Alle Artikel von Olivia Päßler

Krankenhausreform-anpassungsgesetz bleibt für den BDC hinter den Erwartungen zurück

Berlin, den 13.08.2025 – Aus Sicht des BDC bietet die Flexibilisierung im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Chancen. Für wichtige Themenfelder fehlten im Referentenentwurf jedoch nach wie vor relevante Lösungsansätze und einige Regelungen müssten dringend angepasst werden.

„Wir erkennen im KHAG das erklärte Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Krankenhausreform praxistauglicher zu machen und begrüßen dies generell. Um eine qualitativ hochwertige chirurgische Versorgung in den Krankenhäusern in der BRD auch zukünftig sicherzustellen, fehlen dem Gesetz jedoch entscheidende Vorgaben“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

So beinhalte der vorliegende Referentenentwurf keine Änderung in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. „Die spezialisierte Chirurgie ist in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte, wenn mehr als ein oder zwei verwandte Leistungsgruppen vorgehalten werden sollen. In diesen Fällen verdoppelt oder verdreifacht sich die Anzahl der benötigten Fachärzte zur Erfüllung der Anforderungen. Dies wird in vielen Kliniken die ohnehin schon angespannte Personalsituation weiter verschärfen und sich nur schwer realisieren lassen“, erläutert Meyer.

Auch die vom BDC und zahlreichen anderen ärztlichen Berufsverbänden vielfach kritisierten Regelungen zur Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. „Behandlungen dürfen kein Nullsummen- oder Minusspiel sein, sonst wird die Chirurgie als ärztlicher Beruf unattraktiv. Diese Schieflage in der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Hybrid-DRG muss daher unbedingt korrigiert werden“, fordert Meyer. Beibehalten werden soll auch die Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC ebenfalls sehr kritisch und bleibt bei seiner Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.

Bezüglich der fachärztlichen Weiterbildung vermisst der BDC nach wie vor Lösungen für die Finanzierung in Klinik und Praxis: Im Rahmen der neuen Leistungsgruppenzuteilung müssten komplexe Modelle der Rotation für Weiterzubildende entwickelt werden für eine fundierte und zeitgerechte Erfüllung des Weiterbildungscurriculums. Hierfür müsse eine angemessene Vergütung vorgesehen werden.

Insgesamt begrüßt der Verband, dass die Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende Veränderungen in der Systematik der Krankenhausreform seien aktuell jedoch ausgeblieben. „Die Umsetzung der Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen Bundesgesundheitsministerin Warken beim Wort und erwarten von ihr Gesprächsbereitschaft mit den Expertinnen und Experten aus den ärztlichen Berufsverbänden und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Weiterentwicklung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Viszeralchirurg Prof. Dr. Matthias Anthuber geht in den Ruhestand

Nach über 40 Jahren Chirurgie und 20 Jahren als Direktor der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikum Augsburg ist Prof. Dr. Matthias Anthuber im Juli dieses Jahres in den Ruhestand gegangen. Neben seiner Tätigkeit als Chirurg und Klinikmanager hatte die Aus- und Weiterbildung des chirurgischen Nachwuchses für ihn höchste Priorität.

Nach eigener Aussage gab es etliche Hightlights in Anthubers chirurgischen Laufbahn. Prägend war für ihn der zufällige Zutritt in die Transplantationschirurgie. Neueste Entwicklungen in der Chirurgie begleitete er während seiner Zeit in der damals noch jungen Klinik in Regensburg. Hier begeisterte er sich für die gerade gestartete minimalinvasive Chirurgie bei onkologischen Fragestellungen. Der Wechsel an das „schwergewichtige Hochleistungskrankenhaus”, das Zentralklinikum Augsburg war für ihn ebenfalls ein Meilenstein. Das Klinikum bescheinigt Anthuber heute „Pionierarbeit in der minimal-invasiven Karzinomchirurgie – heute Standard in der Medizin”.

Der leidenschaftliche Chirurg hat sich in seiner Laufbahn intensiv um den chirurgischen Nachwuchs gekümmert. Während seiner 21 Jahre Tätigkeit in Augsburg hat er über 200 Facharztanerkennungen begleitet. „Mich hat fasziniert, dass ich junge Menschen ein Stück des Weges begleiten konnte. Auch ich habe an bestimmten Knotenpunkten immer wieder Persönlichkeiten kennengelernt, die mich ein Stück des Wegs mitgenommen und für die Chirurgie begeistert haben.”

Professor Anthuber war 2014 Präsident der der Deutschen Gesellschaft für allgemein- und Viszeralchirurgie sowie im Jahr 2019 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie.

Der BDC bedankt sich insbesondere für seine langjährige Leitung des Facharztseminars Allgemein- und Viszeralchirurgie in Augsburg.

Professor Anthuber ist am 11. Juli in seiner Klinik in Augsburg mit einer Veranstaltung verabschiedet worden, bei der 300 Gäste, aus Medizin, Wissenschaft, Politik, sowie alte Freunde aus seiner Zeit als Handballnationalspieler mit ihm feierten.

