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Hausbesuche von in Facharztpraxen tätigen nichtärztlichen Praxisassistenten sind ab 1. Juli abrechenbar. Bislang wurden ausschließlich deren Visiten in Alten- und Pflegeheimen vergütet. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.

„Damit besteht eine weitere Möglichkeit für Ärzte, Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten zu delegieren“, hob KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hervor. Der Ausbau der Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen sei ein wichtiges Anliegen der KBV und ein Weg, um die wachsende Zahl ambulanter Behandlungen auch künftig in hoher Qualität bewältigen zu können. Wichtig sei, dass der Arzt die Behandlung koordiniere, damit keine Schnittstellenprobleme entstünden.

Zwei neue Zuschläge

Zur Abrechnung der Hausbesuche werden in das EBM-Kapitel 38 (Delegierbare Leistungen) zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) 38202 und 38207 aufgenommen. Sie werden als Zuschläge zu den GOP für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Wegepauschalen GOP 38100 und 38105) gezahlt – extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung.

Die zwei neuen Zuschläge können nur von (bestimmten) Fachärzten berechnet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Bewertungssauschuss aufgefordert, diese Nachbesserung im Kapitel 38 für die Fachärzte bis zum 1. Juli 2017 umzusetzen.

17,48 Euro für den Hausbesuch

Damit ist der Hausbesuch eines nichtärztlichen Praxisassistenten mit insgesamt 166 Punkten (17,48 Euro) bewertet, der Mitbesuch mit insgesamt 122 Punkten (12,85 Euro). Genauso viel erhalten Fachärzte, wenn ein Assistent Patienten in einem Pflegeheim aufsucht. Eine solche Konsultation ist bereits seit einem Jahr möglich. Auch hier erfolgt die Abrechnung über einen Zuschlag zu den GOP 38100 und 38105 (GOP 38200 und 38205).

Fachärzte benötigen Genehmigung

Fachärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche an einen nichtärztlichen Praxisassistenten delegieren und abrechnen wollen, benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dabei müssen sie erklären, dass sie einen Assistenten mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigen und dieser über die geforderte Qualifikation und Erfahrung verfügt. Eine Mindestanzahl von Behandlungsfällen ist keine Voraussetzung.

Fachärzte, die bereits einen Assistenten beschäftigen, müssen keine neue Genehmigung beantragen. Sie können nunmehr auch Hausbesuche delegieren, wenn sie dies für sinnvoll erachten.

Hausärzte profitieren seit 2015

Hausärzte profitieren bereits seit Anfang 2015 von einer Förderung der Delegation ärztlicher Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten und können entsprechende Leistungen des Kapitels 3 abrechnen. Für kleine Hausarztpraxen, die nichtärztliche Praxisassistenten beschäftigen aber die geforderten Mindestfallzahlen im Kapitel 3 nicht erreichen, besteht seit einem Jahr die Möglichkeit, den Zuschlag für Pflegeheimbesuche (GOP 38200 und 38205) abzurechnen.

Nichtärztliche Praxisassistenten in Facharztpraxen: Abrechnung von Pflegeheim- und Hausbesuchen

Seit 1. Juli 2016:
Pflegeheimbesuch
Neu ab 1. Juli 2017:
Hausbesuch
GOP Bewertung
(Punkte)
GOP Bewertung
(Punkte)
1. Patient 38100 76 38100 76
38200 90 38202 90
Weiterer Patient 38105 39 38105 39
38205 83 38207 83

Fachärzte, die keinen genehmigten Praxisassistenten beschäftigen, können auch weiterhin die GOP 38100 / 38105 abrechnen. Sie erhalten allerdings keine Zuschläge.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 29.06.2017

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