03.11.2026

BDC-Justiziar erläutert rechtliche Möglichkeiten zur Abschaffung der H-DRGs

Korrespondierender Autor Claudia Kunze

Hybrid-DRG vorzeitig abgeschafft. Der BDC-Justiziar bewertet die rechtlichen Möglichkeiten.

Der Bundestag hat beschlossen, die Hybrid-DRG zum Jahr 2028 abzuschaffen. Für 2027 ist eine umstrittene Übergangsregelung vorgesehen. Den Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) erreichen zunehmend Anfragen, ob und inwieweit rechtliche Schritte gegen diese Regelungen Aussicht auf Erfolg haben könnten. In seiner Stellungnahme erläutert der Justiziar des BDC die rechtliche Situation und bewertet mögliche Handlungsoptionen. Die konkrete rechtliche Einschätzung lesen Sie unten.

Der BDC setzt sich weiterhin für den Erhalt und eine sachgerechte Weiterentwicklung der Hybrid-DRG ein

Dazu hat sich der Verband mehrfach öffentlich positioniert. Berücksichtigt man allerdings, dass die überraschende Streichung des § 115f SGB V offenbar vorwiegend fiskalisch motiviert ist, sind die Erfolgsaussichten einer rein fachlichen Argumentation leider begrenzt. Zwar steht die Befassung des Bundesrates noch aus. Es erscheint jedoch wenig wahrscheinlich, dass die Länder die dringend notwendige Notdienstreform aufgrund der Kritik an der Abschaffung der Hybrid-DRG oder anderer umstrittener Regelungen verzögern oder den Vermittlungsausschuss anrufen werden. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungen wird der BDC gegenüber den politischen Akteuren auf Landesebene erneut Stellung nehmen.

Lesen Sie hier die rechtliche Einschätzung.

Stand: 3.11.2026

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