Politik 21.08.2024
Einigung zur Selbstständigkeit von Poolärzten im Notdienst
Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden zukünftig wie Selbstständige behandelt. Das geht aus der jüngsten Einigung zwischen dem Deutschen Rentenversicherung Bund und dem GKV-Spitzenverband hervor, die den Vollzug für die Einigung mitgeteilt haben. Damit stehen die Bedingungen, die Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, fest.
An der Selbstständigkeit würde sich demnach auch dann nichts ändern, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung eine Sicherstellungspauschale für die Bereitschaft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin zur Teilnahme an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gewährt.
Politik
Politik 11.09.2026
Editorial 09/III-2026: Chirurgische Versorgung im Notfall und in Katastrophensituationen
Krise, Katastrophe und Krieg sind von abstrakten Szenarien zu realen Bedrohungen geworden. Die Ereignisse in der Ukraine verdeutlichen, dass die geopolitische Unsicherheit erheblich zugenommen hat....
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Politik 01.09.2026
Berufspolitik aktuell
Die Statistik 2024 der Bundesärztekammer weist rund 437.000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte in Deutschland aus. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von etwa zwei Prozent. Die...
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Sektorübergreifend 01.09.2026
Ambulantes Operieren im Krankenhaus ist möglich! Teil 3
Im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung stehen die Krankenhäuser vor der Aufgabe, angeschlossene OP-Zentren zu errichten, wenn nicht bereits geschehen. Dies bringt umfängliche...
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