Schlagwort-Archiv: RSS

Kompaktes online-Lexikon zur Krankenhausreform

Mit der Krankenhausreform, die seit Januar 2025 in Kraft ist, steht die Berliner Krankenhauslandschaft vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Das Lexikon der Berliner Krankenhausgesellschaft bietet kompakt und verständliche Erklärungen zu den zentralen Punkten der Reform. Die Themen reichen von A wie Ambulantisierung bis Z wie Zeitplan.

Zum Online-Lexikon: https://www.bkgev.de/lexikon-krankenhausreform/  

Trendstudie „Health Start-ups made in Germany“

Die Ecclesia Gruppe und die Gesundheitsstadt Berlin haben gemeinsam eine Trendstudie zur Zukunft des Gesundheitsmarktes veröffentlicht. Die Studie „Health Start-ups made in Germany“ beleuchtet aktuelle Entwicklungen, zentrale Herausforderungen und gibt innovative Lösungsansätze für die zukünftige Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Innovative Akteure im Gesundheitssektor: Start-ups als Treiber des Wandels

Die Studie hebt die Rolle von Start-ups als Innovationsmotor hervor. Health Start-ups made in Germany entwickeln präzisere, effizientere und patientenzentrierte Lösungen. Es geht um ein Gesundheitssystem, das funktioniert, lange, bevor die Menschen krank werden. Dabei stehen gesellschaftliche Herausforderungen wie Einsamkeit, Depression und Demenz im Fokus. Digitale Gesundheitsdienste, Medizintechnik, Biotechnologie und Pharma gehören zu den wichtigsten Innovationsfeldern. Beispiele sind Marta und ihr Online-Marktplatzmodell für die Vermittlung von Betreuungskräften oder Nuuron, die den neuronalen Code des Gedächtniszentrums gehackt und damit ein digitales Medikament zur Behandlung der Alzheimer Demenz entwickelt haben.

Themen und Leitfragen der Studie

  • Demografischer Wandel und Digitalisierung: Wie lassen sich Fachkräftemangel und Unterversorgung im ländlichen Raum bewältigen?
  • Prävention und Langlebigkeit: Welche Maßnahmen helfen, langfristig gesund zu bleiben?
  • Mental-Health: Wie kann die psychosoziale Gesundheit verbessert werden?
  • Künstliche Intelligenz: Welche Chancen bietet KI zur Entlastung des Personals und zur besseren Patientenversorgung?

Unter anderem sind diese Start-ups beteiligt

  • JUHI: Ein junges Start-up mit großer Mission
  • Mirantus Health: Lösungen für den Ärztemangel
  • Cerascreen: Gesundheitsbewusstsein durch Selbsttests
  • Coobi: Digitale Nachsorge
  • Aignostics: Präzisionsmedizin durch KI-gestützte Analysen von biomedizinischen Daten
  • Silica Corpora: Entwicklungsverfahren therapeutischer Antikörper
  • LEVY Health: Fertilität neu aufgearbeitet
  • Via Health Tech: KI in der Psychotherapie
  • Femna: Den Gender Health Gap schließen

Zur Studie: https://www.ecclesia.com/de/ergebnisse-trendstudie

Elektronische Patientenakte: Hochlaufphase anstelle Roll-out

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten, die keinen Widerspruch eingelegt haben, soll in den „kommenden Wochen in die Hochlaufphase eintreten können“. Das teilt Noch-Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am 8. April bei seiner Eröffnungsrede zur Digital-Health-Messe DMEA in Berlin mit. Neu ist außerdem: Für Ärzte bleibt die Teilnahme zunächst freiwillig.

Mit dem Verlauf der Pilotphase zeigt sich Lauterbach „sehr zufrieden“. In den Modellregionen würden derzeit 280.000 ePA pro Woche geöffnet. Die Sicherheitslücken beim Thema Massenzugriff habe man beseitigen können. Technisch sei man ebenfalls zufrieden. Deswegen könne „die nächste Stufe der Testung außerhalb der Modellregionen“ in den kommenden Wochen beginnen. Man gehe nach drei Maßgaben vor. Erstens: Sicherheit habe immer Vorrang. Zweitens: „Wir werden die nächste Stufe immer erst einführen, wenn wir die Stufe davor gründlich getestet haben.“ Drittens: „Niemand soll dafür bestraft werden, wenn etwas nicht funktioniert, was er selbst nicht kontrollieren kann.“ Verpflichtungen und Sanktionen für Ärzte soll es folglich erst einmal nicht geben. Genaue Angaben zum Zeitplan oder dem Ausmaß der „Hochlaufphase“ nennt der Minister nicht.

