01.11.2020 Vergütung
Honorarbericht der KBV vom 1. und 2. Quartal 2018

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im ersten und zweiten Quartal 2018 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor.
HIER finden Sie neben den aktuellsten Honorarberichten der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.
HIER finden Sie ein PDF zum 1. Quartal 2018
HIER finden Sie ein PDF zum 2. Quartal 2018
Weitere aktuelle Artikel
27.07.2025 DRG
Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs – Die geplante Erweiterung ab 2026
Die Umsetzung des Hybrid-DRGs hat in vielen Krankenhäusern bereits zu einer Verschärfung der Erlössituation geführt, insbesondere wenn ein Schwerpunkt der operativen Tätigkeit in der Hernienchirurgie [1] besteht. Die anstehende Erweiterung zum 01.01.2026 wird daher mit Sorge beobachtet, zumal vielerorts noch keine ausreichend effizienten Strukturen für ambulante Operationen an den Kliniken bestehen.
27.07.2025 Vergütung
Honorarberichte der KBV 1., 2., 3. und 4. Quartal 2023
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat die Honorarberichte für die vertragsärztliche Versorgung nach § 87c SGB V für alle vier Quartale 2023 veröffentlicht. Sie informieren über die Honorarverteilung, die Gesamtvergütung, die Bereinigungssummen und das Honorar je Arzt und Abrechnungsgruppe im jeweiligen Quartal.
01.04.2025 Politik
Einführung der Hybrid-DRGs – Erfolge und Fallstricke aus Sicht der Kliniken
Eine Analyse der EU-Kommission aus dem Jahre 2019 bescheinigt dem deutschen Gesundheitswesen, dass die Pro-Kopf-Ausgabe für die Versorgung eines Patienten mit im Durchschnitt 4.300 € mehr als 1.400 € über dem EU-Durchschnitt liegt [1].
25.02.2025 BDC|News
BDC trifft H-DRG-Vereinbarung mit Pathologie
Der BDC hat unter Einbeziehung der Anästhesie eine Vereinbarung mit der Pathologie getroffen, mit deren Hilfe mögliche Auseinandersetzungen um Honoraranteile aus H-DRGs vermieden werden sollen. Bekanntlich sind pathologische Leistungen Bestandteil der Hybrid-DRG mit der Folge, dass diejenige Einrichtung, die ein solches H-DRG abrechnet, die Pathologie aus diesem Honorar bezahlen muss, weil eine kassenärztliche Überweisung grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.