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Rezension: Grundlagen der ärztlichen Begutachtung

Grundlagen der ärztlichen Begutachtung
Hrsg. Stephan Becher, Elmar Ludolph
2. aktualisierte und erweiterte Auflage
Thieme Verlag, 2017, S. 352, 30 Abb.
ISBN: 9783131457929
EUR 99,99
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Nach dem Erscheinen der ersten Auflage 2011 haben die gesetzlichen Vorgaben eine Neuauflage und Überarbeitung des erfolgreichen Nachschlagewerkes erforderlich gemacht. Das vorliegende Buch ist in seinem Umfang um mehr als 50 Seiten angewachsen. Es verfügt gegenüber der Erstauflage über einen sogenannten Schnellzugriff über QR-Code, sodass das Buch auf allen gängigen Smartphones, Tablets und PC zugänglich ist.

Die Zahl der Anfragen von Versicherungen, Gerichten und „Ämtern“ steigt in der ärztlichen Praxis kontinuierlich an. Da eine Einführung in das Thema der Begutachtung während des Medizinstudiums nur als rudimentär zu bezeichnen ist und auch während der klinischen Ausbildung die Zeit dafür meistens nicht mehr gegeben ist, bietet das vorliegende Buch eine hervorragende Einführung in das Thema und die Problematik sämtlicher Gutachtenfragestellungen.

Das vorliegende Buch ist auch als Lehrbuch für das Kursangebot der Bundesärztekammer der curricularen Fortbildung „Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ zu sehen.

Vor allem Ärzte, die sich in der Beantwortung der verschiedenen Anfragen und Gutachten nicht spezialisiert haben, finden in dem vorliegenden Buch einen äußerst hilfreichen Ratgeber und Nachschlagewerk für die große Anzahl von verschiedenen Fragestellungen. Dies beinhaltet neben der Erklärung der inhaltlichen Vorgaben der verschiedenen Gutachtenanfragen auch die gesetzlichen Hintergründe und sogar die verschiedenen Liquidationsmöglichkeiten.

Neben dem Schnellzugriff über digitale Medien wird das Buch in jedem Kapitel übersichtlich strukturiert und die erforderlichen Gesetzestexte, Definitionen und Fallbeispiele farbig und durch Symbole hervorgehoben. Die Autoren scheuen sich auch nicht in den Fallbeispielen auf die verschiedenen Interpretationen hinzuweisen, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass teilweise eine eindeutige Klärung nicht möglich ist.

Neben der Erklärung der verschiedenen Gutachtentypen wird auch die Begutachtung der Leistungsfähigkeit und ausführlich die Rehabilitation abgehandelt.

Das Buch besticht durch seine Aktualität. Die Literaturhinweise sind größtenteils auf dem neuesten Stand. Neben den aus der ersten Auflage ausführlich bearbeiteten Fragestellungen wurde außer den neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und dem Patientenrechtegesetz auch ausführlich die Neuerungen des BGH zur Frage der Invalidität aufgenommen und ausführlich erläutert.

Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass dieses Buch als Ratgeber und Nachschlagewerk auf den Arbeitsplatz eines jeden gutachterlich tätigen Arztes gehört.

Boxberg W. Rezension: Grundlagen der ärztlichen Begutachtung. Passion Chirurgie. 2017 Oktober; 7(10): Artikel 04_06.

Drei Jahre „Clearingstellen“ in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte

Entstehung der Clearingstellen

Im Juli 2012 war im Internet ein Vordruck im Umlauf, der für Unruhe sorgte. Mit diesem Vordruck konnten sich D-Ärzte, denen Kürzungen der Rechnungen für Behandlungen von Arbeits-, Schul- und Wegunfällen widerfahren waren, an die jeweiligen BG-Verwaltungen wenden, um den fehlenden Betrag einzufordern. Gleichzeitig startete der Bundesverband der D-Ärzte e.V. (BDD) mit dem damals geschäftsführenden Arzt – Dr. T. Haase – eine Initiative im Landesverband Nordost der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), um eine Lösung bei strittigen Rechnungen von D-Ärzten und Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung von UV-GOÄ-Ziffern zu diskutieren und zu klären.

