Alle Artikel von Olivia Päßler

Gematik informiert Praxen über elektronische Patientenakte

Die TI-Betreibergesellschaft Gematik sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informieren die Niedergelassenen im Rahmen einer Online-Veranstaltung am 2. Oktober über die elektronische Patientenakte ab dem Jahr 2025.

Die Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ läuft von 17 bis 18.30. „Was auf Niedergelassene zukommt, welche Anforderungen sie in der Praxis erfüllen sollen und wie sie sich am besten vorbereiten können, erläutern Experten der gematik und der KBV. Dabei wird es um die Chancen und Vorteile gehen, aber auch um den aktuellen Entwicklungsstand der ePA. Unter anderem wird eine vorläufige Test-Version der ePA demonstriert“, heißt es in der Ankündigung.

Zudem gebe es Einschätzungen aus juristischer Perspektive sowie einen Ausblick auf die nächsten Entwicklungsschritte der Anwendungen. Abschließend könnten Fragen gestellt werden.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Quelle: änd

„Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“

Aktualisierter Selbstbewertungsbogen „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ veröffentlicht

Anhand des Selbstbewertungsbogens „Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis“ können sich die Arztpraxen  einen Überblick über den Umsetzungsstand der erforderlichen Maßnahmen rund um Hygiene und Medizinprodukte in der eigenen Einrichtung verschaffen. Nach 2015 und 2017 legt das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung den Selbstbewertungsbogen in dritter Auflage vor.

Strukturiert ist der Selbstbewertungsbogen in acht Themenbereiche und beinhaltet Aussagen zu verschiedenen hygienerelevanten Aspekten. Durch Bewertung der einzelnen Aussagen mit ja, nein oder teilweise kann der Ist-Zustand der Praxis selbst beurteilt werden. Der Bogen ermöglicht eine Einschätzung, inwieweit die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und wo möglicherweise noch Verbesserungspotenzial besteht.

Die Aussagen sind mit Erläuterungen hinterlegt, welche Hintergrundinformationen (z.B. in der Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ 2023), Umsetzungsvorschläge (z.B. „Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis“ 2024) aber auch konkrete Rechtsgrundlagen aufzeigen.

Der Bogen kann ausgedruckt und direkt vor Ort oder digital ausgefüllt werden. Die digitale Bearbeitung hat insbesondere den Vorteil, dass die Erläuterung zur Aussage schnell per Mouse-Klick aufgerufen werden kann und verlinkte Rechtsgrundlagen direkt im Internet einsehbar sind. Zudem werden am Ende des Bogens alle eingetragenen Bemerkungen übersichtlich aufgeführt.

Der Selbstbewertungsbogen sowie weitere Informationen des CoC einschließlich des Kontakts zur Hygieneberatung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung finden sich auf der Homepage www.hygiene-medizinprodukte.de.

Aktuelle Leitlinie Händehygiene in englischer Sprache

Die öffentlich zugängliche aktualisierte Leitlinie zur Händehygiene ist nun auf Englisch erschienen. Vizepräsident Dr. Peter Kalbe hat an deren Übersetzung maßgeblich mitgewirkt.

Die Konsensus basierte Leitlinie ist in folgende Themen untergliedert: Prävention nosokomialer Infektionen durch hygienische Händeantiseptik, Prävention postoperativer Wundinfektionen durch chirurgische Händeantiseptik, Infektionsprävention in der Bevölkerung durch Händeantiseptik bei epidemischer bzw. pandemischer Situation, Händewaschung aus sozialer und infektionspräventiver Indikation, Auswahl von Alkoholbasierten Händeantiseptika und von Waschlotionen, medizinische Handschuhe und Schutzhandschuhe, Voraussetzungen für die Händehygiene, Hautschutz und Hautpflege, Qualitätssicherung der Umsetzung der Maßnahmen der Händehygiene und rechtliche Aspekte.

Die Leitlinie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene in Zusammenarbeit mit 22 Fachgesellschaften, 2 Berufsverbänden, dem Deutschen Pflegerat, der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Österreich und der deutschsprachigen Interessengruppe der Fachexperten/innen für Infektionsprävention und Berater für Spitalhygiene erarbeitet.

