BDC|News 07.06.2021
Jetzt eHBA beantragen – ab 1. Juli droht Honorarabzug
Ärztinnen und Ärzte, die noch keinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen, müssen sich beeilen. Denn ab dem 1. Juli 2021 ist das Pflicht. Im anderen Fall müssen sie mit einem Honorarabzug von 1 Prozent rechnen.
Den eHBA produziert D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei. Wenn die zuständige Landesärztekammer den Antrag auf den eHBA freigegeben hat, kann man ihn direkt auf dem Portal von D-Trust bestellen.
Hier gibt es Informationen und Anleitungen zum Antrag.
BDC|News
Politik 11.09.2026
Editorial 09/III-2026: Chirurgische Versorgung im Notfall und in Katastrophensituationen
Krise, Katastrophe und Krieg sind von abstrakten Szenarien zu realen Bedrohungen geworden. Die Ereignisse in der Ukraine verdeutlichen, dass die geopolitische Unsicherheit erheblich zugenommen hat....
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Gesundheitspolitik 08.09.2026
Noch bis 15. September teilnehmen! Deine Idee zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung
BDC-Mitglied Dr. Johanna Ludwig lädt ein zur Teilnahme.
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