Update:

Die elektronische Patientenakte soll ab Ende April in ganz Deutschland genutzt werden können und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Das geht aus einem in Berlin bekanntgewordenen Brief von Professor Lauterbach an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.

Quellen: Ärztenachrichtendienst; Operation Gesundheitswesen der Presseagentur Gesundheit

Weitere Informationen des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/

Editorial 04/2025: Krankenhausreform – Orientierung in der „Revolution“

Zur Aprilausgabe 2025 | PASSION CHIRURGIE

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

die neue Regierung wird ein schweres Erbe antreten. Wir befinden uns inmitten eines umfassenden Transformationsprozesses im Gesundheitswesen, der alle Versorgungsebenen umfasst und in dessen Ziel es steht, das Angebot an Gesundheitsleistungen besser mit dem Versorgungsbedarf in Einklang zu bringen. Insbesondere sollen Patientinnen und Patienten zukünftig gezielter der jeweils angemessenen Versorgungsebene zuführt werden. Erste Weichen wurden bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt, vieles am Ende der Ampelkoalition jedoch mit heißer Nadel gestrickt und noch in die Gesetzes-Entwürfe aufgenommen. Nun müssen die Reformelemente, insbesondere aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, weiterentwickelt und mit den ausstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Notfallversorgung und zur Entbürokratisierung abgestimmt werden, damit die gewonnenen Synergien auch zu mehr Qualität und Effizienz im System führen können.

Die Umstellungsprozesse im Zuge der Reformen werden für alle herausfordernd werden. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit. Dies zeigte eindrücklich die Umfrage „Riskanter Krankenhausplan – eine Umfrage unter ChefärztInnen in NRW: dramatische Auswirkungen in der Viszeralchirurgie“ (Braumann et al. 2025). 48 % der befragten Chefärztinnen und Chefärzte gaben darin an, sich um ihre eigene Zukunft zu sorgen, 72 % sahen die Attraktivität des Fachgebiets in Gefahr und 80 % gaben an, dass die Weiterbildungsordnung so nicht mehr garantiert sei. Spätestens, wenn es heißt „Raus aus dem Bett“ oder wenn sich die Anfahrtswege zum behandelnden Krankenhaus verlängern, schafft dies auch Unsicherheit bei den Patientinnen und Patienten.

Mit dieser Ausgabe der Passion Chirurgie möchten wir Ihnen als maßgebliche Akteure in diesem System daher Orientierung bieten in der „Krankenhausrevolution“. Ob und inwieweit Fehlentwicklungen korrigiert werden können, ist aktuell noch unklar. Der BDC wird sich aber engagiert in die politischen Prozesse einbringen. Zu oft wurde die praktische Expertise von Fachgesellschaften und Berufsverbänden in der jüngsten Vergangenheit übergangen. Das möchten wir ändern.

Diese berufspolitischen Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Passion Chirurgie:

Wie wirken sich die neuen Hybrid-DRG auf die Versorgungsstrukturen in Krankenhäusern aus und welche Fehlanreize bedürfen dringende Korrekturen?

Welche Anforderungen sind an eine kluge Reform der Notfallversorgung zu stellen und wie kann eine zentrale Ersteinschätzung gelingen?

Welchen Einfluss haben die aktuellen Entwicklungen auf die chirurgische Weiterbildung der Zukunft und wie kann eine sachgerechte Organisation und Finanzierung umgesetzt werden?

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung mit und gehen mit uns in den Diskurs – denn nur so können wir Sie in der neuen Legislaturperiode optimal vertreten.

Herzlichst Ihre
Friederike Burgdorf

Burgdorf F: Editorial: Krankenhausreform – Orientierung nach der „Revolution“. Passion Chirurgie. 2025 April; 15(04): Artikel 01.