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Mitmachen! Gib dem ärztlichen Nachwuchs Deine Stimme für eine gesicherte Weiterbildung!

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) geht bei seinem Engagement für den ärztlichen Nachwuchs neue Wege. Mit einer Kampagne möchte der Verband auf die hohe Bedeutung der fachärztlichen Weiterbildung hinweisen.

„Die Förderung der chirurgischen Weiterbildung ist eines unserer Kernthemen und hat einen hohen Stellenwert. Vorstand, Geschäftsführung und Mandatsträger im Verband arbeiten seit Jahren an Konzepten und Lösungen für eine gesicherte, gut strukturierte und qualitativ hochwertige chirurgische Weiterbildung. Unsere Forderungen haben wir im März dieses Jahres in einem Positionspapier dargestellt. Auf politischer Ebene passiert: Nichts. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform wird die Weiterbildung nach wie vor ignoriert. Daher gehen wir nun den nächsten Schritt: Mit einer Kampagne richten wir uns an die Öffentlichkeit und an Verbündete, um auf das Thema fachärztliche Weiterbildung aufmerksam zu machen, und den Druck auf die Politik zu erhöhen. Denn das Thema ist nicht nur für angehende Fachärztinnen und Fachärzte relevant, sondern auch für Patientinnen und Patienten. Unser Anspruch, eine bestmögliche ärztliche Versorgung zu gewährleisten, gilt selbstverständlich auch für die Zukunft und darf nicht durch mangelhafte Rahmenbedingungen konterkariert werden“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die Kampagne basiert auf einem Comic-Clip, der durch seinen außergewöhnlichen Stil auffällt. „Wie gesundheitliche Versorgung in letzter Konsequenz aussehen könnte, wenn die Politik die Weiterbildung nach wie vor vernachlässigt, wollen wir mit voller Drastik in einer ganz neuen Ästhetik zeigen. Durch die Verwendung von Comicfiguren konnten wir die Situation abstrahieren und ins Absurde ziehen“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf. Der Clip ist ab heute auf den Social Media Kanälen des Verbands zu sehen. Der Berufsverband begnügt sich dabei nicht mit Likes und Shares. Die Kampagne mündet in eine Petition an das Bundesgesundheitsministerium, für die der Verband zur Unterschrift aufruft. Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen, die Studentenschaft, und auch die Öffentlichkeit, also potenzielle Patientinnen und Patienten, sollen unterschreiben. „Der „Call to Action“ – tut was! ist uns besonders wichtig. Damit das Bundesgesundheitsministerium unsere guten Konzepte zur fachärztlichen Weiterbildung endlich aufgreift“, so Burgdorf.

Kampagnenaufruf https://www.bdc.de/kampagne

Petition

LinkedIn; Instagram; Youtube; TikTok; Twitter

Positionspapier der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie (Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie)

 

Welttag der Patientensicherheit – Zu viele Operationen: Chirurgie rät zur Ausweitung von Zweitmeinungsverfahren

In Deutschland wird im internationalen Vergleich zu viel operiert. Darauf macht die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) anlässlich des Welttags der Patientensicherheit aufmerksam, der am 17. September 2024 zum Thema „Diagnosesicherheit“ stattfindet. „Für die Chirurgie bedeutet das Indikationssicherheit, also die Frage, ob eine Operation tatsächlich angezeigt ist“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Um die Indikationssicherheit zu erhöhen, raten DGCH-Experten zur Ausdehnung des Zweitmeinungsverfahrens, zu höherwertigen Studien und mehr Empowerment auf Seite der Patientinnen und Patienten.

In Deutschland wird – ebenso wie in den USA – in vielen Bereichen nach wie vor oft unnötig operiert, ohne eindeutige Indikation. „Die Gründe dafür liegen häufig im ökonomischen Druck, der mit dem Erreichen bestimmter Mindestmengen-Vorgaben oder Fallzahlen verbunden ist“, so Schmitz-Rixen. Um Patientinnen und Patienten vor unnötigen Behandlungen zu schützen, besteht daher seit 2019 für eine Reihe planbarer Eingriffe und Operationen ein gesetzlicher Anspruch auf ein geregeltes ärztliches Zweitmeinungsverfahren, das die Kassen übernehmen. Die Liste der zweitmeinungsberechtigten Eingriffe wird laufend erweitert – zuletzt im Juli um Eingriffe am Hüftgelenk, ab Oktober um geplante Eingriffe an Aortenaneurysmen.

