17.03.2021

Abrechnung: Covid-19-Pauschalen bis Juni 2021 verlängert

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Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat bekannt gegeben, seine Beteiligung an den für die Behandlung der Versicherten entstandenen bzw. noch entstehenden Mehraufwendungen für den Infektionsschutz sowie die Gewährung der Covid-19 Pauschale für Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte bis 30. Juni 2021 zu verlängern.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Verlängerung und Änderung der Analogabrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bekannt gegeben. In seiner Mitteilung heißt es:

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Auf den Corona-Spezialseiten des BDC finden Sie weitere Abrechnungsempfehlungen, die Sie unterstützen sollen:
Wirtschaftliches und Kodierung

Zu den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer Anzeigen
DGUF: Hintergrundinfo zur Verlängerung bis Juni 2021 PDF öffnen
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