Erfahren Sie mehr über Professor Anthuber im Gespräch mit Professor Dr. Wolfgang Schröder für die Podcastserie SurgeonTalk.

Weiterer Comic macht auf fachärztliche Weiterbildung aufmerksam

„Kein Weiter ohne Bildung“ geht in die zweite Runde. Mit einem weiteren Comic sorgt das Kampagnenteam des BDC erneut dafür, auf die Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen und finanziell gesicherten Weiterbildung hinzuweisen.

Dr. Ralf Schmitz und Professor Carsten Krones engagieren sich im BDC-Projekt für die fachärztliche Weiterbildung. Gemeinsam beantworten sie die wichtigsten Fragen zum Follow-up der langfristig angelegten Weiterbildungskampagne.

Erst Arm ab, jetzt Darm raus – was soll das?

Krones: Die Kampagne war von Anfang an als Serie gedacht. Mit unserem gelben Protagonisten können wir auf deutliche Art und Weise überspitzt und humorvoll zeigen, was passieren wird, wenn die Politik den ärztlichen Nachwuchs ignoriert. Schon unser erster Clip in Videoformat kam ausgesprochen gut an, sowohl bei den Nachwuchskräften in der Chirurgie, als auch bei etablierten Chirurginnen und Chirurgen. Es geht nicht um Aufmerksamkeit für teures Geld, sondern um Provokation mit Hintersinn und Witz. Aus unserer Sicht ist das Szenario mit den DIY-Anleitungen nicht unrealistisch, wenn wir die momentane Situation des Fachärztemangels betrachten, und, wie sie sich entwickeln kann.

Was genau drückt Comic 2 aus?

Schmitz: Der Comic-Streifen ist diesmal detaillierter. Im ersten Video stand die Figur noch vorm OP und verzweifelte am Automaten, der die DIY-Anleitung ausdruckte. Im Zweiten Comic ist unser gelber Protagonist nun schon einen Schritt weiter: Mutig, da alternativlos betritt er den OP und sucht sich eine der DIY-Anleitungen heraus. Letztendlich scheitert er aber dann doch beim Versuch, an sich selbst chirurgisch Hand anzulegen. Verständlich! Es ist doch so: In vielen Bereichen finden Patientinnen und Patienten heute schon medizinische Informationen und Anleitungen per Ratgeber und KI aus dem Netz. Das mag in manchen Bereichen gehen. Die Chirurgie ist und bleibt aber ein Fachgebiet, dass Expertinnen und Experten vorbehalten ist und eine fundierte Weiterbildung erfordert!

Wohin soll die Kampagne führen?

Krones: Mit der Kampagne verbunden ist eine Petition auf change.org, für die wir damit Werbung machen. Ein gut ausgebildeter chirurgischer Nachwuchs sollte alle interessieren! Und die Zahl der Unterschriften und Kommentare auf der Petitionsplattform gibt uns Recht: Nicht nur in der Chirurgie Tätige, sondern Bürgerinnen und Bürger unterstützen uns mit ihrer Unterschrift. Da wir kein Riesenbudget für Plakate vor dem Bundestag, in U-Bahnen und auf Taxis haben, konzentrieren wir uns auf eine Online-Kampagne, die wir über unsere Soziale Netzwerke und unsere Kontakte verbreiten. Um im Bewusstsein zu bleiben, müssen wir aktiv bleiben und zeigen, dass wir mit Herzblut, Sinn für den Nachwuchs und auch Spaß an der Sache bleiben.

Wie schätzen Sie den bisherigen Erfolg der Kampagne ein?

Schmitz: Erst einmal sind wir zufrieden über die Resonanz. Wir haben knapp 31.500 Unterschriften einsammeln können und positives Feedback aus vielen Richtungen erhalten. Unter den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen war der Zuspruch enorm. Einige haben die Kampagne aus der Online-Welt in ihre Praxen geholt und mit Plakaten, Flyern und auf Praxis-TV dafür geworben. Fachärztliche Berufsverbände machen Werbung dafür, Ärztekammern liken uns in den Sozialen Medien, die jungen fachärztlichen Bündnisse mögen und unterstützen uns. Aber stetig ernährt sich das Eichhörnchen: In einer Welt von Reizüberflutung können wir uns nicht ausruhen und müssen weiter kommunizieren. Und wir sind ehrgeizig: Bevor wir die Unterschriften für die Petition an den Bundestag weiterreichen, möchten wir die 50.000 Marke erreicht haben!

Wie können BDC-Mitglieder Sie unterstützen?

Krones: Wer bis heute noch nicht unterschrieben hat, möge dies bitte im Sinne der chirurgischen Weiterbildung tun. Es kommt uns allen zugute, nicht nur für die Zukunft der Chirurgie, sondern auch als zukünftige Patientinnen und Patienten!

