Alle Artikel von Holger Wannenwetsch

“Bunte Kittel” fordern neue Fokussierung im Gesundheitswesen

Die Berliner Initiative für Wandel im Gesundheitssystem e.V.  – besser bekannt als “Bunte Kittel” – und der Marburger Bund Berlin/Brandenburg haben ein Positionspapier initiiert, das unter anderem der BDC-Landesverband Berlin mitunterzeichnet hat. “Mit einer Stimme – Gesundheitspolitik für Berlin” machen die Initiatoren und Unterstützer zunächst auf die zentralen Probleme im deutschen Gesundheitswesen aufmerksam und zeigen auf, worauf der Fokus künftig liegen muss, möchte man hier auf Dauer für Abhilfe sorgen.

Die Initiative definiert Profitdruck bei der Versorgung von Patienten und Patientinnen, schlechte Arbeitsbedingungen für das medizinische Personal und fehlende Nachhaltigkeit als zentrale Problemfelder in der Gesundheitsversorgung.

Um das zu ändern, hat die Initiative drei zentrale Forderungen:

  1. Eine Patientenversorgung ohne wirtschaftlichen Druck, orientiert alleine am tatsächlichen Bedarf: “Wir lehnen ein Gesundheitswesen ab, das finanzielle Interessen über eine gute medizinische Versorgung stellt.”
  2. Bessere Arbeitsbedingungen in Medizin und Pflege: “Eine ausreichende Personaldecke ist unabdingbar, um eine gute Qualität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und um Gesundheitsberufe wieder attraktiver zu machen.“
  3. Ein klimaneutrales Gesundheitswesen bis 2030: “Deutsche Krankenhäuser produzieren massenhaft Plastikmüll, unter anderem durch vermeidbare Einwegartikel.”

Die konkreten Forderungen, die sich an die Berliner Gesundheitspolitik daraus ableiten, finden sich ab Seite 3 im Positionspapier.

Vor dem DKOU: Fachgesellschaften befürchten Versorgungsmängel

Chirurgische und orthopädische Fachgesellschaften fürchten, dass sich die Versorgung von Patientinnen und Patienten künftig verschlechtern könnte. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt in einer Meldung vom 19.10.2022 

In dieser Richtung hätten sich Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) sowie des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) im Vorfeld des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) vom 25.-28.10.2022 in Berlin g geäußert.

So würden zum Beispiel zu viele Patienten in die Notaufnahmen kommen, die nicht zwingend einer Notfallbehandlung bedürfen. Das verursache überlange Wartezeiten und belaste die Strukturen finanziell.

Der BVOU begrüße ausdrücklich das Reformkonzept des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Reform der Notfallversorgung. Es solle nun um ein standardisiertes, digital unterstütztes und bundesweit einheitli­ches Ersteinschätzungs­verfahren ergänzt werden.

Die Leistungsfähigkeit von Orthopädie und Unfallchirurgie gelte es generell zu erhalten, gerade im Hinblick auf die alternde Bevölkerung in Deutschland.

BDC ändert seinen Namen

Pressemitteilung des BDC zur Namensänderung des Verbandes in “Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)”

Berlin, den 19. Oktober 2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) heißt ab sofort „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)“. Die Änderung im Vereinsregister verbrieft nun die Entscheidung, die der Verband im Rahmen seiner letzten Mitgliederversammlung getroffen hat.

„Der Anteil weiblicher Verbandsmitglieder ist über die Jahre langsam, aber stetig gestiegen. Aktuell beträgt er etwa 23 Prozent und entspricht damit dem Anteil berufstätiger Chirurginnen in Deutschland. Mit der Umbenennung des Verbandes wollen wir ein Signal setzen und dieser Entwicklung Rechnung tragen“, sagt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC hat nicht nur seinen Namen geändert: Die Mitgliederversammlung hat zudem beschlossen, dass dem erweiterten Vorstand künftig mindestens drei weibliche Mitglieder angehören sollen.

Dr. Friederike Burgdorf, BDC-Geschäftsführerin, sagt: „Ziel ist es, mehr Ärztinnen in die Verbandsarbeit zu integrieren und Ihnen so noch mehr Möglichkeiten einzuräumen, den Kurs des Verbandes mitzubestimmen. Damit ist klar, dass wir aktiv an substanziellen Veränderungen zugunsten von Chirurginnen arbeiten.“ Die Zustimmung zu diesen Veränderungen sei im Übrigen sowohl bei den weiblichen als auch männlichen BDC-Mitgliedern gleichermaßen hoch gewesen, so Burgdorf.

GOÄ-Test läuft

Mittlerweile läuft ein Testbetrieb der neuen Ge­bührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das erklärte Ende September der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, laut einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 29.9.2022. 

