Verantwortung 01.03.2013
Hygiene-Tipp: Freistellung von Hygienebeauftragten
Nach einer – inzwischen verbindlichen – Empfehlung der Krankenhaushygienekommission des RKI (KRINKO) aus dem Jahr 2009 müssen Krankenhäuser sowie Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken über hygienebeauftragte Ärzte verfügen.
Hygienebeauftragte Pflegekräfte sollen mindestens in Krankenhäusern vorhanden sein.
Allen Hygienebeauftragten ist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) in angemessenem Umfang während der regulären Arbeitszeit die Möglichkeit zu geben, ihren zusätzlichen Aufgaben nachzukommen.
Die DGKH empfiehlt folgende Zeiten der bezahlten Freistellung:
• hygienebeauftragter Arzt:
– mindestens 2 Stunden je Woche bei Anwesenheit,
– mindestens 4 Stunden je Woche ohne Anwesenheit eines hauptamtlichen Krankenhaushygienikers
• hygienebeauftragte Pflegekraft:
– mindestens 4 Stunden je Woche
Bei aktuellen Problemen mit hohem Gefährdungspotential für die Patienten (z. B. zur Kontrolle eines Ausbruchs) ist zusätzlich eine zeitnahe Freistellung von den Routineaufgaben erforderlich.
Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Freistellung von Hygienebeauftragten. Passion Chirurgie. 2013 März; 3(03): Artikel 03_02.
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