Arbeitsweise der Clearingstellen

Dieses Diskussionsforum wird Clearingstelle genannt und besteht aus zwei Mitgliedern einer BG-Verwaltung und zwei D-Ärzten, die im Bereich des Landesverbands ihren Praxissitz haben oder in dem entsprechenden Bezirk als D-Ärzte beschäftigt sind. Die Sitzungen werden von einem Mitglied des DGUV-Landesverbands geleitet, der gleichzeitig der Protokollführer ist. Nachdem eine Geschäftsordnung vereinbart worden ist, werden unterschiedliche Fragestellungen diskutiert. Die Diskussion ergibt als Resultat eine Empfehlung, die einstimmig mit den Stimmen der Mitglieder der Verwaltung und den D-Ärzten erfolgt. Der Protokollführer hat kein Stimmrecht. Dem beantragenden D-Arzt bzw. der Verwaltung wird das Ergebnis der Abstimmung mitgeteilt und es wird erwartet, dass man sich das Ergebnis zu eigen macht und übernimmt, die unrichtigen Kürzungen korrigiert und gegebenenfalls begleicht. Es ist zu jedem Zeitpunkt klar, dass diese getroffene Entscheidung keine Rechtsverbindlichkeit besitzt und dem D-Arzt mit dem Ergebnis selbstverständlich nicht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht genommen ist.

Bei den Clearingstellen handelt es sich nicht um die im Ärztevertrag § 34 Abs. 3 SGB VII (§ 66) genannten „Schlichtungsstellen“. Die „Schlichtungsstellen“ werden zur Klärung von Streitigkeiten bzgl. des § 34 Abs. 3 SGB VII (also des Vertrags) eingerichtet, aber nicht bei Unklarheiten der UV-GOÄ.

Tab. 1: Ansprechpartner der Clearingstellen der jeweiligen Landesverbände sowie Zeitpunkt der ersten Sitzung

LV DGUV

BDC LV

Start

Ansprechpartner

Nordost

Berlin

Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

2012

Dr. Haase/Dr. Kübke

Nordwest

Niedersachsen

Hamburg

Bremen

Schleswig-Holstein

Sachsen-Anhalt

01.04.2014

Dr. Siebert

Südost

Sachsen

Bayern

01.07.2014

01.07.2014

Dr. Hammer

Hr. Farghal

Südwest

Baden-Württemberg

Saarland

Ende 2014

Ende 2014

Dr. Mütsch

Dr. Bongers/PD Dr. Maier

Mitte

Rheinland-Pfalz

Hessen

Thüringen

Herbst 2014

Herbst 2014

Herbst 2014

Dr. Herzog/Dr. Riedel

Dr. Rauch/ Dr. Schüürmann

Dr. Dorow

West

Nordrhein

Westfalen-Lippe

01.05.2014

Dr. Boxberg

Deutschlandweite Etablierung und Erfolg von Clearingstellen

Aufgrund der guten Erfahrungen aus dem DGUV-Landesverband Nordost wurde nach Diskussionen mit DGUV-Vertretern in den Sitzungen der „Gemeinsamen BG-Kommission der orthopädisch-unfallchirurgischen Berufsverbände“ (eine Gesprächsrunde, die 2011 auf Initiative des BDC entstanden war und sich zweimal jährlich trifft) und aufgrund persönlicher Gespräche von D-Ärzten mit den Vertretern der Landesverbände der jeweiligen DGUV deutschlandweit in 2014 in jedem Landesverband der DGUV eine Clearingstelle eingerichtet. Die Verfahrensweise wurde für jeden Landesverband in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt.

Die einstimmige Entscheidung der beiden Vertreter der BG-Verwaltungen und der D-Ärzte bleibt das „Herzstück“ der Zusammenarbeit.