Schmitz: Redet darüber – als Mandatsträgerinnen, in den Praxen, mit Chefinnen und Chefs und Weiterbildungsassistenten, in den Kammern. Teilt die Links auf euren Social Media Kanälen. Unsere kleinen Geschichten geben genug Gesprächsstoff und Anknüpfungspunkte. Und wem sie nicht gefallen: Redet mit uns – wir haben ein offenes Ohr und sind für Vorschläge offen. Die dritte Idee ist übrigens schon in Planung.

Privat

Dr. Ralf Schmitz ist niedergelassener Chirurg im MVZ Chirurgie Kiel. Beim BDC ist er Vorstandsmitglied, Referatsleiter Niedergelassene Chirurgen sowie Mitglied in zwei Themenreferaten.

Professor Dr. Carsten Krones ist Chefarzt der Allgemeinmedizin im Krankenhaus Düren. Beim BDC ist er Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Themenreferats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Mehr Informationen zur Weiterbildungskampagne des BDC

Operationskurs: Wiederherstellung der Handfunktion vom 14.-15.11.2025 in Dresden

Der zweitägige Operationskurs mit Workshop richtet sich an Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Fach- und Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und bietet die Möglichkeit, nach kurzen Vorträgen operative Zugangswege sowie diverse Techniken an Präparaten unter fachkundiger Anleitung zu trainieren.

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.

Reminder Umfrage Silver Worker

Bereits 2018 hat die Hochschule Bochum in Kooperation mit dem BDC die erste Studie zum Thema Silver Worker:innen durchgeführt. Silver Worker sind Chirurginnen und Chirurgen, die nach dem Renteneintrittsalter in Teilzeit oder Vollzeit weiterarbeiten. Heute möchten wir Sie dazu einladen, bei der Folgeumfrage zum Thema mitzumachen. Dabei möchten wir die Chirurginnen und Chirurgen aller Generationen adressieren.

Worum geht es?

Seit der ersten Umfrage hat sich die Situation in Kliniken und Praxen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz drastisch verändert: Der Fachkräftemangel beeinflusst in beiden Ländern die Arbeitssituation von Ärztinnen und Ärzten teilweise dramatisch. Dies wirkt sich unter anderem auf die Arbeit im Team und in der Weiterbildung von Nachwuchskräften aus.

Mit dieser Umfrage möchten die Berner Fachhochschule und die Hochschule Bochum in Kooperation mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie und der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie erfassen, mit welchen Herausforderungen altersdiverse Teams konfrontiert sind und welche Chancen sich ihnen bieten. Wie muss das Arbeitsumfeld für eine Erwerbstätigkeit im Ruhestand gestaltet sein? Welche Wünsche und Erwartungen haben die jüngeren Generationen an die Zusammenarbeit und welche Arbeitszeitmodelle sind zukunftsfähig?

Die Umfrage richtet sich an alle Altersgruppen von Chirurginnen und Chirurgen in Kliniken oder Praxen. Ihre Teilnahme ist anonym. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Die Teilnahme dauert etwa 10 Minuten.

Hier geht es zur Umfrage:

Link (deutsch)
https://survey.questionstar.com/4b804e3b

Link (englisch)

https://survey.questionstar.com/b3573d34

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!

Tipps für Eltern zur Prävention von Gehirnerschütterung und Versorgung bei betroffenen Kindern und Jugendlichen

In Deutschland erleiden jedes Jahr etwa 50.000 bis 60.000 Kinder ein Schädel-Hirn-Trauma oder eine Gehirnerschütterung. Die meisten dieser Fälle sind mild und erfordern keinen Klinikaufenthalt. In etwa 5-10 % der Fälle ist jedoch eine stationäre Behandlung erforderlich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) informiert Eltern über die wichtigsten Fakten zum Thema und gibt Tipps, wie eine Gehirnerschütterung bei Kleinkindern und Jugendlichen verhindert, erkannt und behandelt werden kann.

PD Dr. med. habil. Peter Zimmermann, Direktor der Klinik für Kinderchirurgie und angeborene Fehlbildungen an den Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden und ausgewiesener Experte in der Behandlung von verunfallten Kindern und Jugendlichen, beantwortet die wichtigsten Fragen zur Gehirnerschütterung.

Schädel-Hirn-Trauma/Gehirnerschütterung – was ist das eigentlich?

Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) ist eine Verletzung des Kopfes, die durch einen Sturz oder einen Aufprall verursacht wird. Dabei kann es zu einer vorübergehenden Funktionsstörung des Gehirns kommen. Eine Gehirnerschütterung stellt die mildeste Form eines SHT dar. Obwohl sie in den meisten Fällen nicht lebensbedrohlich ist, sollte eine Gehirnerschütterung, insbesondere bei Säuglingen und Kindern, ernst genommen und im Zweifelsfall ärztlich abgeklärt werden.

Welche Symptome treten bei Säuglingen und welche bei Kindern auf?

Die Symptome einer Gehirnerschütterung können sich bei Säuglingen und älteren Kindern unterscheiden. Bei Säuglingen sind die Anzeichen oft schwerer zu erkennen. Zu den möglichen Symptomen zählen Erbrechen, übermäßige Müdigkeit und Verhaltensänderungen. Da Säuglinge nicht in der Lage sind, typische Beschwerden wie Kopfschmerzen zu äußern, ist besondere Vorsicht geboten. Ältere Kinder hingegen zeigen häufiger klare Anzeichen wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen.

