01.08.2024

Arztpraxis Tipp: Ausufernde Hygienebestimmungen des RKI

Korrespondierender Autor Dr. med. Peter Kalbe

Anliegen:

In der Praxis eines niedergelassenen Chirurgen fand ein unangekündigter Besuch der Gesundheitsbehörde zur Überprüfung der Hygienehandhabung statt. Die Prüferinnen hielten sich gut zwei Stunden in der Praxis auf und hatten vor Ort erstmal keine wesentlichen Mängel feststellen können, so der Chirurg. Zwei Wochen danach erhielt er einen 15 Seiten langen Prüfbericht mit zahlreichen Empfehlungen und Anweisungen.

  • Zur Aufbereitung der Medizinprodukte wird jetzt für seine Praxis anstelle der manuellen Aufbereitung entsprechend Standardanweisungen und quantitativer Restproteinbestimmung eine maschinelle Aufbereitung empfohlen.
  • Für die Aufbereitung von Endoskopen sollen demnächst neue KRINKO-Empfehlungen etabliert werden, wonach jeder einzelne Mitarbeitende, der die Reinigung der Geräte durchführt, qualifiziert und validiert werden solle.

Der Chirurg kritisiert diese Anforderungen und hält sie für unangemessen.

Antwort:

Völlig zu Recht kritisieren BDC-Mitglieder, dass die strukturellen und personellen Anforderungen in den letzten Jahren immer weiter verschärft und vor allem immer mehr formalisiert worden sind. Auf allen Kanälen engagiert sich der BDC daher dafür, dass dabei pragmatische und auch für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen umsetzbare Regelungen getroffen werden. Dass dies durchaus Erfolg haben kann, zeigt die KRINKO-Empfehlung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen aus dem Jahr 2018. Dort hat sich beispielsweise die Möglichkeit eröffnet, zusammen mit dem jeweiligen beratenden Krankenhaus-Hygieniker und unter Berücksichtigung der eigenen Infektionsstatistik eine rationale Zuordnung von Eingriffen zu den vorhandenen Räumlichkeiten festzulegen. Auch die zum 1. Januar 2024 angepassten D-Arzt-Bedingungen greifen diesen pragmatischen Ansatz auf. Eine Relativierung von Hygienestandards, etwa bei der Aufbereitung von Instrumenten und Endoskopen, ist allerdings argumentativ und auch gesamtpolitisch nicht vertretbar.

Wir alle wissen, dass die erhöhten Anforderungen an die Hygiene nur mit großem technischem und personellem Aufwand umzusetzen sind. Da es keine guten Argumente gegen die verschärften Hygieneregeln bei der Instrumentenaufbereitung gibt, fordert der BDC schon seit Jahren einen finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand bei den Kostenträgern ein. Diese kommen dem leider nur verzögert und nicht ausreichend nach. Allerdings konnte gerade erst ein weiterer Hygieneaufschlag im neuen EBM-Kapitel 31.02.19 nach den GO.-Nr. 31020 bis 31082 im EBM erreicht werden, der rückwirkend zum 1. Januar 2024 gilt. Der Hygienezuschlag ist je nach Eingriff unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Aufwand der Aufbereitung der OP-Instrumente, der Dauer der Operation sowie dem Ambulantisierungsgrad. Die Höhe der Zuschläge reicht von 3,34 Euro bis 62,18 Euro.

Im Bereich der Berufsgenossenschaften konnte unter Hinweis auf die steigenden Hygienekosten in den letzten Jahren mehrfach eine zusätzliche und gezielte Anhebung der Zuschläge für ambulante Operationen nach den Nrn. 442 bis 445 in der UV-GOÄ erreicht werden.

Mit diesen ersten Schritten werden wir uns natürlich nicht zufriedengeben und eine weitere Anhebung dieser Zuschläge fordern. Wie auch alle anderen formalen und bürokratischen Auflagen schlagen diese relativ umso höher zu Buche, je kleiner die operative Einrichtung beziehungsweise die Praxis ist. Daher gilt auch aus diesem Grund unsere generelle Empfehlung, sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen, damit dieser Aufwand, etwa für die Qualifizierung von Personal für die Instrumentenaufbereitung, auf möglichst viele Schultern verteilt werden kann. Dem BDC ist die Problematik der unverhältnismäßigen Steigerung der Hygienekosten durchaus bewusst, weshalb er sie regelmäßig bei den Honorarverhandlungen thematisiert.

Kalbe, P: Ausufernde Hygienebestimmungen des RKI. Passion Chirurgie. 2024 März; 14(03/I): Artikel 04_03.

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Dr. med. Peter Kalbe

Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln

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