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Experte für Verbrennungen fordert Eltern auf: Kinder im Sommer vor Sonnen- und UV-Strahlung schützen

Interview mit Dr. med. Joachim Suß, Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg und ausgewiesener Spezialist für Verbrennungen im Kindesalter, zum Sonnenschutz von Kindern im Sommer.

Herr Dr. Suß: Was ist der Unterschied zwischen Baby-/Kinderhaut und Erwachsenenhaut? 

Die Haut von Kindern ist viel empfindlicher gegenüber Sonnenstrahlen als die von Erwachsenen. Das liegt daran, dass sie erheblich dünner und dadurch nicht so widerstandsfähig gegenüber Belastungen ist, seien es mechanische, thermische oder UV-Belastungen. Daher sollte die Haut von Kindern gerade im Sommer unbedingt vor der Sonne geschützt werden.

Was sind die besten Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor Sonnen- und UV-Einstrahlung zu schützen? 

Schatten ist immer gut! Babys, Kinder und auch Jugendliche sollten nie der direkten Sonne aussetzen werden. Bei Sonnenschutzcreme ist ein hoher Lichtschutzfaktor zu wählen, im Hochsommer empfehlen wir Faktor 50+. Nach dem Baden im Pool und in der See sollte erneut eingecremt werden. Kinder sollten immer eine Kopfbedeckung tragen, mache benötigen auch eine spezielle Kleidung mit UV-Schutz – z.B. bei Vorerkrankungen. Wichtig ist auch, die Kinder draußen zu beobachten und ggf. in den Schatten zu holen, denn sie achten nicht darauf, wo sie spielen.

Was mache ich, wenn sich mein Kind doch einen Sonnenbrand hat? In welchen Fällen und wie schnell muss mein Kind zum Arzt bzw. welche Anlaufstelle ist die richtige? 

  1. Das Kind sollte sofort aus der Sonne genommen und in einen möglichst kühleren, schattigen Bereich gebracht werden, damit der Körper wieder runterkühlen kann. Kalte Umschläge sollten nur an lokalen Stellen aufgebracht werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass das Kind sich unterkühlt. Bei Schmerzen können Eltern einen Schmerzsaft geben. Wichtig ist, dass die Kinder ausreichend Flüssigkeit bekommen.
  2. Zum Kinderarzt bzw. zur Kinderärztin sollte man gehen, wenn eine große Oberfläche des Körpers betroffen ist, insbesondere, wenn sich Blasen bilden. Dann benötigt das Kind eine professionelle Wundauflage.
  3. Wenn die Praxen schon geschlossen haben, sollten Eltern den ärztlichen Notdienst rufen. Bei ganz ausgeprägten Fällen von Sonnenbrand muss unter Umständen der Flüssigkeitsverlust durch Infusionen ausgeglichen, Schmerzmittel verabreicht sowie spezielle Wundverbände aufgelegt werden.

Wie hoch ist die Anzahl an Kindern/Jugendlichen, die jährlich in Praxen und Kliniken mit Verbrennungen durch UV- und Sonnenlicht behandelt werden? Wie ist hier die Tendenz?

Richtig schwerer Sonnenbrand ist selten. In der Klinik sehen wir vor allem thermische Verletzungen durch heiße Flüssigkeiten und Feuer.

Alle Kinder, die eine thermische Verletzung erleiden, erhalten eine intensive Beratung und Betreuung bezüglich Sonnenschutz. Nach thermischen Verletzungen besteht grundsätzlich die Gefahr der Pigmentierungsstörung der Haut. Diese kann sich bei Sonnenlicht noch verstärken. Zudem müssen insbesondere auch die kleinen Patientinnen und Patienten mit Hauttransplantationen geschützt werden.

Was sind die Gefahren, wenn Kinder sich durch Sonnen- und UV-Strahlung Hautverbrennungen zufügen? 

Kurzfristig kommt es zur Hautreizung, Blasenbildung, dazu kommen Schmerzen, Fieber und Flüssigkeitsverlust. Langfristig wird die Haut geschädigt: Der Alterungsprozess verstärkt sich, die Haut wird schneller runzelig und faltig, verliert schneller ihre Elastizität. Außerdem wird die Entwicklung von Hautkrebs begünstigt. Übrigens: Je heller ein Hauttyp ist, desto sonnenempfindlicher ist er. Dunkle Hauttypen tolerieren mehr. Nichtsdestotrotz gelten bei Kindern die Sonnenschutzregeln für alle Hauttypen.