Es ist wichtig, Kinder nach einem Unfall genau zu beobachten, da sich Symptome manchmal erst nach Stunden oder sogar Tagen zeigen. Einige Warnzeichen, die eine sofortige ärztliche Untersuchung erforderlich machen, sind Bewusstlosigkeit, die länger als fünf Sekunden anhält, wiederholtes Erbrechen, starke Kopfschmerzen, Krampfanfälle oder deutliche Verhaltensänderungen. Auch sichtbare Verletzungen am Kopf oder Unterschiede in der Pupillengröße sollten ernst genommen werden. In solchen Fällen ist eine sofortige ärztliche Abklärung notwendig, um schwerwiegendere Komplikationen auszuschließen.

Wie gefährlich ist eine Gehirnerschütterung bei Säuglingen und Kindern?

Gehirnerschütterungen können sowohl bei Säuglingen als auch bei Kindern ernsthafte Folgen haben, müssen aber unterschiedlich bewertet werden. Bei Säuglingen ist das Risiko aufgrund ihres noch unreifen Nervensystems höher. Bei älteren Kindern sind Gehirnerschütterungen in der Regel weniger gefährlich, und die meisten Kinder erholen sich vollständig, sofern keine zusätzlichen Risikofaktoren vorliegen. Dennoch sollten Eltern auf mögliche Langzeitfolgen wie das postkommotionelle Syndrom achten (anhaltende Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsprobleme), das bei etwa 10-15 % der Kinder auftreten kann, besonders nach wiederholten Kopfverletzungen. Es ist wichtig, dass Kinder nach einer Gehirnerschütterung ausreichend Zeit zur Erholung haben, bevor sie wieder körperliche Aktivitäten aufnehmen.

Welche präventiven Maßnahmen gibt es, um Stürze von Säuglingen und Kindern zu vermeiden?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, um Stürze und Verletzungen bei Kindern zu vermeiden. Im häuslichen Umfeld sollten Schutzgitter an Treppen und Fenstern angebracht, Möbelkanten gepolstert und Stolperfallen beseitigt werden. Babys und Kleinkinder sollten nie unbeaufsichtigt auf erhöhten Flächen wie Wickeltischen oder Betten gelassen werden. Im Freien ist das Tragen eines Helms bei Aktivitäten wie Radfahren oder Skateboarden unerlässlich. Auch auf Spielplätzen sollten Eltern auf sichere Spielgeräte und die Einhaltung von Spielregeln achten. Außerdem ist die Verwendung altersgerechter Kindersitze im Auto ein wichtiger Schutzmechanismus. Durch diese Maßnahmen können viele Unfälle und Verletzungen vermieden werden.

Wann ist es notwendig, einen Arzt aufzusuchen oder in die Notaufnahme zu gehen?

Eltern sollten besonders wachsam sein, wenn ihr Kind eine Kopfverletzung erlitten hat. Bestimmte Symptome erfordern eine sofortige ärztliche Abklärung, darunter Bewusstlosigkeit, anhaltende starke Kopfschmerzen, wiederholtes Erbrechen oder ungewöhnliche Schläfrigkeit und Verwirrtheit. Auch Krampfanfälle, Flüssigkeitsaustritt aus Nase oder Ohren sowie eine gespannte Fontanelle bei Säuglingen sind ernstzunehmende Warnsignale. Die Fontanelle ist eine weiche Stelle im Schädel von Babys, die das Wachstum des Gehirns und die Geburt erleichtert. Die Fontanelle schließt sich meist zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat. Falls keine dieser Symptome auftreten, kann es ausreichen, das Kind zu Hause zu beobachten. Dennoch gilt: Im Zweifelsfall lieber einmal zu oft den Arzt aufsuchen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Meistens kann das Kind zu Hause bleiben: Wie behandle ich mein Kind?

Zu Hause ist es wichtig, das Verhalten des Kindes genau zu beobachten. Wenn das Kind erbricht, über Kopfschmerzen klagt oder ungewöhnlich müde wirkt, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Körperliche und geistige Ruhe sind entscheidend, und Aktivitäten wie Bildschirmzeit oder laute, stimulierende Reize sollten vermieden werden. Mindestens 24 bis 48 Stunden Erholung sind notwendig, bevor das Kind wieder normale Aktivitäten aufnimmt.

Erkennung von ernsthaften Beulen – wie beurteile ich sie?

Eine harte Beule nach einem Sturz ist in der Regel unbedenklich und deutet nicht auf eine schwerwiegende Verletzung hin. Eine weiche, teigige Schwellung hingegen könnte auf einen Bruch oder Riss im Schädelknochen hindeuten – in diesem Fall sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden. Eine Beule an der Stirn mit einer weichen Schwellung in der Mitte ist in der Regel harmlos. Trotzdem sollten solche Verletzungen beobachtet und im Zweifelsfall medizinisch abgeklärt werden.