„Aortenaneurysmen werden häufig unnötig operiert“, bestätigt Schmitz-Rixen. Zwar empfehlen die Leitlinien, erst ab einer Aortaausdehnung von mehr als 5,5 Zentimetern zu operieren. „Wir liegen in Deutschland aber im Durchschnitt statistisch gesehen bei 5,5 Zentimetern und gehen davon aus, dass in 40 Prozent der Fälle außerhalb der Leitlinie operiert wird“, so Schmitz-Rixen. Auch bei vergleichsweise einfachen Eingriffen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. „Patientinnen und Patienten mit rechtsseitigen Unterbauchschmerzen werden in Deutschland viel häufiger operiert als in anderen Ländern“, berichtet DGCH-Präsident Professor Dr. med. Udo Rolle. Während eine akute Blinddarmentzündung sofort operiert werden muss, kann bei einer unkomplizierten Appendizitis als Alternative auch eine Behandlung mit Antibiotika in Betracht gezogen werden.

Zwar haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der freien Arztwahl immer die Möglichkeit, mit einer hausärztlichen Überweisung einen weiteren Facharzt oder Fachärztin zu konsultieren, um eine zweite Meinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung, Untersuchung oder Operation einzuholen. Dennoch empfehlen die DGCH-Experten, die strukturierten gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren zu erweitern. „Dies sollte der Fall sein vor allem für schwerwiegende und lebensverändernde Operationen etwa an Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre oder Mastdarm“, meint Schmitz-Rixen. „Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Patientensicherheit, sofern es sich nicht um akute Erkrankungen handelt, die sofort behandelt werden müssen“, ergänzt Rolle. Wer eine Zweitmeinung einholen möchte, sollte den behandelnden Arzt oder Ärztin darüber informieren und sie bitten, Befunde, Berichte, Laborwerte und Ergebnisse von Röntgenuntersuchungen auszuhändigen.

Zwei weitere Ansätze sehen die DGCH-Experten, um die Indikationssicherheit zu erhöhen. „Leitlinien sind ein wichtiges Instrument“, so Schmitz-Rixen. „Aber Leitlinien sind nur so gut wie die Evidenz, auf der sie beruhen, und es gibt zu wenig prospektiv-randomisierte Studien.“ Häufig fehle auch der Bezug zur Ergebnisqualität, „Wir benötigen eine höherwertige Studienkultur und mehr Versorgungsforschung“, kritisiert Schmitz-Rixen. Schließlich könnten auch Patientinnen und Patienten selbst zur sicheren Versorgung beitragen. „Wir möchten Betroffene ermuntern, sich über Diagnose und Behandlung zu informieren, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und ihre Meinung kundzutun. Zusätzlich können Patientinnen und Patienten sich aktiv an klinischen Studien in der Versorgungsforschung beteiligen“, erklärt Rolle. „Die angeführten Maßnahmen werden sicherlich dazu führen, dass die immer noch erhebliche Zahl von Behandlungsfehlern deutlich reduziert werden kann“, subsummiert Professor Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC). „Dieses gilt auch für die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, denen sich von Seiten des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie auch in aller Regel vollständig angeschlossen wird.“

Der Welttag der Patientensicherheit ist einer der globalen Gesundheitstage der WHO. Er wurden 2019 auf Initiative des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) auf den 17. September festgesetzt. Das diesjährige Motto lautet: „Sichere Diagnose. Richtige Behandlung. Gemeinsam für Diagnosesicherheit“. Das APS ruft bundesweit Mitarbeitende und Institutionen im Gesundheitswesen auf, sich mit Aktionen rund um den 17. September zu beteiligen. Alle Aktionen sind unter www.tag-der-patientensicherheit.de gelistet. Um ein Signal für mehr Patientensicherheit zu setzen, sollen außerdem am 17. September Fassaden in Orange leuchten.