Die neuen Leistungen würden nun voraussichtlich bis Jahresende im Verhältnis zur bisherigen GOÄ getestet, so Reuther. Dazu gehöre die Übertragung von mehr als 1.500 Rechnungen von der alten auf die neue GOÄ. Nach Testende wollen Bundesärztekammer (BÄK) und PVS die gemeinsam erarbeitete GOÄ der Politik unterbreiten.

BÄK und PKV hatten über mehrere Jahre hinweg mit der Beihil­fe einen Entwurf für eine Reform der GOÄ erstellt. Auf dem letzten Deutschen Ärztetag in Bremen hatte BÄK-Präsident Reinhardt ein Exemplar der neuen GOÄ an Bundesgesundheitsminister Lauterbach übergeben.

Kinderchirurgen fordern Regelfinanzierung für Kinderschutz

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) forderte zum Weltkindertag
am 20. September, gefährdete Kinder, die im Gesundheitssystem auffallen, als Kinderschutzfälle anzuerkennen und adäquat medizinisch zu versorgen. Das sei ohne Aufnahme in die Regelfinanzierung aber nicht zu stemmen. Schon jetzt arbeiteten in klinikbasierten Kinderschutzgruppen Angehörige verschiedener Disziplinen – zum Beispiel Ärzte, Psychologinnen und Pädagoginnen – zusammen. Sie sähen nicht nur die medizinische Seite, sondern versuchten auch, die unmittelbare Umgebung des Kindes, die Familie, einzubeziehen. Derzeit seien etwa 100 Kinderschutzgruppen bei der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) akkreditiert. Diese Gruppen erfüllten Mindeststandards hinsichtlich Personal, Arbeitsweisen und Kooperationen. Kinderchirurgen, seien oft die ersten, die Verletzungen bei Kindern nicht als Unfälle, sondern als Missbrauchsfälle erkennen.

Zur Pressemitteilung der DGKCH vom 16.9.2022

BDC und DGCH mahnen maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges an

Pressemitteilung des BDC zum Schreiben an die “Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“: Maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges

Berlin, den 29. September 2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) befürworten in einem Schreiben vom 23.9.2022 an die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eine Ambulantisierung mit Augenmaß.

Grundsätzlich begrüßen BDC und DGCH die Vorschläge aus dem IGES-Gutachten zur Erweiterung des Katalogs von potenziell ambulant durchzuführenden Operationen und stationsersetzenden Eingriffen. Die Umsetzung sollte allerdings schrittweise erfolgen und sich zunächst auf häufig anfallende Eingriffe und Prozeduren beschränken.

Um eine qualifizierte Nachsorge und die Patientensicherheit zu gewährleisten, ist der Begriff der ambulanten Leistungserbringung an die internationalen Gepflogenheiten anzupassen. Das schließt die Möglichkeit einer erweiterten Nachbeobachtung ein, zum Beispiel unter Einbeziehung von Praxiskliniken (Day Surgery) und einer kurzstationären Behandlung.

Die erforderlichen Strukturen für die neuen Versorgungsmöglichkeiten müssen in vielen Krankenhäusern und Praxen allerdings noch geschaffen werden.  „Dabei dürfen wir vertragsärztliche und krankenhausgestützte Strukturen nicht unterschiedlich behandeln“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „So befürworten wir auch ausdrücklich das Prinzip einer Hybrid-DRG unter gleichen Bedingungen für alle Beteiligten, ähnlich wie es bereits in einer BDC-Modellregion in Thüringen erprobt wird.“

Ein zentraler Punkt bei allen Reformplänen ist auch die Gewährleistung der zukünftigen chirurgischen Weiterbildung. „Zahlreiche zu verlagernde, bisher stationär erbrachte Operationen und Prozeduren sind typische Weiterbildungseingriffe. Die jetzige Regelung im Vertrag zum Ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V fordert hingegen für ambulante Eingriffe eindeutig den Facharzt-Status, so dass Ärzte in Weiterbildung davon ausgeschlossen wären“, warnt Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der DGCH.

BDC und DGCH stehen der Regierungskommission für einen konstruktiven fachlichen Austausch zur Erweiterung des AOP-Kataloges gerne zur Verfügung.

Das Schreiben finden Sie hier: www.bdc.de/schreibenkrankenhausreform/

Weltherztag: Kleine Taktgeber für das Herz

Pressemitteilung des BDC zum Weltherztag: Kleine Taktgeber für das Herz – Schrittmacher, Defibrillator und CRT-Systeme sind lebensrettende Herz-Rhythmus-Implantate

Berlin, den 27.09.2022 – Die Entwicklung verschiedener Herz-Rhythmus-Implantate ist eine medizinische Erfolgsgeschichte, die bereits zahllosen Menschen Lebensqualität zurückgegeben und in vielen Fällen sogar das Leben gerettet hat. Für die moderne Medizin sind diese Systeme unentbehrlich. Am 29. September ist Weltherztag. Schwerpunkt in diesem Jahr sind Herzrhythmusstörungen.

