Alle Artikel von Olivia Päßler

Einladung zum Jahrestreffen des BDC|Mecklenburg-Vorpommern 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die politischen Vorhaben zur Umgestaltung des deutschen Gesundheitswesens werden weiter vorangetrieben. Noch ist für viele Leistungserbringer nicht erkennbar, in welcher Funktion sie sich in welcher Art System wiederfinden. Dies wird flankiert durch die vielfältigen innen- und außenpolitischen Probleme, die eine konstruktive Gesundheitspolitik immer weniger wahrscheinlich machen. Aber auch die individuellen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft lassen bislang hochgeschätzte chirurgische Tugenden wie Zuverlässigkeit und Akkuratesse zunehmend unwichtig erscheinen. Die kompetente medizinische Versorgung der Bevölkerung erscheint damit weiter gefährdet; was können wir noch dagegen tun? Nutzen wir die Gesprächsrunde im Rahmen unseres Jahrestreffens, um gemeinsame Sichtweisen zu finden.

11.11.2024
19:00 Uhr
Brasserie Hermann
Gützkower Str. 1, 17489 Greifswald

Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 08.11.2024 per Mail an:
lutz.wilhelm@kkh-demmin.de.
Im Anhang finden Sie die Agenda zur Veranstaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Priv.-Doz. Dr. Lutz Wilhelm
Landesverbandsvorsitzender
Dr. med. Christoph Prinz
Stellv. Landesverbandsvorsitz
Dr. Thomas Nowotny
Regionalvertreter NL
Dr. Andreas Oling
Stellv. Regionalvertreter NL

DGKCH: Tipps für Eltern zur Prävention von Gehirnerschütterung und Versorgung bei betroffenen Kindern und Jugendlichen

In Deutschland erleiden jedes Jahr etwa 50.000 bis 60.000 Kinder ein Schädel-Hirn-Trauma oder eine Gehirnerschütterung. Die meisten dieser Fälle sind mild und erfordern keinen Klinikaufenthalt. In etwa 5-10 % der Fälle ist jedoch eine stationäre Behandlung erforderlich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) informiert Eltern über die wichtigsten Fakten zum Thema und gibt Tipps, wie eine Gehirnerschütterung bei Kleinkindern und Jugendlichen verhindert, erkannt und behandelt werden kann. Die DGKCH unterstützt damit die Initiative Deutsches-Stiftungszentrum, die am 20. Oktober den Tag der Gehirnerschütterung unter dem Motto „Schütz deinen Kopf!“ begeht.

PD Dr. med. habil. Peter Zimmermann, kinderchirurgischer Oberarzt am Universitätsklinikum Leipzig und ausgewiesener Experte in der Behandlung von verunfallten Kindern und Jugendlichen, beantwortet die wichtigsten Fragen zur Gehirnerschütterung.

Schädel-Hirn-Trauma/Gehirnerschütterung – was ist das eigentlich?

Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) ist eine Verletzung des Kopfes, die durch einen Sturz oder einen Aufprall verursacht wird. Dabei kann es zu einer vorübergehenden Funktionsstörung des Gehirns kommen. Eine Gehirnerschütterung stellt die mildeste Form eines SHT dar. Obwohl sie in den meisten Fällen nicht lebensbedrohlich ist, sollte eine Gehirnerschütterung, insbesondere bei Säuglingen und Kindern, ernst genommen und im Zweifelsfall ärztlich abgeklärt werden.

Welche Symptome treten bei Säuglingen und welche bei Kindern auf?

Die Symptome einer Gehirnerschütterung können sich bei Säuglingen und älteren Kindern unterscheiden. Bei Säuglingen sind die Anzeichen oft schwerer zu erkennen. Zu den möglichen Symptomen zählen Erbrechen, übermäßige Müdigkeit und Verhaltensänderungen. Da Säuglinge nicht in der Lage sind, typische Beschwerden wie Kopfschmerzen zu äußern, ist besondere Vorsicht geboten. Ältere Kinder hingegen zeigen häufiger klare Anzeichen wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen.

