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BDC und DGCH nehmen gemeinsam Stellung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Bundesgesundheitsminister Lauterbach spricht von einer Revolution, wenn es um die Krankenhausreform geht. Zweifelsohne haben die jüngsten Reformvorschläge das Potenzial, die deutsche Versorgungslandschaft radikal zu verändern. So äußerte auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress Herr Prof. Dr. Christian Karagiannidis (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin [DGIIN]) als Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, man rechne mit einer Bettenreduktion von rund dreißig Prozent im Zuge der Krankenhausreform. Gleichzeitig proklamiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Website das Ziel einer besseren Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie sowie dem Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern in ganz Deutschland.

Wichtiger Motor für die komplexen Neuerungen ist – mit Blick auf den stationären Bereich – die vergleichsweise hohe Krankenhausdichte in Deutschland in Verbindung mit besonderen Leistungshäufigkeiten in bestimmten (lukrativen) Teilbereichen. Die Leistungsinduktion resultiert im Wesentlichen aus dem DRG-System und entspricht damit dem damaligen politischen Willen bei Einführung der DRGs. Dabei wurde in Deutschland im internationalen Vergleich ein extremer Weg gewählt, indem das DRG-System nahezu zur alleinigen Einkommensquelle im Bereich der Betriebsmittel erhoben wurde. Damit unterliegt aktuell fast die gesamte Leistungserbringung an deutschen Krankenhäusern den Anreizen einer Fallzahlsteigerung. Weitere Treiber einer notwendigen Reform unserer medizinischen Versorgung sind der jetzt schon bestehende Personalmangel, der sich durch die Babyboomer noch verstärken wird, sowie ein immenser Investitionsstau, fehlender Inflationsausgleich und steigende Betriebs- und Personalkosten. Dem soll mit einer neuen Systematik mit Vorhaltepauschalen und vermehrter Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich begegnet werden.

Auch im Bereich der Notfälle besteht eine reformbedürftige Struktur, wie die hohe Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und Notfallmedizin für banale Fälle beweist. Auch hier leistet sich Deutschland ein System des nahezu unbegrenzten Zugangs. Im niedergelassenen Bereich schließlich besteht freie Arztwahl, ebenfalls ohne durchgängige Steuerungsinstrumente. Bestehende Strukturen werden ungesteuert geflutet.

Während auf Ebene der Bundesländer und Kommunen in der Vergangenheit schlichtweg die rechtliche Handhabe wie auch der politische Wille fehlten, einschneidende strukturelle Veränderungen vorzunehmen, hat der Bundesgesundheitsminister nunmehr ein ganzes Bündel von Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die neben einer Verbesserung der Versorgungsqualität vor allem einen effizienteren Einsatz des immer knapper werdenden Fachpersonals zum Ziel hat. Dazu gehört auch der aktuelle Referentenentwurf des BMG vom Juni 2024 für eine Reform der Notfallversorgung. Dessen Ziel ist die sachgerechte Steuerung von Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsebene bei einer allgemeinen Reduktion ärztlicher Leistungen.

Dazu haben BDC und DGCH gemeinsam Stellung genommen:

Grundsätzlich wird das Ziel, eine Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes zu erreichen, ausdrücklich unterstützt. Denn unbestritten sind effektive Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung in Deutschland eine wichtige Voraussetzung dafür, Menschen eine optimale Behandlung in der für die Dringlichkeit des subjektiv stets unaufschiebbaren Gesundheitsproblems geeigneten Struktur zu bieten. Entsprechend stehen im Zentrum des vorliegenden Referentenentwurfs eine Vernetzung der Versorgungsbereiche sowie die Steuerung der hilfesuchenden Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene, wenn möglich schon vor der Vorstellung in einem der sogenannten „Integrierten Notfallzentren“ (INZ). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die personellen Ressourcen, auch im vertragsärztlichen Bereich, begrenzt sind und schon jetzt nicht ausreichen, um alle Wünsche einer ständig verfügbaren ärztlichen Versorgung über Notfälle hinaus zu gewährleisten.

