Politik 24.04.2025
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
Politik
Stellungnahmen 06.10.2026
Stellungnahme des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. zur perspektivischen Abschaffung der Hybrid-DRG
Hybrid-DRG nicht abschaffen, sondern weiterentwickeln!
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Politik 11.09.2026
Editorial 09/III-2026: Chirurgische Versorgung im Notfall und in Katastrophensituationen
Krise, Katastrophe und Krieg sind von abstrakten Szenarien zu realen Bedrohungen geworden. Die Ereignisse in der Ukraine verdeutlichen, dass die geopolitische Unsicherheit erheblich zugenommen hat....
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Sektorübergreifend 01.09.2026
Ambulantes Operieren im Krankenhaus ist möglich! Teil 3
Im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung stehen die Krankenhäuser vor der Aufgabe, angeschlossene OP-Zentren zu errichten, wenn nicht bereits geschehen. Dies bringt umfängliche...
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