01.07.2016

Basishygienemaßnahmen

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Basishygienemaßnahmen sind allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern, die von allen Beschäftigten im täglichen Umgang mit Patienten zu beachten und anzuwenden sind. Beim Auftreten bestimmter Erreger und bei speziellen medizinischen Maßnahmen sind diese zu ergänzen [7, 22].

 

 

Grundlegende Voraussetzungen:

  • keinen Schmuck (inkl. Ehering und Armbanduhr) an Händen und Unterarmen tragen
  • Fingernägel kurz und sauber halten, keinen Nagellack verwenden und keine
    künstlichen Fingernägel tragen
  •  lange Haare zusammenbinden oder zurückstecken
  • saubere Dienst-/Bereichs-/Arbeitskleidung tragen

Händedesinfektion

Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme der Basishygiene. Im medizinischen Alltag sind die Hände des Personals der häufigste Übertragungsweg von Erregern. Die hygienische Händedesinfektion wird mit mindestens 3 ml (bzw. eine „Hohlhand“ voll) alkoholischem Händedesinfektionsmittel durchgeführt. Das Händedesinfektionsmittel ist 30 Sekunden lang mit laufenden Handwaschbewegungen über sämtliche Bereiche der Hände zu verteilen. Dabei sind die Handgelenke, die Handaußen- und -innenflächen, die Finger-Zwischenräume und die Daumen vollständig einzubeziehen und das Präparat insbesondere in die Fingerspitzen und Nagelfalze einzumassieren [8], (http://www.aktion-sauberehaende.de/). Bei verschmutzten Händen kann zuerst eine Händewaschung durchgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Hände vor Beginn der Desinfektion gut abgetrocknet sind.

Die hygienische Händedesinfektion ist durchzuführen:

  • vor und nach Patientenkontakt
  • vor aseptisch durchzuführenden Tätigkeiten (z. B. Aufziehen von Injektionen, Wechsel von Infusionsflaschen und Infusionssystemen)
  • vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe getragen werden (z. B. Legen eines Venenzugangs, Verbandwechsel, Injektionen und Punktionen, Endoskopie)
  • vor und nach Kontakt mit Wunden, auch wenn dabei Handschuhe getragen werden
  • nach Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Schleimhaut, nicht intakter Haut und Wundverbänden
  • nach dem Ausziehen von Handschuhen
  • nach Kontakt mit Oberflächen in unmittelbarer Umgebung des Patienten
  • nach Reinigungsarbeiten im Umfeld von Patienten

Händewaschen

Das Händewaschen ist eine Maßnahme, um grobe Verschmutzungen zu entfernen und sollte aus hautschutztechnischen Gründen auf das notwendige Maß reduziert werden.

Aus Sicht der Hygiene ist auf folgende Punkte zu achten:

  • Handwaschmittel/Seife aus Spendern entnehmen, die bevorzugt ohne direkten Handkontakt bedient werden können (z. B. mit dem Unterarm oder dem Ellenbogen)
  • Handwaschmittel/Seife gut aufschäumen
  • Handwaschmittel/Seife gut abspülen
  • Hände mit Einmaltüchern gut abtrocknen

Die Händewaschung sollte durchgeführt werden:

  • nach Verschmutzungen
  • nach Reinigungsarbeiten
  • nach Toilettenbenutzung
  • vor Dienstbeginn und nach Dienstende

Handpflege

Die Pflege der Hände dient der Vorbeugung von Hautschäden. Wichtig ist vor allem eine Rückfettung, da die Hände durch Wasch- und Desinfektionsmaßnahmen stark austrocknen können. Die Pflegemittel sollen nur aus Spendern oder aus personenbezogenen Tuben entnommen werden (nicht aus Gemeinschaftstöpfen!). Die Handpflege ist mehrmals täglich durchzuführen [11].

Personalkleidung

Bei der Personalkleidung wird unterschieden zwischen:

  • Arbeitskleidung
  • Bereichskleidung
  • Schutzkleidung

Arbeitskleidung (Berufskleidung und Bereichskleidung)

Bei Dienstantritt muss die Privatkleidung ab- und die Arbeitskleidung (ggf. einschließlich Schuhe) angelegt werden.

Bei der Arbeit ist saubere Arbeitskleidung anstelle der Privatkleidung zu tragen. Diese muss frei von Krankheitserregern und keimarm sein. Lagerung: Getrennt sauber/gebraucht, getrennt von Privatkleidung, mindestens ein Wechselsatz für Kontaminationsfall, Wechsel mindestens alle 2 Tage, bei sichtbarer Verunreinigung sofortiger Wechsel, desinfizierendes Waschverfahren in der Praxis bei mind. 60° mit VAH gelistetem Waschmittel und jährlicher mikrobiologischer Überprüfung des Waschverfahrens mit Bioindikatoren. Arbeitskleidung hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse.

Bereichskleidung

Um die Keimverschleppung zwischen verschiedenen Bereichen zu vermeiden, ist in speziellen und begrenzten Bereichen (z. B. OP oder Endoskopie) Bereichskleidung (einschließlich Bereichsschuhe) zu tragen. Beim Verlassen des entsprechenden Funktionsbereiches muss die Bereichskleidung (einschließlich der Schuhe) abgelegt werden. Beim Tragen dieser Kleidung außerhalb des vorgesehenen Bereichs verliert sie ihren Sinn und kann zur Ursache einer Keimübertragung werden.
Die Bereichskleidung ist farblich gekennzeichnet (z.B. blau oder grün) und unterscheidet sich von der Farbe der Arbeitskleidung. Die Bereichskleidung muss von der Praxis gestellt werden [14].
Bereichskleidung, Schutzkleidung und potentiell infektiöse Arbeitskleidung darf von den Beschäftigten nicht zur Reinigung mit nach Hause genommen werden. Grund dafür ist das mögliche Einschleppen von Krankheitserregern in den häuslichen Bereich.
Die Vorgehensweise bei der Bekleidung ist bezüglich Indikation, Einsatz, Umgang und Entsorgung im Hygieneplan festzulegen.

Arbeitsschuhe und Bereichsschuhe

Die Arbeitsschuhe werden bei Arbeitsbeginn angezogen und nach Arbeitsende wieder abgelegt. Beim Wechsel in einen anderen Funktionsbereich, z.B. in den OP, werden die Arbeitsschuhe durch die Bereichsschuhe (OP-Schuhe) ausgetauscht.

Anforderungen an Bereichsschuhe (OP-Schuhe):

  • bei zu erwartender Durchfeuchtung flüssigkeitsdicht
  • wasch- und desinfizierbar; bevorzugt maschinell bei 60° im RDG
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