Folgende Anpassungen der Gesetzesplanung haben BDC und DGCH schriftlich gegenüber dem BMG gefordert:

1. Notruf/Akutfallvermittlung: Kooperation Akutleitstelle und Rettungsleitstelle

Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) im Bereich der Akutfallvermittlung nehmen gemäß dem vorliegenden Referentenentwurf zukünftig sogenannte „Akutleitstellen“ der KVen wahr.

Die angestrebte bundesweit einheitliche Vernetzung mit den Rettungsleitstellen, die perspektivisch idealerweise zu einer integrierten Leitstelle („Gesundheitsleitsystem“) für alle Belange der Notfallversorgung führt, wird begrüßt. Denn durch eine bedarfsgerechte Steuerung können sowohl die Notaufnahmen der Krankenhäuser als auch die Rettungsdienste entlastet werden. Gemäß vorliegendem Gesetzentwurf ist auf Antrag eines Trägers einer Rettungsleitstelle die zuständige KV zur Kooperation verpflichtet. Eine Umsetzung kann aber nur gelingen, wenn umgekehrt auch die Rettungsleitstellen gesetzlich zur Kooperation in einem solchen Gesundheitsleitsystem verpflichtet werden, das nur dann bundesweit flächendeckend installiert werden könnte. Daher muss vonseiten der Bundesländer eine solche gesetzliche Kooperationsverpflichtung für die Rettungsleitstellen auf den Weg gebracht werden. Dies sollte normativ unbedingt in der jeweiligen Landesgesetzgebung verankert werden.

2. Inhalt und Umfang der vertragsärztlichen Sicherstellung zur Entlastung des Notdienstes: Telemedizinische und aufsuchende Versorgung 24/7

Zur Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Akutversorgung von Patientinnen und Patienten werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, sich an den Integrierten Notfallzentren zu beteiligen sowie durchgängig (24/7) eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen.

BDC und DGCH lehnen eine Erweiterung des Sicherstellungsauftrags in Bezug auf die aufsuchende Versorgung 24/7 ab. Eine durchgängige aufsuchende Versorgung für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ist derzeit und mittelfristig – auch unter Zuhilfenahme telemedizinischer Maßnahmen und teilweiser Delegation auf nichtärztliches Personal – vor dem Hintergrund von Ärzte- und Fachkräftemangel nicht umsetzbar, auch wenn es Argumente gibt, die dafürsprechen. Zudem fordern die Verbände, die Beteiligung der Notdienstpraxen an den Integrierten Notfallzentren auf die bisherigen Zeitvorgaben des Notdienstes zu beschränken, es sei denn, das INZ trifft eine abweichende Vereinbarung, In vielen Bereichen haben sich bereits gut funktionierende sektorenverbindende Notfallstrukturen etabliert, die ihre zeitliche Aufgabenverteilung dem regional unterschiedlichen Patientenaufkommen angepasst haben. Diese sollten unbedingt erhalten bleiben. Mit einem zusätzlichen aufsuchenden Notfalldienst zusätzlich zur jetzt schon vorhandenen Möglichkeit des dringlichen Hausbesuchs zu den üblichen Sprechstundenzeiten würde eine Doppelstruktur mit erheblichem Missbrauchspotenzial aufgebaut.

Kritisiert wurde zudem, dass auch in diesem Gesetzesentwurf wiederum Personalkalkulationen und Lösungsansätze zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht bei Einsatz von Poolärztinnen und -ärzten fehlen.

3. Integrierte Notfallzentren – zentrale Ersteinschätzungsstelle

Integrierte Notfallzentren (INZ) werden gemäß dem Gesetzesentwurf als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen eingerichtet. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer gemeinsamen zentralen Ersteinschätzungsstelle (ZES). Zugelassene Krankenhäuser und Vertragsärzte arbeiten darin verbindlich zusammen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten ambulanten Erstversorgung. Die fachliche Leitung und Verantwortung für die ZES obliegt dem Krankenhaus, sofern in einer Kooperationsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Damit ist der Kritik der Krankenhäuser gegenüber dem ursprünglichen Eckpunktepapier der Notfallreform nachgekommen worden.