Dr. Joachim Suß’ Abteilung ist spezialisiert auf Verbrennungen von Kleinkindern und Heranwachsenden. In seinem Team arbeiten Wundexpertinnen und spezialisierte Pflegekräfte für thermische Verletzungen, die Eltern und ihre Kinder in der Verbrennungssprechstunde beraten.

Mehr Infos hier: www.kindergesundheit-info.de

Quelle: DGKCH

Akademie aktuell: Das Online-Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie vom BDC

Interview mit dem wissenschaftlichen Leiter des BDC-Seminars „Orthopädie/Unfallchirurgie“ Professor Hans-Georg Palm.

Passion Chirurgie: Herr Professor Palm, warum empfehlen Sie Ihr onlinebasiertes Facharztseminar? Mit welchem Wissen bin ich danach ausgestattet?
Hans-Georg Palm (HGP): Mit unserem Facharztseminar werden wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gebündelt und systematisch die wichtigsten Themen aus Orthopädie und Unfallchirurgie näherbringen, um eine optimale Rekapitulation vor der anstehenden Facharztprüfung zu ermöglichen.

PC:  Für wen ist das Facharztseminar besonders geeignet?
HGP:
Primäre Adressaten sind natürlich Assistentinnen und Assistenten in den letzten Weiterbildungsjahren, die sich auf ihre anstehende Facharztprüfung erfolgreich vorbereiten wollen. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass bereits jüngere Kolleginnen und Kollegen von dem Webinar profitieren, um sich kompakt und – aufgrund des Onlineformats – gut zugänglich Wissen für ihre tägliche Arbeit anzueignen. Das Webinar dient auch als Refresherkurs, z. B. zum Wiedereinstieg nach längerer Pause oder um sich auf den neuesten Stand der Forschungen zu bringen.

PC:  Welche thematischen Schwerpunkte setzen Sie?
HGP: Wir orientieren uns inhaltlich an den Anforderungen des Facharztkatalogs. Dabei gehen wir insbesondere auch auf Inhalte ein, mit denen man seltener in der täglichen Praxis konfrontiert wird und die damit gewisse Befürchtungen vor der Prüfung hervorrufen können. Dazu zählen z. B. die Kinder- und Tumororthopädie.

Zur Person

Prof. Dr. Hans-Georg Palm, MBA
Seminarleiter der BDC|Akademie
Direktor des Zentrums für Orthopädie und Unfallchirurgie
Klinikum Ingolstadt

PC:  Wie gestalten Sie das Webinar interaktiv?
HGP: Mit Fallbeispielen für klassische Prüfungssituationen möchten wir die Teilnehmenden zur lebendigen Interaktion anregen. Da nicht allen eine mündliche Prüfungssituation liegt, schulen die Falldiskussionen auch hinsichtlich des eigenen, selbstsicheren Auftretens bei der Beantwortung der Fragen.

PC:  Was liegt Ihnen bei der Vermittlung orthopädisch-unfallchirurgischen Wissens besonders am Herzen?
HGP:
Der Großteil der Referentinnen und Referenten entstammt aus meinem Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie am Klinikum Ingolstadt, unterstützt von hervorragenden Kolleginnen und Kollegen weiterer Fachbereiche. Aufgrund der Größe unseres ärztlichen Teams spielt die Aus- und Weiterbildung eine wichtige Rolle. Hinzu kommt, dass wir aufgrund unserer breiten sektoralen Gliederung über Expertinnen und Experten aus der klassischen Orthopädie und Unfallchirurgie, aber auch der Septischen Chirurgie, der Hand- und Plastischen Chirurgie, der Alterstraumatologie und Wirbelsäulenchirurgie verfügen. Mir liegt folglich besonders am Herzen, dass die Teilnehmenden eine fachlich hochkompetente und engagierte Wissensvermittlung erfahren.

PC:  Was ist Ihr Hintergrund, was ist Ihr orthopädisch-unfallchirurgisches Steckenpferd?HGP: Ich selbst durfte aufgrund meiner damaligen Tätigkeit als Einsatzchirurg am Bundeswehrkrankenhaus Ulm eine sehr umfassende Facharztausbildung, zunächst zum Facharzt für Allgemeinchirurgie, dann zum Orthopäden und Unfallchirurgen und schließlich Speziellen Unfallchirurgen erfahren. Im Anschluss an die Bundeswehr war ich am Universitätsklinikum Erlangen als Leitender Oberarzt tätig. Seit Juli 2023 leite ich das Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie am Klinikum Ingolstadt, das aus einem rund 35-köpfigen ärztlichen Team mit 106 Betten besteht und als überregionales Traumazentrum und SAV-Klinik akkreditiert ist. Mein fachlicher Schwerpunkt ist die allgemeine Traumatologie mit besonderer „Liebe“ zur Beckenchirurgie.