Durch die genannte Initiative des BDC wurden durch die 17 Landesverbände des BDC in den sechs DGUV-Landesverbänden Clearingstellen eingerichtet. Alle Fragestellungen werden an das BDC-Sekretariat geschickt und von dort an die Ansprechpartner weitergeleitet. Die Namen der Ansprechpartner für die jeweiligen Clearingstellen sind in der Übersicht genannt. Der zuständige Ansprechpartner bestimmt noch einen weiteren Kollegen als Teilnehmer für die jeweilige Clearingstellen-Sitzung. Sämtliche genannten Kollegen verfügen als beratende Ärzte für verschiedene BG-Verwaltungen über eine große Erfahrung. Eine Anschubfinanzierung für Reisekosten der ärztlichen Teilnehmer für den Zeitraum bis Ende 2016 wurde dankenswerter Weise ebenfalls vom BDC übernommen. Die Kosten der Teilnehmer der Berufsgenossenschaften wurden von der jeweiligen Verwaltung übernommen. Seit dem 01.01.2017 werden die ärztlichen Clearingstellen-Mitglieder vom BDC bzgl. der Reisekosten nur dann noch unterstützt, wenn die Anfrage eines BDC-Mitgliedes diskutiert werden soll. Anfragen von Nicht-BDC-Mitgliedern werden vom BDC-Sekretariat an den Bundesverband der D-Ärzte (BDD) weitergeleitet und von dort die weitere Bearbeitung organisiert.

Die deutschlandweite Clearingstellen-Arbeit startete ca. Mitte 2014. Die Daten der Anfragen von Beginn in 2014 bis Ende 2015 wurden von den 17 BDC-Landesverbänden erhoben. In diesem Zeitraum wurden 88 Anträge bearbeitet und ebenso viele Positionen diskutiert. 20-mal wurde einstimmig entschieden, dass die Kürzung durch die Verwaltung ungerechtfertigt war. 68-mal war die Kürzung nach einstimmiger Entscheidung der Kommission zu Recht erfolgt.

Im Zeitraum Mitte 2014 bis Ende 2016 wurden insgesamt 102 Anfragen an die verschiedenen Clearingstellen deutschlandweit gerichtet, davon 100 Anfragen von 61 Kolleginnen und Kollegen und zwei Anfragen von BG-Verwaltungen. Alle 102 Anträge wurden diskutiert und zu einem Abschluss gebracht. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem ein D-Arzt, dessen Rechnungskürzung als richtig angesehen wurde, mit der Entscheidung nicht einverstanden war und dann doch noch eine Klage beim Sozialgericht initiiert hat.

Unter den 102 Anträgen – Stand Ende 2016 – wurde 22-mal einstimmig entschieden, dass die Kürzung durch die Verwaltung ungerechtfertigt war, aber 75-mal wurde nach Diskussion in der Clearingstelle entschieden, dass die Rechnungskürzungen der Verwaltung richtig war. Fünfmal konnte keine einstimmige Entscheidung getroffen werden. In diesen Fällen konnte die Clearingstelle somit keine Empfehlung bzgl. des weiteren Prozedere an die Verwaltung bzw. den D-Arzt geben.

Zwischenzeitlich hat es sich ergeben, dass nicht mehr alle Anträge der D-Ärzte über die Zentrale des BDC an die jeweiligen Ansprechpartner der Clearingstelle weitergeleitet werden. Die Anzahl der Anträge bis Ende 2016, die Anfang 2017 erhoben wurden, sind also nicht mehr flächendeckend deutschlandweit. In zwei BDC-Landesverbänden (Baden-Württemberg und Saarland) ist nicht mehr der BDC, sondern mittlerweile die KV der Ansprechpartner. Bei Anfragen im Bereich des DGUV-Landesverbands Nordost, in dem BDC-Landesverbände Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg beheimatet sind, ist der dortige DGUV-Landesverband der Ansprechpartner. Die Anzahl der Anträge aus der KV Baden-Württemberg und Saarland und aus dem DGUV-Landesverband Nordost wurden nicht zur Verfügung gestellt und konnten nicht berücksichtigt werden. Auch fand in einigen DGUV-Landesverbänden in 2016 keine Sitzung der Clearingstelle statt. Die letzte Erhebung, die die Daten für 2016 enthält, beruht auf den Daten von insgesamt sechs der verbliebenen zwölf BDC-Landesverbände.