DGCH und BDC begrüßen dabei die Beauftragung des GB-A zur Entwicklung eines rechtssicheren Ersteinschätzungsinstruments für die INZ. Nur wenn dadurch eine rechtssichere Fallübergabe von der ZES an die Kooperationspraxen ohne Arztkontakt im INZ möglich wird, kann die knappe Ressource Arzt in den Notaufnahmen eingespart werden und eine echte Entlastung resultieren. Dazu gehört auch die verpflichtende digitale Fallübergabe in einem interoperablen Datenformat, nicht nur innerhalb des INZ, sondern mittelfristig auch an die Kooperationspraxen über die Telematik-Infrastruktur.

4. Kooperationspraxen

Notdienstpraxen in den Integrierten Notfallzentren haben gemäß dem vorliegenden Entwurf während der sprechstundenfreien Zeiten zeitlich begrenzt eine vertragsärztliche Notfallversorgung zu gewährleisten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, darüber hinaus für die Versorgung von Akutfällen während der Sprechstundenzeiten (außerhalb der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis), sogenannte „Kooperationspraxen“ einschließlich digitaler Fallübergabe einzubinden. Dies würde ermöglichen, Notfälle in die beteiligten Praxen einzusteuern, die gemäß der Ersteinschätzung keine Behandlung in den Krankenhausstrukturen benötigen. Dies wird aus der Sicht der Chirurgie befürwortet, zumal aus Häufigkeitsuntersuchungen bekannt ist, dass bis zu 50 Prozent der in den Krankenhausnotaufnahmen behandelten Fälle Unfallverletzte sind, von denen eine große Anzahl auch fachlich kompetent in chirurgischen Unfallpraxen versorgt werden könnten. Eine enge Kooperation zwischen dem Intersektoralen Notfallzentrum und einer chirurgischen Kooperationspraxis kann somit für leichtere Unfallverletzungen einen Arztkontakt im INZ ersparen und dadurch eine echte Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen bewirken, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Zumindest die bundesweit 2.744 niedergelassenen Durchgangsärztinnen und -ärzte (Stand 2022) in ca. 2.000 Durchgangsarztpraxen stehen den Arbeitsunfallverletzten (nach SGB VII) ohnehin während der festgelegten unfallärztlichen Bereitschaftszeit zur Verfügung und könnten in diese Versorgung einbezogen werden.

Da diese Art der Akutversorgung mit zusätzlichem Aufwand und veränderten Prozessen in den Praxen verbunden ist, sehen BDC und DGCH es für notwendig an, einen verbindlichen Auftrag an die Selbstverwaltung zu richten, diese Strukturen in Form einer Vorhaltepauschale und einer zusätzlichen fallbezogenen Vergütung zu fördern.

5. Weitere Kritikpunkte

Zur Anpassung an die Neuregelung der Erreichbarkeit ist ein Übergangszeitraum von sechs Monaten geplant. Diese Übergangsfrist soll es den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglichen, das für die vorgeschriebenen Erreichbarkeitszeiten gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Personal zu rekrutieren. Dieser Zeitraum erscheint bei der jetzigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und der zusätzlich notwendigen Ausbildung als extrem ambitioniert. Wir halten einen Übergangszeitraum von 12 Monaten für eine realistische Größe und damit für erforderlich.

Die Notfallversorgung ohne die präklinische Versorgung durch den Rettungsdienst bundesweit zu organisieren, halten wir aus medizinischer und logistischer Sicht für eine vertane Chance. Auch ließen sich hier durch Effektivitätssteigerungen gewaltige Ressourcen (das Gesamtvolumen der präklinischen Rettung beträgt in Deutschland mehr als 8,3 Milliarden €) umwidmen oder einsparen. Erweiterte Kompetenzen der Notfallsanitäter wären hier nur ein Aspekt.

