Niederlassung 01.07.2016
Arbeitsschutz
Persönliche Schutzausrüstung
Zur Schutzausrüstung zählen alle Hilfsmittel, die eine Übertragung von Infektionserregern verhindern sollen. Dazu gehören:
- unsterile und sterile Einmalhandschuhe
- Schutzkittel und Einwegschürzen
- Mund-Nasen-Schutz
- Augen- oder Gesichtsschutz (nach der zu erwartenden Erregerexposition)
Handschuhe
Der Gebrauch von Schutzhandschuhen ist eine ergänzende Maßnahme zur Händedesinfektion (ohne diese zu ersetzen!). Beim Gebrauch von Einmalhandschuhen ist darauf zu achten, dass sie nach jedem Patienten bzw. nach Kontamination bei unreinen Tätigkeiten (z. B. Abnahme des alten Verbands) gewechselt werden. Handschuhe sind direkt nach Abschluss der Maßnahme, spätestens vor dem Verlassen des Patientenzimmers zu entsorgen. Die gleichen Handschuhe bei der Versorgung mehrerer Patienten zu verwenden, ist hygienisch falsch!
Beispiele für den Einsatz von Einmalhandschuhen:
unsterile Einmalhandschuhe:
- Möglicher Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen
- Blutentnahmen
sterile Handschuhe:
- Wundversorgung
- alle invasiven Maßnahmen (z. B. Punktionen, Operationen)
Ebenso wichtig wie der Handschuhwechsel ist die hygienische Händedesinfektion direkt nach dem Ausziehen der Handschuhe, da unsichtbare Perforationen der Handschuhe und auch Vermehrung der Hautflora unter den Handschuhen bakterielle Kontaminationen verursachen können.
Schutzhandschuhe für Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsarbeiten
Für Reinigungstätigkeiten werden Gummi-Haushaltshandschuhe verwendet, evtl. mit verlängertem Schaft. Für Desinfektionstätigkeiten an Flächen, Instrumenten, Geräten werden feste, flüssigkeitsdichte, gegenüber dem eingesetzten Desinfektionsmittel beständige Handschuhe, bevorzugt aus Nitrilkautschuk benutzt. Auf die vorgegebene maximale Expositionsdauer ist zu achten. Für die Entnahme von heißem Sterilgut empfehlen sich hitzebeständige Handschuhe, beispielsweise aus latexfreiem Silikon.
Die Auswahl und der Einsatz von Schutzhandschuhen in der Praxis werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet [12]. Für den Einsatz von Schutzhandschuhen ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, das Verhalten beim Einsatz der Schutzhandschuhe und bei festgestellten Mängeln enthält. Das Personal ist diesbezüglich mindestens einmal jährlich zu unterweisen [13]
Schutzkittel
Schutzkittel werden eingesetzt:
- bei engem Kontakt mit Patienten und hoher Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit Erregern oder infektiösem Material (z. B. Durchfälle, Erbrechen, großflächige, nässende oder infizierte Wunden)
- bei endoskopischen Untersuchungen (auch bei der Rektoskopie)
Eine Plastikschürze ist immer dann anstelle des Schutzkittels (oder auch zusätzlich) zu tragen, wenn die Kleidung vor dem Durchnässen geschützt werden muss. Sie ist kein Ersatz für den Schutzkittel.
Mund-Nasen-Schutz und weitergehender Gesichtsschutz:
Wenn mit dem Verspritzen von Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten zu rechnen ist, wird der chirurgische Mund-Nasen-Schutz (MNS oder OP-Maske) eingesetzt. Dies gilt auch bei der Gefahr einer Tröpfchen-Infektion. Weitere persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Mund-Nasen-Schutz mit Visier oder Atemschutzmasken (FFP-Masken) werden nach dem zu erwartenden Risiko ausgewählt.
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