Zum 1. Januar startet erneut die einrichtungsbezogene Dokumentation des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Wundinfektionen. Das Verfahren war vom Gemeinsamen Bundesausschuss für ein Jahr ausgesetzt worden. Um die teilnehmenden Praxen bei der Dokumentation zu unterstützen, stellt die KBV eine Praxisinformation sowie diverse weitere Informations- und Serviceangebote zur Verfügung.

Abgabefrist bis 28. Februar

Operierende Ärzte, die sogenannte Tracer-Eingriffe – das heißt vordefinierte Eingriffe und Operationen – durchführen, müssen zur Qualitätssicherung im Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ jährlich ihr Hygiene- und Infektionsmanagement dokumentieren.

Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich im Rahmen einer Online-Befragung.

Die teilnehmenden Ärzte wurden von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bereits informiert. Ihnen steht im Mitgliederbereich ihrer KV ein Webportal zur Dokumentation zur Verfügung. Abgabefrist für die Qualitätssicherungsdokumentation zum Erfassungsjahr 2021 ist der 28. Februar 2022.

Auch Belegärzte müssen wieder dokumentieren

Nach einer dreijährigen Aussetzung startet auch die belegärztliche Dokumentation zum 1. Januar ‒ bezogen auf das Jahr 2021. Ab diesem Jahr können sich Belegärzte der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation des jeweils kooperierenden Krankenhauses – über das Krankenhausinformationssystem – aufwandsarm anschließen. Unbenommen davon bleibt, dass Belegärzte die Fragen – auch gezielt für das eigene Hygiene- und Infektionsmanagement – im Webportal ihrer KV beantworten können.

Umfangreiche Informations- und Serviceangebote für Praxen

Um die betroffenen Ärzte bestmöglich zu informieren und auf die Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten, stellt die KBV Informations- und Schulungsangebote zur Verfügung (siehe Infokasten unten).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte aufgrund der massiven Probleme im Verfahren im Dezember 2020 beschlossen, das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ für das Kalenderjahr 2021 auszusetzen.

Die KBV hatte vehement eine Justierung des Verfahrens gefordert und den Beschluss des G-BA begrüßt. Nach Anpassungen und Weiterentwicklungen insbesondere bei der Einrichtungsbefragung startet ab Januar 2022 nun erneut die Dokumentation.

Hier geht´s zur KBV-Meldung und mehr Informationen.

Die Qualitätsvorgaben des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) werden viel zu langsam und halbherzig umgesetzt. Darauf hat der AOK-Bundesverband aus Anlass der Veröffentlichung des „Qualitätsmonitors 2019“ hingewiesen. „Der feste Wille zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität ist in der aktuellen Krankenhaus-Gesetzgebung der Großen Koalition, aber auch in der Krankenhausplanung der Bundesländer nicht mehr erkennbar“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Er verwies insbesondere auf die schleppende Umsetzung von Mindestmengen und Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung. „Die Fristen für die Umsetzung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren sollten mit einem KHSG II deutlich verkürzt und die Prozesse im Gemeinsamen Bundesausschuss beschleunigt werden“, forderte Litsch.

Es lägen genügend Informationen vor, bei denen die Länder ansetzen und die Behandlung der Patienten schnell durch entsprechende Vorgaben für ihre Kliniken verbessern könnten, betonte Litsch. So zeigt der Qualitätsmonitor Defizite bei der Versorgung von Frühgeborenen, für die derzeit eine viel zu geringe Mindestmenge von 14 Fällen pro Jahr gilt: „Jedes Jahr ohne ordentliche Mindestmenge hat in diesem sensiblen und komplexen Versorgungsbereich fatale Folgen für die betroffenen Kinder und ihre Eltern,“ sagte Litsch. Eine „Strategie der Verschleppung“ von Krankenhausvertretern und Ländern führe letztlich dazu, dass unnötig Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden. Ein gravierendes Dauerthema sei die „Gelegenheitschirurgie“ bei Krebs-Indikationen. „Zu viele Kliniken mit geringer Erfahrung wagen sich an komplexe Therapien und gefährden damit die Patientensicherheit“, so Litsch. Neu zu beobachten seien die mit großer Dynamik zunehmenden Herzklappen-OPs, deren Qualität sich mit stärker zentralisierten Strukturen erheblich verbessern ließe.

Schlechtere Überlebenschancen für Frühgeborene in Kliniken mit wenigen Fällen

„Für die kleinen Frühgeborenen ist die Studienlage eindeutig“, betonte Prof. Rainer Rossi, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Vivantes-Klinikums in Berlin-Neukölln. Internationale Untersuchungen belegten, dass in Kliniken mit höherer Fallzahl und besserer Ausstattung eine bessere Qualität erbracht werde. „Auch für Deutschland kann ein Zusammenhang von Fallzahlen und Qualitätsergebnissen nachgewiesen werden“, so Rossi. Eine im Qualitätsmonitor veröffentlichte Analyse auf Basis von AOK-Abrechnungsdaten zeige, dass Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 Gramm eine schlechtere Überlebenschance haben, wenn sie in Kliniken versorgt werden, die weniger als 34 Fälle pro Jahr vorweisen können. So liegt die Sterblichkeitsrate in diesen Krankenhäusern, in denen rund ein Fünftel aller Frühgeborenen betreut wird, etwa 50 Prozent höher als in Kliniken mit 91 oder mehr Fällen. Auffällig sei zudem der steigende Anteil von Frühgeburten in Deutschland: Die Anzahl der Frühgeburten habe zwischen 2008 und 2017 um 21 Prozent zugenommen. Besonders alarmierend sei, dass der Anteil der Frühgeburten an allen Geburten in Deutschland inzwischen mehr als doppelt so hoch liege wie in Schweden. „Es gilt nun, die Senkung der Frühgeborenen-Raten durch eine Strukturdiskussion für die Geburtshilfe ebenso anzugehen wie eine neue, höhere Mindestmenge für Frühgeborene festzulegen“, sagte Rossi, der auch Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) ist. Sinnvoll sei ein abgestuftes Versorgungskonzept: „Je komplikationsreicher eine Schwangerschaft, desto eher sollte die Versorgung im höchstqualifizierten Zentrum erfolgen“, so Rossi.

Mangelnde Zentralisierung bei Brustkrebs-OPs weiter ein Problem

Auf Defizite bei der Brustkrebs-Behandlung wies Jürgen Klauber, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Mitherausgeber des Qualitätsmonitors, hin: Ein Viertel der 781 behandelnden Kliniken hat 2016 maximal acht Brustkrebs-Operationen durchgeführt. Ein weiteres Viertel führte im Mittel 26 Operationen durch, was etwa einen Eingriff alle zwei Wochen bedeutet. In zertifizierten Zentren würden dagegen 100 Brustkrebs-OPs pro Jahr gefordert, so Klauber. „Eine eingespielte Prozesskette für solche Operationen kann es nur in Kliniken mit hohen Fallzahlen geben.“ Die Studienlage zeige, dass die Versorgung in einem Zentrum die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich erhöhe. Die Entwicklung der Versorgungssituation für die betroffenen Patientinnen sei „weiterhin nicht zufriedenstellend“, kritisierte Klauber. „Die Länder müssen ihre Verantwortung für die qualitätsorientierte Krankenhausplanung wahrnehmen, indem sie unmittelbar die notwendigen Fallzahlen und Strukturmerkmale vorgeben.“

Stärkere Zentralisierung auch bei Herzklappen-Implantationen sinnvoll

Eine stärkere Zentralisierung der Versorgung ist laut „Qualitätsmonitor 2019“ auch bei kathetergestützten Herzklappen-Implantationen, den sogenannten TAVIs, sinnvoll: Etwa 30 Prozent der 97 Kliniken, die diese Eingriffe 2016 durchführten, versorgten weniger als 100 Fälle pro Jahr. In Krankenhäusern mit Fallzahlen unter 100 liegt die Zahl der Todesfälle im Vergleich zum erwarteten Wert um 46 Prozent höher. In den Kliniken mit mindestens 200 Eingriffen liegt die Sterblichkeitsrate dagegen um 32 Prozent niedriger. „Schon mit einer Fallzahlvorgabe von 100 könnte eine deutliche Senkung der Krankenhaussterblichkeit bei den TAVI-Patienten erreicht werden, noch besser sind Kliniken mit 200 Fällen“, sagte Klauber. Stets notwendig sei außerdem eine kombinierte kardiologische und herzchirurgische Versorgung vor Ort.

Quelle: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, www.aok-bv.de, 06.12.2018

Praxisbegleitungen in Krankenhäusern

Nicht erst seit dem Brustimplantate-Skandal steht das System der Konformitätsbewertung von Medizinprodukten in der Öffentlichkeit (neben dem Pflichtverstoß des Herstellers) in der Kritik. Die Medizinprodukterichtlinien (Erstveröffentlichung 1993) sind bereits im Jahr 2007 überarbeitet worden. 2013 hat die EU-Kommission eine Empfehlung zu Audits und Bewertungen von Medizinprodukten durch „benannte Stellen“ veröffentlicht (2013/437/EU, 24.09.2013). Ein „Joint Action Plan“ der EU räumt eben diesen Stellen u. a. das Recht ein, Audits in Krankenhäusern auch unangekündigt vorzunehmen. Von diesem Recht, heißt es hier, sei umfassend Gebrauch zu machen. Damit greift die EU-Kommission einen Passus der Medizinproduktelinien auf, der ebenfalls bereits seit Veröffentlichung unangekündigte Audits in einem Abstand von mindestens fünf Jahren vorsieht.

Die – unangekündigte – stichprobenartige Prüfung von Qualitätsmanagementsystemen (QM-Systemen) durch benannte Stellen hat folgende Ziele:

  • Analyse, ob bzw. inwieweit Medizinproduktehersteller konform zu ihrem QM-System arbeiten (gemäß ISO 13485)
  • schnelle Identifikation von Abweichungen und Einleitung von Reorganisationsmaßnahmen
  • zuverlässiges Aufdecken von Betrugsversuchen

Die Idee, unangekündigte Sicherheits- und Risikoanalysen/Praxisbegleitungen zur Bewertung der Patientensicherheit im Krankenhaus durchzuführen, hatte vor ca. drei Jahren auch ein Kunde der GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH. Die GRB-Beraterinnen und -Berater griffen diese auf und machten sich daran, die Voraussetzungen dafür inhaltlich zu definieren. Festgelegt wurde u. a., dass den unangekündigten Sicherheits- und Risikoanalysen in den zu prüfenden Arbeitsbereichen (OP, Abteilung oder Klinik, z. B. in der Geburtshilfe) eine angekündigte Erstanalyse zur Erfassung der Ist-Situation im Hinblick auf die Patientensicherheit vorauszugehen hat. Damit wird das Ziel verfolgt, die beteiligten Mitarbeitenden mit dem Thema „Patientensicherheit“ und allen Aspekten, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, vertraut zu machen.

In einem nachfolgend erstellten Bericht werden die bestehenden Risiken und Verbesserungspotenziale sowie die bereits erfolgten Präventionsmaßnahmen aufgeführt. Der Bericht enthält zudem die Empfehlungen der GRB zur Bewältigung der Risiken und zur Umsetzung von Verbesserungen. Neun bis 15 Monate nach der Erstanalyse wird dann, ebenfalls vorab angekündigt, eine sogenannte Evaluation zur Erstanalyse durchgeführt. Dabei wird der Umsetzungsgrad der in der Erstanalyse definierten Empfehlungen der GRB bewertet und in einem erneuten Bericht beschrieben.