Die Notfallmedizin differenziert im Erwachsenenalter selbstverständlich zwischen Chirurgie und Innerer Medizin. Im gleichen Maße ist Notfallmedizin im Kindes- und Jugendalter auch nicht ausschließlich Innere Medizin – also Pädiatrie –, da es sich auch im Kindes- und Jugendalter größtenteils um chirurgische Notfälle handelt. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf eine adäquate Behandlung. Dazu gibt es Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendchirurgie. Sofern im Referentenentwurf im Zusammenhang mit Kindern und/oder Jugendlichen eine Fachrichtung genannt wird, ist ausschließlich von der Pädiatrie respektive der Kinder- und Jugendmedizin die Rede. Die DGKCH weist mit Nachdruck darauf hin, dass Notfallzentren für Kinder und Jugendliche zur Gewährleistung einer adäquaten Versorgung nicht nur eine Fachärztin- bzw. einen -arzt für Kinder- und Jugendmedizin benötigen, sondern auch eine Fachärztin bzw. einen -arzt für Kinder- und Jugendchirurgie. Die DGKCH empfiehlt daher, den Referentenentwurf in diesem Sinne zu ergänzen und an den entsprechenden Stellen von konservativer und operativer Kinder- und Jugendmedizin zu sprechen. Die DGKCH begrüßt ausdrücklich den vorgesehenen Aufbau von Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, weist aber darauf hin, dass die Einschränkung, wonach diese Zentren an geeigneten Standorten etabliert werden können, sich in der praktischen Umsetzung als äußerst problematisch erweisen könnte. Überdies begrüßt die DGKCH die Implementierung zeitgemäßer telemedizinischer Strukturen in der Notfallversorgung ausdrücklich.

Kritisiert wird auch, dass der Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch entsprechende Informationskampagnen und eine Gesundheitserziehung im Gesetzentwurf nichts Konkretes gewidmet ist. Die Effizienz der Notfallversorgung hängt jedoch ganz wesentlich auch vom Umgang der Betroffenen mit dem System ab.

Fazit

Grundsätzlich ist das Ziel einer verbesserten Patientensteuerung in die richtige Versorgungsebene zu begrüßen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den damit einhergehenden Arzt- und Patientenzahlen sowie der sinkenden Arzt-Zeit, die bei gleicher Anzahl tätiger Kolleg:innen perspektivisch noch zur Verfügung stehen wird. Allerdings nur insoweit, als dass echte Qualitätsverbesserungen resultieren und die Gesetze nicht als reine Einsparinstrumente genutzt werden und daraus eine Wartelistenmedizin und eine Unterversorgung der Bevölkerung resultieren.

In Bezug auf das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung fehlen z. B. Regelungen zur auskömmlichen Finanzierung der Behandlung in den Kooperationspraxen sowie in den neu einzurichtenden INZ. Insbesondere hinsichtlich der Krankenhausreform fehlen sachgerechte Auswirkungsanalysen und die vorgegebenen Zeitpläne sind unrealistisch. Dies führt dann immer wieder – trotz bester Absichten – zu zweifelhaften Ergebnissen, wie wir es jüngst bei der Einführung der Hybrid-DRG oder der Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlasses (BKA) erfahren mussten.

Burgdorf F, Meyer HJ, Kalbe P, Schmitz-Rixen T: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Passion Chirurgie. 2024 Juli/August; 14(07/08): Artikel 05_04.

Webinar zur Facharztvorbereitung O&U am 27.-29.11.2024

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Operationskurs: Wiederherstellung der Handfunktion vom 15.-16.11. in Dresden

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Webinar Spezielle Unfallchirurgie Teil 1 am 19.-20.09.2024

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Kurs Funktionelle Chirurgie des oberen Gastrointestinaltraktes

Wir freuen uns sehr darüber, den Kurs „Funktionelle Chirurgie des oberen Gastrointestinaltraktes“ in dieser Form am Evangelischen Krankenhaus Köln-Kalk (EvKK) anbieten zu können. Als Teil des Exzellenzzentrums für Speiseröhren- und Magenchirurgie der Uniklinik Köln wurde das Kölner Refluxzentrum in das EvKK ausgelagert. Hier bieten wir das gesamte Spektrum der benignen Oberbauchchirurgie an. Schwerpunkt ist zudem die funktionelle Diagnostik zur weiteren Abklärung der Patient:innen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen aus der Gastroenterologie. So können wir im Refluxboard alle Patient:innen interdizisplinär besprechen und individuelle Behandlungskonzepte erstellen, die das gesamte Spektrum abdecken.