Es ist wichtig, Kinder nach einem Unfall genau zu beobachten, da sich Symptome manchmal erst nach Stunden oder sogar Tagen zeigen. Einige Warnzeichen, die eine sofortige ärztliche Untersuchung erforderlich machen, sind Bewusstlosigkeit, die länger als fünf Sekunden anhält, wiederholtes Erbrechen, starke Kopfschmerzen, Krampfanfälle oder deutliche Verhaltensänderungen. Auch sichtbare Verletzungen am Kopf oder Unterschiede in der Pupillengröße sollten ernst genommen werden. In solchen Fällen ist eine sofortige ärztliche Abklärung notwendig, um schwerwiegendere Komplikationen auszuschließen.

Wie gefährlich ist eine Gehirnerschütterung bei Säuglingen und Kindern?

Gehirnerschütterungen können sowohl bei Säuglingen als auch bei Kindern ernsthafte Folgen haben, müssen aber unterschiedlich bewertet werden. Bei Säuglingen ist das Risiko aufgrund ihres noch unreifen Nervensystems höher. Bei älteren Kindern sind Gehirnerschütterungen in der Regel weniger gefährlich, und die meisten Kinder erholen sich vollständig, sofern keine zusätzlichen Risikofaktoren vorliegen. Dennoch sollten Eltern auf mögliche Langzeitfolgen wie das postkommotionelle Syndrom achten (anhaltende Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsprobleme), das bei etwa 10-15 % der Kinder auftreten kann, besonders nach wiederholten Kopfverletzungen. Es ist wichtig, dass Kinder nach einer Gehirnerschütterung ausreichend Zeit zur Erholung haben, bevor sie wieder körperliche Aktivitäten aufnehmen.

Welche präventiven Maßnahmen gibt es, um Stürze von Säuglingen und Kindern zu vermeiden?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, um Stürze und Verletzungen bei Kindern zu vermeiden. Im häuslichen Umfeld sollten Schutzgitter an Treppen und Fenstern angebracht, Möbelkanten gepolstert und Stolperfallen beseitigt werden. Babys und Kleinkinder sollten nie unbeaufsichtigt auf erhöhten Flächen wie Wickeltischen oder Betten gelassen werden. Im Freien ist das Tragen eines Helms bei Aktivitäten wie Radfahren oder Skateboarden unerlässlich. Auch auf Spielplätzen sollten Eltern auf sichere Spielgeräte und die Einhaltung von Spielregeln achten. Außerdem ist die Verwendung altersgerechter Kindersitze im Auto ein wichtiger Schutzmechanismus. Durch diese Maßnahmen können viele Unfälle und Verletzungen vermieden werden.

Wann ist es notwendig, einen Arzt aufzusuchen oder in die Notaufnahme zu gehen?

Eltern sollten besonders wachsam sein, wenn ihr Kind eine Kopfverletzung erlitten hat. Bestimmte Symptome erfordern eine sofortige ärztliche Abklärung, darunter Bewusstlosigkeit, anhaltende starke Kopfschmerzen, wiederholtes Erbrechen oder ungewöhnliche Schläfrigkeit und Verwirrtheit. Auch Krampfanfälle, Flüssigkeitsaustritt aus Nase oder Ohren sowie eine gespannte Fontanelle bei Säuglingen sind ernstzunehmende Warnsignale. Die Fontanelle ist eine weiche Stelle im Schädel von Babys, die das Wachstum des Gehirns und die Geburt erleichtert. Die Fontanelle schließt sich meist zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat. Falls keine dieser Symptome auftreten, kann es ausreichen, das Kind zu Hause zu beobachten. Dennoch gilt: Im Zweifelsfall lieber einmal zu oft den Arzt aufsuchen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Meistens kann das Kind zu Hause bleiben: Wie behandle ich mein Kind?

