Sektorübergreifend 07.04.2022
Sektorenkluft überwinden, Patienten bedarfsgerecht versorgen
Pressemitteilung des BDC zur Sektorübergreifenden Versorgung: Sektorenkluft überwinden, Patienten bedarfsgerecht versorgen
Berlin, den 07.04.2022 – „Ob es uns gelingt, Patienten in der Zukunft sektorunabhängig und verstärkt am medizinischen Nutzen orientiert zu versorgen, hängt entscheidend davon ob, wie erfolgreich wir mit neuen Konzepten die strikte Sektorentrennung zwischen ambulant und stationär im deutschen Gesundheitswesen überwinden. Dies wird nur gelingen, wenn wir gleiche Leistungen, zum Beispiel chirurgische Eingriffe, auch gleich vergüten, egal, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Regierung ist mit dem Wiederaufgriff einer schon älteren Idee im Koalitionsvertrag, nämlich einer pauschalierten Vergütung über sogenannte ‚Hybrid-DRGs‘, grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Konkret passiert ist bisher aber noch nichts“, sagt Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) auf dem Deutschen Chirurgenkongress (DCK) heute in Leipzig.
Unterschiedliche Vergütungssysteme für Praxen und Kliniken haben dazu geführt, dass Patienten nicht immer dort therapiert werden, wo das für sie medizinisch am sinnvollsten ist. Die so entstandene Kluft zwischen ambulant und stationär könnte sich mit den Hybrid-DRGs zumindest verkleinern lassen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Hybrid-DRGs in gleicher Höhe sowohl von Kliniken als auch von niedergelassenen Ärzten abgerechnet werden können. Kalbe sagt: „Damit hätten wir die Möglichkeit, die Patientenversorgung von ökonomischen Zwängen zu befreien und mehr am medizinischen Nutzen zu orientieren. Viele Patienten könnten dann bei gleicher Qualität und Sicherheit ambulant operiert werden.“
„Für eine umfassendere Ambulantisierung von Eingriffen, wie sie derzeit das „Gutachten nach § 115b Abs. 1a SGB V“ des IGES-Institutes empfiehlt, muss Deutschland erst noch eine ausreichende Infrastruktur schaffen. Noch reichen die Kapazitäten für die ambulante Nachbetreuung so-wie die sozialen Angebote und intermediären Versorgungsstrukturen nicht aus“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer.
Der BDC propagiert bereits seit 2016 das Modellprojekt “Hybrid-DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen”. Dieses ist deutschland-weit das erste nennenswerte Vorhaben dieser Art. Leider sind die Fallzahlen im stationären Bereich bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Allerdings hat die Corona-Pandemie seit 2020 den Thüringer Krankenhäusern wenig Spielraum für solche Modellprojekte gelassen. „Trotzdem ist es wichtig, dass die Erkenntnisse aus diesem Projekt in konkrete Vorgaben für sektorenübergreifende Vergütungsmodelle in der Regelversorgung eingehen “, sagt Kalbe.
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