Herzschrittmacher haben die Herzmedizin revolutioniert: 1958 implantierte der schwedische Herzchirurg Åke Senning am Karolinska Hospital der Universität Solna in Stockholm den ersten Herzschrittmacher (HSM) zur Behandlung eines jungen Patienten, der aufgrund einer zu langsamen Herzschlagfolge mehrmals täglich ohnmächtig wurde. Die Implantation markierte einen Wendepunkt in der Behandlung von Patienten, die an Herzrhythmusstörungen leiden. Auf diese Weise wurde erstmals ein künstliches, technisches Gerät zur dauerhaften Behandlung von Herzrhythmusstörungen einem Menschen eingesetzt. Zuvor waren die Patienten, die unter einem krankhaft zu langsamem oder immer wieder aussetzendem Herzschlag litten, auf externe, batteriebetriebene oder gar mit dem Stromnetz verbundene Geräte angewiesen. Dies führte zur Immobilisation und zwang zum dauerhaften Aufenthalt im Krankenhaus. Zudem konnten Stromausfälle oder ein Funktionsverlust den Patienten sogar das Leben kosten. Letztlich war ein unabhängiges, frei bestimmtes Leben nicht mehr möglich.

Heute sind die Aggregate der Herzschrittmachersysteme etwa so groß wie eine Armbanduhr, wiegen etwa 25 Gramm und kosten, in Abhängigkeit von der benötigten Funktion und systembezogenen Eigenschaften, 500 bis 5.000 Euro. Die Einführung der Mikroelektronik in den 1980er Jahren führte zur deutlichen Reduktion der Gehäusegrößen und Lithium-Batterien verlängerten die Haltbarkeit der Herzschrittmacher entscheidend. „Die Implantation eines Herzschrittmachersystems ist ein Routineeingriff, der in einer 30 bis 60-minütigen Operation und fast immer in lokaler Betäubung erfolgt“, erklärt Privat-Dozent Dr. Wolfgang Harringer, Leiter des Fachreferates Herzchirurgie des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC). „In Deutschland werden etwa 75.000 Herzschrittmacher jährlich neu implantiert.“ Ein Schrittmachersystem besteht aus einem Impulsgeber (Aggregat), und mindestens einer Elektrode (Sonde), die den Impuls des Aggregats an das Herz weiterleitet oder herzeigene Signale – sofern vorhanden – dem Aggregat zurückmeldet. Dadurch wird die Koordination zwischen dem Herzschrittmachersystem und dem Herzen des Patienten ermöglicht, das heißt, der Herzschrittmacher arbeitet nur, wenn der Herzschlag des Patienten zu langsam ist. In Abhängigkeit von der Beanspruchung des Herzschrittmachers muss im Durchschnitt alle neun Jahre das Aggregat in einem erneuten Eingriff ausgetauscht werden.

Gefährlich sind insbesondere auch schnelle Herzrhythmusstörungen aus der Herzkammer, aus denen Kammerflimmern entstehen kann, welches wiederum zum sogenannten Plötzlichen Herztod führt. Ein implantierter Defibrillator (ICD: “Implantierbarer Cardioverter Defibrillator“) durch-bricht dann mittels Elektroschocks das Kammerflimmern, um den drohenden plötzlichen Herztod zu verhindern. „Der Defibrillator erkennt über ein Elektrogramm einen schnellen und lebensbedrohlichen Herzrhythmus und gibt umgehend einen Stromimpuls ab, der den Herzrhythmus normalisiert“, erklärt Herzchirurg Burger. Einen plötzlichen Herztod erleiden in Deutschland schätzungsweise 65.000 Menschen pro Jahr. Aktuell werden alleine in Deutschland jährlich über 21.000 ICD-Systeme implantiert. Das hat viele Menschen in den letzten Dekaden zuverlässig vor dem plötzlichen Herztod bewahrt.

Bei der schweren Herzschwäche (Herzinsuffizienz) werden Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie, kurz CRT-Systeme, eingesetzt. „Da bei einer ausgeprägten Herzinsuffizienz die beiden Herzkammern nicht mehr aufeinander abgestimmt arbeiten, schlägt das Herz unregelmäßig und kann erheblich weniger Blut in den Kreislauf pumpen. Ziel der CRT-Systeme ist es deshalb, die Kontraktion der Herzkammern wieder aufeinander anzupassen, also zu resynchronisieren“, erklärt Dr. Heiko Burger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Herzrhythmusstörungen der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des jüngst publizierten Deutschen Herzberichtes insgesamt 12.632 CRT-Systeme bundesweit neu implantiert.

