Berlin, den 7. Oktober 2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) kritisiert die überraschend vorgelegten Pläne der Bundesregierung zur grundlegenden Änderung und anschließenden Abschaffung der Hybrid-DRG. Der Verband sieht darin einen Rückschritt bei der Ambulantisierung chirurgischer Leistungen.
Aus Sicht des BDC ist es falsch, das Prinzip einer sektorengleichen Vergütung bereits nach wenigen Jahren wieder aufzugeben. Grund ist die jüngste Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Besonders kritisch bewertet der BDC den mit der geplanten Übergangsregelung für 2027 verbundenen ökonomischen Anreiz. Eine Hybrid-DRG-Leistung mit mindestens einer Übernachtung soll weiterhin mit der sektorengleichen Fallpauschale vergütet werden. Wird dieselbe Behandlung konsequent ambulant ohne Übernachtung durchgeführt, erfolgt dagegen lediglich eine Vergütung auf EBM-Niveau. „Damit droht die Vergütungssystematik das Gegenteil dessen zu belohnen, was gesundheitspolitisch seit Jahren erreicht werden soll“, erklärt BDC-Präsident Professor Dietmar Pennig. „Wer einen Patienten nach einer Operation ambulant versorgt und noch am selben Tag sicher nach Hause entlässt, erhält eine deutlich niedrigere Vergütung als derjenige, der denselben Patienten über Nacht im Krankenhaus behält. Das ist ein hochproblematischer Fehlanreiz.“
Hinzu kommt, dass die ambulante Erbringung operativer Leistungen auch im Krankenhaus entsprechende personelle, räumliche und technische Strukturen voraussetzt. Eine Vergütung allein auf dem bisherigen EBM-Niveau bildet diese Vorhaltekosten nach Auffassung des BDC vielfach nicht ausreichend ab. Die geplante Regelung könnte deshalb gerade für Krankenhäuser einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, Patientinnen und Patienten kurzstationär aufzunehmen, statt vorhandene Ambulantisierungspotenziale konsequent zu nutzen. Damit würde ein wesentliches Ziel der Ambulantisierung konterkariert: stationäre Krankenhausstrukturen zu entlasten und personelle wie finanzielle Ressourcen für diejenigen Patientinnen und Patienten verfügbar zu machen, die tatsächlich einer stationären Behandlung bedürfen.
„Die Hybrid-DRG in ihrer heutigen Form sind sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss“, betont der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Aber aus den Schwächen eines jungen Vergütungssystems darf nicht der Schluss gezogen werden, das richtige Ziel einer sektorengleichen Vergütung wieder aufzugeben. Statt einer Kurzschlussreaktion fordern wir jetzt eine gezielte Weiterentwicklung: differenziertere Pauschalen und eine Vergütung, die ambulante Behandlung nicht wirtschaftlich schlechterstellt als eine vermeidbare Übernachtung. Bei der Ausarbeitung bieten wir ausdrücklich unsere fachliche Unterstützung an.“
Der BDC plädiert dafür, die bestehenden Strukturen kurzfristig anzupassen und das System der sektorengleichen Vergütung auf der Grundlage der inzwischen gewonnenen Erfahrungen sachgerecht weiterzuentwickeln. Die aktuellen Daten sollten genutzt werden, um Fehlanreize bei bestimmten Prozeduren zu korrigieren und nicht, um das Grundprinzip aufzugeben. „Die schon zitierte Analyse des WIdO hat außerdem durch eine explorative Qualitätsanalyse bei den ambulant erbrachten Eingriffen keine Hinweise auf Komplikationen gefunden, die Anlass für eine Krankenhausaufnahme darstellten. Die bislang vorliegenden Daten geben somit keinen Anlass zu der Annahme, dass die zunehmende Ambulantisierung mit relevanten Qualitätseinbußen erkauft wird “, bemerkt BDC-Vorstandsmitglied Dr. Ralf Schmitz.
Zur Stellungnahme
Zur Pressemitteilung Absenkung der Hybrid-DRG-Vergütung: BDC widerspricht AOK-Forderung
Berlin, den 25.09.2026 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) setzt sich gegen eine Absenkung der Hybrid-DRG-Vergütung im vertragsärztlichen Bereich ein, wie es der AOK-Bundesverband aktuell fordert. Der Berufsverband sieht vor allem einen strukturellen Verbesserungsbedarf bei den Hybrid-DRGs. Problematisch sei, dass einzelne Pauschalen Operationen mit erheblich unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlichen Sachkosten zusammenfassen.