Ziel dieses zweitägigen Workshops ist es, Ihnen die standardisierten Abläufe und Prozeduren bei der Diagnostik und Behandlung der nicht onkologischen Speiseröhrenerkrankung näher zu bringen. Uns ist es dabei sehr wichtig, dass es Raum und Zeit geben wird für Diskussionen und Fragen rund um das Thema der gutartigen Speiseröhrenerkrankungen.

Wir hoffen, dass dieses Konzept Sie anspricht und freuen uns, Sie in Köln begrüßen zu dürfen.

Empfohlen für: Fachärztinnen/-ärzte, Chefärztinnen/-ärzte und niedergelassene Ärztinnen/Ärzte

Wann: 06. – 07. Juni 2024

Wo: Kölner Refluxzentrum am Evangelischem Krankenhaus Köln-Kalk (EvKK), Buchforststr. 2, 51103 Köln

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Passion Chirurgie im Mai 2024

Zur Ausgabe 05/2024: Adipositaschirurgie

Nur wenige Teilgebiete der Viszeralchirurgie haben sich in den letzten 20 Jahren so gewandelt wie die Adipositaschirurgie. Sie ist das Teilgebiet, in dem es zu einer stetigen Fallzahlsteigerung über die vergangenen Jahre gekommen ist. Unsere neue Ausgabe beleuchtet ab Seite 6 die täglichen Probleme in der Adipositaschirurgie.

Wenn Sie dieses Jahr nicht beim DCK in Leipzig dabei sein konnten, hören Sie gleich mal beim DCK Kompakt von Surgeon Talk rein. Kurzweilig und prägnant erfahren Sie in 60 Minuten, welche Themen dieses Jahr im Fokus standen. Hier entlang zu DCK Kompakt

Eine Empfehlung haben wir noch für unsere Assistenzärztinnen und –ärzte: Für das BDC|Seminar „Curriculum Basischirurgie“ vom 04. bis 06.07.2024 in Hamburg sind noch Plätze verfügbar. Gerne Weitersagen. Hier geht´s zur Information & Anmeldung

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

DCK Kompakt 2024: Podcast von Surgeon Talk

Der jährliche Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) ist einer der wichtigsten chirurgischen Kongresse und einer der Höhepunkte des chirurgisch akademischen Jahres. Innovationen aus Industrie und Forschung, gesundheitpolitische Forderungen und Veränderungen, klinische Trends in der chirurgischen Versorgung und zukünftige Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt der Chirurgie – hier werden sie an drei Tagen besprochen und diskutiert.

In diesem Jahr bieten wir Ihnen die Kongress Highlights in einer besonderen Form an: Das Podcast-Team Surgeon Talk des BDC war vor Ort und hat Themen, Stimmungen und Prognosen für Sie eingefangen. Hören Sie rein in:

  • Kurz-Interviews zu den Kongress Highlights
  • aktuelle chirurgische Trends
  • Entwicklungen in Weiterbildung, Forschung und Krankenversorgung
  • Herausforderungen und Chancen für die kommenden Nachwuchsärztinnen und -ärzte

Das vom BDC in Kooperation mit der DGCH entwickelte Format DCK Kompakt ist ein rund einstündiger Talk mit Experten und Expertinnen aus der Chirurgie. Hören Sie rein und bleiben Sie auf dem neuesten Wissensstand rund um das Thema Chirurgie!