PC:  Wie haben Sie sich damals auf die Facharztprüfung vorbereitet und was hätten Sie sich damals als Unterstützung gewünscht?
HGP: Neben der täglichen klinischen Routine habe ich vor allem Lehrbücher und – punktuell – aktuelle Fachartikel gelesen. Lernkarten haben mir geholfen, akzentuiert Wissenslücken zu schließen. Ein Facharztseminar wie dieses hätte mir aber sehr geholfen, in aktiven Austausch mit erfahrenen Referentinnen und Referenten zu treten und von deren Expertise zu profitieren.

Das nächste Online-Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie

findet vom 27.– 29. November 2024 statt.

Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung.

Päßler O: Das Online-Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie vom BDC. Passion Chirurgie. 2024 Juli/August; 14(07/08): Artikel 04_01.

Gesundheitsminister Lauterbach und die GOÄ-Novelle

Den neuesten Versuch, die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) voranzubringen, startete am 128. Deutschen Ärztetag BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. In seiner Eröffnungsrede im Mai in Mainz appellierte er erneut an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach, die GOÄ endlich anzugehen: „Geben Sie heute, hier und jetzt, das Startsignal für die Novelle der GOÄ, dann sind wir an Ihrer Seite“, so Reinhardt.

Reinhardt griff eine Aussage von Professor Jürgen Wasem auf, der als Sachverständiger im April in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages gesprochen hatte und forderte: „Sie können und müssen dieses Staatsversagen beenden.“ Es sei mehr als nur ein bisschen schräg, dass der Verordnungsgeber seine Arbeit nicht erledige.

Unterdes arbeiten die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) weiter intensiv an der Finalisierung der neuen Gebührenordnung für Ärzte. BÄK und PKV hätten gemeinsam ein modernes Leistungsverzeichnis erarbeitet. Dieses Verzeichnis bilde den medizinischen Fortschritt ab und beende das Missverhältnis zwischen zuwendungsorientierter und technischer Medizin, das sich über die Jahre entwickelt habe, so Reinhardt. Auch „bei den Bewertungen und dem finanziellen Gesamtrahmen“ habe man „den Weg zu einer Einigung gefunden“. Noch vor der Sommerpause soll das Werk ausverhandelt und zur Unterschrift fertig sein.

Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages im April zum Thema hätte man sich allerdings sparen können, meint der Ärztenachrichtendienst. Die Debatte sei in alte Diskussionen zur Einheitsgebührenordnung abgedriftet.

Auch beim Deutschen Ärztetag gab Gesundheitsminister Lauterbach im Rahmen seiner Rede nicht das Startsignal zur GOÄ-Novellierung. Lediglich eine wohlwollende Prüfung stellte er – wieder einmal – in Aussicht.

Kommentar von Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident BDC

Schaulaufen zur GOÄ vor dem Gesundheitsausschuss – Staatsversagen und
keinen kümmert es…

Kaum jemand wird bezweifeln, dass eine Reform der GOÄ dringend erforderlich ist. Das aktuelle Gebührenverzeichnis datiert aus dem Jahr 1982 und wurde seitdem nur marginal angepasst. Die letzten Gebührenanhebungen erfolgten zwischen 1982 und 1996. Bekanntermaßen hat daher die Bundesärztekammer unter intensiver Mithilfe der Berufsverbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaften eine „Reform-GOÄ“ entwickelt, deren Legendierungen längst zwischen der Ärzteschaft und dem Verband der privaten Krankenversicherungen konsentiert sind. Bis auf Ausnahmen besteht auch Einvernehmen über die Gebührenhöhe. Es ist skurril, wie sich der zuständige Gesundheitsminister Karl Lauterbach um seine Aufgabe herumwindet, dieses Werk per Rechtsverordnung der Bundesregierung in Kraft zu setzen. Ein beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft 2023 an ihn übergebener USB-Stick mit dem kompletten Gebührenverzeichnis ging auf mysteriöse Weise verloren. Aber auch das Nachhaken beim Empfang im Jahr 2024 und der dezente Hinweis auf Umgehungsstrategien der Ärzteschaft mit erhöhten Steigerungssätzen und Abdingungen konnte den Minister nicht motivieren, den berechtigten Forderungen nach einer Modernisierung der völlig veralteten GOÄ nachzukommen. Dies mag aus der grundsätzlichen politischen Sicht der Minister-Partei erklärlich sein, denn im Hintergrund schlummert hier immer noch die Idee der Abschaffung der PKV und der Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung. Doch selbst dafür wäre eine moderne Gebührenordnung unerlässlich.