Erst etwa ein Jahr danach kann dann eine unangekündigte Sicherheits- und Risikoanalyse erfolgen. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese unangekündigten Audits zu verschiedenen Zeiten durchgeführt werden, tags, nachts oder auch am Wochenende. Diese Begehungen sollen alle zwei bis maximal drei Jahre stattfinden.

Folgende Ziele werden dabei u. a. verfolgt:

  • Prüfung der Praxistauglichkeit bestehender Vorgaben/Standards zur Patientensicherheit
  • Prüfung, ob die Vorgaben/Standards zur Patientensicherheit eingehalten werden, sowie Ursachenrecherche bei Nichtbefolgung
  • Prüfung, ob und inwieweit die zur Patientensicherheit eingesetzten Instrumente (z. B. OP-Sicherheitscheckliste in der OP-Abteilung) nachhaltig sind, sowie Prüfung der Mitarbeitermotivation, diese einzusetzen
  • zeitnahes Erkennen von Abweichungen und Einleitung von Reorganisationsmaßnahmen

Ursprung unangekündigter Sicherheits- und Risikoanalysen/Audits im Krankenhaus

Pate für das Modell der GRB stand die US-amerikanische Non-Profit-Organisation JCAHO (Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organizations), die Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistern in den USA Akkreditierungen anbietet, anhand derer – im Rahmen von angekündigten und unangekündigten Audits – die Ausstattung sowie die verwendeten Verfahren untersucht und bewertet werden. Für die fortlaufende Vorbereitung der Organisation auf diese im Dreijahresabstand stattfindenden Überprüfungen sind in den amerikanischen Kliniken beschäftigte Qualitäts- und Akkreditierungsbeauftragten zuständig. Besonders die unangekündigten Audits dienen der JCAHO als Instrument, um zu eruieren, ob die implementierten Prozesse bei der Behandlung und Versorgung der Patienten dauerhaft zuverlässig funktionieren. Die Gesundheitsdienstleister müssen also nach einer angekündigten Sicherheits- und Risikoanalyse und nach Abschluss der Evaluation (ca. ein Jahr später) jederzeit mit einer solchen unangekündigten Praxisbegehung rechnen.

Rahmenbedingungen

Wie beim amerikanischen Vorbild gilt auch hierzulande: Die Leitungsebene (Chefärzte/-ärztinnen, Pflegedienstleitung, Abteilungsleitungen usw.) wird in einer zentralen Veranstaltung krankenhausintern darüber in Kenntnis gesetzt, dass es grundsätzlich zu solchen unangekündigten Audits kommen kann. Über konkrete Zeitpunkte, betroffene Arbeitsbereiche oder Inhalte der Analyse wird freilich keine Information weitergegeben.

Die unangekündigten Sicherheits- und Risikoanalysen/Praxisbegleitungen sollten auf Wunsch des o. g. GRB-Kunden von einem externen Beratungsunternehmen vorgenommen werden. Die Organisation (Auswahl der Themen und Arbeitsbereiche, Zeitfenster usw.) und Durchführung (Startzeitpunkt, Aufgabenverteilung usw.) werden allerdings vorab mit einem/einer Mitarbeitenden der Gesundheitseinrichtung aus dem Bereich Qualitäts-/Risikomanagement abgestimmt bzw. festgelegt. Dieser/diese begleitet dann auch den gesamten Prozess des unangekündigten Analyseverfahrens. Dies ist empfehlenswert, um beispielsweise den Eintritt in Arbeitsbereiche mit begrenzter Zugangsmöglichkeit (z. B. OP-Abteilung) zu gewährleisten, oder auch aus Datenschutzgründen (Sicherheit für die Mitarbeitenden, dass sich keine unberechtigte Person im Arbeitsbereich aufhält).

Denkbar ist auch, dass der Bereich Qualitäts- und Risikomanagement im Krankenhaus selbst unangekündigte Sicherheits- und Risikoanalysen/Praxisbegleitungen vornimmt (z. B. um sich einen Überblick zur Umsetzung von bekannten Kennzahlen zu verschaffen). Sich jedoch bewusst zu entscheiden, ein externes Beratungsunternehmen für angekündigte und unangekündigte Begutachtungen hinzuzuziehen, hat u. a. den Vorteil, dass eine unabhängige (nicht „betriebsblinde“) Prüfung erfolgt. Zudem sind spezialisierte Beratungsdienstleister in der Regel auf dem neuesten Stand, was aktuelle Standards und/oder Gesetze betrifft, sodass die Mitarbeitenden von einem Informationsgewinn profitieren können.

Im Laufe einer unangekündigten Sicherheits- und Risikoanalyse/Praxisbegleitung kann Kontakt zu den leitenden Mitarbeitenden des jeweiligen Arbeitsbereiches aufgenommen werden, um ihnen ein kurzes Feedback anzubieten. In der Praxis hat es sich immer wieder gezeigt, dass dieses Angebot gerne wahrgenommen wird, weil so zeitnah und auf direktem Weg ein Informationsfluss erfolgt. Ein Kurzbericht wird im Anschluss an die Analyse erstellt.

Gründe für die Durchführung unangekündigter Sicherheits- und Risikoanalysen

Einige Gründe, die für unangekündigte Sicherheits- und Risikoanalysen sprechen, sind bereits unter „Einleitung und Zielsetzung“ aufgeführt. Dennoch soll an dieser Stelle auf zwei weitere wichtige Aspekte eingegangen werden, die entscheidend zur Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen in der Belegschaft beitragen:

  1. der Austausch auf Augenhöhe und
  2. die Umsetzung praxisorientierter Handlungsweisen.

Ein sehr bedeutsamer Aspekt ist der Austausch auf Augenhöhe zwischen den Praktikern und den Personen, die eine unangekündigte Sicherheits- und Risikoanalyse durchführen. Werden z. B. unter Umständen bestehende Störungen bzw. widrige Umstände im Tagesgeschäft zur Kenntnis genommen und besprochen, wird den Mitarbeitenden im jeweiligen Arbeitsbereich auch eine Wertschätzung gegenüber ihrer Tätigkeit entgegengebracht. So kann der Einsatz des Instrumentes dazu beitragen, die oft beklagte Entfernung zwischen Theorie und Praxis zu verringern.

Positiv ist zudem, dass diese Art der Analyse und Bewertung ihren Ursprung nicht etwa in Negativerfahrungen – wie dem eingangs aufgeführten Brustimplantate-Skandal – hat, sondern dass es hier, über die Prüfung hinaus, auch und vor allem um das Aufgreifen innovativer Gedanken und die Umsetzung praxisorientierter Handlungsweisen geht. Dieser proaktive Gedanke sorgt bei den Mitarbeitenden für eine Akzeptanz der zu ergreifenden Maßnahmen, was die Durchdringung im Arbeitsalltag erfahrungsgemäß deutlich verbessert.

Nicht unerwähnt bleiben sollte an dieser Stelle, dass eine Vernetzung der Auditierungsmaßnahmen mit anderen RM-Instrumenten wie beispielsweise dem CIRS (Critical Incident Reporting System) möglich ist und durchaus auch sinnvoll sein kann. Konkret könnte das so aussehen, dass aus anonymen CIRS-Meldungen abgeleitete Präventionsmaßnahmen (z. B. Vorgaben zur Kontrolle ärztlicher Anordnungen von Medikamenten auf einem neuen Kurvenblatt) im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit analysiert werden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Das Kurvenblatt in unserem Beispiel-Krankenhaus enthält eine extra Spalte für die zuständigen Stationsärzte/-ärztinnen, in der diese per Handzeichen bestätigen sollen, dass die auf dieses neue Kurvenblatt übertragenen Medikamentenangaben korrekt sind. Bei späterer Durchsicht der Patientenkurven wird jedoch festgestellt, dass das ärztliche Handzeichen in der Spalte fast immer fehlt. Eine direkte Nachfrage bei den Ärztinnen und Ärzten ergibt, dass sie die Richtigkeit der auf das neue Kurvenblatt übertragenen Medikamentenangaben üblicherweise nicht in der dafür vorgesehenen Extra-Spalte, sondern in einer Spalte direkt neben dem einzelnen Medikamenteneintrag per Handzeichen bestätigen. Nachdem die Analyse die Unstimmigkeit offengelegt hatte, wurde dieser Prozessschritt praxisorientiert angepasst (inkl. Erläuterung des Vorgehens an zentraler Stelle) und die zusätzliche Spalte wurde aus dem Kurvenblatt entfernt.

Anders als die üblichen Analysen und Audits, bei denen in der Regel der Gesamtprozess betrachtet wird, bieten unangekündigte Risiko- und Sicherheitsanalysen/Praxisbegleitungen gezielter die Möglichkeit, den Blick auch auf kleinere Prozesse oder (bedeutsame) Teilprozesse zu richten (z. B. Ablauf Team-Time-out im OP, Ersteinschätzung von gehfähigen Notfallpatienten/-patientinnen in der Notaufnahme). Dieses Vorgehen beinhaltet damit die Chance, aus der Analyse Ableitungen für den Gesamtprozess zu erarbeiten und die Organisationsentwicklung im jeweiligen Tätigkeitsbereich voranzutreiben. Stellt sich bei der unangekündigten Sicherheits- und Risikoanalyse/Praxisbegleitung umfangreicher Handlungsbedarf heraus, kann dies der Ausgangspunkt sein, eine Neubewertung und -bearbeitung aller Facetten des Gesamtprozesses vorzunehmen.

Mögliche Themen/Aspekte für unangekündigte Sicherheits- und Risikoanalysen

Die Auswahl der Themen/Aspekte für unangekündigte Sicherheits- und Risikoanalysen richtet sich hauptsächlich nach den Gegebenheiten/Spezialisierungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen, Abteilungen und/oder Kliniken. Auch Neuerungen bzw. Änderungen in den Abläufen können Auslöser für eine solche Analyse sein.

Folgende Themen/Aspekte könnten für eine unangekündigte Analyse geeignet sein:

  • Medikationsmanagement: Analyse von Prozessteilen (ärztliche Anordnung, Dokumentation der Anordnung, Ausgabe der Medikamente etc.) oder, je nach Zeitressourcen, des Gesamtprozesses
  • Notaufnahme: Ablauf bei der Ersteinschätzung gehfähiger Notfallpatienten/-patientinnen spezieller Fachabteilungen (z. B. HNO, Augenheilkunde, Psychiatrie)
  • Onkologische Ambulanz: Vorgehen bei ausgelaufener Zytostatika-Flüssigkeit (z. B. sinnvolle Aufbewahrung von Paravasat-Set und Spill-Kit; Vermeidung von Kontaminationen bei vielen zeitgleichen Behandlungen auf engem Raum)
  • Patientenbezogene Dokumentation: Umgang mit Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten usw. (Abfrage, Verfügbarkeit, ärztliche Prüfung, Ableitung von Konsequenzen aus Verfügungen, Transparenz und Einhaltung der abgeleiteten Konsequenzen)

Vorgehen bei der Analyse und Effekte auf die praktische Arbeit

Die Analyse startet mit einer kurzen Vorstellung bei den schichtführenden Mitarbeitenden (Ärzteschaft, Pflegende, Therapeutinnen und Therapeuten). Danach werden, je nachdem, welche Themen/Aspekte ausgewählt wurden, zunächst die entsprechenden Unterlagen gesichtet. Mitarbeitende der zu begutachtenden Arbeitsbereiche werden, sofern gewünscht und zeitlich möglich, in die Analyse einbezogen.