Zu Hause ist es wichtig, das Verhalten des Kindes genau zu beobachten. Wenn das Kind erbricht, über Kopfschmerzen klagt oder ungewöhnlich müde wirkt, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Körperliche und geistige Ruhe sind entscheidend, und Aktivitäten wie Bildschirmzeit oder laute, stimulierende Reize sollten vermieden werden. Mindestens 24 bis 48 Stunden Erholung sind notwendig, bevor das Kind wieder normale Aktivitäten aufnimmt.

Erkennung von ernsthaften Beulen – wie beurteile ich sie?

Eine harte Beule nach einem Sturz ist in der Regel unbedenklich und deutet nicht auf eine schwerwiegende Verletzung hin. Eine weiche, teigige Schwellung hingegen könnte auf einen Bruch oder Riss im Schädelknochen hindeuten – in diesem Fall sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden. Eine Beule an der Stirn mit einer weichen Schwellung in der Mitte ist in der Regel harmlos. Trotzdem sollten solche Verletzungen beobachtet und im Zweifelsfall medizinisch abgeklärt werden.

Symptome und Warnzeichen einer Gehirnerschütterung in der Übersicht

  • Bewusstlosigkeit (länger als 5 Sekunden)
  • Wiederholtes Erbrechen
  • Starke Kopfschmerzen
  • Übermäßige Müdigkeit oder Schläfrigkeit
  • Verwirrtheit oder Verhaltensänderungen
  • Vermehrtes Weinen oder ungewöhnliches Verhalten bei Säuglingen
  • Unterschiede in der Pupillengröße
  • Krampfanfälle
  • Sichtbare Kopfverletzungen
  • Flüssigkeitsaustritt aus Nase oder Ohren
  • Gespannte Fontanelle bei Säuglingen

PD Dr. med. habil. Peter Zimmermann
Oberarzt
Facharzt für Kinderchirurgie
Facharzt für Allgemeine Chirurgie
Facharzt für Chirurgie und spezielle Unfallchirurgie
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
an der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Leipzig

BDC fordert erneut die Sicherung der Weiterbildungsfinanzierung

Der BDC hat erneut auf die dringende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung im KHVVG hingewiesen. In einem offenen Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestagesfordert der Verband umfassende Anpassungen der ärztlichen Weiterbildung. In dem Schreiben heißt es (Auszug):

Die Finanzierung der Weiterbildung als Teil der Daseinsvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht ausschließlich aus bestehenden Ressourcen realisiert werden, die dann aus der übrigen Versorgung abgezogen werden. Die ureigene Aufgabe des Gesetzgebers, die Finanzierung
der ärztlichen Weiterbildung sicherzustellen, wird schon lange ignoriert.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, fordert der BDC daher, faire und transparente Regelungen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Kosten der Weiterbildung müssen in Zukunft transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den klinischen und ambulanten Einrichtungen zugewiesen werden, in denen tatsächlich die Weiterbildung stattfindet.

Das Schreiben im Detail ist hier auf der Kampagnenseite Kein Weiter Ohne Bildung nachzulesen.

GOÄ-Reform: Deutliche aber konstruktive Kritik der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen

Bei einer Sondersitzung am 9. Oktober hat das Referat niedergelassene Chirurgen (RNC) im Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) gemeinsam mit dem BDC-Vorstand Forderungen an die zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband abgestimmte Reform-GOÄ beschlossen.