Wie wird es mit den Clearingstellen weitergehen?

In der Zukunft wird die Anzahl der Anträge an die Clearingstelle voraussichtlich rückläufig sein, da bisherige Ergebnisse von Diskussionen in ähnlichen Fällen als Vorbild verwendet werden können und somit zu keinem neuen Antrag führen. Außerdem ist der jahrelange „Nachholbedarf an Klärungen“ von Kollegen mittlerweile bearbeitet worden. Es muss geklärt werden, wie verfahren werden soll, wenn in einer Clearingstelle nur der Eingang von zwei oder drei Anträgen im Jahr zu verzeichnen ist.

Zur Verringerung der Antragszahlen würde eine Veröffentlichung der Ergebnisse durch die DGUV-Landesverbände (Protokollführer) auf einer Internetplattform beitragen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nur Problemstellungen erörtert werden können, bei denen sich der jeweilige Zusammenhang ausführlich darstellen lässt.

Auch wenn – wie oben dargestellt – die flächendeckenden deutschlandweiten Zahlen für 2016 nicht mehr vorliegen, zeigt sich doch die weitere Notwendigkeit der Clearingstellen. Die Einrichtung ist ein Erfolg in der Befriedung der Zusammenarbeit zwischen BG-Verwaltungen und D-Ärzten.

Insgesamt zeigt sich, dass der Ton in den Briefen der Sachbearbeiter (Rechnungsprüfer) und der beteiligten D-Ärzte deutlich „entspannter“ geworden ist. Weiter zeigt sich, dass auch die Verwaltungen beginnen, bei Fragen die Clearingstelle anzurufen. Darüber hinaus weisen Mitarbeiter der Verwaltungen in den Antwortschreiben an die D-Ärzte bei Rechnungskorrekturen diese auf die Clearingstelle hin.

Da eine Übernahme der Reisekosten für Ärzte der Clearingstellen durch die jeweiligen KV-Bezirke deutschlandweit nicht durchführbar erscheint, die Zahlen der Anträge an die Clearingstellen rückläufig sein werden und eine gesetzliche Änderung des § 34 Abs. 3 SGB VII (§ 66) mit den Einschluss der Clearingstellen derzeit sehr unwahrscheinlich ist, sollte der Vorschlag der KBV (insbesondere Frau Justitiarin Ass. B. Berner) diskutiert werden, eine deutschlandweite Clearingstelle bei der KBV einzurichten.

Fazit

Es hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen BG-Verwaltungen und D-Ärzten vor allem im sensiblen Thema der Rechnungskürzungen durch die Initiative von Einzelnen und der „Gemeinsamen BG-Kommission der orthopädisch-unfallchirurgischen Berufsverbände“ mit großzügiger Unterstützung des BDC e.V. zu einem sehr positiven Ergebnis für alle D-Ärzte führen konnte.

Herzlichen Dank an Frau A. Berlinicke im Sekretariat des BDC e.V., die alle eingehenden Anträge auf ihre Vollständigkeit überprüft hat, bevor sie an die jeweiligen Ansprechpartner weitergeleitet wurden.0101

Boxberg W. Drei Jahre „Clearingstellen“ in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Passion Chirurgie. 2017 Juni, 7(06): Artikel 05_02.

Rezension: Handbuch UV-GOÄ

Handbuch UV-GOÄ
Abrechnung der Heilbehandlung in der Gesetzlichen Unfallversicherung
Barbara Berner (Bearb.)