Ein ganz wesentlicher Bestandteil der Analyse ist die Praxisbegleitung, bei der Abläufe im Detail angesehen werden. Ein Beispiel aus der Praxis der GRB: In einer onkologischen Ambulanz wurden, wie oben bereits kurz angeführt, Paravasat-Set und Spill-Kit an unterschiedlichen Orten aufbewahrt. Daraus resultierten unnötige Wege für die Mitarbeitenden. Zudem bestand bei ausgelaufener Zytostatika-Flüssigkeit aufgrund der räumlichen Enge im Arbeitsbereich das Risiko, dass Mitpatienten/-patientinnen kontaminiert werden.

Der Bericht zur unangekündigten Sicherheits- und Risikoanalyse in o. g. Fall enthielt neben einer Übersicht über die potenziellen Risiken bei auslaufender Zytostatika-Flüssigkeit auch eine Beschreibung der im konkreten Fall bereits vorhandenen Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zytostatika-Therapie. Empfohlen wurden Maßnahmen, um die Aufbewahrung von Paravasat-Set und Spill-Kit zu optimieren. Zusätzlich wurde eine Simulationsübung zum Vorgehen bei auslaufender Zytostatika-Flüssigkeit angeregt, um den Umfang der erforderlichen Präventionsmaßnahmen zu erkennen und deren Umsetzung in der Praxis zu veranlassen.

Gesagt, getan: Nach Vorlage des Berichtes führten die in der onkologischen Ambulanz tätigen Mitarbeitenden eine Simulationsübung durch (begleitet vom Qualitäts- und Risikomanagement). Anschließend wurden die Abläufe bei der Gabe von Zytostatika-Infusionen neu koordiniert (inklusive Änderung des Aufbewahrungsortes für Paravasat-Set und Spill-Kit).

Zusammenfassung

Bei der Durchführung von unangekündigten Sicherheits- und Risikoanalysen ist ein besonderes Augenmerk auf die Praxisbegleitung zu legen, soweit dies möglich ist. Die Praxisbegleitung kann und sollte dazu genutzt werden, den Blickwinkel der/des Mitarbeitenden im Hinblick auf die Patientensicherheit zu beeinflussen. Klarzustellen ist, dass mit dieser Art von Analysen lediglich stichprobenartig Themen/Aspekte bearbeitet werden, und sie daher als Ergänzung zu anderen Verfahren anzusehen sind. Weitere Vorteile solcher Analysen sind, dass Praktikern prospektiv Instrumente zur Bearbeitung relevanter Themen an die Hand gegeben werden, die von ihnen selbst aktiv genutzt werden können. Über die reine Prüfung von Sachverhalten hinaus liegt hier ein Schlüssel zur Mitarbeitermotivation. Außerdem wird auf diese Weise das kontinuierliche Hinterfragen der eigenen Tätigkeit etwas „ganz Normales“ bei der täglichen Arbeit.

Literatur

[1] TÜV SÜD, „Was Sie über unangekündigte Audits wissen sollten“ (Fragen und Antworten FAQ)

Hinke K. Safety Clip: Unangekündigte Sicherheits- und Risikoanalysen. Passion Chirurgie. 2018 November, 8(11): Artikel 04_01.
In den letzten Jahren haben umfangreiche Maßnahmen gegen MRSA dazu geführt, dass die Ausbreitung von MRSA tendenziell abnimmt. Insbesondere jene Krankenhäuser, die ein generelles Aufnahme-Screening auf MRSA eingeführt haben, zeigen, dass bei ihnen die Zahl der nosokomialen Übertragungen absolut abnimmt. Die breiten Screening-Maßnahmen haben bewirkt, dass unter den stationären Patienten 1-2 % als MRSA-Träger detektiert werden, während in der allgemeinen Bevölkerung der Anteil maximal bei 0,5 % liegen dürfte.

Ganz anders verhält es sich hingegen bei multiresistenten gramnegativen Erregern (MRGN). Eine bayerische Untersuchung an über 3.300 Bürgern hat gezeigt, dass 6,3 % allein schon mit einem ESBL-E. coli besiedelt sind. 30 % davon sind 3MRGN, also rund 2% der Bevölkerung. Aufgrund der wenigen Studien, die derzeit vorliegen, muss angenommen werden, dass mindestens 3 %, vielleicht sogar bis zu 10 % der Bevölkerung Träger eines MRGN-Keimes sind.

Im Krankenhaus dagegen liegt die Zahl der detektierten MRGN in gleicher Höhe wie MRSA, also bei 1-2 %. Ein großer Teil der MRGN-Träger wird also im Krankenhaus nicht erkannt. Dies ist besonders problematisch, weil nach einer Auswertung der Charité [1] wesentlich mehr MRGN-Träger (40-50 %) eine Infektion erleiden als dies bei MRSA-Trägern (20 %) der Fall ist. Damit kommt es im Krankenhaus zu häufigen unbekannten MRGN-Übertragungen mit einem 50 %igen Risiko mit nachfolgenden Infektionen. Dies ist nicht hinnehmbar.

Eine Auswertung des Gesundheitsamtes Frankfurt [2] aller in Hessen meldepflichtigen 4MRGN-Erreger zeigt, dass bei ausschließlichem Screening bei Auslandsanamnese – wie derzeit vom Robert Koch-Institut empfohlen – lediglich gut 30 % der Träger erkannt werden. 10% der gemeldeten Fälle hatten den Wohnort im Ausland, 18 % wurden in einem ausländischen Krankenhaus behandelt. Über 60 % hatten generell einen zurückliegenden Krankenhausaufenthalt aufzuweisen [3].

Daraus ist zu folgern, dass das Screening auf MRGN ausgedehnt werden muss. Es gibt hierfür derzeit keine Empfehlungen und die Krankenhäuser sind daher aufgefordert, entsprechende zusätzliche Indikationen zu entwickeln und die Erfahrungen mitzuteilen. Eine Indikation könnten zurückliegende Krankenhausaufenthalte sein.

Der Kurztipp gibt die Meinung der Verfasser wieder.

Literatur

[1] Geffers, Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2016, 51, 104
[2] Heudorf, GMS Hyg Infect Control 2016, 11
[3] Epidem Bull 2016, 6, 49

Popp W. / Zastrow K.-D. Hygiene-Tipp: MRGN – Mehr screenen! Passion Chirurgie. 2016 September; 6(09): Artikel 03_02.

Zukünftig gelten für Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierfür eine neue Richtlinie beschlossen.

Die neue Richtlinie löst die drei bisherigen Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen sowie den stationären Bereich ab. Kern der neuen Richtlinie sind konkrete Methoden und Instrumente als Bestandteile des Qualitätsmanagements (QM), beispielsweise der Einsatz von Checklisten und Prozessbeschreibungen oder die Regelung von Verantwortlichkeiten. Diese waren nahezu alle bereits in der Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL) enthalten.

Größtmögliche Patientensicherheit

Umfassender als in der alten Richtlinie wird Qualitätsmanagement als wichtiger Ansatz zur Förderung der Patientensicherheit dargestellt. Verschiedene Instrumente und Methoden konzentrieren sich besonders auf sicherheitsrelevante Prozesse.

Neue Anwendungsbereiche aufgenommen

In der Richtlinie werden verschiedene Anwendungsbereiche wie Notfallmanagement und Hygienemanagement aufgeführt. Neu aufgenommen wurden Arzneimitteltherapiesicherheit, Schmerzmanagement und die Vermeidung von Stürzen, da insbesondere in diesen Bereichen QM-Maßnahmen die Patientensicherheit verbessern können.

OP-Checklisten werden explizit genannt

Neu ist, dass jetzt bei operativen Eingriffen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder bei Eingriffen, die unter Sedierung erfolgen, OP-Checklisten eingesetzt werden müssen. Damit sollen Patienten-, Eingriffs- und Seitenverwechslungen sowie schwerwiegende Komplikationen vermieden werden.
Kooperationsformen: QM-Anforderungen beziehen sich auf Einrichtung

Zudem wird mit der neuen Richtlinie klargestellt, dass sich bei Kooperationsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften oder medizinischen Versorgungszentren die QM-Anforderungen nicht auf den einzelnen Arzt oder Psychotherapeuten, sondern auf die Einrichtung als solche beziehen.

Inkrafttreten

Der Beschluss vom 15.09.2016 wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 15.09.2016

Versichertenbefragung – Auch die diesjährige Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV zeigt: Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten genießen eine konstant hohe Wertschätzung bei ihren Patienten. Kritik an Wartezeiten bleibt schwach.

„Die Ergebnisse bezeugen das hervorragende Vertrauensverhältnis der Patienten zu ihren niedergelassenen Ärzten und zeigen erneut, wie zufrieden die Bürger insgesamt mit der ambulanten Versorgung sind“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin.

Seit mittlerweile zehn Jahren führt die Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV repräsentative Versichertenbefragungen durch. Dieses Jahr wurden bundesweit insgesamt 6.113 zufällig ausgewählten Personen befragt. Demnach haben 91 Prozent der Befragten ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt. Ebenso hoch fällt die Beurteilung der Fachkompetenz (93 Prozent), der Freundlichkeit (96 Prozent) und der Verständlichkeit der Erklärungen (92 Prozent) aus. „Gerne zeichnen Teile der Politik das Bild, dass die ambulante Versorgung im Argen liege und alles schlecht sei. Gegen diesen Populismus setzen wir Fakten: Die repräsentative Umfrage zeigt seit nunmehr einem Jahrzehnt sehr hohe Zufriedenheitswerte“, sagte der KBV-Chef.

Das Warten auf einen Termin beim Arzt empfindet die Mehrheit der Patienten – wie in den Vorjahren auch ¬– als kein großes Problem. Nur einer von zehn beurteilt die Wartezeit auf einen Termin als zu lang. 41 Prozent hat es nicht zu lange gedauert und für 47 Prozent stellt sich diese Frage überhaupt nicht, da sie keine Wartezeit hatten: Sie wurden entweder sofort angenommen (31 Prozent), kamen ohne Voranmeldung (14 Prozent) oder besuchten eine Praxis, die keine Termine vergibt (2 Prozent).

Ein weiteres Thema der Befragung war die Versorgungssteuerung: Mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent) fände es grundsätzlich sinnvoll, vor dem Facharzt immer erst einen Hausarzt anzusteuern. Wenn dies spürbar den Beitrag zur Krankenversicherung senken würde, wären dazu 65 Prozent der gesetzlich versicherten Befragten bereit. „Die Patienten wünschen sich einen zentralen, wohnortnahen Ansprechpartner. Die Ergebnisse untermauern unsere im KBV-Programm 2020 vorgeschlagene Lotsenfunktion eines niedergelassenen Arztes, der in den meisten Fällen der Hausarzt sein wird“, erklärte Dipl.-Med. Regina Feldmann, stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende.