Symptome und Warnzeichen einer Gehirnerschütterung in der Übersicht

  • Bewusstlosigkeit (länger als 5 Sekunden)
  • Wiederholtes Erbrechen
  • Starke Kopfschmerzen
  • Übermäßige Müdigkeit oder Schläfrigkeit
  • Verwirrtheit oder Verhaltensänderungen
  • Vermehrtes Weinen oder ungewöhnliches Verhalten bei Säuglingen
  • Unterschiede in der Pupillengröße
  • Krampfanfälle
  • Sichtbare Kopfverletzungen
  • Flüssigkeitsaustritt aus Nase oder Ohren
  • Gespannte Fontanelle bei Säuglingen

PD Dr. med. habil. Peter Zimmermann
Facharzt für Kinderchirurgie
Facharzt für Allgemeine Chirurgie
Facharzt für Chirurgie und spezielle Unfallchirurgie
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Direktor der Klinik für Kinderchirurgie und angeborene Fehlbildungen an den Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden 

Der BDC im Interview mit Gesundheitsminister Dr. Philippi

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem niedersächsischen Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Herrn Dr.med. Andreas Philippi steht der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) seit einiger Zeit im engeren Kontakt. Vor seiner Berufung als Minister im Januar 2023 war er seit 2009 als niedergelassener Chirurg bzw. dann in dem MVZ der Herzberg Klinik tätig. Herrn Dr. Philippi sind somit die Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen nicht zuletzt auch durch eigene praktische Erfahrungen hinreichend bekannt. Nach der Regierungsneubildung hat er sich nun zu einem Interview über die aktuelle Gesundheitspolitik einverstanden erklärt, welches Frau Olivia Päßler aus unserer Presseabteilung geführt hat.

Einige Aspekte dieses Interviews seien kurz angeführt: In Niedersachsen sollen unter den strukturellen Veränderungen die regionalen Gesundheitszentren als Transformationschancen für ländliche Regionen weiterentwickelt werden. Geplant ist die Einrichtung integrierter Notfallzentren mit Notaufnahme und Notarztpraxis der Kassenärzte. Es ist zu begrüßen, dass Krankenhäuser, ähnlich wie andere Institutionen, eine Grundfinanzierung erhalten. Die Spezialisierung in der Medizin mit angestrebter Verbesserung der Behandlungsergebnisse steht außer Frage, allerdings muss auch eine qualitativ hochwertige Weiterbildung garantiert werden, was ggf. als problematisch angesehen werden kann. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform ist eine enge Zusammenarbeit von der Politik und den Selbstverwaltungsorganen sinnvoll. Das Primärarztsystem wird begrüßt, allerdings können Ausnahmen, wie auch vom BDC gefordert, vor allem in der Akutmedizin sinnvoll sein. Hervorgehoben wird explizit die notwendige Anerkennung der ambulanten Chirurgie, vor allem auch bezüglich einer gerechten Vergütung. Dieses soll durch Einführung der Hybrid-DRGs geregelt werden. Nach Meinung des Ministers wäre allerdings ein Zurückfallen auf den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) das Ende der ambulanten Chirurgie und des sektorenübergreifenden Vorgehens. Genau diese Befürchtung wird schon seit geraumer Zeit auch vom BDC geäußert und es sollte folglich eine Änderung des diesbezüglichen Abschnitts im § 115f angestrebt werden.

Ich wünsche Ihnen nun einen entsprechenden Erkenntnisgewinn beim Lesen des gesamten Interviews.

Ihr
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Olivia Päßler: Mit Interesse verfolgen wir über Ihren Presseversand, wie Sie Ihre Krankenhäuser im Rahmen des Krankenhaus-Investitionsprogramms 2024 unterstützen. Wie geht es damit voran? Welcher Art von Krankenhäusern in Niedersachsen kommt das Programm zugute? Wie möchten Sie grundsätzlich die zukünftige Finanzierung des Gesundheitssystems und der Krankenhäuser in Ihrer Region sichern?

Andreas Philippi: Mit dem Krankenhaus-Investitionsprogramm 2024 haben wir mehr als eine halbe Milliarde Euro für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur bereitgestellt. Förderfähig sind alle Krankenhäuser, die in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen sind und das unabhängig von der Trägerschaft. Das Geld fließt beispielsweise in notwendige Sanierungsarbeiten oder Neubauprojekte, aber auch in die Anschaffung von Großgeräten. Mittlerweile haben alle Krankenhäuser, deren Antrag positiv beschieden wurden, ihre Fördermittel erhalten.

Doch natürlich braucht es darüber hinaus auch strukturelle Veränderungen, wenn wir langfristig eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung gewährleisten wollen. Mit der Krankenhausreform haben wir nun die große Chance, unsere Krankenhauslandschaft auf wirtschaftlich tragfähige Beine zu stellen. Gleichzeitig treiben wir die Entwicklung der Regionalen Gesundheitszentren voran, um die lokale Gesundheitsversorgung dort sicherzustellen, wo ein Krankenhaus nicht oder nicht mehr bestehen kann. Das bietet gerade für ländliche Regionen Transformationschancen.

