
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält das Tempo bei der Digitalisierung aufrecht. Im Ministerium wird an einem dritten Digitalisierungsgesetz gearbeitet. Geplant ist, die Zulassung für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu vereinfachen. Aktuell sind zwei DiGAs vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen: eine App bei chronischem Tinnitus sowie eine App gegen Angststörungen.
Künftig soll es eine Frist für die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen für die Hersteller geben. Diese sollen auch verpflichtet werden, Änderungen an der App zu dokumentieren – diese Festlegung gab es bisher nicht. Ein Teil der Daten aus den Apps soll auch in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Weiteren Regelungsbedarf sieht das BMG bei der Weiterentwicklung des eRezepts – die Daten des eRezepts sollen mit der ePA kompatibel weren. Bislang handelte es sich um zwei getrennte digitale Anwendungen. Für den Pflegesektor ist die Einführung sogenannter DiPAs vorgesehen. Darüber hinaus sollen Privatversicherten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, um eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) nutzen zu können.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
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