In einer zweiten Studie ging die KBV in qualitativen Fokusgruppen durch das Beratungsunternehmen „Patientenprojekte“ noch weiter in die Tiefe. Hier zeigte sich, dass viele der Teilnehmenden ohnehin ihren Hausarzt als erste Anlaufstation aufsuchen. Chronisch Kranke wünschen sich allerdings einen direkten Zugang zu Fachärzten. „Die freie Arztwahl muss gewährleistet bleiben. Sie ist deshalb auch Bestandteil unseres Konzeptes KBV 2020“, so Dipl.-Med. Regina Feldmann.

Ein deutliches Signal für die KBV ist auch das Ergebnis, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst offenbar noch zu wenig bekannt ist. Lediglich knapp die Hälfte der Interviewten hatte schon einmal davon gehört. Nur wenige kannten die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117. „Viele nutzen daher die Notfallambulanz auch wenn kein echter Notfall vorliegt. Hier müssen wir noch besser aufklären“, erklärte Dr. Andreas Gassen.

„Die Ergebnisse der Studien geben seit Jahren einen umfangreichen Einblick in die ambulanten Versorgungsstrukturen in Deutschland“ sagte Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaften der Charité Berlin. „Die Zufriedenheit mit der ärztlichen und psychotherapeutischen Betreuung ist demnach ungebrochen.“

Weiterführende Informationen
Detaillierte Ergebnisse der Versichertenbefragung 2016 Anzeigen

Quelle: Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 30.08.2016

Moderat modifizierter Zweitdruck einer Publikation in “tumorzentrum aktuell”, Organschaft des Tumorzentrums Magdeburg/Sachsen-Anhalt e.V. – mit freundlicher Erlaubnis von Frau Dr. Beate Böhme, Geschäftsführerin (beatrix.boehme@med.ovgu.de).

Einleitung

Derzeit wird geschätzt, dass nur ca. 15 bis 40 % aller medizinischen Entscheidungen auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen [1]. In zahlreichen insbesondere operativen Fachgebieten existieren nur wenige randomisiert-kontrollierte Studien, sodass insbesondere auch Leitlinien auf Grundlage von Studien der Evidenzklassen III und IV erstellt wurden. Da sich Evidenz nicht zuverlässig in Hierarchien einordnen lässt, wird daher die strenge und starre Klassifikation der Evidenz in Stärkegrade zunehmend hinterfragt. Für zahlreiche medizinische Gebiete weisen sowohl randomisiert-kontrollierte Studien als auch Beobachtungsstudien spezifische Vor- und Nachteile auf [2; 3].

In dem Dilemma des Mangels an prospektiv-randomisierten Studien haben prospektive Beobachtungsstudien ihre Bedeutung. Einen entscheidenden Anteil am Durchbruch der Bewertung von prospektiven Beobachtungsstudien haben BENSON und HARTZ. Ihre Veröffentlichung „A comparison of observational studies and randomized, controlled trials“ im New England Journal of Medicine vergleicht 19 verschiedene Therapien in über 136 Publikationen [2]. Dabei waren die Ergebnisse der kontrollierten Studien und der Beobachtungsstudien bei jeweils gleicher Fragestellung trotz unterschiedlichem Studiendesign gleich [2; 3].

Beobachtungsstudien zeichnen sich durch geringere Kosten und eine größere Patientenzahl aus [4]. Neben dem Ziel der klinischen Beobachtungsstudien, evidenzbasiertes Wissen zu erarbeiten, bieten sie in Form von Qualitätssicherungsstudien die Möglichkeit, Risikofaktoren, prognostische Indikatoren und Langzeiteffekte sowie -komplikationen insbesondere im klinischen Alltag zu identifizieren und die Güte der spezifisch zu untersuchenden medizinischen Therapiemaßnahme zu eruieren. Beobachtungsstudien übernehmen diese Aufgabe damit in Situationen, in denen randomisierte Studien aus medizinisch-ethischen, rechtlichen, epidemiologischen oder medizinischen Gründen nicht vertretbar sind [3; 5].

Das Ziel der vorliegenden Kurzübersicht ist es, basierend auf sehr selektiven Referenzen sowie den aktuellen Entwicklungen in der chirurgischen Studien“landschaft“ insbesondere Stellung, Wertigkeit, Ziele, Aufgaben und erzielte Konsequenzen von Qualitätssicherungsstudien in der Chirurgie und ihrer Bedeutung gerade für die Ermittlung der gegebenen Behandlungsqualität als auch für abzuleitende Konsequenzen im allgemein- und viszeralchirurgischen Fachgebiet bzw. am konkreten Studiengegenstand, der operativen Therapie der Adipositas, zu umreißen.

Einzelaspekte

Randomisiert-kontrollierte Studien haben das Ziel des Wirksamkeitsnachweises und sind daher nicht zur Versorgungsforschung geeignet.

Mängel randomisiert-kontrollierter Studien sind:

  • Unvereinbarkeit mit bioethischen Konventionen und Gesetzen – „Inappropriateness“,
  • strenge Ein- und Ausschlusskriterien,
  • strenge Definition von Zielkriterien,
  • statistische Probleme (Nullhypothese, Festlegung von Wahrscheinlichkeiten),
  • geringe externe bei hoher interner Validität,
  • limitierte Übertragbarkeit auf die klinische Praxis,
  • Kostenintensivität.

Mit Beobachtungsstudien lässt sich der Ist-Zustand hinsichtlich verschiedener Fragestellungen erfassen. Die externe Qualitätssicherung bezieht sich dabei auf die Gegenüberstellung von Ergebnissen identischer Leistungen in verschiedenen Einrichtungen. Qualitätsindikatoren bilden die Basis zum Vergleich unterschiedlicher Krankenhäuser. Sie sollten relevant, zuverlässig, sensitiv, valide, präzise definiert und dem Patienten zuzuordnen sein. Darüber hinaus müssen Qualitätsindikatoren praktikabel in Erfassung und Bewertung sein. Beobachtungsstudien dienen der Beschreibung von Krankheitscharakteristika und deren zeitlichen Verlauf.

Vorteile von Beobachtungsstudien im Vergleich mit randomisierten Studien sind:

  • keine Beschränkung der Patientenzahlen,
  • exaktere Angaben zu Fehlern und Komplikationen aufgrund der höheren Fallzahlen und der Erfassung der täglichen klinischen Praxis,
  • kein Vorliegen strenger Ein- und Ausschlusskriterien,
  • Erfassung verschiedener Zielkriterien,
  • keine Einschränkung der Zielkriterien aufgrund ethischer Gesichtspunkte,
  • Erfassung der täglichen Routine („Effectiveness“),
  • keine zeitliche Einschränkung der Erfassung der Nachsorge,
  • gute Durchführbarkeit,
  • geringere Kosten.

Auf Grundlage des Beschlusses der 72. Gesundheitsministerkonferenz 1999 und des Sozialgesetzbuches V § 135 a sind alle Einrichtungen ab dem 01.01.2005 verpflichtet, ein an den Stand der Wissenschaft und Technik orientiertes Qualitätsmanagement einzuführen.

Die Qualitätssicherungsstudien für

➢ die Therapie des Kolon- und Rektumkarzinoms,

➢ die Therapie des Magenkarzinoms,

➢ die Therapie der akuten Appendicitis,

➢ für operative Therapie der Adipositas,

➢ Pankreas-assoziierte operative Eingriffe und

➢ SILS,

die am AN-Institut für Qualitätssicherung in der operativen Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg durchgeführt werden, sind hierfür sehr geeignete Instrumente.

Derzeit werden mit den laufenden Qualitätssicherungsstudien zirka 75 bis 85 % aller Eingriffe in den genannten Feldern der Viszeralchirurgie in Deutschland erfasst.

Eine wichtige Aufgabe der Qualitätssicherung ist es, eine faire (anonyme) Gegenüberstellung zwischen den Kliniken und ihrem Versorgungsprofil vorzunehmen, die vorhandene Unterschiede in der Versorgungsqualität in der BRD aufzeigt. Die Freiwilligkeit der Teilnahme an den vorliegenden Qualitätssicherungsstudien und strenge Vertraulichkeit im Umgang mit den Daten gewährleistet für jede der teilnehmenden Einrichtungen Objektivität und Sicherheit der gemeldeten Daten. Einmal jährlich erhalten die beteiligten Kliniken die Auswertung bezüglich der eigenen Daten im Vergleich mit denen der Gesamtstudie.

Zum Vergleich der unterschiedlichen Krankenhäuser werden Qualitätsindikatoren benötigt. Diese sollten idealerweise

* relevant,

* zuverlässig,

* sensitiv,

* valide,

* präzise definiert, und

* dem Patienten zuzuordnen sein.

Darüber hinaus sollten sie verschiedene Aspekte der Patientenversorgung berücksichtigen und praktikabel in Erfassung und Bewertung sein. Dabei entsteht die wesentliche Problematik der oftmals eingeschränkten bzw. fehlenden Vergleichbarkeit der Patienten bzw. Populationen.

Patienten mit gleicher Grunderkrankung wie beispielsweise in der Studie zur operativen Therapie der Adipositas (Abb. 1) unterscheiden sich hinsichtlich Alter, Geschlecht, Schweregrad, Begleiterkrankungen, Funktionsfähigkeit und weiteren Faktoren, die den Behandlungserfolg beeinflussen können. Eine Möglichkeit, doch eine Vergleichbarkeit herzustellen, ist die Risiko-Adjustierung bezüglich gezielter Faktoren wie beispielsweise des BMI, der Begleit- bzw. Folgeerkrankungen und deren Schweregrad, der Vorerkrankungen und Voroperationen. Auch demografische Faktoren, subjektiver Gesundheitsstatus, kognitive, seelische und soziale Funktionen und auch Lebensstil-Faktoren sind in die Risiko-Adjustierung einzubeziehen.

Beobachtungsstudien haben jedoch folgende Nachteile:

  • Selektions-Bias durch fehlende Randomisierung,
  • Überschätzung des Behandlungseffekts durch fehlende Randomisierung,
  • Einflüsse durch bekannte und unbekannte Störfaktoren („Confounder“),
  • fehlende Möglichkeit der Verblindung,
  • unvollständige Erfassung aller relevanten Daten,
  • geringe interne bei hoher externer Validität [3].

Abb. 1: Stellenwert der Qualitätssicherung am Beispiel der operativen Therapie der Adipositas (RCT: Randomisiert-k

[c]

ontrollierte Studien [„Trials“])

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Begriff, Inhalt & Zweck suffizienter Versorgungsforschung

Ein Mangel für alle Versorgungsforschungsstudien ist das Fehlen einheitlicher Studienstandards. Daher ist es für Qualitätssicherungsstudien essenziell, den Einfluss von Störfaktoren auf die Ergebnisse abzuschätzen und durch analytische Strategien wie die Regression und die Stratifizierung zu minimieren [3]. Beobachtungsstudien können unter gleich strengen Kriterien wie randomisierte Studien durchgeführt werden. Beide Studienformen sollten daher als sich ergänzende analytische Methoden betrachtet werden.