Praktischer Workshop: Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie 15.-17.05.2025 Berlin

Zwischen Stationsbetreuung und Fortbildung fehlt oft die Zeit für das Üben unter Anleitung. Dem kann das Praktische Seminar Allgemein-, Viszeral und Gefäßchirurgieeminar am 15. – 17.05.2025 in Berlin entgegenwirken.

Im Kurs werden die Grundlagen verschiedener Knotentechniken Schritt für Schritt erklärt und dann ausgiebig geübt. Knotentechniken stehen am Laparoskopie-Modell im Mittelpunkt der Arbeit. Neben dem allgemeinen Üben wird mindestens eine intrakorporale Knotentechnik am Ende des Kurses beherrscht. Das Training am perfundierten Organmodell ist eine erste Herausforderung zur Beherrschung von Komplikationen während einer Laparoskopie. Zeit für ausgiebige Diskussionen findet sich in den Workshops. Hier wird vorrangig in Kleingruppen unter ständiger Möglichkeit zur Anleitung miteinander gearbeitet..

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.

Umfrage zur Nachhaltigkeit in der Chirurgie

Als Chirurginnen und Chirurgen tragen wir eine besondere Verantwortung – insbesondere im Hinblick auf Abfallmanagement und Energieverbrauch im OP. Doch wie können wir eine umweltfreundlichere Chirurgie gestalten, ohne die Versorgungsqualität unserer Patientinnen und Patienten zu beeinträchtigen?

In Kooperation mit dem Universitätsklinikum Bonn und der Universitätsmedizin Halle (Saale) führt die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für perioperatives Management in der Viszeralchirurgie, kurz CA PeriVis, eine Umfrage durch, um praxisnahe Lösungen zur Reduktion der CO₂-Emissionen in der Chirurgie zu entwickeln.

💬 HIER GEHT ES ZUR UMFRAGE: Nachhaltigkeit in der Chirurgie

⏳ Dauer: ca. 5 Minuten

Sie können bis zum 30. April an der Umfrage teilnehmen.

Selbstverständlich werden alle Angaben anonym erfasst und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Initiatoren Dr. Jonas Dohmen und PD Dr. Johannes Klose jederzeit gerne zur Verfügung.

IQTIG sucht ab sofort Mediziner:innen für Expertengremien

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat am 1. April 2025 ein Ausschreibungsverfahren zur Besetzung verfahrensspezifischer Expertengremien gestartet. Basis der Ausschreibung ist § 26 Teil 1 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).

Für die zweite Amtsperiode 2026 bis 2029 werden ärztliche Expertinnen und Experten aus den jeweils beteiligten Versorgungsbereichen, Expertinnen und Experten aus der Krankenpflege, Vertreterinnen und Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch Kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Absatz 1 und 2 SGB V) gesucht. Dabei handelt es sich um folgende Expertengremien:

Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)
Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
Verfahren 3: Cholezystektomie (QS CHE)
Verfahren 7: Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
Verfahren 8: Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
Verfahren 9: Mammachirurgie (QS MC)
Verfahren 10: Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
Verfahren 11: Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
Verfahren 12: Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)
Verfahren 13: Perinatalmedizin (QS PM)
Verfahren 14-15: Hüftgelenkversorgung (QS HGV) und Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Datenvalidierung der von den Krankenkassen übermittelten Sozialdaten (DV-SozDat)

Das Auswahlverfahren erfolgt kriteriengebunden und schließt die Überprüfung von potenziellen Interessenskonflikten ein.

Die Aufgaben der Expertengremien auf Bundesebene sind grundsätzlich in der DeQS-RL geregelt. Dies umfasst vornehmlich die Beratung zu fachlichen Fragen, die im Rahmen der Verfahrensdurchführung und -pflege entstehen, die Interpretation der Indikatorergebnisse auf Bundesebene sowie Beratungen zu möglichem Anpassungs- und Entwicklungsbedarf der Qualitätsindikatoren und der Verfahren.

Die konkreten Ausschreibungen und weitere verfahrensspezifische Informationen sind auf der Website des IQTIG unter https://iqtig.org/aktuelles/aufrufe-zur-beteiligung/expertinnen-und-experten/ abrufbar.