Anlass der AOK-Forderung nach Absenkung der Hybrid-DRG Vergütung ist eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), die steigende Fallzahlen und damit steigende Gesamtausgaben ausweist. „Aus steigenden Ausgaben unmittelbar die Forderung nach niedrigeren Preisen abzuleiten, entspricht zwar einem altbekannten Reflex der Krankenkassen, ist aber sachlich nicht zu begründen“, erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Zunächst muss geklärt werden, welcher Anteil der Vermehrung auf die politisch gewünschte Verlagerung aus dem stationären Bereich, welcher auf Veränderungen des Leistungsspektrums und welcher tatsächlich auf zusätzliche Leistungen zurückzuführen ist.“
Der BDC verweist dabei auf methodische Einschränkungen der WIdO-Analyse: So räumt das WIdO selbst ein, dass sich die früheren vertragsärztlichen Ausgaben nicht vollständig aus den Daten rekonstruieren lassen und Leistungen vor Einführung der Hybrid-DRGs möglicherweise untererfasst wurden. Für nicht eindeutig zuordenbare Kosten werden zudem Krankenhausdaten als Vergleichsmaßstab herangezogen. Gerade bei den Implantatkosten bildet dies die Kostenstrukturen vertragsärztlicher Leistungserbringer nur eingeschränkt ab, so dass der Einspareffekt für die Kassen durch die in die H-DRGs einkalkulierten Sachkosten bei den Vertragsärzten tendenziell zu niedrig geschätzt sein dürfte.
Der Chirurgieverband sieht somit vor allem einen strukturellen Verbesserungsbedarf bei den Hybrid-DRGs. Einzelne Pauschalen, etwa in der Fußchirurgie, fassen Operationen mit erheblich unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlichen Sachkosten zusammen. „Wenn einfache und komplexe Eingriffe mit einer Pauschale undifferenziert vergütet werden, entstehen natürlich Fehlanreize. Eine pauschale Preissenkung löst dieses Problem aber natürlich nicht“, sagt Kalbe. „Wir stimmen hier vollkommen mit der Einschätzung von Dr. Carola Reimann vom AOK-Bundesverband überein, wenn sie äußert, dass die Hybrid-DRGs zwar gut gedacht, aber schlecht gemacht sind“, ergänzt er.
Der BDC hatte bereits mehrfach dieses Problem öffentlich kritisiert und fordert deshalb erneut für einzelne H-DRGs eine stärkere Differenzierung nach Eingriffsschwere und Ressourcenverbrauch sowie eine realistische Refinanzierung insbesondere der Implantatkosten. Zudem ist eine fortlaufende Preisminderung der H-DRGs ohnehin schon in der Kalkulationssystematik angelegt: Der zunehmende Ambulantisierungsgrad senkt tendenziell den resultierenden Mischpreis.
Der Chriurgieverband erinnert außerdem an die nach §115f gesetzlich vorgeschriebene Evaluation durch InBA und InEK. Der erste Bericht zu den Auswirkungen auf Versorgung, Vergütung und Krankenkassenausgaben ist zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. „Diese Ergebnisse sollten erst einmal abgewartet werden, bevor wir daraus eventuell resultierende Konsequenzen diskutieren“, betont der Leiter des Referats Niedergelassene Chirurgen im BDC, Dr. Ralf Schmitz.
Nicht zuletzt enthält die AOK-Analyse auch positive Nachrichten: Die politisch gewollte Ambulantisierung kommt erkennbar voran. Gleichzeitig ergeben sich bislang keine Hinweise auf daraus resultierende Qualitätseinbußen im Sinne vermehrter Krankenhausaufnahmen durch Komplikationen.
Der BDC bietet an, den medizinischen und versorgungspraktischen Sachverstand des chirurgischen Berufsverbands in die strukturelle Weiterentwicklung einzubringen. „Wir brauchen differenziertere Pauschalen und eine sachgerechte Refinanzierung der Sachkosten. Statt die Hybrid-DRGs billiger zu machen, sollten wir sie lieber besser machen“, fasst Kalbe zusammen.