Initiativen zur Qualitätsmessung aus Routinedaten sowie „Pay-for-Performance“-Programme und Qualitätsportale meist privater Krankenhausträger werden derzeit der Versorgungsforschung gegenübergestellt. Die Zielstellung dieser Initiativen besteht auch in der Verbesserung der Versorgungsqualität, allerdings unter der Voraussetzung anderer Zielkriterien mittels Routinedaten. Die Qualitätsparameter dieser Initiativen orientieren sich an der medizinischen Qualität, Patientensicherheit und –zufriedenheit sowie der Einweiserzufriedenheit. Anhand dieser Angaben erfolgt eine Qualitätsbewertung der Kliniken. Die wissenschaftliche Auswertung von Qualitätssicherungsstudien übersteigt die Qualitätsanalysen privater Klinikbetreiber in Qualitätsportalen und „Pay-for-Performance“-Programmen infolge der gezielten Fragestellung bei der Initiierung, Bearbeitung, jährlichen Auswertung sowie Weiterentwicklung der vorliegenden Studien.

Versorgungsforschung kann in diesem Zusammenhang unterschiedliche Blickrichtungen einnehmen und die Versorgung aus Sicht der

  • Nutzer,
  • Anbieter (Krankenhäuser, pharmazeutische Industrie, Ärzte, Hersteller usw.),
  • der Kranken- und Pflegeversicherungen, und
  • der Politik analysieren.

Eine Standardisierung präoperativer Untersuchungen, operativer Techniken und die Langzeitkomplikationsanalyse, wie sie für die Chirurgie wesentlich sind, sind jedoch anhand von Routinedaten als Qualitätsparameter nicht gewährleistet. Qualitätssicherungsstudien sind ein valides und qualitätstransparentes Instrument zur Erfassung und Bearbeitung verschiedener Fragestellungen mit einem adäquaten Kosten-Nutzen-Aufwand. Um entscheidende Aussagen treffen zu können, gilt es, dem Grad der Wertigkeit der zu beantwortenden Fragestellung („Fitness for Purpose“) entsprechend, alle Quellen der Evidenz zu nutzen [3].

Prospektiv-randomisierte Studien sind aufgrund der Definition spezifischer Zielkriterien wie z.B. der Rückbildung von Komorbiditäten, die potenziell das Leben der morbid adipösen Patienten verkürzen, unvereinbar mit bioethischen Konventionen oder Gesetzen („Inappropriateness“). Eine wesentliche Limitation prospektiv-randomisierter Studien besteht in der eingeschränkten Übertragbarkeit der Ergebnisse in die klinische Praxis (externe Validität) [3]. Beobachtungsstudien hingegen haben ihren Stellenwert bei der Verifikation der Ergebnisse prospektiv-randomisierter Studien durch Prüfung der Effektivität von medizinischen Interventionen unter den Bedingungen der klinischen Praxis („Effectiveness“).

Studien der Versorgungsforschung dienen dazu, Muster der Patientenversorgung und deren Veränderungen über größere zeitliche Abschnitte zu erfassen. Die Ergebnisse der Studien geben differenzierten Aufschluss über die Komplikationen der verschiedenen Therapieverfahren und deren Zusammenhänge zu operationstechnischen Details und Materialien.

Die mit Qualitätssicherungsstudien nachgewiesenen prä-, intra- und postoperativen Risikofaktoren sind in die Diskussion bei der Erstellung von Leitlinien einzubringen. Hierbei ist die Erarbeitung individueller risikoadjustierter Therapiekonzepte, basierend auf patientenspezifischen Parametern, ebenso wesentlich wie die standardisierte Nachsorge der Patienten im Rahmen der Studien.

Eine hohe Aussagekraft der Ergebnisse der Qualitätssicherungsstudien ist nur durch eine repräsentative Teilnahme der Einrichtungen zu erreichen. Die Aufgabe der Fachgesellschaften und Kostenträger ist es daher, die Voraussetzungen entsprechend der gesetzlichen Richtlinien zu verbessern. Für die Beurteilung und Einschätzung von Mindestmengen, deren Effekt auf die Ergebnisqualität bisher nicht belegt ist, sind Qualitätssicherungsstudien nicht zuletzt ein wesentlicher Faktor [6-9].

Literatur

[1] Ellis J, Mulligan I, Rowe J, Sackett DL. Inpatient general medicine is evidence based. A-Team, Nuffield Departement of Clinical Medicine. Lancet 1995; 346: 407-410.

[2] Benson K, Hartz AJ. A comparison of observational studies and randomized, controlled trials. N Eng J Med 2000; 342: 1878-1886.

[3] Rawlings D. On the evidence for decisions about use of therapeutic interventions. Delivered before the Fellows of the Royal College of Physiciancs of London. De Testimonio. The Harveian Oration 2008: 1-54.

[4] Feinstein AR. Epidemiologic analyses of causation: the unlearned scientific lesson of randomised trials. J Clin Epidemiol 1989; 42: 481-489.

[5] Naylor CD, Guyatt GH. Users guides to the medical literature. X. How to use an article reporting variations in the outcomes of health services. JAMA 1996; 275: 554-558.

[6] Gastinger I, Meyer F, Ridwelski K, Ptok H, Lippert H. Chirurgische Qualitätssicherung im Rahmen der klinischen Versorgungsforschung. Brandenburgisches Ärzteblatt 2013; 23(1): 18-19. (http://www.laekb.de/40presse/20Aerzteblatt/10Titelseite/baeb_Mitteilungsblatt.pdf).

[7] Gastinger I, Meyer F, Ridwelski K, Ptok H, Lippert H. Chirurgische Qualitätssicherung im Rahmen der klinischen Versorgungsforschung. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 2012; 23(11): 58-59.

[8] Meyer F, Wenisch HJC, Ernst M, Gastinger I, Lippert H & die Ostdeutsche Arbeitsgruppe für Qualitätssicherung & regionale Entwicklung in der Chirurgie e.V. Klinische Forschung zur Qualitätssicherung beim Magenkarzinom. Berlin Medical 2007; 4: 4-8 (ISSN 1614-0990).

[9] Meyer F, Meyer L, Asperger W, Dralle H, Gastinger I, Lippert H, Ostdeutsche Arbeitsgruppe für Qualitätssicherung & regionale Entwicklung in der Chirurgie e.V. Qualitätssicherung am Beispiel des Magenkarzinoms mittels klinischer Versorgungsforschung zur Reflexion und Optimierung der klinischen Praxis. Tumorzentrum aktuell 2007; 4(2): 6-10.

Stroh, C. / Meyer, F. / Gastinger, I. / Manger, T. / Lippert, H. Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherungsstudien in der Chirurgie. Passion Chirurgie. 2014 März, 4(03): Artikel 02_06.

In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Quellen für Literatur zu Evidenzbasierter Medizin.

Quelle

Inhalt

Fundort Internet

ACP Journal Club®

Präsentation, Zusammenfassung und Kommentare zu aktueller, relevanter Evidenz (englisch)

 www.acpjc.org

CEBM Centre for Evidence based Medicine

Aktuelle Informationen, Internationale Termine, „Levels of Evidence“, EBM-Glossar, Tools und Downloadmöglichkeiten (englisch)

 www.cebm.net

Deutsches Cochrane Zentrum
(A cnetre of the Cochrane Collaboration)

Deutsche Seite der Cochrane Collaboration (CC) mit aktuellen Informationen zur EBM in Deutschland, Termine, Workshop-Angebote und Grundlagen zur Arbeit der CC (deutsch)

 www.cochrane.de

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin

Informations- und Kommunikationsplattform, Termine zu Aus- und Weiterbildung, umfassende EBM-Grundlagen, Literatur, Downloads (deutsch)

 www.ebm-netzwerk.de

Embase (Biomedical Database)

Kostenpflichtige Datenbank biomedizinischer Zeitschriften/Artikel mit großer internationaler Abdeckung (englisch)

 www.embase.com

Medline/PubMed

Kostenlose Suchplattform biomedizinischer Zeitschriften/Artikel ab 1966 (englisch)

 www.pubmed.gov

The Cochrane Library

Kostenpflichtige Datenbank systematischer Übersichtsarbeiten der CC, randomisierter und kontrollierter klinischer Studien (englisch)

 www.thecochranelibrary.com

Wichtige Quellen zur Evidenzbasierten Medizin. Passion Chirurgie. 2014 März, 4(03): Artikel 02_05.

Die Evidenzbasierte Medizin (EbM) basiert auf einer Zusammensetzung dreier essenziellen Zutaten: dem Patienten und dessen Bedürfnisse, dem Arzt und dessen klinische Expertise und der Gesamtheit der verfügbaren relevanten Evidenz. Die Schnittmenge dieser, also eine patientenorientierte Behandlung die auf klinischer Expertise und empirischer Evidenz beruht, nennt man Evidenzbasierte Medizin (Abb. 1). Der folgende Artikel befasst sich mit der externen Evidenz und deren Beurteilung durch Zuhilfenahme von Instrumenten der Qualitätsbeurteilung und beleuchtet außerdem ihren Stellenwert in der Bewertung chirurgischer Studien.

Abb. 1: Zusammensetzung der Evidenzbasierten Medizin (EbM)

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Um in der Masse der vorhandenen Evidenz die entsprechenden Studien für die persönliche Evidenzsynthese oder Entscheidungsfindung zu identifizieren, ist eine Beurteilung der relevanten Studien nach kritischen Gesichtspunkten im Sinne eines Critical Appraisal unumgänglich. 2013 waren in der online Literatur- Suchmaschine Pubmed.com über eine Millionen Publikationen verzeichnet. Der Anteil klinischer Studien als mögliche relevante Grundlage für die klinische Entscheidungsfindung betrug jedoch nur knapp 10 % (Abb. 2).

Abb. 2: Anteil klinischer Forschung an der Gesamtheit wissenschaftlicher Publikationen 2013 (Datenquelle: www.pubmed.com)

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Unter diesem Gesichtspunkt die vergleichbar geringe Anzahl an klinisch relevanter Literatur zu kategorisieren und Studien hoher Qualität von niedriger Qualität zu unterscheiden, werden zunehmend Instrumente der Qualitätsbeurteilung entwickelt, um eine systematische und standardisierte Bewertung zu ermöglichen. Letztere ist essentiell um die Wertigkeit der jeweiligen Evidenz für deren klinische Anwendung zu überprüfen. Die Evidenz aus kontrollierten klinischen Studien, systematischen Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen nimmt dabei eine zentrale Rolle ein.

Die Qualitätsbeurteilung basiert in der Regel auf den so genannten Levels of Evidence, der hierarchischen Anordnung von Studientypen und -designs bezogen auf den Wert der wissenschaftlichen Aussagekraft. Diese wird, entsprechend methodischer Charakteristika, anhand der studienbezogenen internen Validität beurteilt (siehe www.CEBM.net, Oxford 2001 „Levels of Evidence“).

Eine gut begründete Studienbewertung ist für die Anwendung im klinischen Alltag ebenso bedeutsam wie für die Entscheidungen auf gesundheitspolitischer Ebene. Um Bedeutung und Relevanz von Studienergebnissen adäquat zu interpretieren sowie für die Praxis anwendbar zu machen, bieten sich sowohl für den Leser als auch den Anwender von klinischer Evidenz diverse Instrumente der Qualitätsbeurteilung an.