Quelle: DGCH

 

 

Einladung zur Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Hamburg

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit lade ich Sie für die diesjährige Mitgliederversammlung des Landesverbandes BDC|Hamburg ein:

Datum: Mittwoch, 27. November 2024
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Steigenberger Hotel Hamburg, Heiligengeistbrücke 4, 20459 Hamburg

Die Krankenversorgung in Deutschland steht vor nachhaltigen Veränderungen. In welcher Form sich die geplante Gesundheitsreform vor dem Wahljahr 2025 durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Insbesondere deren föderale Ausgestaltung. Es geht nicht um das „ob“, sondern um das „wie“.

Aus diesem Grund sind lokale Player aus Politik, Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung eingeladen. Aufklärung, Transparenz und Diskussion stellen wichtige Eckpfeiler in Zeiten der Transformation dar. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie ist mit mehr als 16.000 Mitgliedern die größte operative Vereinigung in Europa. Der BDC|Hamburg hat eine laute Stimme. Nutzen Sie die Chance, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Generation der Babyboomer geht ab jetzt von Bord. Künstliche Intelligenz alleine wird den Personalengpass nicht lösen können.

Bitte helfen Sie mir, Interessierte aus Praxis, MVZ, Klinik, Industrie, Anstellung und Selbständigkeit zu mobilisieren. Nur gemeinsam verschaffen wir uns in der Hansestadt Hamburg Gehör.

Im Anhang finden Sie die Agenda und das Anmeldeformular.

Ihre
Professor Dr. med. Carolin Tonus
Vorsitzende Landesverband BDC|Hamburg

Einladung
Anmeldung

Neue gematik-Geschäftsführung seit September

Die gematik hat seit September eine neue Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung hatte den Personalvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums im Juni angenommen. Dr. Florian Fuhrmann übernimmt seinen neuen Posten für fünf Jahre.

Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):

„Mit Dr. Florian Fuhrmann tritt ein versierter Kenner der vertragsärztlichen Versorgung an die Spitze der neuen Digitalagentur. Das ist durchaus erfreulich. Damit verbunden ist die Erwartung, dass die Belange der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stärker einfließen in die bisher sehr technisch geprägte Arbeit der ,alten‘ gematik.“

Der BDC begrüßt die Ernennung von Dr. Fuhrmann. Von Seiten der Niedergelassenen sind damit berechtigte Hoffnungen verbunden. Fuhrmann war zuvor u.a. als Geschäftsführer der KV Telematik tätig.

Die Arbeitsbereiche bei der gematik teilen sich die drei Geschäftsführer: Dr. Florian Fuhrmann verantwortet als Vorsitzender der Geschäftsführung die Bereiche Strategie und Standards, Recht und Finanzen. Brenya Adjei die Bereiche Personal, IT und Kommunikation. Dr. Florian Hartge führt die Bereiche Produktion, Sicherheit und Betrieb.

Einladung zur Mitgliederversammlung des BDC|Hessen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

ich möchte Sie heute bereits auf zwei Termine im Oktober aufmerksam machen.

Zum einen möchte ich Sie bitten sich 30.10.2024 zu notieren. An diesem Tag laden wir Sie zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung gemeinsam mit dem Hessischen Chirurgenverband um 18:30 Uhr, diesmal in den Räumen der Emma-Klinik in Seligenstadt, ein. Das Programm steht noch nicht hundertprozentig – ich kann aber schon versprechen, dass wir wieder einen Bogen zwischen aktueller Medizin und Politik und zwischen den Bedürfnissen der Niedergelassenen und der Kliniken schlagen werden und freue mich schon jetzt auf eine hoffentlich rege Diskussion.

