01.08.2010

Transparent, strukturiert und erfolgreich

Korrespondierender Autor Julia Seifert

Empfehlungen des BDC-Landesverbandes Berlin zur Gestaltung von Konsiliararztverträgen

Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen mit operativ tätigen Konsiliarärzten haben wir uns im Vorstand des BDC-Landesverbandes Berlin entschlossen, allgemeingültige Empfehlungen zu erstellen, die zu einer transparenten, strukturierten und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Konsiliarärzten führen sollen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation von ambulantem und stationärem Sektor ist eine vertragsmäßige Festlegung von qualitätsorientierten Prozessprofilen und Regularien zwischen den Vertragspartnern:

  • Definition der Aufgaben und Zuständigkeiten der Vertragspartner,
  • Regelung der Verantwortlichkeiten der Vertragspartner,
  • transparente Indikationsstellung ggf. gemeinsame Indikationsbesprechung,
  • gegenseitige Informationspflicht, d. h. Regelung der Kommunikation und Dokumentation,
  • Einigung über und Festlegung von Behandlungspfaden für die postoperative Behandlung der Patienten,
  • Festlegung eines Komplikationsmanagements,
  • Regelung des Nachweises operativer Qualitäten und Expertisen des Konsiliararztes,
  • Integration in gesetzlich vorgegebene externe und individuelle interne Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  • DRG-Erlös orientierte und adäquate Vergütung der Konsiliarärzte (z. B. Festlegung eines prozentualen Anteils am DRG).

Darüber hinaus sollten unseres Erachtens innerhalb des Konsiliararztwesens zum Teil prinzipielle Probleme geklärt werden:

  • Schaffung von klinikeigenen und -individuellen Anforderungsprofilen für Konsiliarärzte durch Geschäftsführung und ärztliche Direktion (d. h. im Sinne einer Ergänzung, jedoch nicht eines Ersatzes des Leistungsspektrum und
    -angebotes der Klinik),
  • Entwicklung eines Weiterbildungkonzepts im Sinne einer Verbundweiterbildung von ambulantem und stationärem Sektor für das Gebiet Chirurgie,
  • Begriffsklärung: Der Begriff „Konsiliararzt“ wird oftmals mit dem Begriff Honorararzt oder Belegarzt gleichgesetzt,
  • Rechtssicherheit des „Konsiliararztes“.

Karriere und Familie

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Prof. Dr. med. Attila Dubecz ist als Chefarzt an eine alte Wirkungsstätte zurückgekehrt und leitet wieder die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Klinikum Nürnberg Nord.

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