Die Qualitätsbeurteilung

Begriff der „Qualität“ und Stellenwert für die Interpretation klinischer Studien

Die Qualität einer klinischen Studie bezieht sich im Wesentlichen auf die Aspekte Design, Durchführung und Analyse, die sogenannte interne Validität. Diese beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass die Ergebnisse der Studie den „echten“ Effekt einer therapeutischen Intervention widerspiegeln. Diese Wahrscheinlichkeit lässt sich durch die Beurteilung von Zufallsfehlern, Bias und Störfaktoren abschätzen und nimmt in der Regel mit steigendem Evidenzlevel zu. Zufällige und/oder systematische Fehler (z. B. selection bias, measurement bias) sowie Confounding verzerren das Studienergebnis und reduzieren die interne Validität. Die Qualitätsbeurteilung kann diese und das Potenzial möglicher Verzerrungen messen und erlaubt somit Rückschlüsse auf die Qualität der Planung, Durchführung und Analyse einer Studie.

Der Begriff der externen Validität beschreibt die Generalisierbarkeit sowie die Anwendbarkeit der Studienergebnisse auf die Zielpopulation. Qualität bedeutet somit im Idealfall eine methodologisch einwandfreie Studienidee mit klinisch-relevanten sowie patientenorientierten Endpunkten, die nach valider Prüfung eine Entscheidungsfindung erlauben und eine tatsächliche Verbesserung der Patientenversorgung ermöglichen.

Kernelemente der Qualitätsbeurteilung

Die kritische Beurteilung einer wissenschaftlichen Publikation sollte mindestens folgende drei Leitfragen beinhalten:

a. Sind die Ergebnisse der Studie valide?
Die Beantwortung dieser Frage bezieht sich auf die interne Validität der zu beurteilenden Studie. Hier werden vor allem der Randomisationsprozess, die Verblindung der Patienten und/oder des Studienpersonals und die Standardisierung der chirurgischen Interventionen und des perioperativen Managements beurteilt, um die methodische Robustheit der Studie zu erfassen.

b. Wie sind die Ergebnisse und Therapieeffekte?
Wenn die Ergebnisse in einem ersten Schritt als valide und methodisch korrekt erfasst beurteilt wurden, sollte im zweiten Schritt die Größe und Präzision des beobachteten Therapieeffektes bestimmt werden. Da der „wahre Unterschied“ nie eindeutig bestimmt werden kann, sollten die Punktschätzer und Präzisionmaße detailliert evaluiert werden, bevor eine klinische Empfehlung daraus entwickelt wird. Am besten geeignet für eine Einschätzung der Präzision sind 95 % Konfidenzintervalle, welche wesentlich aussagekräftiger sind als alleinige P-Werte (Signifikanzwert) [1].

c. Helfen die Ergebnisse bei der Entscheidungsfindung?
Nach Erfassung der internen Validität und der Präzision eines Studienergebnisses gilt es, den klinischen Stellenwert zu beurteilen. In diesem Zusammenhang werden oftmals die Begriffe externe Validität und Generalisierbarkeit gebraucht. Die Relevanz des Studienergebnisses beruht maßgeblich auf dieser externen Validität, was wiederum die Voraussetzung für die Anwendbarkeit auf eine definierte Patientengruppe in einer bestimmten klinischen Situation ist [2].

Die Methodik des Critical Appraisal kann gezielt erlernt werden und hilft dem Anwender irreführende Ergebnisse und ungenaue Datenpräsentation aufzudecken. Im Folgenden werden die gängigsten Instrumente zur Qualitätsbeurteilung von klinischen Studien aufgeführt und erläutert.

Häufig eingesetzte Instrumente zur Qualitätsbeurteilung

a. Das CONSORT – Statement

Da in einer Vielzahl an Studienpublikationen sehr häufig wichtige Elemente der Methodik und Auswertung lückenhaft berichtet wurden [3], wurde Mitte der 1990er Jahre das CONSORT-Statement (Consolidated Standards of Reporting Trials) entwickelt.

Nach Untersuchungen von Solomon et al. [4] wiesen besonders chirurgische Studien meist einen sehr knapp gehaltenen Methodenteil auf, es fehlte häufig eine Fallzahlplanung sowie adäquate Definitionen von Endpunkten, was für die Vergleichbarkeit von Studienergebnissen unerlässlich ist.

Zur Verbesserung der Berichtsqualität können Checklisten nach dem Vorbild des CONSORT-Statements über das Erfassen wesentlicher methodischer sowie inhaltlicher Kriterien hilfreich. Tabelle 1 gibt einen Überblick der wichtigsten Checklisten aus dem Bereich der klinischen Forschung, die unter den angegebenen Referenzen kostenfrei abrufbar sind.

b. GRADE

Der GRADE-Ansatz unterscheidet zwischen der Qualitätsbeurteilung im Rahmen systemischer Übersichtsarbeiten und der Qualitätsbeurteilung als Baustein der Leitlinienentwicklung. Weiterhin unterscheidet GRADE zwischen Qualität der Evidenz und Empfehlungsstärke. Kernelement ist das PICO-Schema (Patientenkollektiv, Intervention, Vergleich/Kontrolle, Outcomes), welches als Ausgangspunkt für die Qualitätsbewertung der Evidenz dient. Im Vorfeld wird festgelegt, welche Endpunkte berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden. Diese werden dabei nach Relevanz für eine Empfehlung gewichtet (essenziell, wichtig aber nicht essenziell, von begrenzter Bedeutung). Die Qualität kann dabei für verschiedene Endpunkte unterschiedlich sein. Die verschiedenen Level der Qualität bei GRADE sind dabei wie folgt unterteilt: hoch, moderat, niedrig, sehr niedrig [5].

c. Cochrane Risk of Bias Tool (CCRBT)

Seit seiner Einführung im Jahr 2008 wird das Cochrane Risk of Bias Tool von der Cochrane Collaboration stetig weiterentwickelt, um die Nachteile bestehender Instrumente der Qualitätsbeurteilung zu identifizieren und diesen zu begegnen. Von Bedeutung ist zudem, die Unterschiede zwischen tatsächlicher Studiendurchführung und der Berichterstattung/ wissenschaftlichen Publikation aufzudecken.

Der Ansatz des CCRBT begründet sich auf der individuellen Einschätzung des Verzerrungspotenzials (hoch, niedrig, unklar) von sechs Schlüsselkomponenten einer Studie (Generierung der zufälligen Zuteilung, verdeckte Zuteilung, Verblindung, unvollständiges Berichten der Endpunkte, selektives Berichten der Endpunkte, andere Möglichkeiten von Verzerrung). Jede Komponente wird separat bewertet und lässt somit eine zuverlässige Einschätzung über den Einfluss dieser Komponente auf den Behandlungseffekt zu [6]. Die Bewertung erfolgt dabei im Idealfall nicht allein auf Basis der Publikation, sondern ebenfalls auf weiteren studienbezogenen Dokumenten, wie z. B. auf dem Studienprotokoll.

d. Die CLEAR NPT Checkliste

Die Clear NPT (Non Pharmacological Treatments) Checkliste ist ein von 55 Experten (Biometriker, Epidemiologen, Kliniker) entwickeltes Instrument zur Beurteilung von nicht-pharmakologischen randomisiert kontrollierten Studien [7]. Insgesamt umfasst die Checkliste zehn Elemente mit je fünf Unterelementen. Unter anderem beziehen sich die ausgewählten Elemente auf die Standardisierung der Intervention, den möglichen Einfluss des medizinischen Personals sowie auf zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung einer potenziellen Verzerrung durch fehlende Verblindung. Ein detaillierter Leitfaden als Hilfestellung zur Beurteilung der jeweiligen Elemente ist unter http://www.bichat.inserm.fr/equipes/Emi0357/docs/usersguidelines.pdf öffentlich verfügbar. Die Vorteile der CLEAR NPT Checkliste für die Beurteilung randomisiert kontrollierter Studien in der Chirurgie ergeben sich aus der Charakteristik und Gewichtung chirurgisch relevanter Kriterien, welche durch andere Instrumente nicht abgedeckt werden.

Tab. 1: Einschätzung des Nutzen Evidenzbasierter Medizin

Akronym

Ausführlicher Name

Studientyp

Referenz

CONSORT

Consolidated Standards of Reporting Trials

RCT

Altman et al. [10]
www.consort-statement.org

STROBE

Strengthening the Reporting of Observational Studies in Epidemiology

Kohorten-/ Fall-Kontroll-/ Querschnittstudien

Vandenbroucke et al. [11]

MOOSE

Meta-Analysis of Observational Studies in Epidemiology

Meta-Analyse von Beobachtungsstudien

Stroup et al. [12]

QUOROM

Quality of Reporting of Meta-Analyses

Meta-Analyse von RCT

Moher et al. [13]

PRISMA (Weiterentwicklung von QUOROM)

Preferred Reporting Items for Systematic Reviews and Meta-Analyses

Meta-Analyse von Studien zu Interventionen im Gesundheitswesen

Liberati et al. [14]
www.prisma-statement.org

QUADAS

Quality Assessment of Studies of Diagnostic Accuracy included in systematic reviews

Diagnostik Studien

Whiting et al. [15]

STARD

Strengthening the Reporting of diagnostic

Diagnostik Studien

Bossuyt PM et al. [16]
www.stard-statement.org

Besonderheiten der Qualitätsbeurteilung chirurgischer Studien

Die Chirurgie hat sich im Rahmen der Verbreitung von EbM über die letzten 20 Jahre analog der pharmakologischen Forschung deutlich weiterentwickeln müssen. Die Untersuchung von Wirksamkeit und Sicherheit chirurgischer Verfahren musste nun ebenfalls anhand klar definierter Gesichtspunkte durchgeführt und evaluiert werden. Die in diesem Zuge entstandenen chirurgisch gewichteten Instrumente der Qualitätsbeurteilung unterschieden sich klar von denen pharmakologischer Studien (Weiterführende Literatur: die IDEAL-Empfehlungen [8]).

Chirurgische Interventionen sind meist komplex, eine Beurteilung erfordert daher eine detaillierte Beschreibung der chirurgischen Intervention [9]. Dazu gehören neben den technischen Details des Eingriffes auch das prä-, intra- und postoperative Management inklusive Anästhesie und Follow-Up. Die Expertise der durchführenden Chirurgen ist ebenfalls ein potenzieller Einflussfaktor für das Studienergebnis, obgleich sich dieser häufig als schwer evaluierbar herausstellt.

Im Vergleich zu Medikamentenstudien mit meist standardisierter Intervention, sind bei der Qualitätsbeurteilung chirurgischer Studien zahlreiche zusätzliche Kriterien von Bedeutung. Neben Lernkurve und Erfahrung der ausführenden Chirurgen gehören dazu auch Timing der Studiendurchführung und Standardisierung der chirurgischen Interventionen in allen Behandlungs- und Kontrollgruppen. Diese weiteren Parameter haben neben der reinen Studienmethodik einen erheblichen Einfluss auf das Studienergebnis und damit auch auf die Qualität und sollten deshalb ebenfalls erfasst und analysiert werden.

Schlussfolgernd sind allgemeine Instrumente der Qualitätsbeurteilung für chirurgische Studien häufig nicht ausreichend und sollten je nach Fragestellung und Fachgebiet erweitert und angepasst werden.