Scharfe Kritik übten die Teilnehmenden an den deutlichen Abwertungen vor allem komplexer operativer Leistungen im Vergleich zur früheren ärzteeigenen Version. Dies betrifft auch häufig in der Niederlassung durchgeführte Operationen, wie etwa die Arthroskopien, die in Einzelfällen schlechter bewertet sind als im EBM. Unter anderem kritisierten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auch die Abwertung der in den Praxen häufig durchgeführten Röntgenuntersuchungen. Sie bezweifeln, dass ein finanzieller Ausgleich über die Aufwertung von Gesprächsleistungen und neu eingeführte Betreuungsleistungen möglich sein wird.
„Bei aller berechtigten Kritik konnten wir uns dennoch schlussendlich darauf einigen, den vorliegenden Reformentwurf nicht in Bausch und Bogen abzulehnen, sondern anhand einer vorgegebenen Matrix einzelne Fallkonstellationen zu berechnen und dadurch dringend notwendige Anpassungen zu identifizieren“, kommentiert der Leiter des Referats, Dr. Ralf-Wilhelm Schmitz, das Ergebnis der Sitzung. Dieser Prozess soll alle häufig durchgeführten chirurgischen Leistungen im niedergelassenen Bereich umfassen und Ende November abgeschlossen sein.

„Zusammen mit den Rückmeldungen aus den stationär tätigen operativen Bereichen werden wir eine substanzielle und durch Beispielrechnungen unterstützte Grundlage für die zugesagten weiteren Gespräche mit der Bundesärztekammer haben. Wir hoffen sehr, dass wir auf dieser Basis zu einem guten Ergebnis kommen werden“, ergänzt BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

„Als Berufsverband haben wir uns in den letzten sieben Jahren gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften bei der Fortentwicklung der GOÄ zu einer modernen Gebührenordnung intensiv eingebracht. Daher erwarten wir nun, durch exakte Auswirkungsanalysen und Nachbesserungen bei den unzureichenden Bewertungen einzelner Operationen, doch noch eine allgemein konsentierte Reform zu schaffen, auch wenn dies nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages gelingen dürfte“, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. In dieser Weise hatte sich der BDC zuvor auch schon in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Bundesärztekammer geäußert.

Einladung zur Mitgliederversammlung des BDC|Saarland

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Seminar Traumata an Hand und Handgelenk sowie zur Mitgliederversammlung des BDC|Saarland am 13.11.24 lade ich Sie hiermit herzlich ein. Die Mitgliederversammlung findet im Anschluss an das BDC-Seminar statt.

Datum: 13.11.24
Uhrzeit: 15:00
Ort: KV Saarland, Europaallee 7-9, 66113 Saarbrücken

Wissenschaftliche Leitung: Professor Dr. med. Chr. Meyer
Bitte bringen Sie Ihre Barcodes mit. Fortbildungspunkte wurden beantragt.

Das detaillierte Programm und das Anmeldeformular finden Sie im Anhang.
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung bis spätestens 31.10.24

i.A.
Dr. Daniel Bastian
Vorsitzender BDC|Saarland

Einladung zur Mitgliederversammlung des Landesverbands BDC|Schleswig-Holstein

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen des Vorstands des BDC Schleswig-Holstein möchte ich Sie herzlich zu unserem Jahrestreffen am 27.11.2024 einladen.

Ort: Haus des Sports, Raum Hassee, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Zeit: 27.11.2024, 18:00 Uhr

Die Flut der vom Bundesgesundheitsministerium verantworteten neuen Gesetze und Rechtsverordnungen nimmt kein Ende. Auch wenn die handwerkliche Ausgestaltung und die Art und Weise des Zustandekommens oftmals ohne ärztlichen Sachverstand zu Recht kritisiert wurde, so bieten diese Neuerungen doch auch Chancen.
KHVVG, Transparenzgesetz, GVSG, Notfallgesetz und nun auch noch die Diskussion um die neue GOÄ – da kann einem schon mal schwindelig werden. Was bedeutet dies konkret für meine Arbeit im Krankenhaus oder in der Praxis, was passiert mit der Weiterbildung? Hier wollen wir Ordnung reinbringen.

