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Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) begrüßt den „Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“. Durch den Einbezug von Vertretern u. a. der Patienten, Verbraucher, Pflegeberufe und Ärzteschaft soll die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes gefördert werden. Positiv bewertet der BDC zudem die beabsichtigte Effizienzsteigerung durch die Einführung maximaler Quoten für Abrechnungsprüfungen je Krankenhaus, abhängig von der Qualität der jeweiligen Abrechnungen im Vorjahr.

Gleichwohl weist der BDC darauf hin, dass die Einflussmöglichkeiten in den Verwaltungsräten – insbesondere durch Pflege und Ärzteschaft – nach jetzigem Planungsstand limitiert bleiben. Dies resultiert aus der, gegenüber den weiteren Beteiligten, eher geringen Anzahl zulässiger Vertreter. Hier sieht der BDC Nachbesserungsbedarf.

BDC-Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz
Referentenentwurf: Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz

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