Auch für Experten überraschend kam nunmehr am 24.04.2024 eine einstündige Anhörung zur GOÄ auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundestages. Veranlasst von der größten Oppositionspartei, die es aber in den Jahren ihrer Regierungsbeteiligung auch nicht geschafft hatte, die Reform-GOÄ umzusetzen. Der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Reinhardt argumentierte im Ausschuss sehr geschickt und hob vor allem auf die Verunsicherung der betroffenen Patienten ab, die aufgrund des Fehlens moderner Leistungslegenden im Gebührenverzeichnis immer häufiger mit schwer nachvollziehbaren Analog-Beschreibungen konfrontiert würden. Der allseits als Sachverständiger geschätzte Gesundheitsökonom Professor Wasem bezeichnete die jetzt gültige Uralt-GOÄ als „in sich schräg“ und die verschleppte Umsetzung der vorliegenden Reform-GOÄ durch die Bundesregierung als „Staatsversagen“. Trotzdem konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die jeweils dreiminütigen Statements der bekannten Player im Gesundheitswesen einschließlich des PKV-Verbands mehr oder weniger ein Schaulaufen waren. Immer wieder driftete die Diskussion in grundsätzliche Statements zur Krankenversicherung ab. Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses nahmen alles kommentarlos zur Kenntnis, auch den Vorwurf des Staatsversagens.

Nur wer noch an den Weihnachtsmann glaubt, wird eine Rechtsverordnung des BMG zur Reform der GOÄ noch in dieser Legislaturperiode erwarten. Das stellt unsere Frustrationstoleranz als beteiligten Berufsverband auf eine harte Probe. Seit 2016 war auch der BDC intensiv in die Überarbeitung und Relativbewertung der chirurgischen Leistungen einbezogen. Das ist jetzt auch schon wieder mehr als 8 Jahre her und im Grunde müsste man schon wieder von vorne beginnen und neue chirurgische Leistungen, z. B. die robotisch assistierte Chirurgie, einpflegen. Und auch die betriebswirtschaftlich basierten Preise für die Leistungen müssten im Hinblick auf eine Inflation von mindestens 25 % seit der Kalkulation nach oben angepasst werden. Ihre BDC-Interessenvertreter zeichnen sich aber durch eine ungewöhnliche Resilienz im politischen Geschäft aus, sodass wir trotzdem am Ball bleiben werden. Gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der DGCH werden wir weiter dafür kämpfen, dass mit der Umsetzung des vorliegenden GOÄ-Reform-Werks zumindest der erste Schritt getan wird.

Päßler O, Kalbe P: Gesundheitsminister Lauterbach und die GOÄ-Novelle. Passion Chirurgie. 2024 Juli/August; 14(07/08): Artikel 05_05.

Chirurgieverbände stellen Bedingungen für eine gelungene Notfallreform

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) fordern Nachbesserungen beim Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. „Wir begrüßen insbesondere die angestrebte Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen und die verbesserte Patientensteuerung. Allerdings muss der Gesetzentwurf in einigen Punkten dringend modifiziert werden, denn in der vorliegenden Form wird die Reform nicht zu realisieren sein“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die verpflichtende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen, bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (ZES) wird generell als positiv angesehen. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die niedergelassenen Praxen durchgängig (24/7) eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitstellen.