Laut Deutschem Herzbericht 2021 wurden in Deutschland im Rahmen der stationären Versorgung von Patienten insgesamt 138.119 Operationen (2020) mit kardialen Rhythmusimplantaten durchgeführt.

Heutzutage haben sich die beschriebenen kardial implantierbaren elektronischen Geräte als solide und weltweit etablierte Methoden der ersten Wahl zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen etabliert, so der Konsens der Herzchirurgen Dr. Harringer und Dr. Burger.

Konsortium legt neuen Vorschlag zur Ambulantisierung vor

Ein Konsortium aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), dem Zentralinstitut für die kassenärztli­che Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK Dachverband hat eine neues Konzept zur einheitlichen, sektorengleichen Vergütung ambulant erbringbarer medizi­nischer Leistungen präsentiert. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt in einer Meldung vom 20.9.2022.

Die Umsetzung soll in zwei Phasen erfolgen:

Phase 1: Ausgehend vom bestehenden Katalog ambulant erbringbarer Prozeduren (AOP-Katalog) soll über eine Ori­entierung an den bestehenden stationären Fallpauschalen – ohne die nur stationär anfallenden Kosten – sektorengleiche Leistungsgruppen (SLG) kalkuliert und über sektorengleiche Pauschalen (SP) vergütet werden.

In einer Übergangszeit von etwa drei Jahren möchte man so eine gemeinsame sektorengleiche Datengrundlage schaffen mit dem Ziel, sektorengleiche Leistungen übergreifend transparent zu kalkulieren und zu bewerten.

Phase 2: Auf Grundlage einer einheitlichen Leistungsdefinition sollen dann flexibel zusammensetzbare sektorengleiche Leistungsgruppen (SLG) gebildet und über sektorengleiche Pauschalen (SP) vergütet werden.

Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft haben das Konzept grundsätzlich begrüßt.

Bundesrat kritisiert Finanzstabilisierungsgesetz

Der Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist heute (16.9.2022) im Bundesrat Kritik massiv kritisiert worden, berichtet die Ärzte Zeitung

Laut Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) brächten die vorgesehenen Sparmaßnahmen niedergelassene Ärzte „in Bedrängnis“, der Pharmastandort Deutschland werde geschwächt.

Berlins Gesundheitssenatorin Grote (Grüne) monierte, dass sich die Bundesregierung „recht viel Zeit“ bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs gelassen habe und der Gesetzentwurf trotzdem über kurzfristige Lösungsansätze nicht hinaus komme, so die Ärzte Zeitung.

Der Bundesrat habe die Empfehlung der Fachausschüsse angenommen, auf die  Streichung der Neupatientenregelung zu verzichten. Zur Behauptung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die extrabudgetäre Vergütung der Behandlung von Neupatienten hätte zu keiner verbesserten Versorgung geführt, seien „bisher keine Anhaltspunkte ersichtlich“.

Ärzteverbände wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Hartmannbund oder der Spitzenverband der Fachärzte haben das Votum des Bundesrates begrüßt.

Der Bundestag wird kommenden Freitag (23.9.2022) erstmals über den Entwurf beraten. Am 28.9. ist eine Anhörung im Gesundheitsausschuss. Die finale Beratung im Bundestag soll am 20. oder 21. Oktober stattfinden.

Das Gesetz benötigt keine Zustimmung des Bundesrates.

Informationen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Schiedsspruch: Orientierungswert steigt um 2 Prozent

Per Schiedsspruch wurde heute (14.9.2022) in der dritten Runde der Honorargespräche zwi­schen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsaus­schuss (EBA) festgelegt, dass der Orientierungswert für 2023 um zwei Prozent steigen soll. Der Spruch fiel mit fünf zu vier Stimmen gegen das Votum der Ärzte­schaft. Damit erhalten die niedergelassenen Ärzte für 2023 etwas mehr Geld. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt in einer Meldung vom 14.9.2022.

Dieser Abschluss liege zwar höher als die Steigerungsraten des Orientierungswerts in den vergangenen Jahren. Den­noch seien die Ärzte nicht zufrieden. „Wir konnten uns nicht durch­setzen mit unseren Forderungen“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen dem Deutschen Ärzteblatt. Die Kassen hätten an der Systematik für die Steigerung des Orientierungswertes festgehalten, die immer die Vorjahre in den Blick nehme. Ein Jahr wie 2022 mit einer Inflation, die sich in zweistelligen Dimensionen halte, werde dem System aber „nicht mehr gerecht“, so Gassen.

In den seit dem 5. August andauernden Verhandlungen wollte die KBV die aktuellen Preissteigerungen in den Orientierungswert für das Jahr 2023 ein­fließen lassen. Die Kassenseite hatte sich eine Nullrunde vorgestellt, weil sie für das nächste Jahr ein größeres Defizit erwartet.