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GOÄ-Novellierung

„Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.

Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.

In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.

Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.

Quelle: Bundesärztekammer

BDC zu den Erweiterungen des Hybrid-DRG Katalogs

Berlin, den 19.01.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) befürchtet, dass mit der jetzigen Ausgestaltung der Hybrid-DRG das angestrebte Ziel der Ambulantisierung nicht erreicht werden kann. Er fordert daher eine sachgerechte Refinanzierung vor allem der Implantatkosten und eine stärkere Spreizung der H-DRGs entsprechend der Fallschwere.

Die Ambulantisierung und die Einbeziehung weiterer Eingriffe in die sektorengleiche Vergütung des § 115f des SGB V begrüßt der BDC grundsätzlich. Der Umfang der Hybrid-DRGs wurde zum 1. Januar 2026 wesentlich erweitert. So fallen nun etwa 900.000 Eingriffe pro Jahr in insgesamt 69 H-DRGs. Erreicht werden konnte dies nur dadurch, dass auch 2-Tagesfälle berücksichtigt wurden, wie etwa die laparoskopische Cholezystektomie und Appendektomie oder die Verplattung einer Außenknöchelfraktur. Darüber hinaus sind zahlreiche kardiologische Interventionen dazugekommen.

„Ungelöste Probleme sind leider weiterhin die intransparente Kalkulation durch das InEK: Die Spreizung innerhalb der H-DRGs, bezogen auf die Eingriffsschwere, ist unzureichend. Außerdem werden die Sachkosten bei höherwertigen Eingriffen, vor allem die der Implantate, nach wie vor nicht berücksichtigt“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen haben sich in den letzten zwei Jahren mit den Hybrid-DRGs weitgehend arrangiert und versucht, die Sachkosten durch intensive Verhandlungen mit den Lieferanten und die Bildung von Einkaufsgemeinschaften zu vermindern. Trotzdem blieben insbesondere komplexe Operationen – vor allem in der Fußchirurgie – im Vergleich zur Abrechnung nach EBM unrentabel. Dies könne zu dem kuriosen Effekt führen, dass zwar einfache Eingriffe, die bisher schon ambulant erbracht wurden, besser bewertet würden. Das eigentliche Ziel der Reform, Operationen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Sektor zu verlagern, würde jedoch mangels ausreichender Refinanzierung der Sachkosten nicht erreicht.

Für den BDC unakzeptabel ist weiterhin die gesetzlich festgelegte degressive Bepreisung der H-DRGs bis auf das Niveau des EBM bis 2030. Auch der grundsätzliche Ausschluss von Kindern und Personen mit Behinderung sei sachlich nicht nachvollziehbar, zumal diese Patientengruppen gerade von ambulanten Eingriffen profitieren würden.

Die Ambulantisierung würde – wie auch die anstehende Krankenhausreform – zwingend Auswirkungen auf die chirurgische Weiterbildung haben. „Die zukünftigen Chirurginnen und Chirurgen werden einen Großteil der für die Weiterbildung erforderlichen Operationen nicht mehr unter stationären Bedingungen, sondern im ambulanten Sektor erlernen müssen, sei es im ambulanten Bereich eines Krankenhauses oder in einer chirurgischen Facharztpraxis. Das geht nicht ohne die Implementierung sektorenübergreifender Weiterbildungsverbünde und diese wiederum setzen ebenso zwingend eine sachgerechte Finanzierung derselben voraus“, fordert Vorstandsmitglied und Leiter des Referats Niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen im BDC, Dr. Ralf Schmitz.

Daher plädiert der BDC dafür, die Ambulantisierung auch als Chance für eine konstruktive Kooperation zwischen den Krankenhäusern und ambulanten Operationszentren beziehungsweise chirurgischen Facharztpraxen zu betrachten. „Dies und die regelhafte Bildung von Weiterbildungsverbünden bieten ein großes Potenzial, endlich die Trennung der Versorgungssektoren zu überwinden und attraktive Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen zu schaffen“, betont Dr. Schmitz.