Wie gewohnt werden wir das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Nach einem Impulsvortrag über die aktuelle Gesetzeslage und den Stand der Umsetzung wird ein Mitglied des neuen Vorstandes der KVSH uns über den Stand der Notfallreform in unserem Bundesland unterrichten. Es folgt ein Referat über Stand und Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs mit Fokus auf den ambulanten Sektor.

Von besonderer Wichtigkeit sind die Auswirkungen der Ambu-lantisierung auf die Weiterbildung. Hier wird uns eine junge Kollegin über ihre Erfahrungen in der Weiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie berichten und wir stellen ein Modell zur Finanzierung einer sektorenübergreifenden Weiterbildung vor.

Am Ende der Tagesordnung verbleibt noch genügend Zeit, um eventuell weitere berufspolitisch relevante Themen zu diskutie-ren. Das vom BDC verantwortete Spektrum ist bekanntermaßen breit und reicht von rechtlichen Belangen, Honorar- und Vergütungsfragen, Problemen bei der Organisation der sektorenübergreifenden Versorgung bis hin zur Ausgestaltung der Weiterbildung. Und das gilt für alle Chirurginnen und Chirurgen in allen 8 Facharztsäulen, egal ob in der Weiterbildung oder als Chefarzt, ob niedergelassen, angestellt oder verbeamtet. Also eigentlich ist für jeden etwas dabei.

Die Agenda entnehmen sie bitte dem Anhang.

Für die Planung der Veranstaltung ist eine Anmeldung hilfreich: per Fax: 0431 7206443 oder Email: schmitz@bdc.de

Ich freue mich auf ihre Teilnahme und eine rege Diskussion und verbleibe im Namen des gesamten Vorstands mit freundlichen Grüßen

R.W. Schmitz
Vorsitzender BDC|Schleswig-Holstein

DGKCH: Kindgerechte chirurgische Versorgung in Deutschland darf durch die Reform nicht auf der Kippe stehen

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) wendet sich mit einer Richtigstellung bezüglich des Spektrums der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages.

Anlass für das Schreiben war die getroffene Aussage während der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 25.09.24, dass die Kinder- und Jugendchirurgie im Prinzip der Viszeralchirurgie des Erwachsenen entspräche. Dagegen wehrt sich die Fachgesellschaft entschieden. „Aussagen dieser Art sind kontraproduktiv. Sie implizieren, dass eine kinderchirurgische Abteilung an den Kliniken oftmals nicht gebraucht wird. Dies ist aber falsch“, betont PD Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der DGKCH und Chefärztin der Kinderchirurgischen Klinik im Krankenhaus Auf der Bult in Hannover. „Das Gesundheitssystem braucht eine Reform und grundlegende Veränderungen, das ist allen Beteiligten klar. Diese dürfen die chirurgischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen aber auf keinen Fall in Gefahr bringen.“

Die Kinder-und Jugendchirurgie bildet ein breites medizinisches Spektrum ab und ist dabei hochspezialisiert. Kinder- und Jugendchirurgen und -chirurginnen behandeln junge Patientinnen und Patienten mit kinderurologischen, kindertraumatologischen und kinderneurochirurgischen Erkrankungen sowie Erkrankungen aus dem pädiatrisch-plastischen und kinderonkologischen Bereich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das geltende Ausbildungscurriculum des Fachs hin.

„Die im Gesundheitsausschuss geäußerte Meinung geht an der Realität und dem Versorgungsanspruch von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern vorbei“, erklärt Dr. Joachim Suß, Pressesprecher der DGKCH und Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie am Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg. „Über die letzten Jahrzehnte wurden an vielen Standorten gut funktionierende Kinderchirurgische Einrichtungen geschaffen, so dass flächendeckend eine sehr breit gefächerte kindgerechte Versorgungsstruktur geschaffen wurde. Dies sollte der Maßstab sein. Abweichungen hiervon können auf Landesebene im Nachgang geregelt werden“, so Suß.

Das Schreiben an den Gesundheitsausschuss finden Sie hier.