Zum zweiten möchte ich Sie auf ein Projekt unseres ehemaligen Landesvorsitzenden Ernst Hanisch hinweisen und um Ihre Unterstützung bitten. „KIDS SAVE LIVES“ ist ein Projekt, dass Schülern die Reanimation nahebringen soll. Schätzungen gehen davon aus, dass man bei einer flächendeckenden Implementierung 10000 Menschenleben jährlich in Deutschland retten könnte. Ernst Hanisch hat im Rahmen seiner Mitgliedschaft bei den Rotariern hier ein beachtenswertes Projekt ins Leben gerufen. Eine erste Veranstaltung für den Kreis Offenbach wird am 07.10.24 in der Stadthalle in Langen stattfinden. Hier werden Schüler des Schulsanitätsdienstes von 20 Schulen in der Wiederbelebung geschult.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um zwei Dinge bitten. Zum einen unterstützt der BDC Hessen das Projekt und sucht noch Helfer, die sich am 07.10. beteiligen möchten – entweder direkt bei der Schulung oder auch am BDC-Stand (bitte Rückmeldung direkt an mich unter frank.forst@mkkliniken.de). Zum anderen würde ich Sie bitten entsprechende Projekte auch in Ihrer Region zu unterstützen.

Sollten Sie noch Fragen haben, bitte zögern Sie nicht mich anzusprechen.

Herzliche Grüße und bis Oktober
Frank Forst
Vorsitzender BDC LV|Hessen

Neue Informationsmaterialien zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Die KBV veröffentlicht neue Informationsmaterialien zur elektronischen Patientenakte (ePA) die ab 2025 zur Anwendung kommt.

PraxisInfoSpezial
Eine neue Auflage der PraxisInfoSpezial enthält Basiswissen rund um die ePA. Darin wird unter anderem erläutert, welche Daten Praxen künftig einpflegen müssen, wie der Zugriff auf die ePA erfolgt und welche Informations- und Dokumentationspflichten Ärzte und Psychotherapeuten haben. Auch Fragen, ob eine Einsichtnahme bei jedem Patienten-Kontakt routinemäßig notwendig ist oder welche Widerspruchsmöglichkeiten Versicherte haben, werden beantwortet. Die PraxisInfoSpezial finden Sie hier

Schaubild
Ergänzend zur PraxisInfoSpezial gibt es ein Schaubild, das wesentliche Informationen zur Nutzung der ePA in der Praxis auf einer Seite zusammenfasst: https://www.kbv.de/media/sp/ePA_Infoblatt_Auf-einen-Blick.pdf

Video
Wie die elektronische Patientenakte die Anamnese, Diagnostik und Behandlung unterstützen kann, zeigt ein Video. Anhand eines fiktiven Falls wird die Nutzung der ePA erläutert. Das Video steht auf der Internetseite der KBV bereit.

Weitere kommunikative Maßnahmen sind geplant, um die Praxen bestmöglich bei der geplanten Einführung und Nutzung der ePA zu unterstützen. So starten die PraxisNachrichten in der kommenden Woche eine Serie zur ePA. Alle zwei Wochen wird ein Aspekt näher erläutert.

Weitere Informationen auf den Seiten der KBV

BDC-Themenreferate: Treffen zur gemeinsamen Ausrichtung

Die Mitglieder der BDC-Themenreferate spielen eine wichtige Rolle für die Identifikation von Schwerpunktthemen im Verband. Am 8. und 9. November findet ihr jährliches Treffen statt, bei dem die einzelnen Referate über ihre Anliegen sprechen.

Diskutieren werden die Teilnehmenden mit Geschäftsführung, Vorstand und Verbandskommunikation, wie der BDC die Zukunft der Chirurgie und ihrer Fachkräfte sichern kann. Themenschwerpunkte sind dabei der chirurgische Nachwuchs, die fachärztliche Weiterbildung und die Krankenhausreform. Zur thematischen Vertiefung hat die BDC-Geschäftsführung erstklassige Referent:innen eingeladen. Nach der Sitzung wird es Zeit für wertvollen Austausch geben.

Haben Sie Interesse, sich in einem der Themenreferate des BDC zu engagieren? Dann melden Sie sich gerne bei Hanne Quandt (quandt@bdc.de).

 Zu den Themenreferaten und ihren Mitgliedern: www.bdc.de/der-bdc/praesidium/

 Zum Leitbild des BDC: www.bit.ly/BDC-Leitlinie