 

 

BDC und DHG veranstalten gemeinsam die Hernientage 2025

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und die Deutsche Herniengesellschaft (DHG) laden zum Webinar der DHG-Hernientage ein.
Diese Fortbildung bietet praxisnahes Expertenwissen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu modernen Behandlungstechniken der Hernienchirurgie.


Das Programm umfasst unter anderem:
– Herniamed-Studientreffen mit neuesten Langzeitergebnissen aus der klinischen Forschung
– Komplexe Leistenhernien – Rezidivstrategien, Netztechniken und Fallzahlenanalyse
– Bauchwandhernien – von offenen bis zu robotisch-assistierten Techniken
– Hiatushernien und Reflux – differenzierte OP-Indikationen und Langzeitergebnisse

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Chefärzte und Chefärztinnen und bietet Raum für Diskussionen mit führenden Expert:innen auf diesem Gebiet. BDC- und DHG-Mitglieder profitieren von einer reduzierten Teilnahmegebühr.

Die wissenschaftliche Leitung hat Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling übernommen.

Hier geht´s zur Anmeldung

 

 

Rolle der Weiterbildung in der Krankenhausreform

Herausforderungen und Lösungen

Die ärztliche Weiterbildung stellt nach dem Studium der Humanmedizin den entscheidenden Abschnitt in der ärztlichen Bildungssystematik dar. Damit wird eine fachärztliche Kompetenz mit entsprechenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erlangt, die den weiteren beruflichen Weg prägt. In Deutschland obliegt die ärztliche Weiterbildung der jeweiligen Landesärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts, gesetzlich verankert in den Heilberufe- und Kammergesetzen. In diesen ist für Kammern die Aufgabe festgelegt, die Weiterbildung der Kammermitglieder in einer Weiterbildungsordnung zu regeln sowie Grundsätze der Weiterbildung und Weiterbildungsbezeichnungen im Hinblick auf die wissenschaftliche Entwicklung und einer angemessenen Versorgung der Bevölkerung zu bestimmen.

Anders als in anderen Ländern beginnt in Deutschland die ärztliche Weiterbildung nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Erlangung der Approbation. Damit verbunden ist die Erlaubnis, ärztliche Heilkunde vollumfänglich ausüben zu dürfen. Sie ist gekennzeichnet durch ein möglichst direktes Verhältnis eines von der Landesärztekammer damit hoheitlich beauftragten Weiterbildungsbefugten mit einem Weiterzubildenden an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte mit einer vorgeschriebenen Mindestweiterbildungszeit, die nach europäischem und deutschem Recht grundsätzlich hauptberuflich und ganztätig erfolgt. In dieser Zeit werden definierte Weiterbildungsinhalte erworben, nach deren Erlangung sowie Absolvierung der Mindestweiterbildungszeit eine halbstündige Prüfung vor einem Prüfungsausschuss einer Landesärztekammer abgelegt wird. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine entsprechende Urkunde für die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung überreicht, die erlangte Weiterbildungsqualifikation ist ankündigungsfähig und führbar.

Die genannten Vorgaben werden in der jeweiligen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer hinterlegt, die auf einer (Muster-)Weiterbildungsordnung beruht. Diese wird auf Bundesärztekammerebene zusammen mit allen Landesärztekammern unter Einbezug der entsprechenden Fachgesellschaften und Berufsverbänden erarbeitet und von einem Deutschen Ärztetag verabschiedet. Rechtlich bindend sind nur die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, diese können Unterschiede aufweisen. Die aktuelle (Muster-)Weiterbildungsordnung von 2018 hat den Gedanken der kompetenzbasierten Weiterbildung mit den kognitiven und Methodenkompetenzen auf der einen Seite und den Handlungskompetenzen auf der anderen Seite umgesetzt. Während zuvor maximale Weiterbildungszeiten im ambulanten Bereich definiert waren, sind jetzt nur Mindestweiterbildungszeiten im stationären Bereich hinterlegt. Bei den meisten Gebieten, auch in der Chirurgie, gibt es keine Differenzierungen – die Kompetenzen werden dort erworben, wo entsprechende Leistungen durchgeführt werden. Die Dokumentation des Kompetenzerwerbs erfolgt jetzt über ein elektronisches Logbuch.

