03.08.2026

GOÄ-Novellierung: BMG prüft aktualisierte Fassung

Korrespondierender Autor Frau Claudia Kunze

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übermittelt (Stand 15.07.2026). Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Der BDC hat sich aktiv an den Gesprächrunden der BÄK beteiligt, in denen letzte Änderungen und Aktualisierungen an der neuen Gebührenordnung eingebracht werden konnten.

Dabei konnten aus der Sicht der Chirurgie zwei wichtige Verbesserungen erreicht werden:
In der vorherigen Fassung aus dem Jahr 2025 war ein Ausschluss der Abrechnung von Untersuchungsleistungen neben sämtlichen Röntgenleistungen enthalten. Dies hätte erhebliche Nachteile für die Teilradiologen und vor allem für die Orthopäden und Unfallchirurgen gehabt. Auf Intervention des BDC wurde der Ausschluss auf die Überprüfung der Indikation von radiologischen Auftragsleistungen begrenzt. Darüber hinaus ist es gelungen, mit der Nr. 1331 eine spezielle Leistungsziffer für die Fraktursonographie zu implementieren. Aufgrund der Kritik an den Bewertungen operativer Leistungen wurden einzelne Eingriffe, z. B. in der Endoprothetik, marginal höher bewertet.

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es sich weiterhin leidglich um einen unverbindlichen Entwurf handelt, der allerdings immerhin zwischen der BÄK und dem Verband der privaten Krankenkassen konsentiert ist. Im Bundesgesundheitsministerium hat die fachliche Bearbeitung begonnen und es wurde ein Gutachten zur Folgeabschätzung in Auftrag gegeben. Weitere Anpassungen sind derzeit möglich.  Als Termin zur Einführung streben BÄK und PKV-Verband den 01.01.2028 an.

Der BDC wird auf seiner Webseite zu Änderungen und Aktualisierungen informieren und kurzfristig Webinare zur Abrechnungsschulung anbieten, sobald alle Einzelheiten und der Einführungstermin feststehen.

Link zum aktuellen Entwurf veröffentlicht von der Bundesärztekammer

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