Chirurginnen und Chirurgen aus Praxen und Kliniken können ihre fachlichen und gesundheitspolitischen Ziele nur gemeinsam erreichen

Anlässlich des Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg am 21. und 22. Februar fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) niedergelassene und an Kliniken angestellte Chirurginnen und Chirurgen auf, sich Hand in Hand für eine bessere chirurgische Versorgung und gute Arbeitsbedingungen in der Chirurgie einzusetzen.

Ziel des Verbands, der Chirurginnen und Chirurgen aus Klinik und Niederlassung gleichermaßen vertritt, ist es, den Austausch zwischen den Sektoren zu stärken, Kräfte zu bündeln und chirurgische Themen gemeinsam vor Politik und Gesellschaft zu vertreten.

„Beim größten Kongress für niedergelassene Chirurginnen und Chirurgen, dem Bundeskongress Chirurgie, möchten wir die Teilnehmenden dazu motivieren, die gemeinsamen Themen lösungsorientiert anzugehen. Die Lage des Gesundheitssystems und die anstehenden Veränderungen durch die Krankenhausreform lassen im Prinzip nichts Anderes zu“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

Der BDC beschäftigt sich mit einer Reihe von Themen, die beide Sektoren einschließen. So befürwortet er die Förderung regionaler sektorenverbindender Versorgungsmodelle. Dabei soll insbesondere unter anderem die gemeinsame Nutzung von vorhandenen Strukturen und Personal durch gesetzliche Änderungen erleichtert werden, etwa im Rahmen der Personalüberlassung. Der Verband fordert zudem, das Belegarztsystem zu stabilisieren und Consultant-Systeme rechtlich abzusichern.

In diesem Sinne befürwortet der BDC auch die Bildung von Verbünden zur chirurgischen Weiterbildung in Kooperation mit den Landesärztekammern. Weiterbildungsverbünde sollen sowohl zwischen verschiedenen stationären Leistungsträgern, als auch in der Kooperation mit chirurgischen Facharztpraxen geschaffen werden. Der Aufwand für die Weiterbildung im Krankenhaus und in den Praxen muss laut BDC finanziert werden.

Die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) soll nach Ansicht des BDC weiterentwickelt werden. „Die umfassenden Änderungen vor dem Parlamentsbeschluss zum KHVVG Ende 2024 bedeuten, dass sich die Rahmenbedingungen der Versorgung bis 2030 kontinuierlich verschlechtern und deutlich hinter das jetzige Honorar-Niveau zurückfallen würden. Die angestrebte und sinnvolle Ambulantisierung kann auf diese Weise nicht gelingen, weil die Motivation der Behandelnden fehlt“, erklärt Kalbe. Der BDC fordert daher für die Hybrid-DRGs eine angemessene Kalkulation auf Grundlage geeigneter empirischer Kostendaten des ambulanten und stationären Bereichs, eine Staffelung der Vergütung nach der Eingriffsdauer und Komplexität und die Rücknahme der automatischen Honorardegression auf EBM-Niveau bis 2030.

Auch bei der Notfallreform sollen Praxen und Kliniken reibungslos Hand in Hand arbeiten können: Kernpunkt eines sinnvollen Notfallgesetzes ist laut BDC eine sachgerechte Steuerung in die richtige Versorgungsebene. Dazu sei auch die Einbeziehung von Kooperationspraxen sinnvoll, sofern deren zusätzlicher Aufwand analog zur TSS-Vermittlung gegenfinanziert wird. „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste müssen von banalen Fällen entlastet werden. Die Reform des Rettungsdienstes darf außerdem die Notfallreform nicht zeitlich verzögern“, fordert BDC-Vorstandsmitglied Dr. Ralf Schmitz.

„All diese Themen sind dicke Bretter und lassen sich nur bearbeiten und vertreten, wenn beide Sektoren ihre Expertise einfließen lassen. Unsere Forderungen an die Politik finden dann erst richtig Gehör, wenn wir mit einer Stimme sprechen“, erklärt Schmitz.

Der BDC ist dieses Jahr beim Bundeskongress Chirurgie mit zahlreichen Sitzungen und beim Berufspolitischen Nachmittag vertreten.