Die Herausforderungen in der ärztlichen Weiterbildung sind vielfältig, exemplarisch dargestellt im Gebiet Chirurgie. Es sind viele Inhalte definiert, die auch als Handlungskompetenz erworben werden müssen, also selbstständig vom Weiterzubildenden durchgeführt werden müssen. Bei zunehmender Komplexität und Spezialisierung wird es immer schwieriger, diese Kompetenzen zu erlangen. Hinzu kommt, dass nicht mehr alle Weiterbildungsinhalte an einer Weiterbildungsstätte angeboten werden können, so werden bestimmte Eingriffe zunehmend nur noch ambulant durchgeführt. Die Weiterbildungszeiten in Deutschland sind meistens länger als die in der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union festgeschriebenen Mindestdauern. Dieser Umstand in Verbindung mit der zunehmenden Teilzeittätigkeit von Ärztinnen und Ärzten verlängert die Weiterbildungszeiten und verzögert damit den Erwerb der Facharztkompetenz. Notwendige vorbereitende Skill-Labs sind nicht flächendeckend vorhanden, anvertraubare professionelle Tätigkeiten kaum definiert. Dagegen ist es zu einer zunehmenden Arbeitszeitverdichtung und zu vermehrten bürokratischen Tätigkeiten gekommen. Diese kosten Zeit, die für die Weiterbildung nicht zur Verfügung steht. Umfragen zeigen eine steigende Unzufriedenheit der Weiterzubildenden mit ihrer Weiterbildung, aber auch der Weiterbildungsbefugten.

Die Krankenhausreform akzentuiert mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz diese Herausforderungen noch zusätzlich mit ihren 65 Leistungsgruppen, davon allein 28 mit direktem Bezug zum Gebiet Chirurgie samt Transplantationsmedizin, da in diesen Leistungsgruppen als personelle Ausstattung eine Qualifikation aus dem Gebiet Chirurgie festgeschrieben ist. Die im Gesetz genannten Mindestvoraussetzungen inklusive weiterer Auswahlkriterien und der personellen Ausstattung mit Qualifikationen und Verfügbarkeit erschweren die ärztliche Weiterbildung. Stationär zu erlangende Inhalte können nicht mehr in allen Krankenhäusern vermittelt werden, da die Kriterien der einzelnen chirurgischen Leistungsgruppen nicht mehr erfüllt werden können und landesplanerisch nicht mehr diesen Krankenhäusern zugeordnet werden. Das wird insbesondere den Umfang der chirurgischen Weiterbildungsbefugnisse in Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung betreffen, die meistens nur die Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ erhalten werden. Auch größere Krankenhäuser werden ihr chirurgisches Leistungsspektrum anpassen müssen, da bestimmte, jetzt dort noch durchgeführte Leistungen und Operationen nicht mehr abgebildet werden können. Das wird bei vielen chirurgischen Facharztkompetenzen zu einer Reduktion der Befugnisumfänge führen, was vermehrte Rotationen für Weiterzubildende bedingt. Da diese Inhalte zukünftig nur in definierten, planerisch festgelegten Krankenhäusern zu erlangen sind, muss ein Wechsel für den Erwerb genau dieser Inhalte dorthin erfolgen. Das wird zu einer Engpasssituation führen, zumal Weiterzubildende sich in das neue Krankenhaus einarbeiten und die ärztliche Leitung bzw. die Weiterbildungsbefugten sich erst eine Übersicht über die vorhandenen Kompetenzen der neuen Mitarbeitenden verschaffen müssen. Eine vom Bundesgesetzgeber angestrebte deutliche Ausweitung der Leistungsgruppen würde diese Problematik noch verschärfen. So richtig die Konzentration von spezialisierten Leistungen in entsprechende Zentren aus verschiedenen Gründen ist, wird es perspektivisch zu vermehrten Wechseln der Weiterbildungsstätten und eher zu einer Verlängerung der Weiterbildungszeit führen. Als Folge wird der Facharztstatus erst später erreicht. Damit werden diese Qualifikationen dem ambulanten Bereich im System der gesetzlichen Krankenversicherung und dem stationären Bereich zur Deckung der geforderten personellen Ausstattung in den Leistungsgruppen mit zeitlicher Verzögerung zur Verfügung stehen.