Sitzungen des BDC im Herbst 2024

Zwei große Sitzungen stehen im Herbst beim BDC an: Am 8. und 9. November 2024 kommen die Mitglieder der Themenreferate gemeinsam mit BDC-Vorstand, -Geschäftsführung und -Kommunikation zu ihrem Jahrestreffen zusammen.

Neben den wichtigsten Ereignissen aus den jeweiligen Themenreferaten wird es Vorträge und Diskussionen zur fachärztlichen Weiterbildung und der dazugehörigen neuen Kampagne des BDC geben. Professor Dr. Albrecht Stier wird einen Vortrag zur Reform des Gesundheitssystems halten. Des Weiteren werden die Teilnehmenden an zukünftigen berufspolitischen Schwerpunktthemen des BDC arbeiten und gemeinsam Konzepte schmieden.
Ende November findet die Präsidiumssitzung des BDC statt. Unter anderem wird hier Michael Weller, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, zum Thema Krankenhausreform und Hybrid-DRG referieren. Des Weiteren wird BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer den diesjährigen Journalistenpreis des BDC verleihen und die Wolfgang Müller-Osten-Medaille an eine Person verleihen, die sich um den Verband verdient gemacht hat. Flankiert wird die Präsidiumssitzung von der Sitzung der Landesverbandsvorsitzenden am Freitag und der Sitzung der BDC-Regionalvertretenden am Samstagnachmittag.

Stellungnahme des BDC zur aktuellen Version einer neuen GOÄ

Der BDC hat heute eine Stellungnahme zur aktuellen Version einer neuen GOÄ, die dem Bundesministerium für Gesundheit zur Rechtsverordnung vorgelegt werden soll an die Bundeärztekammer geschickt. Der Verband begrüßt, dass ein Jahrzehnte laufender Prozess zu einem vorläufigen Abschluss gebracht worden ist. “Naturgemäß richtet sich der Blick primär auf die Bewertungen der Leistungen und verursacht allgemeine Frustration. Dabei werden die übergeordneten Aspekte oft übersehen oder jetzt neu kritisiert, obwohl diese seit Jahren auch durch entsprechende Ärztetagsbeschlüsse Bestand haben”, erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

Der BDC hat erreichen können, dass konkrete Nachverhandlungen zu einzelnen offensichtlich unterbewerteten Gebührenordnungspositionen zugesagt worden sind. Wenn dies zu akzeptablen Korrekturen führt, empfiehlt er die Annahme des vorgelegten Entwurfs vom Grundsatz her, denn es bedürfe nach 30 Jahren Stagnation dringend einer Modernisierung. Vor Abschluss der zugesagten Nachverhandlungen ist ein Versand der fast 1000 Seiten der GOÄ allerdings noch nicht zielführend, zumal am Ende Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach darüber entscheiden muss.

250924_BÄK_Reinhardt_Stellungnahme des BDC zur neuen GOÄ

Gematik informiert Praxen über elektronische Patientenakte

Die TI-Betreibergesellschaft Gematik sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informieren die Niedergelassenen im Rahmen einer Online-Veranstaltung am 2. Oktober über die elektronische Patientenakte ab dem Jahr 2025.

Die Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ läuft von 17 bis 18.30. „Was auf Niedergelassene zukommt, welche Anforderungen sie in der Praxis erfüllen sollen und wie sie sich am besten vorbereiten können, erläutern Experten der gematik und der KBV. Dabei wird es um die Chancen und Vorteile gehen, aber auch um den aktuellen Entwicklungsstand der ePA. Unter anderem wird eine vorläufige Test-Version der ePA demonstriert“, heißt es in der Ankündigung.

Zudem gebe es Einschätzungen aus juristischer Perspektive sowie einen Ausblick auf die nächsten Entwicklungsschritte der Anwendungen. Abschließend könnten Fragen gestellt werden.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Quelle: änd