Welche gesundheitspolitischen Erwartungen haben Sie an die neue Regierung und an die neuen Verantwortlichen im BMG? Bitte nennen Sie uns hier Ihre Forderungen, gerne zu konkreten Themen wie der Finanzierung der Weiterbildung, der Entbürokratisierung sowie der Notfallreform

Ich erwarte von der neuen Bundesregierung, dass sie die längst überfälligen Reformen im Gesundheitswesen endlich anpackt. Dazu gehört aus meiner Sicht, dass die finanziellen Defizite der Krankenkassen durch Steuermittel kompensiert werden – als schnelle Notmaßnahme. Die Stärkung des ambulanten Sektors muss dringend vorangetrieben werden, um Leistungen kosteneffizienter aufzustellen. Wir brauchen echte Strukturreformen, weil wir die Kosten in den Griff bekommen müssen. Dessen unbenommen benötigen auch die Krankenhäuser Unterstützung. Deshalb macht sich Niedersachsen für eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Start des Transformationsfonds stark sowie für einen Ausgleich der inflationsbedingten Mehrbelastungen.

Kurzportrait

Minister Dr. Andreas Philippi

Seit dem 25. Januar 2023 ist Dr. Philippi Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Von 2021 bis 2023 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und praktiziert als Facharzt für Chirurgie am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Herzberg Klinik. Dr. Philippi schrieb seine Promotion zum Thema „Entwicklung und Diagnostik in Therapie des primären Hyperparathyreoidismus“.

Bei der Notfallreform sind wir mit dem Innenministerium und den Kommunen eng abgestimmt und beeinflussen im Sinne unseres Flächenlandes die Gesetzgebung auf Bundesebene. Die Patientinnen und Patienten müssen schnellstmöglich an dem passenden Ort und von der passenden medizinischen Fachkraft behandelt werden. Dazu ist eine engere Verzahnung der Rufnummern 116 117 und 112 meiner Meinung nach zwingend erforderlich. Ebenso halte ich die Einrichtung Integrierter Notfallzentren mit Notaufnahme und Notdienstpraxis der Kassenärzte für sinnvoll. In Sachen Bürokratieabbau haben wir eine umfassende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, damit der Bund endlich handelt. Wir brauchen mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten und weniger für Dokumentationen.

Welche Einschätzung haben Sie zur momentanen Fassung des KHVVG, mit welchen Themen beschäftigen Sie sich schwerpunktmäßig? Bitte nennen Sie uns Ihre Meinung und Ihre möglichen Forderungen speziell zum Transformationsfonds und zur Handhabung der Vorhaltebudgets. Bezüglich der Zuteilung von Leistungsgruppen: Wo sehen Sie Chancen und Risiken besonders im Bereich der Chirurgie und ihren Unterfächern?

Mit der Verabschiedung der Krankenhausreform haben wir ein neues Kapitel in der Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Das ist auch dringend notwendig, denn die Krankenhäuser brauchen mehr Geld und Planungssicherheit. Niedersachsen hat sich in diesen Prozess sehr stark eingebracht und viele Verbesserungen durchsetzen können, etwa was den Erhalt kleinerer, versorgungsstrategisch wichtiger Kliniken angeht oder der rückwirkenden Anrechnung der Gelder aus dem Transformationsfonds. Letzteres ist ein gutes Signal für die Länder, die sich bereits auf den Weg gemacht haben und ihre Investitionen hochgefahren haben. Gleichzeitig ist es aus meiner Sicht absolut zu begrüßen, dass Krankenhäuser – ähnlich wie die Feuerwehr – eine Grundfinanzierung erhalten für all die Kosten der nötigen Vorhaltung zu jeder Stunde und an jedem Tag im Jahr.

Mit Blick auf die Chirurgie bin ich überzeugt davon, dass die Konzentration von spezieller Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsenchirurgie zu einer besseren Qualität führen wird. Probleme sehe ich dabei allerdings in der Weiterbildung. Hier ist die Frage, ob es über die Leistungsgruppen gelingt, gemeinsam mit den Ärztekammern die notwendigen Weiterbildungsabläufe abzustimmen.

Grundsätzlich wünsche ich mir deutlich mehr Anerkennung für die ambulante Chirurgie. Das betrifft nicht nur die Ausbildung, sondern beinhaltet gleichermaßen eine gerechtere Bezahlung. Ermöglicht werden soll dies durch die Hybrid-DRGs. Ein Zurückfallen auf den EbM wäre meines Erachtens das Ende der ambulanten Chirurgie und des sektorübergreifenden Denkens.

Hybrid-DRG – wie setzen Sie sich für eine faire Berechnung der Pauschalen speziell in der Chirurgie ein?

Wir wollen in Niedersachsen gemeinsam mit den Stakeholdern einen Modellversuch auf den Weg bringen, der verdeutlichen soll, dass ambulante Chirurgie das System entlastet und Ressourcen spart, sobald sie leistungsgerecht bezahlt wird. Es muss zu einer gerechten Vergütung bei gleichen Eingriffen kommen, egal auf welcher Seite des Sektors.