Eine Erweiterung hin zu einer aufsuchenden Versorgung rund um die Uhr und damit den Aufbau von Doppelstrukturen während der Praxisöffnungszeiten lehnen der BDC und die DGCH strikt ab und fordern, die Öffnungszeiten der Notdienstpraxen in den Integrierten Notfallzentren auf die bisherigen Zeitvorgaben des Notdienstes zu beschränken. „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ärzte- und Fachkräftemangels ist eine durchgängige aufsuchende Versorgung für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität – auch unter Zuhilfenahme telemedizinischer Maßnahmen – nicht umsetzbar.“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Chirurgische Unfallpraxen könnten allerdings optional als Kooperationspraxen der INZ fungieren, wenn der zusätzliche Aufwand für die Akutversorgung durch eine Vorhaltepauschale und eine zusätzliche fallbezogene Vergütung refinanziert werden.“

DGCH und BDC befürworten dabei die Beauftragung des GB-A zur Entwicklung eines rechtssicheren Ersteinschätzungsinstruments für die INZ. Die verpflichtende digitale Fallübergabe in einem interoperablen Datenformat innerhalb eines Integrierten Notfallzentrums wird ebenfalls als positiv angesehen. Mittelfristig müsse eine solche digitale Fallübergabe aber auch an die Kooperationspraxen über die Telematik-Infrastruktur ermöglicht werden. Dies erleichtere die Kooperation erheblich und helfe, Bürokratie einzusparen.

Die angestrebte bundesweit einheitliche Vernetzung der Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Rettungsleitstellen, die idealerweise zu einer integrierten Leitstelle („Gesundheitsleitsystem“) für alle Belange der Notfallversorgung führt, werden vom BDC und der DGCH ausdrücklich unterstützt. „Im Ergebnis können durch diese bedarfsgerechte Steuerung sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienste entlastet werden“, bestätigt DGCH-Generalsekretär Prof. Dr. Schmitz-Rixen. „Eine Umsetzung kann aber nur dann gelingen, wenn vonseiten der Bundesländer gleichzeitig eine gesetzliche Kooperationsverpflichtung für die Rettungsleitstellen auf den Weg gebracht wird. Dies muss normativ unbedingt in der jeweiligen Landesgesetzgebung verankert werden.“ Außerdem seien die Übergangsfristen viel zu kurz und es sei enttäuschend, dass der präklinische Rettungsdienst nicht in die Reformen einbezogen worden sei. In den pädiatrischen INZ sei die Kinder- und Jugendchirurgie nicht in den Notfallstrukturen berücksichtigt.

Die Chirurgie-Verbände kritisieren auch, dass der Aufklärung der Patienten durch Informationskampagnen und Gesundheitserziehung im Gesetzentwurf nichts Konkretes gewidmet ist. „Die Effizienz der Notfallversorgung hängt jedoch ganz wesentlich auch vom Umgang der Betroffenen mit dem System ab“, wie Schmitz-Rixen konstatiert.

Der BDC beim Parlamentarischen Abend des BDC, BDI, HARTMANNBUND, MEDI GENO, PVS

Der Parlamentarische Abend des Hartmannbunds hat am Mittwochabend wieder viele Akteure aus dem Gesundheitswesen zusammengebracht. Der BDC zeigte als Mitveranstalter Präsenz. BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer fasste in seiner Einführungsrede zusammen: “Wir befinden uns nicht nur in der letzten Sitzungswoche des Parlaments, sondern auch in der spannendsten Phase der Fußball-Europameisterschaften. Der Teamgedanke mit notwendigem Kampfgeist ist nicht nur im Sport, auch in der Nachspielzeit, von entscheidender Bedeutung, sondern auch in unserem Gesundheitswesen mit derzeitig vielfältigen „Revolutiönchen“. Gehen wir also die Bewältigung derselben gemeinsam an.” ⚽ ? ?‍? ?‍?

Danke an den Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. für den stimmungsvollen, schönen Abend.

Bilder: BDC, Hartmannbund/CHL PhotoDesign

Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen

Zum Nachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) behandeln, gibt es organisatorische Anpassungen. Mit einem Beschluss von gestern änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu seine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:

  • Die Korrekturfrist für Angaben zur jährlichen Abfrage zu Strukturanforderungen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen wurde um zwei Wochen verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März dafür Zeit.
  • Krankenhäuser, die die Strukturvorgaben des G-BA für die Behandlung von hüftgelenknahen Femurfrakturen nicht mehr erfüllen, müssen neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in seiner Funktion als Datenannahmestelle aktiv informieren. Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich. Im laufenden Jahr ausgeschiedene Kliniken können auf diese Weise schneller identifiziert werden. Sie werden vom IQTIG dann nicht in der Strukturerhebung erfasst.

