafür gibt es dann den sogenannten Kodier-Check: ein Kodierregelwerk zur Plausibilisierung gewählter Diagnosecodes mit Hinweisen und Korrekturvorschlägen auf Basis der ICD-10-GM.

 Seit dem Jahr 2000 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.

 Details zu Funktionen, Bausteinen und rechtlichen Grundlagen sowie ein Video zur Kodierunterstützung finden sich auf der Website der KBV.

 

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