Welche Rolle und welche Aufgaben sehen Sie bei der Selbstverwaltung?

Sowohl bei der Krankenhaus- als auch bei der Gesundheitsreform arbeiten wir eng mit allen an der Selbstverwaltung Beteiligten zusammen. Ich bin hier im stetigen Austausch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Ärzteverbänden. Uns ist es wichtig, dass wir bei der Neustrukturierung in Niedersachsen, wie im Übrigen auch schon beim Enquetegesetz, eine sehr große Mitbeteiligung haben. Ich glaube, dass die Selbstbeteiligung bereit sein muss, „out of the box“ zu denken, um die Ressourcen besser ausnutzen zu können.

Wie sehen Sie die Rolle des Fachgebiets Chirurgie bei der geplanten Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems? Welche Sonderregeln können Sie sich für die Chirurgie bzw. chirurgische Fälle bei der Implementierung des Systems vorstellen?

Das von der Bundesregierung geplante Primärarztsystem begrüße ich ausdrücklich. Wir brauchen dringend eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten. Auch kann ein solches System einen wichtigen Beitrag dazu leisten, um Kosten zu senken und Qualitätsverbesserungen in der Gesundheitsversorgung zu erzielen. Die Niederlande beispielsweise machen es bereits seit Jahren vor. Ausnahmen für bestimmte Fachbereiche können durchaus sinnvoll sein, gerade mit Blick auf die Akutmedizin. Hier ist der Bund gut beraten, mit den einzelnen Verbänden ins Gespräch zu gehen.

Päßler O: Der BDC im Interview mit Gesundheitsminister Dr. Philippi. Passion Chirurgie. 2025 Juli/August; 15(07/08): Artikel 05_01.

Fraktursonografie reduziert die Strahlenbelastung bei der Untersuchung von Kindern und Jugendlichen

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) befürwortet den bevorzugten Einsatz der Fraktursonografie gegenüber der Röntgenuntersuchung. Die Fraktursonographie im Wachstumsalter ist ein zunehmend anerkanntes Verfahren und der Einsatz bereits in einer S2-Leitlinie zusammengefasst. „Das kindliche Skelett ist strahlensensibel, da sich vermehrt schnell wachsendes Knochenmark in den Extremitäten befindet und ein erhöhter Wasseranteil im Knochen besteht. Jede Röntgenuntersuchung im Kindesalter sollte daher kritisch hinterfragt werden. Die Fraktursonographie eignet sich dazu, die Strahlenbelastung durch die Röntgendiagnostik zu reduzieren“, erklärt Dr. Till Rausch, Facharzt für Kinderchirurgie am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg.

Der kindliche Knochen eignet sich besonders zur Fraktursonographie. Die Gleichwertigkeit der Sonographie zur Röntgenuntersuchung ist bei erfahrenen Untersuchenden belegt. Die Untersuchung des kindlichen Skeletts durch die Fraktursonographie lässt sich an jedem Ultraschallgerät mit Linearschallkopf durchführen. Gerade zu Beginn ist eine Untersuchung der Gegenseite zu empfehlen. Die Kinder gewinnen Vertrauen und die Untersuchenden finden einen Referenzbefund vor. In aller Regel werden in der Fraktursonographie Longitudinalschnitte angewandt. Der Schallkopf wird parallel zum Knochen aufgesetzt und dieser auf gesamter Breite des Bildes dargestelt. Dadurch wird der Nachteil des kleinen Ausschnitts, so weit möglich, ausgeglichen. Der Knochen sollte als klare weiße Linie erkennbar sein. Der Ultraschallkopf wird nun vorsichtig um die Extremität gefahren. Dafür muss die Extremität wenig bis gar nicht mobilisiert werden.

Im Gegensatz zum Röntgen handelt es sich beim Ultraschall um eine reine Oberflächendarstellung. Intraossäre Prozesse (z.B. Osteitis, Tumore, Knochenzysten) können durch die Sonographie nicht sicher erfasst werden. Sollte die schwere des Unfalls nicht mit dem Verletzungsmuster konform sein oder es sich um eine mögliche OP-Indikation handeln, sollte eine Röntgendiagnostik durchgeführt werden. In der Folge findet sich eine kurze Übersicht über einige Indikation der Fraktursonographie im Wachstumsalter.

Klavikulafraktur

Bei Kindern wird die Fraktursonographie häufig zur Diagnose von Klavikulafrakturen eingesetzt. Im Kindesalter stellt sich selten die Indikation zur operativen Therapie (Gefäß- oder Nervenschäden, offene Fraktur). Durch die Knochenmorphologie und den Zug des M. Sternocleidomastoideus ist eine sonographische Diagnostik nicht immer leicht durchzuführen, so dass die Untersuchung bei Kindern gut überlegt sein sollte. In aller Regel ist der klinische Nachweis ausreichend. Anders verhält es sich bei Adoleszenten, wo durchaus OP-Indikationen bestehen.