Fazit

Um der Flut an wissenschaftlichen Publikationen und stets steigender Verfügbarkeit (z. B. MEDLINE, EMBASE, Cochrane Library) kritisch begegnen zu können, bedarf es einer gewissen Expertise. Um das Heraussieben der entscheidenden Studien zu erleichtern sind mittlerweile verschiedene Hilfsmittel und Instrumente der Qualitätsbeurteilung unerlässlich und erlauben ein Vorgehen nach standardisierten und bereits validierten Verfahren.

Nur qualitativ hochwertige Studien ermöglichen eine fundierte Entscheidungsfindung unter Einbezug aller notwendigen Kriterien. Patientenorientierung, Wirtschaftlichkeit und medizinische Anwendbarkeit können je nach Gewichtung der persönlichen Präferenz eine größere oder kleinere Rolle in der Suche nach Evidenz spielen. Um diese im Rahmen eines Critical Appraisal zu bewerten kann der medizinische Anwender bereits aus einer Vielzahl an Instrumenten der Qualitätsbeurteilung wählen, bisher jedoch ist eine Empfehlungen im Sinne eines „one fits all“- Tools nicht möglich. Durch eine individuelle Anpassung an Fachgebiet, Fragestellung und Studientyp ist allerdings im Gegensatz zu allgemeinen Methoden meist sogar eine qualitativ hochwertigere Literaturbewertung durchzuführen. Somit sind Instrumente der Qualitätsbeurteilung im Zeitalter des Informationsüberflusses ein nicht mehr wegzudenkendes Mittel, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und hochqualitative Evidenz zu synthetisieren und daraus hervorgehende Evidenzbasierte Entscheidungen in der modernen Patientenversorgung zu treffen.

Literatur

[1] Altman, D.G., Confidence intervals for the number needed to treat. BMJ, 1998. 317(7168): p. 1309-12.

[2] Rothwell, P.M., External validity of randomised controlled trials: “to whom do the results of this trial apply?”. Lancet, 2005. 365(9453): p. 82-93.

[3] Schulz, K.F., et al., Assessing the quality of randomization from reports of controlled trials published in obstetrics and gynecology journals. JAMA, 1994. 272(2): p. 125-8.

[4] Solomon, M.J., et al., Randomized controlled trials in surgery. Surgery, 1994. 115(6): p. 707-12.

[5] Guyatt, G.H., et al., GRADE: an emerging consensus on rating quality of evidence and strength of recommendations. BMJ, 2008. 336(7650): p. 924-6.

[6] Higgins, J.P. and S. Green, Cochrane Handbook for Systematic Reviews of Interventions Version 5.1.0. 2011.

[7] Boutron, I., et al., A checklist to evaluate a report of a nonpharmacological trial (CLEAR NPT) was developed using consensus. J Clin Epidemiol, 2005. 58(12): p. 1233-40.

[8] McCulloch, P., et al., No surgical innovation without evaluation: the IDEAL recommendations. Lancet, 2009. 374(9695): p. 1105-12.

[9] Ergina, P.L., et al., Challenges in evaluating surgical innovation. Lancet, 2009. 374(9695): p. 1097-104.

[10] Altman, D.G., Better reporting of randomised controlled trials: the CONSORT statement. BMJ, 1996. 313(7057): p. 570-1.

[11] Vandenbroucke, J.P., et al., Strengthening the Reporting of Observational Studies in Epidemiology (STROBE): explanation and elaboration. PLoS Med, 2007. 4(10): p. e297.

[12] Stroup, D.F., et al., Meta-analysis of observational studies in epidemiology: a proposal for reporting. Meta-analysis Of Observational Studies in Epidemiology (MOOSE) group. JAMA, 2000. 283(15): p. 2008-12.

[13] Moher, D., et al., Improving the quality of reports of meta-analyses of randomised controlled trials: the QUOROM statement. Quality of Reporting of Meta-analyses. Lancet, 1999. 354(9193): p. 1896-900.

[14] Liberati, A., et al., The PRISMA statement for reporting systematic reviews and meta-analyses of studies that evaluate health care interventions: explanation and elaboration. PLoS Med, 2009. 6(7): p. e1000100.

[15] Whiting, P., et al., The development of QUADAS: a tool for the quality assessment of studies of diagnostic accuracy included in systematic reviews. BMC Med Res Methodol, 2003. 3: p. 25.

[16] Bossuyt, P.M., et al., Toward complete and accurate reporting of studies of diagnostic accuracy. The STARD initiative. Am J Clin Pathol, 2003. 119(1): p. 18-22.

Weiterführende Informationen
Tipps zur Literaturbewertung Anzeigen
Checklisten, sowie Critical Appraisal Software zum Download Anzeigen
Checklisten zur Literaturbewertung Anzeigen
Critical Appraisal Skills Programme, Literatur und Checklisten Anzeigen
AGREE – englischsprachiges Tool zur Leitlinienbewertung Anzeigen
DELBI – Deutsches Instrument zur Leitlinienbewertung Anzeigen

Pianka F. / Klaiber U. / Knebel P. / Diener M. K. Praxis II: Critical Appraisal unter Zuhilfenahme von Instrumenten der Qualitätsbeurteilung – oder „Die Spreu vom Weizen trennen“. Passion Chirurgie. 2014 März, 4(03): Artikel 02_04.

Gut sein wollen wir alle! Krankheiten erkennen und dann richtig behandeln, d. h. Verfahren anwenden, die tatsächlich die Krankheit behandeln oder lindern und den Patienten idealerweise von seinen Beschwerden dauerhaft heilen – darum geht es. Doch woher wissen wir, ob wir das Richtige wissen und das richtige Wissen auch adäquat anwenden? Nun, immerhin haben wir sechs Jahre lang studiert. Das Problem ist, die Hälfte dessen, was wir während des Studiums gelernt haben, wird sich innerhalb der nächsten fünf Jahre nach Beendigung des Studiums als falsch oder völlig aus der Mode gekommen herausstellen. Leider wissen wir nicht, welche Hälfte. Beispiele dafür gibt es zahlreich. So hat die chirurgische Generation, der auch ich angehöre, noch gelernt, dass Gallenblasen in der Regel durch einen Rippenbogen-Randschnitt operativ entfernt werden und der Patient danach geheilt ist. Die Einführung der minimal invasiven Chirurgie in den frühen 90er Jahren wurde zum Teil als „Micky Maus-Chirurgie“ verlacht, war aber aufgrund der großen Erfolge und der wesentlich geringeren Nebenwirkungen auf den Patienten sehr schnell Goldstandard. Ebenfalls unumstritten war die Tatsache, dass Magengeschwüre durch Säure ausgelöst und durch Stress verursacht werden. Dies ist ebenfalls passé. Es vergingen knapp zehn Jahre bis zu der Erkenntnis, dass der Helicobacter pylori die Geschwüre verursacht und diese durch Antibiotikatherapie erfolgreich behandelt werden können. Die Erkenntnis von heute ist also möglicherweise der Irrtum von morgen.

Doch wie kommt der praktizierende Arzt tatsächlich zeitnah an das „richtige“, „saubere“ Wissen? Neue Erkenntnisse zur richtigen Diagnostik und Therapie von Krankheiten werden fast nur noch durch groß angelegte Studien an großen Patientenkollektiven gewonnen. Jede dieser Studien weist für sich die Möglichkeit des Irrtums, methodischer Probleme, der Verzerrung oder auch der Manipulation auf. Ihre Ergebnisse werden nicht selten im Interesse der Pharmaindustrie mit großem Elan auf den Markt gebracht. Immer öfter stellt sich im Nachhinein heraus, dass der große, dem Arzt und dem Patienten versprochene Fortschritt doch nur ein kleiner war und einer, der mit erheblichen Nebenwirkungen behaftet ist. Wie schützen wir uns vor irreführenden, pseudo-wissenschaftlichen Informationen? Und woher wissen wir, dass wir auf der Basis „sauberer“ Erkenntnisse tatsächlich die richtige Diagnose gestellt und damit die Behandlung überhaupt auf den richtigen Weg gebracht haben?

Und sind wir – last but not least – sicher, dass das, was wir tun, tatsächlich den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Patienten entspricht? Nicht immer ist das, was der Arzt für richtig hält und macht, auch tatsächlich das, was dem Patienten ein besseres Leben und eine höhere Lebensqualität beschert. Diese Diskussion finden wir beispielsweise in der Therapie von onkologischen Erkrankungen tagtäglich wieder.

Mit dem „Zauberwort“ der „evidenzbasierten Medizin“ (EbM) wurde Mitte der 90iger Jahre der Schlüsselbegriff dafür kreiert, der uns allen aus diesen Nöten heraushelfen soll. „Die evidenzbasierte Medizin ist der gewissenhafte, ausdrückliche und angemessene Gebrauch der gegenwärtig besten, vorhandenen Daten aus der Gesundheitsforschung, um bei der Behandlung und Versorgung von konkreten Patienten Entscheidungen zu treffen. EbM beinhaltet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus klinischer Forschung und die Perspektive der Patienten“ (David Sackett) [1].

Was heißt das? Die evidenzbasierte Medizin fragt explizit und systematisch: Was will und braucht mein Patient eigentlich? Was muss ich dazu wissen? Stimmt das, was ich zu wissen glaube? Ist das Wissen auf den einzelnen Patienten anwendbar? Und, habe ich die therapeutischen Ziele tatsächlich erreicht? Evidenzbasierte Medizin beginnt mit der richtigen klinischen Diagnose und damit mit guten klinischen Fähigkeiten, Anamnese, Status- und Befunderhebung sowie ärztlichem Wissen und Erfahrung. In der Regel sind wir mit Fragen zur richtigen Therapie konfrontiert. Um diese beantworten zu können, sollte im Idealfall eine Recherche der Literatur und eine kritische Beurteilung derselben stattfinden. Per Internetrecherche und Zugang zu medizinischen Datenbanken bekommt man mit relativ wenig Übung und wenig Zeitaufwand zumindest Tendenzen heraus und ist in der Lage, die Aussagekraft von Studien einzuschätzen. Das dazu nötige Wissen ist vergleichsweise einfach zu erwerben. Auch der Verfasser dieser Zeilen, der unter anderem deshalb Chirurg geworden ist, weil er eine intensivere Beschäftigung mit Statistik vermeiden wollte, hat nach einem zweieinhalbtägigen Kurs zum „Critical Appraisal“ gelernt, wie man Studien grundlegend bewertet. Inzwischen ist dieses Wissen fast Allgemeingut geworden. Selbst Kurse für Patienten und Schüler vermitteln dieses Wissen. Ich darf hier auch die Broschüre „Kompetent als Patient“ der Techniker Krankenkasse, kostenlos als Download im Internet erhältlich, sehr empfehlen (Link am Ende des Artikels).

