Stationär 25.04.2016
Krankenhausfinanzierung bleibt auf der Agenda
Große Koalition hat keine Lösung des Problems
Die Krankenhausfinanzierung muss nach Ansicht von Gesundheitsexperten
ungeachtet der jüngsten gesetzlichen Strukturreform weiterentwickelt werden. Bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beklagen Fachleute vor allem ausbleibende Investitionen der Länder sowie fehlendes Pflegepersonal. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, der Anlass für die Anhörung ist, eine Krankenhausreform, die am Gemeinwohl orientiert ist und den Häusern eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht.
Der wichtigste Schritt zur Verbesserung der Strukturqualität sei mehr Personal. Eine verbindliche Personalbemessung müsse schnellstmöglich eingeführt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulant, stationär und pflegerisch sollte zugunsten einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung überwunden werden. Das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) sei abzuschaffen. Außerdem müsse sich der Bund an Klinikinvestitionen beteiligen.
Keine Rückkehr zu Pferdefuhrwerken
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) spricht sich gegen eine Abkehr von den Fallpauschalen aus. Ein Verbandssprecher sagt, keiner käme auf die Idee, wieder auf Pferdefuhrwerke zu setzen, wenn es Probleme mit Dieselmotoren gebe. Das DRG-System weise hinsichtlich Transparenz und Wirtschaftlichkeit eine „hervorragende Bilanz“ aus. Der Kassenverband kritisiert jedoch die „strukturkonservierende Kapazitätsplanung“ der Länder als überholungsbedürftig. Es sei nicht gelungen, den überfälligen Abbau von stationären Überkapazitäten einzuleiten.
VUD: Personalbedarf nicht pauschal festlegen
Nach Angaben des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) unterscheiden sich Krankenhäuser teilweise erheblich bezogen auf die fachliche Ausrichtung, Organisation, Arbeitsabläufe, in den baulichen Grundlagen und auch hinsichtlich der Patienten. Somit könne der Personalbedarf krankenhausübergreifend nicht pauschal festgelegt werden. Der Verband plädiert für alternative Finanzierungsmodelle zur Überwindung des Investitionsstaus und für eine Weiterentwicklung des DRG-Systems. Auf diese Weise sollen eine angemessene Personalausstattung in den Häusern sichergestellt und die strukturellen Unterschiede der Kliniken besser berücksichtigt werden.
Krankenhaus ist ein soziales Unternehmen
Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser macht in der Anhörung den zunehmenden kommerziellen Wettbewerb verantwortlich für die „Misere des Krankenhauswesens“. Ein Krankenhaus sei zwar ein Unternehmen, jedoch kein kommerzielles, sondern ein soziales. Der Zweck ergebe sich aus dem Versorgungsauftrag. Dieser Auftrag müsse so sparsam wie möglich erfüllt werden. Bund und Länder seien in der Pflicht, Krankenhäuser durch die Bereitstellung der nötigen Mittel in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein.
| Weiterführende Informationen | ||
|---|---|---|
| Deutscher Bundestag, Berlin, Drucksache 18/6326 vom 13. Oktober 2015, Antrag der Abgeordneten Fraktion Die Linke: „Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren“, PDF, 4 Seiten | PDF öffnen |
Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 25.04.2016
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