Gesundheitspolitik 20.10.2022
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz passiert Bundestag
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) passierte am 20.10.2022 in 2. und 3. Lesung den Bundestag. Die wichtigsten Rahmendaten finden sich im Gesetzentwurf vom 19.9.2022 und in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) vom 19.10.2022.
Problematik
Durch den demografischen Wandel und die zu erwartende rückläufige Zahl der Beschäftigten sei einerseits auch für die kommenden Jahre mit einem geringeren Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen zu rechnen. Andererseits lägen die Ausgabenzuwächse auch während der Corona-Pandemie weiterhin teils deutlich über vier Prozent pro Jahr und dürften auch in den kommenden Jahren vor allem vom medizinisch-technologischen Fortschritt und der demografischen Alterung sowie steigenden Löhnen aufgrund des Fachkräftemangels geprägt sein.
Ziel
Laut Kabinettsentwurf ist Ziel des Gesetzes eine “stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV”.
Maßnahmen
Die Belastungen zu diesem Zweck möchte die Regierung auf die Schultern der Leistungserbringer, Krankenkassen, Beitragszahler und Steuerzahler verteilen. Die wichtigsten Regelungen dazu unter anderem:
Leistungserbringer
Hier hat der Gesetzgeber entschieden, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 eingeführte Regelung zur besonderen Vergütung der Therapie von Neupatienten wieder aufzuheben. Seitdem wurden ärztliche Leistungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden, extrabudgetär vergütet. Stattdessen wird es künftig gestaffelte Zuschläge für die Terminvergabe geben: Die Honorare für Hausärzte steigen, wenn sie kurzfristig erfolgreich einen Facharzttermin vermitteln, ebenso wie die von Fachärzten, die mit den Terminservicestellen zusammenarbeiten.
Die Rücknahme dieser Neupatientenregelung ist bei zahlreichen Ärzteverbänden auf massive Widerstände gestoßen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte dazu eine Petition gestartet, die auch vom BDC in einem offenen Brief unterstützt wurde.
Krankenkassen
Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Der Anstieg der sächlichen Verwaltungsausgaben der Krankenkassen wird für 2023 auf 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr begrenzt und die Zuweisungen an die Krankenkassen für Verwaltungsausgaben um 25 Millionen Euro gemindert.
Beitragszahler
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent steigen. Unterm Strich, also unter Einbeziehung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, übersteigen die Krankenkassenbeiträge damit erstmals die 16-Prozent-Marke.
Steuerzahler
Der Bund wird für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds leisten, zusätzlich zu einem Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro , wie es der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 vorsieht.
Zeitplan
- 1. Durchgang Bundesrat: 16. September 2022
- 1. Lesung Bundestag: 23. September 2022
- Anhörung im Bundestag: 28. September 2022
- 2./3. Lesung Bundestag: 20. Oktober 2022
- 2. Durchgang Bundesrat: 28. Oktober 2022
- Inkrafttreten: meiste Teile nach Verkündung
Das Deutsche Ärzteblatt fasst in einer Meldung vom 20.10.2022 die wichtigsten Änderungen durch das GKV-FinStG zusammen.
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