Subkapitale Humerusfraktur

Die subkapitale Humerusfraktur lässt sich gut mit der Sonographie diagnostizieren, indem vier Ebenen geschallt werden: ventral, lateral, dorsal und medial nach Außenrotation. Das Verfahren nutzt den Shoulder-Safe-Algorithmus. Nach Frakturnachweis erfolgt ein Röntgen in einer Ebene, um einen intraossären Prozess auszuschließen. Bei unauffälliger Sonographie ist keine weitere Diagnostik nötig.

Ellenbogennahe Frakturen

Ellenbogenfrakturen kommen im Kindesalter sehr häufig vor. Das Verletzungsmuster kann komplex sein und zu erheblichen Wachstumsstörungen führen. Die Fraktursonographie dient hier allein zum Ausschluss einer Fraktur bei negativen Fat-Pad-Sign oder zur Indikation weiterer Diagnostik bei positiven Fat-Pad-Sign. Dafür benötigt man ausschließlich einen dorsomedianen Längsschnitt. Der Arm muss dafür nicht mobilisiert werden und innerhalb weniger Sekunden haben die Untersuchenden wichtige Information bezüglich der Schwere der Verletzung. Zu Bedenken ist allerdings, dass nicht jede ellenbogennahe Fraktur einen Gelenkerguss verursacht. Auch für den Ellenbogen gibt es bereits einen Untersuchungsalgorithmus (Elbow-SAFE).

Distale Unterarmfraktur

Die distale Unterarmfraktur im Kindesalter ist eine der häufigsten Frakturen im Wachstumsalter. Durch die plane Kortikalis, den geringen Weichteilmantel und das häufige Auftreten ist die distale Unterarmfraktur eine der Hauptindikation der Fraktursonographie und durch diverse Studien gut belegt. Bei undislozierten und tolerabel dislozierten Frakturen ist es möglich, die Diagnose ausschließlich mithilfe der Sonographie zu stellen. Dadurch kann die Diagnostik schonender und schneller erfolgen. Alle weiteren Verlaufskontrolle, z.B. leicht verschobene Brüche, können ebenfalls sonographisch durchgeführt werden (Wrist-Safe-Algorithmus).

Distale Femurfraktur

Die Wulstfraktur des distalen Femurs ist eine stabile Fraktur. Aufgrund der kortikalen Mitbeteiligung eignen sich die Frakturen zur sonographischen Diagnostik. Allerdings fehlen hier kontrollierte Studien und Daten. Es wäre zu wünschen, dass hier in Zukunft auf Röntgendiagnostik verzichtet werden kann.

Proximale Tibiafraktur

Proximale Tibiawulstfrakturen treten bei jüngeren Kindern auf. Im Röntgen in zwei Ebenen findet sich dann nicht immer sicher ein Korrelat zur Klinik, was an einer Überlagerung durch die trianguläre Form des Tibiakopfes liegt. Die Sonographie ist eine einfache Alternative, um eine Wulstfraktur an der proximalen Tibia nachzuweisen. Durch die dynamische Untersuchung kann die Ebene mit der größten Wulstbildung gesucht werden. Allerdings ist auch hier noch eine ergänzende radiologische Untersuchung angezeigt.

„Die Übersicht zeigt, dass bereits bei vielen Untersuchungen die Fraktursonografie die Röntgenuntersuchung ersetzen kann bzw. ihr vorgeschaltet werden kann, um Untersuchungen mit Röntgenstrahlung durch Ausschluss von Frakturen zu reduzieren. Die DGKJCH befürwortet die Entwicklung hin zur weiteren Reduktion von Röntgenuntersuchungen mithilfe der Fraktursonografie“, betont DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski.

G-BA nimmt Liposuktion nach positiver Nutzenbewertung in den regulären Leistungskatalog auf

Gesetzlich Versicherte, die an einem Lipödem leiden, können zukünftig unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung unter bestimmten Bedingungen auch operativ – mit einer Liposuktion – behandelt werden. Bislang ist die Liposuktion nur bei einem Lipödem im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung. Das Lipödem ist eine krankhafte Fettgewebsvermehrung an den Beinen und ggf. Armen, die für die Betroffenen mit starken Schmerzen verbunden ist. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst. Wissenschaftliche Grundlage sind erste Ergebnisse einer vom G-BA veranlassten Studie. Sie belegen, dass die operative Fettgewebsreduzierung deutliche Vorteile gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat.

Zur Meldung und den Beschlüssen des G-BA

Vorstand des BDC|Nordrhein wiedergewählt

Der BDC gratuliert Herrn Dr. Sven Gregor zu seiner Wiederwahl als Vorsitzender des BDC|Nordrhein und Herrn PD Dr. Peter Fellmer zu seiner Wiederwahl als stellvertretenden Vorsitzenden und Regionalvertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurginnen in der Region Nordrhein. Herzlichen Glückwunsch und viel Energie und Freude weiterhin in Ihrer Funktion!