Fachübergreifend 01.10.2013
Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz – wie geht es weiter?
Das neue Gesetz legt detailliert die Aufgaben der klinischen Krebsregister fest, mit dem Ziel flächendeckend Aussagen zur Versorgung von Krebspatienten machen zu können.
Damit wird die Einführung klinischer Krebsregister ein zentrales Instrument der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung für alle Tumorentitäten.
Die nächsten Schritte zur Umsetzung
Mit der Umsetzung des KFRG in Bezug auf die flächendeckende Etablierung regionaler klinischer Krebsregister sind mehrere Institutionen beauftragt, vor allem der GKV Spitzenverband Bund und die Länderministerien, unterstützt von Fachgesellschaften und dem Bundesministerium für Gesundheit.
Der GKV Spitzenverband Bund muss bis zum 31. Dezember 2013 Förderkriterien entwickeln, nach denen die klinischen Krebsregister finanziert werden. Hierzu sind Experten in mehrere Workshops zu den Themen Datenwege, Rückmeldungen und Meldevergütung an der Arbeit.
Auf Länderebene hat sich eine Ad Hoc-Gruppe Länder, unter Vorsitz des Landes Rheinland-Pfalz gebildet, die in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (KoQK) eine gemeinsame Strategie zur Umsetzung in die Ländergesetzgebungen entwickelt.
Die Deutsche Krebshilfe wird den Aufbau der klinischen Krebsregister in den Ländern mit 7,2 Millionen Euro unterstützen.
Viele Experten sind also auf dem Weg zur Umsetzung des KFRG, was auch die Auftaktveranstaltung der Initiatoren des Nationalen Krebsplans „Gemeinsam zum Erfolg –Von der Praxis für die Praxis “ am 18. Juli 2013 in Regensburg verdeutlicht hat.
Klinkhammer-Schalke M. Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz – wie geht es weiter? 2013 Oktober, 3(10): Artikel 02_03.
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