Der Beschluss wird derzeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: G-BA

BDC schreibt Journalistenpreis 2024 aus

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) schreibt zum inzwischen elften Mal seinen renommierten Journalistenpreis aus. Mit diesem Preis möchte der Verband die journalistischen Beiträge auszeichnen, die die Chirurgie und ihre Facetten auf informative und packende Art beschreibt. Der Preis wird jährlich im Spätherbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Die Auszeichnung ist für journalistische Arbeiten aller Art vorgesehen. Die Beiträge sind in Textform oder für Radio, TV, als Podcast, Online-Video oder im Blogformat willkommen. Sie sollen fachlich fundiert und allgemeinverständlich die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Aspekte thematisieren. Alle Beiträge müssen den professionellen Standards der journalistischen Arbeit und Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor beziehungsweise jede Autorin kann einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich. „Im vergangenen Jahr erreichten uns 25 Einsendungen, die uns in der Wahl der Themen und in ihrer Qualität insgesamt begeistert haben. Wir sind neugierig, welche Themen die Journalistinnen und Journalisten dieses Mal behandeln, zumal im Gesundheitswesen derzeit außerordentlich viel passiert“, erklärt der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. August 2024 bevorzugt per E-Mail an presse@bdc.de.

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

 

 

Die DGKCH gratuliert dem Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands zum 25. Jubiläum

Im Mai trafen sich die Mitglieder des Berufsverbands der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) zur feierlichen 25. Jahrestagung in Bielefeld. Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH), PD Dr. med. Barbara Ludwikowski, gratulierte in ihrer Festrede herzlich zum Jubiläum des kinderchirurgischen Berufsverbands und betonte die gute und wichtige Zusammenarbeit beider Verbände. „Unser gemeinsames Ziel ist eine flächendeckende und finanziell abgesicherte ambulante kinderchirurgische Versorgung. Daran arbeiten wir Hand in Hand – insbesondere in Zeiten des gesundheitspolitischen Wandels“, so Ludwikowski. 

Seit den Neunzigerjahren hat sich die Zahl der ambulanten kinderchirurgischen Praxen vervielfacht. Waren es initial (1993) nur eine Handvoll bundesweit, die sich zunächst in einem „Arbeitskreis niedergelassener Kinderchirurgen Deutschlands“ (ANKID) zusammenschlossen, sind es mittlerweile rund siebzig schwerpunktmäßig ambulant tätige Einrichtungen. Aus dem Arbeitskreis heraus gründete sich dann der „Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. in seiner heutigen Struktur. Die Gremien- und Verbandsarbeit für die ambulante Kinderchirurgie betreibt der heutige BNKD also nunmehr seit mehr als 25 Jahren. „Mit derzeit rund 50.000 ambulanten kinderchirurgischen Eingriffen pro Jahr leisten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen einen kleinen, aber wichtigen Teil der hochspezialisierten ambulanten chirurgischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“, erklärt Dr. med. Ralf Lippert, erster Vorsitzender des BNKD.

Auch die Aus- und Weiterbildung des ärztlichen kinderchirurgischen Nachwuchses wird sich zumindest in Teilen in den ambulanten Sektor verlagern müssen. Hier gelte es, gemeinsam gute Strukturen und Bedingungen zu entwickeln, damit das Fach zukunftsfähig werde und bleibe, betont Lippert. Über die berufspolitische und fachliche Arbeit hinaus engagiert sich der BNKD auch sozial, indem er jährlich gemeinnützige Hilfsprojekte mit Spenden unterstützt. Die Fachgesellschaft und den wissenschaftlichen Nachwuchs des kinderchirurgischen Faches bereichert er durch die jährliche Auslobung des Gero-Wesener-Vortragspreises, benannt nach einem der Gründerväter des Berufsverbands. Anlässlich der Jubiläumstagung des BNKD erreichten den Verband Glückwünsche und Grußworte seiner Kooperationspartner, dem Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen Deutschlands e.V. (BNC, Jan Henniger), dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC, Dr. med. Peter Kalbe), dem Bundesverband ambulantes Operieren e.V. (BAO, Dr. med. Christian Deindl) und dem Berufsverband der Kinder- und JugendärztInnen e.V. (BVKJ, Dr. med. Stefan Trapp), die allesamt eine gut funktionierende Zusammenarbeit im Interesse der ihnen anvertrauten chirurgisch kranken Kinder unterstrichen.