Deutscher Ärzteverlag 2016
16,5 x 23,8 cm, broschiert, 676 Seiten
ISBN 978-37691-3549-7, € 69,99 €
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Endlich ist es soweit. Darauf haben alle Ärzte, die nach der UV-GOÄ abrechnen dürfen, lange gewartet. Ein neuer Kommentar zur Gebührenordnung für die Behandlung von Unfallverletzten liegt jetzt vor. Bislang gab es neben der im Internet veröffentlichten Verlautbarung der UV-GOÄ insgesamt drei Kommentare, wobei einer von Mitarbeitern der DGUV herausgegeben wird, ein anderer von einem Allgemeinmediziner in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern von zwei Unfallkassen und einem ehemaligen unfallchirurgischen Ordinarius und einer, der in seiner 56. Auflage eigentlich nur eine Wiedergabe des Wortlautes der UV-GOÄ darstellt.

Immer wieder wurde von den Ärzten, die Arbeits- und Schulunfälle behandeln dürfen, der Wunsch geäußert, endlich auch einmal einen Kommentar von Ärzten für Ärzte herauszugeben.

Diese Mammutaufgabe hat sich Frau Barbara Berner – Rechtsanwältin bei der KBV und Verhandlungspartnerin der KBV in Gebührenverhandlungen mit der DGUV – jetzt gestellt.

Frau Berner hat eine Gruppe von einer ärztlichen Kollegin und sieben ärztlichen Kollegen gewinnen können, die allesamt erfahrene Chirurgen und Unfallchirurgen bzw. Orthopäden und Unfallchirurgen sind und neben ihren Praxistätigkeiten in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung oder als beratende Ärzte für Unfallkassen oder BG-Verwaltungen tätig sind und über fundierte und langjährige Erfahrungen in der Interpretation der UV-GOÄ verfügen.

In der ersten jetzt vorliegenden Auflage wurde mit der Kommentierung der Kapitel C und E begonnen. Die Kommentierung der weiteren Kapitel wird sukzessive mit den nächsten Auflagen folgen. Außerdem finden sich im vorliegenden Buch alle Gesetze und Hinweise, die für eine richtige und rechtmäßige Zusammenarbeit der Ärzte mit den Unfallkassen/BG-Verwaltungen und einer richtigen Rechnungserstellung wichtig und maßgeblich sind.

Der Kommentar ist wie folgt aufgebaut: Nach dem offiziellen Ausdruck der jeweiligen Gebührenziffer werden die jeweiligen Arbeitshinweise der UV-Träger zitiert. Dann folgt bei Bedarf ein „Kommentar UV-GOÄ“ aus dem Autorenteam um Frau Berner.

Gerade dieses vorliegende Buch hat es sich zum Ziel gesetzt, Hinweise, Kommentierungen und Verbesserungen von Kollegen umzusetzen. Alle o.g. Kommentare und auch dieses Buch verfügen natürlich über keine Rechtssicherheit. Mit dem neuen UV-GOÄ Kommentar wird der Versuch unternommen, die vielleicht manchmal einseitige Diskussion zu ergänzen und zu erweitern, sodass die ärztlichen Kollegen sich verstanden fühlen.

Zusammen mit den vor ca. zwei Jahren eingeführten Clearingstellen kann dieser Kommentar der weiteren Befriedung zwischen Rechnungserstellern und -empfängern dienen.

Für die nächste Auflage sollte man überlegen, ob sämtliche Gesetzestexte und Hinweise im Hinblick auf eine Verschlankung und damit Preisreduktion des Buches nicht durch die jeweiligen Internethinweise ersetzt werden können.

Sehr gut und empfehlenswert sind die Informationen auf der dem Buch beiliegenden CD-ROM. Hier finden sich neben den Adressen der verschiedenen Verwaltungen auch Hinweise auf die Suche der jeweiligen BG-Verwaltung bei verschiedenen Berufen oder Berufsgruppen.

Der Inhalt der dem Handbuch beiliegenden CD-ROM ist so praktisch, dass er auf jeden Praxis-/Krankenhaus-/Ambulanzcomputer gehört.

