01.07.2016

Umgebungshygiene

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Flächenreinigung und -desinfektion [15]

Die Gegebenheiten vor Ort sowie eine Bewertung des Infektionsrisikos bilden die Grundlage für die Festlegung des Umfanges der erforderlichen Maßnahmen, die im Hygieneplan (Reinigungs- und Desinfektionsplan) festzulegen sind.

Reinigung: Säuberung von Verunreinigung (z. B. Staub, organische Substanzen) mit Wasser und Haushaltsreiniger, ohne lnaktivierung von Mikroorganismen.

Desinfektion: Reduktion vermehrungsfähiger Mikroorganismen mit dem Ziel, einen Gegenstand/Bereich in einen Zustand zu versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann.

  •  routinemäßige Desinfektion (laufende Desinfektion): Zweck: die Verbreitung von Krankheitserregern während der Behandlung einzuschränken.
  • gezielte Desinfektion: bei erkennbarer Kontamination, Schlussdesin-fektion und Auftreten spezieller Erreger

Wegen der Besiedelung von Türgriffen und Tastaturen, sollten Bedienelemente von Kaffee- und Tafelwasseranlagen sowie Haltegriffe außerhalb des Patientenzimmers bei der Festlegung der zu desinfizierenden Flächen berücksichtigt werden (Hygieneplan).

Unabdingbar für eine erfolgreiche Desinfektion ist die Einhaltung der für wirksam befundenen Konzentrations-Zeit-Relationen (Herstellerangaben, VAH-Liste).

Die Häufigkeit der Desinfektionsmaßnahmen orientiert sich am Infektionsrisiko. In der Regel sind routinemäßige Flächendesinfektionen außerhalb des Eingriffs- oder OP-Raums arbeitstäglich durchzuführen.

Praktische Alternative:

  • Flächendesinfektion mit Tuchspendersystem,
  • Kompatibilität der Desinfektionsmittelösung und der verwendeten Tücher vom Hersteller bestätigen lassen
  • maximale Standzeiten nach Herstellerangaben
  • Aufbewahrung mit verschlossenem Deckel
  • desinfizierende Reinigung nach Nutzung laut Herstellerangaben
  • Flächen wieder nutzbar nach Verdunsten des Desinfektionsmittels

Durchführung der Desinfektionsmaßnahmen

Desinfektionsmaßnahmen an Flächen und Geräten werden in der Regel als Wischdesinfektion durchgeführt. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Es müssen geeignete Schutzhandschuhe (ggf. auch Schutzkleidung) getragen werden (ggf. lüften).
  • Die zu desinfizierende Oberfläche muss mit einem desinfektionsmittelgetränkten Tuch oder Wischbezug unter leichtem Druck abgerieben werden (nass wischen!). Ein Nach- bzw. Trockenwischen soll unterbleiben.
  • Ein benutztes Tuch oder ein Wischbezug darf nicht wieder in die Reinigungs- und Desinfektionsmittellösung eingetaucht werden.
  • Sprühdesinfektion nur im Ausnahmefall
Video 4.Reinigung und Desinfektion, 6.Reinigung

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Aufbereitung von Textilien

Durch kontaminierte und potentiell infektiöse Wäsche besteht für Beschäftigte, und Patienten eine Gefährdung durch Krankheitserreger. Auch von Tüchern und Wischbezügen, die zur Reinigung und Desinfektion von Flächen und Geräten eingesetzt werden, kann ein
Risiko ausgehen, weil Krankheitserreger verteilt werden können. Durch geeignete Maßnahmen beim Transport, der Lagerung und der Aufbereitung von kontaminierten Textilien soll daher die Verbreitung von Keimen verhindert werden.

Die Wäsche muss am Ort des Wäscheanfalls, getrennt nach einzelnen Wasch- und Behandlungsverfahren, sortiert werden. Die hierfür benötigten Sammelbehälter sind speziell zu kennzeichnen. Ein nachträgliches Sortieren der kontaminierten Textilien darf nicht erfolgen. Nach Kontakt mit kontaminierten Textilien muss eine Händedesinfektion durchgeführt werden.

Die Wäsche aus der Arztpraxis kann in gewerblich zertifizierten Wäschereien oder durch die Arztpraxis selbst aufbereitet werden. Es sind Waschverfahren anzuwenden, die gewährleisten, dass die aufbereitete Wäsche frei von Mikroorganismen ist, die Infektionen
auslösen können.

Wenn die Aufbereitung der Textilien in der Arztpraxis stattfinden soll, ist es wichtig, eine Waschmaschine auszuwählen, die eine sichere Desinfektion ermöglicht – thermisch oder chemo-thermisch. Haushaltswaschmaschinen sind dazu häufig nicht geeignet, da sie eine definierte Temperaturhaltezeit, wie sie zur Desinfektion erforderlich ist, nicht immer sicherstellen [16]. Hier besteht die Möglichkeit, desinfizierende Waschmittel einzusetzen.

Für Bereiche mit besonders hohen Anforderungen an die Keimarmut (OP- Einheiten) muss die Wäsche (OP-Kleidung, OP-Abdeckmaterial) steril und so verpackt sein, dass die Sterilität aufrechterhalten wird.

Um den erheblichen Aufwand der Aufbereitung (Sortierung, Lagerung, Transport) kontaminierter Textilien (Wäsche, Putzlappen ect.) zu vermeiden, ist die Verwendung von Einmalmaterialien für diese Bereiche zu empfehlen.

Abfallentsorgung

Ziel ist es, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit und rechtlicher Grundlagen eine sichere und ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten, die Krankheitsübertragungen und eine Belastung der Umwelt vermeidet.

Hierbei ist sowohl Abfallrecht als auch Arbeitsschutz zu beachten. Oberstes Ziel muss immer die Infektions- und Verletzungsprävention sein. Praktische Tipps für die Umsetzung in Arztpraxen gibt die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die als „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ beim Robert Koch-Institut veröffentlicht wird [17].

Die Entsorgung des Abfalls umfasst Folgendes: Sammeln, Verpacken, Bereitstellen, Lagern, Transportieren, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen innerhalb und außerhalb der Einrichtung – bis zur abschließenden Verwertung oder Beseitigung. Die jeweils geltenden örtlichen Abfallsatzungen sind zu beachten. Hierzu kann die Gewerbeabfallberatung der örtlichen Gemeinde nähere Auskunft geben.

Im praxiseigenen Hygieneplan müssen die Maßnahmen der Abfallentsorgung festgelegt werden. Dies umfasst auch die Abfalleinstufung nach Abfallschlüssel: nicht gefährlich oder gefährlich (AS 15 01 10).

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