Was sind mögliche Lösungsansätze für diese Herausforderungen? Aus Sicht der ärztlichen Weiterbildungssystematik und der Ärztekammern können folgende fünf Antworten diskutiert werden:

  1. Kritische Überprüfung, ob die Mindestweiterbildungszeiten reduziert werden können, zumal bei vielen Weiterbildungen, so auch im Gebiet Chirurgie, 12 Monate auch in anderen Gebieten erfolgen können und in der eigentlichen Facharztkompetenz nur 48 Monate zusätzlich zu dem jeweils halben Jahr Intensivmedizin und Notfallaufnahme abgeleistet werden müssen.
  2. Kritische Überprüfung der Inhalte, insbesondere der Handlungskompetenzen. Ausgangspunkt dafür ist die Frage, was eine Fachärztin bzw. ein Facharzt nach erfolgter Facharztprüfung beherrschen muss, um sich im ambulanten Bereich niederzulassen oder im stationären Bereich Rufdienste übernehmen zu können. Nicht alle Spezialitäten können bei dem rasant wachsenden medizinischen Fortschritt und Möglichkeiten in einer Facharztweiterbildung vermittelt werden und sind erst nach Erlangung des Facharztstatus im Rahmen der fachärztlichen Tätigkeit in einer entsprechenden Abteilung zu erlernen. Dies lässt sich an folgendem Beispiel aus der viszeralchirurgischen Weiterbildung verdeutlichen: in der (Muster-)Weiterbildungsordnung werden 30 Eingriffe am Kolon, 3 Magenteilresektionen, 3 Leberwedgeresektionen, 10 Enddarmoperationen sowie 80 erste Assistenzen bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z.B. Pankreasresektionen, Gastrektomien und Rektumresektionen gefordert. Diese Handlungskompetenzen sind allenfalls in bestimmten größeren Krankenhäusern oder spezialisierten Abteilungen vermittelbar. Hier ist zu hinterfragen, ob nicht eine kognitive und Methodenkompetenz ausreichend ist bzw. auf solche Inhalte verzichtet werden könnte. Die Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie, die zukünftig ein Schwerpunkt zum Facharzt für Viszeralchirurgie werden soll, kann nicht mehr alle Spezialitäten der operativen Eingriffe des oberen und unteren Gastrointestinaltraktes und des hepatobiliären Systems abdecken, sondern benötigt einen jeweiligen modularen Aufbau, auch unter Einbezug der endokrinen Chirurgie.
  3. Schaffung von erleichterten Rotationsmöglichkeiten und von Weiterbildungsverbünden. Schon jetzt sind Rotationen in großen Krankenhäusern nicht einfach zu organisieren. Da diese zukünftig zunehmen werden, sind weiterbildungstechnische, organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen notwendig, um diese Wechsel zu erleichtern oder sogar als Kriterium für die Zuordnung von bestimmten Leistungsgruppen aufzunehmen. In der Weiterbildungsordnung ist dies bereits hinterlegt, da eine Befugnis mehreren Ärztinnen und Ärzten an einer oder mehreren Weiterbildungsstätten gemeinsam erteilt werden kann. Ein festgelegter Gesamtablauf der Weiterbildung als ein organisierter und von der Landesärztekammer genehmigter Zusammenschluss von mehreren Weiterbildungsbefugten, welche unterschiedliche Weiterbildungsinhalte an einer oder mehreren Weiterbildungsstätten unter Berücksichtigung regionaler Aspekte beinhalten, ist eine Lösung. Dabei ist arbeitsrechtlich noch die Arbeitnehmerüberlassung zu klären, sofern es nicht nur einen Arbeitgeber im Rahmen dieses Gesamtweiterbildungskonzeptes gibt. Jeder Arbeitgeberwechsel bei Rotationen ist mit erhöhtem bürokratischen Aufwand versehen, was zu vermeiden ist.
  4. Gegenfinanzierung des Aufwandes für die Weiterbildung. Das umfasst die Aufwendungen für die Weiterbildung als solche, also für die eingesetzten personellen Ressourcen, für Anleitung, zeitliche Aspekte, den erhöhten organisatorischen Aufwand sowie Simulationstrainings und Skill-Labs in der Anschaffung und Nutzung. Außerdem muss auch im ambulanten Bereich die Bezahlung der ärztlichen Tätigkeit von Weiterzubildenden geregelt werden, da Weiterbildung in diesem Bereich zunimmt. Es ist zu überlegen, ob ambulante Eingriffe am Krankenhaus, die von Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer Weiterbildung durchgeführt werden, außerhalb des ambulanten Budgets gesondert gegenfinanziert werden.
  5. Neben der fachärztlichen personellen Ausstattung ist eine ärztliche Personalbedarfsbemessung einzuführen. Diese spiegelt den ärztlichen Gesamtbedarf einer Abteilung wider und stellt die patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung sicher. Dies wird wesentlich zu einer Verbesserung der Weiterbildungssituation beitragen, da mehr Zeit für Weiterbildung vorhanden sein wird. Ein weiterer Aspekt dabei könnte eine Verringerung der Teilzeittätigkeit von Ärztinnen und Ärzten sein, falls mit einer besseren Personalausstattung geplante Arbeitszeiten verlässlich eingehalten werden. Darüber hinaus können qualifizierte, auch akademisierte Gesundheitsberufe im ärztlichen Bereich Entlastung bewirken und damit Ressourcen für die Weiterbildung schaffen.