Ein Beispiel für eine „verzerrte“ Wahrnehmung ist die Darstellung von Studienergebnissen in Prozentangaben. Der Nutzen neuer Verfahren wird gerne in Prozentangaben vermittelt, da Schlagzeilen wie „Neues Medikament senkt die Herzinfarktrate um 30 %“ genauso aufhorchen lassen wie die Aussage, dass das Mammografiescreening die Sterblichkeit an Brustkrebs um 25 % senkt. Wir sind beeindruckt, lesen wir doch genau das, was wir eigentlich lesen wollen, nämlich, dass es etwas gibt, das dem Patienten hilft und unsere Arbeit damit erfreulich macht. Gleichwohl lohnt sich hier ein Blick auf die reinen Zahlen: Von eintausend Frauen sterben nach zehn Jahren in der Regel vier an Brustkrebs. Werden tausend Frauen zehn Jahre lang in einem Mammografieprogramm gescreent, so sterben in dieser Gruppe drei Frauen an Brustkrebs. Der Unterschied zwischen vier und drei Verstorbenen sind die besagten 25 %. Aus dem Blickwinkel einer Frau, die sich screenen lässt, bleibt leider die Erkenntnis, dass eben nur eine von tausend Frauen durch das Screening tatsächlich nicht an Brustkrebs verstirbt. So beträgt die relative Risikoreduktion 25 %, die absolute Risikoreduktion nur 0,1 %. Weiß man, dass falsch positive Befunde erhoben werden können, so muss man sich ärztlich und ethisch der Tatsache stellen, dass bei den gescreenten Frauen ca. zweihundert einen Befund bekommen, der aufwendig abgeklärt wird (Krebsverdacht!), und der sich im Nachhinein als nicht maligne herausstellt. Ich muss also tausend Frauen behandeln, um ein Menschenleben zu retten (number needed to treat = 1.000). Gleichzeitig löse ich bei einer von fünf Frauen einen Schaden aus, der ohne die Behandlung nicht entstanden wäre (Number needed to harm = 5).

Die irreführende Verwendung von Prozentangaben ohne Angabe darüber, ob es sich um eine absolute oder eine relative Risikoreduktion handelt, zeigt sich an einem anderen lebensweltlichen Beispiel noch wesentlich plastischer. Die meisten von uns hätten gerne viel Geld zur Verfügung. So löst die Frage, ob sie am Wochenende mehrere Millionen Euro steuerfrei bekommen möchten sowohl Neugierde, vor allen Dingen Skepsis aus. Wie können Sie Ihre Wahrscheinlichkeit, Multi-Millionär zu werden, um 50 % erhöhen? Füllen Sie bitte am Wochenende statt vier Kästchen auf dem Lottoschein sechs Kästchen aus und Sie haben Ihre Wahrscheinlichkeit um 50 % erhöht. Also bitte verlassen Sie sich bei Ihren Entscheidungen nicht auf Prozentangaben!

Alleine mit solchen Erkenntnissen wird man als Arzt verantwortungsbewusster und freier, man geht nicht jedem neuen Heilversprechen auf den Leim und ist gleichzeitig in der Verantwortung, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Evidenzbasierte Medizin hilft somit dem Arzt, besser herauszufinden, was in der Medizin richtig und was falsch ist oder macht zumindest skeptisch. Er wird freier in seinen Entscheidungen und durch den expliziten Bezug auf die Bedürfnisse und Erwartungen seiner Patienten auch unmittelbarer. Die evidenzbasierte Medizin ist somit Technik und Tugend (Johannes Köbberling) [vgl. 2].

1998 wurde der erste bundesweite „EbM-Kongress“ in Deutschland von der Ärztekammer Berlin organisiert und die ersten Kurse, nach dem im Anschluss an den Kongress erarbeiteten „Curriculum Evidenzbasierte Medizin“ der Bundesärztekammer abgehalten. Einzelne Ärzte, vor allen Dingen aber auch Fachgesellschaften und andere ärztliche Organisationen haben sich des Themas dankbar angenommen und begonnen, inhaltlich die Spreu vom Weizen zu trennen. Moderne Leitlinien, die in der Regel von Fachgesellschaften oder übergeordneten Institutionen wie dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin/ÄZQ (Link am Ende des Artikels) zur Verfügung gestellt werden, sind evidenzbasiert, d. h. auf wissenschaftlich-systematischer Basis und – entsprechend der Darlegung von materiellen oder immateriellen Interessenskonflikten – mit unabhängiger Expertise erarbeitet.

Der mit der EbM eingeleitete politische Prozess war erheblich. Evidenzbasierte Medizin war anfänglich noch als „Kochbuchmedizin“ apostrophiert. Inzwischen bestreitet niemand mehr die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Medizin, die auf Daten, Belege und systematisch zusammengeführten Erfahrungen und nicht nur auf persönlichen Meinungen beruht. Im Praxisalltag wirkt sich dies beispielsweise folgendermaßen aus: „Der Weg zur EbM hat mich aus der Isolation der Landarztpraxis herausgeführt. Im PC-Zeitalter sind Informationen im ländlichen Abseits (fast) so zugänglich wie an Universitäten. Der fachliche Austausch mit Kollegen regional und überregional, auch z. B. im Rahmen von Qualitätszirkelarbeit und Seminaren zu EbM belebt und erleichtert den Praxisalltag, der Kontakt mit den Patienten wird offener und partnerschaftlicher, wobei der Prozess der Entscheidungsfindung wird allerdings nicht einfacher, sondern eher differenzierter und komplexer geworden ist. Unsicherheiten sind zumindest besser benennbar“ (Hannelore Wächtler) [3].

Inzwischen ist eine neue Ebene erreicht. Wurden in den 80er Jahren noch 2.000 doppelblind randomisierte klinische Studien, die die größtmögliche Gewähr auf Objektivität bieten, in Medline veröffentlicht, sind es inzwischen 20.000 Publikationen pro Jahr. Circa 45.000 klinische Studien laufen derzeit weltweit. Nicht wenige werden nicht auf Englisch, sondern in Mandarin publiziert. Darüber hinaus bedroht uns der sogenannte „Publication bias“. Knapp die Hälfte aller Studien, die weltweit durchgeführt werden, werden nicht veröffentlicht. Ein eindrückliches Beispiel ist eine Studie aus den 80er Jahren an 100 Patienten nach einem Herzinfarkt, die mit einem Medikament zur Behandlung von Herz-Rhythmus-Störungen versorgt wurden. In der behandelten Gruppe starben von fünfzig Patienten zehn, in der nichtbehandelten Gruppe starb lediglich ein Patient. Daraufhin verzichtete die Pharmaindustrie auf die weitere Entwicklung dieses Medikaments, leider auch auf die Veröffentlichung des Studienergebnisses. Das hat dazu geführt, dass andere Unternehmen genau diese Stoffgruppe zu Medikamenten weiterentwickelt und flächendeckend zur Anwendung gebracht hat. Erst viele Jahre später hat eine groß angelegte Studie gezeigt (CAST Studie) [vgl. 4], dass die behandelten Patienten nach einem Herzinfarkt nicht trotz der Medikation, sondern wegen der Medikation, gestorben sind. Dieses Nicht-Wissen hat zu rechnerisch sechsstelligen vermeidbaren Todesopfern pro Jahr allein in den Vereinigten Staaten von Amerika geführt.

So sind die Möglichkeiten, aber auch die Herausforderungen gestiegen: Der klinisch tätige Arzt ist eingeladen, sich mit den Grundlagen der evidenzbasierten Medizin zu beschäftigen, um Irrtümer und Irreführungen weitestgehend zu vermeiden. Fachgesellschaften und andere ärztliche Organisationen sind aufgefordert, ihre Leitlinien systematisch nach den Regeln der evidenzbasierten Medizin zu erstellen und in regelmäßigen Abständen anzupassen. Die Auftraggeber und die Wissenschaft sind aufgefordert, alle Studien lückenlos zu veröffentlichen und sowohl Forschern als auch der Öffentlichkeit ihre Studiendaten vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Richtliniengebung der Europäischen Kommission ist derzeit auf dem Weg (www.alltrials.net sei herzlich als Einstieg empfohlen, Ben Goldacre ist einfach Klasse!). Auf der politischen Ebene stellt sich die Frage, wie man systematisch die Studien sammelt, bewertet und in entsprechend handhabbarer Form Ärzten wie Patienten gleichermaßen zur Verfügung stellt. Hier ist Deutschland im Gegensatz zu den USA, Großbritannien und Norwegen noch ein „Entwicklungsland“. Das Thema bricht sich erst langsam seine Bahn. Die theoretischen Grundlagen sind vorhanden [vgl. 5].

Wenn man sich auf die befreiende Wirkung von evidenzbasierter Medizin eingelassen hat, stößt man auf die Erkenntnis, dass der Stammvater der evidenzbasierten Medizin, David Sackett, nach wie vor recht hat. Er sagt, um Patienten tatsächlich zu helfen, braucht man vier Grundvoraussetzungen:

  • Ausgefeilte klinische Fähigkeiten und Erfahrungen in Anamnese und Befunderhebung, ohne die man weder die richtigen Diagnosen, noch die tatsächlichen Therapieziele aus dem Blickwinkel des Patienten definieren kann.
  • Eine Praxis des lebenslangen kontinuierlichen und eigenverantwortlichen Lernens, ohne das das ärztliche Wissen in gefährlich schneller Geschwindigkeit veraltet.
  • Die Tugend der Demut solle bewahrt werden, ohne diese wird man immun gegen tatsächliche Verbesserung der eigenen Fähigkeiten oder der Offenheit gegenüber Neuerungen in der Medizin.
  • Man möge nie den Enthusiasmus, Arzt zu sein, und die Respektlosigkeit gegenüber althergebrachtem Wissen verlieren. Ohne diese beiden letzten Eigenschaften bringt man sich um den Spaß, den evidenzbasiertes Arbeiten tatsächlich bringt (David Sackett) [vgl. 6].

Literaturempfehlungen

  • Evans I. Thornton H. Chalmers I. Glasziou P. Wo ist der Beweis? Plädoyer für eine evidenzbasierte Medizin. Bern. 2013
  • Gigerenzer G. Muir Gray J. A. Bessere Ärzte, Bessere Patienten, Bessere Medizin. Berlin. 2013
  • Wiesing U. Marckmann G. Freiheit und Ethos des Arztes. München 2009
  • Gigerenzer G. Einmaleins der Skepsis. Über den richtigen Umgang mit Zahlen und Risiken. Berlin. 2002

 

Literatur

[1] Sackett D. BMJ. 1996; 312: 71-2

[2] Kunz R. Ollenschläger G. Raspe H. Jonitz G. Donner-Banzhoff N. Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin in Klinik und Praxis. Köln. 2007

[3] Wächtler H. Begegnungen mit evidenzbasierter Medizin aus einer Landarztpraxis heraus. Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 2002, Heft 1: 62-63

[4] http://www.medlibrary.de/index.php?title=CAST-Studie

[5] Gigerenzer G. Muir Gray J.A. Bessere Ärzte, Bessere Patienten, Bessere Medizin. Berlin 2013

[6] Sackett D. Richardson et all. Evidenzbased Medicine. New York. 1977. VI-IX

Weiterführende Informationen
Broschüre „Kompetent als Patient“ der Techniker Krankenkasse Anzeigen
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Literaturempfehlung: Evans I. Thornton H. Chalmers I. Glasziou P. Wo ist der Beweis? Plädoyer für eine evidenzbasierte Medizin. Bern. 2013 Anzeigen

Jonitz G. Evidenzbasierte Medizin – integraler Bestandteil des Arztseins. Passion Chirurgie. 2014 März, 4(03): Artikel 02_01.