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(c) iStock/Olivier Le Moal

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung formuliert in ihrer vierten Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung.

Die zugrundeliegende, differenzierte Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren in Krankenhäusern unterstützen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nachdrücklich.

Im Gegensatz dazu ist die darin ebenfalls enthaltene Empfehlung zur Einrichtung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.

Für die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten auf hohem Niveau ist ein Team aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baut bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf. Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.

DGAI, BDA, DGCH und BDC sprechen sich daher weiterhin und ohne Einschränkung für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, die die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI)

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