Unsere Gäste:
Dr. med. Stefanie Brunner
PD Dr. med. Rabi Raj Datta
PD Dr. med. Tobias Fritz
Prof. Dr. med. Stephan Kersting
PD Dr. med. Rosa Klotz
Alessia Santamaria
Dr. med. Simone Schewe
Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede
Prof. Richard van Hillegersberg
Dr. med. Caroline Vogel
Dr. med. Maria Willis

Moderator:innen
Antonia Schumann, Medizinstudentin
Dr. med. Mara R. Goetz
PD. Dr. med. Anna Duprée
apl. Prof. Dr. med. Benedikt Braun, MBA
Prof. Dr. med. Stephan M. Freys
Prof. Dr. med. Wolfgang Schröder, FACS, FEBS

Der Podcast DCK Kompakt 2024 wurde produziert mit freundlicher Unterstützung unserer Sponsoren

SURGEON TALK – Der BDC|Podcast

Chirurgisches Fachwissen auf den Punkt, interessante Fälle aus dem chirurgischen Alltag, Diskussionen von pratice-changing Publikationen, neue Ideen zur Karriereplanung oder auch mal ein Blick über den Tellerrand in der Gesundheitspolitik – in Surgeon Talk kommt alles auf den Tisch, was in der Chirurgie unter die Haut geht.

Hier geht´s zu allen Folgen auf Spotify

Fachärztliche Weiterbildung in Gefahr: Offener Brief an Lauterbach

In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Forderungen zur fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert. In dem Schreiben machen die Verbände deutlich, dass ihnen die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft machen. Neben ihren Forderungen machen die Verbände konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Die Verbände machen darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Darüber hinaus würde die Finanzierung der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen nach wie vor eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. Die Verbände verlangen eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten zu refinanzieren und sicherzustellen. Außerdem solle die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert werden. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken. Sie halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur Umsetzung haben BDC, DGCH, BDA und DGAI konkrete Vorschläge: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten. Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden können.
Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stellen sich alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

Zum offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

BDC|Bayern: Gesundheitspolitische Stunde und Einladung zur Jahrestagung 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf diesem Wege darf ich Sie in meiner Eigenschaft als Landesvorsitzender des Regionalverbandes des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie zur Teilnahme an der 101. Tagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgie in Memmingen motivieren. Traditionsgemäß wird es eine Gesundheitspolitische Stunde geben, die sich auf Grund der anhaltenden Aktualität in Form einer Podiumsdiskussion nur mit einem Thema beschäftigen wird: der von Gesundheitsminister Lauterbach angekündigten Krankenhausreform!
Noch ist vollkommen unklar, wie diese Reform, die vom Minister selbst mit dem verstörenden Begriff einer „Revolution“ betitelt wurde, umgesetzt werden soll. Nur eines ist sicher: nach der Teuerungsrate der letzten 18 Monate schlittern mehr und mehr Krankenhäuser ins Minus. Die Defizite sind zum Teil erheblich und belasten die kommunalen Haushalte. Die frei-gemeinnützigen Träger, die sich nicht über Gelder Dritter refinanzieren können, ächzen unter den schwierigen Finanzierungsbedingungen, und auch den privaten Trägern bläst unter den gegebenen Umständen der Wind strenger denn je ins Gesicht. Die Parlamentarische Staatsekretärin aus dem Gesundheitsministerium, Frau Sabine Dittmar, MdB, wird in das Thema „Krankenhausreform und Ambulantisierung“ einführen. Wir werden mit professioneller Moderation von Nikolaus Nützel vom Wirtschafts- und Sozialpolitikressort des Bayerischen Rundfunks die aktuellen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die stationäre Versorgung in Bayern diskutieren. Sie können sich darauf verlassen: das wird spannend und ist für alle Chirurginnen und Chirurgen in Führungsverantwortung in Bayern eine Pflichtveranstaltung, um in diesen bedrohlichen Zeiten auf der Höhe der Zeit zu bleiben!

Freitag, 12. Juli 2024
12:30 bis 13:45 Uhr
Stadthalle Memmingen, Großer Saal

Im Anschluss an die Berufspolitische Stunde wird von 13:45 bis 14:15 Uhr im Orchestersaal die jährliche Mitgliederversammlung des BDC|Bayern stattfinden, zu der ich Sie auch herzlich einladen möchte.

Mit besten kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Anthuber
Vorsitzender BDC|Bayern

BDC|Bayern - Programm Jahrestagung 2024