Der BNKD e.V. wird sich auch in Zukunft getreu Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1959 und 02. September 1990: Alle Kinder haben ein Anrecht auf eine optimale kindgerechte medizinische Versorgung für seine Patientinnen und Patienten einsetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie steht dem Berufsverband dabei zur Seite.

Der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. hat den Ausbau und die Sicherung der freien Berufsausübung des niedergelassenen Kinderchirurgen zum Wohle der Patienten im Kindes- und Jugendalter zum Ziel. Der Berufsverband fordert eine kinderchirurgische Versorgung, die sich am Stand der Wissenschaft orientiert und unter wirtschaftlich und gesundheitspolitisch vernünftigen Bedingungen erbracht werden kann.

Quelle: DGKCH

Mustervorlage – Hygieneplan in der Arztpraxis

Wir möchten unsere Mitglieder darüber informieren, dass die 2. Auflage der „Mustervorlage – Hygieneplan in der Arztpraxis“ durch das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV fertiggestellt wurde. Sie finden den „Musterhygieneplan“ unter diesem Link. Auf Anfrage bei den Hygieneberatern der KVen können Sie auch eine Word-Datei für die praxiseigene Anpassung erhalten.

Ziel des Musterhygieneplans ist es, den Praxen ein Unterstützungs- und Serviceangebot für das Erstellen des eigenen Hygieneplans an die Hand zu geben. Dieser berücksichtigt sowohl den Patienten- als auch den Mitarbeiterschutz. Hintergrundinformationen liefert die Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ (3. Auflage; 2023), welche ebenfalls vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV stammt.

DGCH unterstützt Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) begrüßt die Bundesratsinitiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende in Deutschland. „Wir brauchen eine Kultur der Organspende, wie sie in anderen europäi-schen Nachbarländern existiert, aus denen wir Organe zur Transplantation importieren“, erklärt DGCH-Präsidentin Professor Dr. med. Christiane Bruns, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie der Universität Köln. Mit der Widerspruchslösung erhalte jeder Mensch die Möglichkeit, die Chance zu nutzen, anderen nach dem eigenen Tod zu helfen.

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Bundesländer, am 14. Juni 2024 eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig jeder Mensch automatisch als Organspendender in Frage kommt, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten schriftlich widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod mündlich. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die auf der erweiterten Zustimmungslösung beruht – für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten nötig.

Um die Zustimmung zur Organspende zu erleichtern, wurde im Jahr 2020 zusätzlich ein elektronisches Organspende-Register beschlossen, in das jeder seine Entscheidung eintragen kann und das am 18. März 2024 schließlich an den Start ging. Bis zum 10. Juni 2024 hatten sich dort mehr als 127.000 Menschen mit einer Erklärung zur Organspende eingetragen. „Das klingt gut, ist aber längst nicht ausreichend und wird vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Immer noch warten deutschlandweit etwa 8000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, von denen täglich drei auf der Warteliste versterben. 2023 wurden in Deutschland nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet.

Aufgrund der massiven Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen, bezieht Deutschland über die internationale Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ aus den europäischen Nachbarländern Organe zur Transplantation. In dem überwiegenden Teil dieser Länder gilt die Widerspruchslösung, unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Dort ist das Spendenaufkommen deutlich höher: Während in Spanien die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr beträgt, warten Betroffene in Deutschland zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.

„Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar, das sollten wir ändern“, betont Bruns. In Staaten mit Widerspruchslösung werde die Organspende als Chance gesehen, anderen Menschen nach dem eigenen Tod zu helfen. „Es stellt sich die Frage, ob wir Lebenschancen vertun – oder ein letztes Mal anderen helfen wollen“, ergänzt Schmitz-Rixen. Zumal fast jeder ein fremdes Organ annehmen würde, wenn er sich in einer solchen Situation befände. „Die Beschäftigung mit diesem Thema, mit der Entscheidung pro oder contra Organspende, ist durchaus zumutbar und nimmt den Druck von den Angehörigen“, so Schmitz-Rixen.

Das bereits existierende Organspende-Register könnte als wichtige Grundlage der Widerspruchslösung dienen. „Organspende-Ausweise werden häufig nicht gefunden“, erläutert Bruns. „Mit dem Register besteht hingegen eine sichere Dokumentationsmöglichkeit, auf die auch Ärztinnen und Ärzte zuverlässig Zugriff haben.“ Bei einer Widerspruchslösung kann man sich entscheiden, auch nur einzelne Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Widerspruch gegen eine Organspende muss nicht begründet werden.

Quelle: DGCH