Die Lösungen auf die skizzierten Herausforderungen können nur gemeinsam umgesetzt werden. Dazu bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern, den jeweiligen Fachgesellschaften und Berufsverbänden. Diese findet zurzeit im Rahmen der Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung statt unter Einbezug der sich weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte der jeweiligen Fachgruppe, da es diese am meisten betrifft. Nachfolgend sind auch die weiteren Akteure im deutschen Gesundheitswesen, die Politik und die Gesellschaft gefragt. Eine qualitativ hochwertige und quantitativ ausreichende ärztliche Versorgung in Deutschland auf Facharztniveau ist nur zukunftssicher, wenn eine gute ärztliche Weiterbildung erfolgt und eine wertschätzende Weiterbildungskultur gelebt wird.

DHG-Hernientage Herniamed Studientreffen

online, 15. – 16. Mai 2025

Hernienoperationen zählen zu den weltweit häufigsten allgemeinchirurgischen Eingriffen, die für viele Chirurginnen und Chirurgen zum Alltag gehören. BDC-Mitglieder und Mitglieder der Deutschen Herniengesellschaft (DHG) erhalten die reduzierte Teilnahmegebühr. Den Einwahl-Link zum Webinar erhalten Sie am Freitag vor dem Webinar per E-Mail.

Informationen und Anmeldung…

BDC|Akademie

Prof. Dr. med. Henrik Herrmann

Präsident Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bismarckalle 8-12

23795 Bad Segeberg

Henrik.Herrmann@aeksh.de

Chirurgie

Herrmann H: Rolle der Weiterbildung in der Krankenhausreform. Passion Chirurgie.
2025 April; 15(04): Artikel 03_04.

Mehr lesen Sie über die Krankenhausreform auf BDC|Online (www.bdc.de) in der Rubrik Politik.

Spezialseminar Viszeralchirurgie Kompakt: Proktologie 16.-17.05.2025 Mannheim

Für erfahrene Chirurginnen und Chirurgen ist das Seminar Viszeralchirurgie Kompakt: Proktologie ein komprimiertes Update zu den wichtigsten Themen der Proktologie. Das zweitägige Kompaktseminar bietet die Möglichkeit, Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Diagnostik und Therapie proktologischer Erkrankungen zu erwerben und auszubauen. Per Video werden typische Operationen unter Berücksichtigung moderner und innovativer Techniken detailliert vorgestellt und ausführlich mit den Teilnehmenden diskutiert.

Das Seminar findet in Mannheim statt und wird geleitet von Dr. med. Philipp C. Manegold

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung: BDC|Akademie

BDC-Mitglieder erhalten deutlich reduziertere Seminargebühren.