Es wäre wünschenswert, wenn der Deutsche Ärzteverlag dieses vorliegende Handbuch als Online-Version mit automatischen Updates zur Verfügung stellen und/oder den Praxis- Softwarehäusern anbieten würde, damit die jeweils aktuelle Version den D-Ärzten und allen Ärzten, die berechtigt sind nach der UV-GOÄ abzurechnen, diese jederzeit im Praxisalltag zur Verfügung haben.

Boxberg W. Rezension: Handbuch UV-GOÄ. Passion Chirurgie. 2017 Februar; 7(02): Artikel 04_05.1

Die Gebühren der BG-Gutachten werden zum 1.4.2014 erhöht

Auf Initiative unseres Verbandes wurde vor zwei Jahren die gemeinsame BG-Kommission der unfallchirurgisch-orthopädischen Berufsverbände ins Leben gerufen.

Diese Kommission setzt sich aus Vertretern von folgenden Verbänden zusammen: BDC, BNC, DGOU, BVOU, BDD, DGOOC, DGU, VLOU und Direktoren der BG-Kliniken (KUV) und tagt 2 x jährlich. Von Anfang wurde ausdrücklich Wert auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der DGUV gelegt und so sind immer auch Vertreter der DGUV bei den Sitzungen anwesend.

In einer Kommissionssitzung am 10.4.2013 wurde erstmals über eine dringend notwendige und längst überfällige Erhöhung der Gutachtengebühren gesprochen und ein gemeinsamer Vorschlag mit den anwesenden Mitgliedern der DGUV abgestimmt. Über die KBV wurde sodann in Verhandlungen mit der DGUV eine Neufestsetzung der Gutachtengebühren erreicht und im Folgenden aufgelistet.

UV-GOÄ Nr. Formulargutachten Gebühr

146

Vordruck A 4200
1. Rentengutachten

€ 120,-

148

Vordruck A 4500
2. Rentengutachten
(Rente auf unbestimmte Zeit)

€ 100,-

150

Vordruck A 4510
Rentengutachten
(Nachprüfung MdE)

€ 100,-

152

Vordruck A 4520
Rente nach Gesamtvergütung

€ 100,-

 

Freie Gutachten

 

160

ohne Frage zum ursächliche Zusammenhang

€ 180,-

161

mit Fragestellung zum ursächlichen Zusammenhang

€ 280,-

165

eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten

€ 360,-

Zukünftig entfallen die Gebührenspannen für freie Gutachten.

Verhandlungen über eine mögliche weitere Anpassung der Gebühren für freie Gutachten (Nrn. 160 bis 165) ab 01.04.2015 nehmen die KBV und DGUV bis spätestens 30.06.2014 auf.

Diese Änderungen treten am 1. April 2014 in Kraft.

Die Kommission wertet dies als einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg, die seit Jahren nicht mehr angepassten übrigen Gebührenordnungspositionen der UV-GOÄ zu überarbeiten.

Kübke R. / Boxberg W. Die Gebühren der BG-Gutachten werden zum 1.4.2014 erhöht. Passion Chirurgie. 2014 März; 4(03): Artikel 04_01.

Gutachten richtig erstellen kann man lernen – Seminartermine

Bereits mit der Anmeldung zur Facharztprüfung für Chirurgie wird im Katalog der einzureichenden Unterlagen die selbstständige Durchführung von Gutachten verlangt. Beim weiteren Weg zum Arzt für Unfallchirurgie oder Arzt für Orthopädie/Unfallchirurgie muss dann auch wieder eine Anzahl von selbstständig erstellten Gutachten dokumentiert werden. Wo lernt der Kollege in der Ausbildung das Abfassen von Gutachten? Eher selten trifft man junge Kollegen in den angebotenen Gutachtenfortbildungen der Ärztekammern oder der Berufsgenossenschaften.

Seminarinhalte

2005 wurde erstmals auf Initiative von Herrn Dr. med. E. Hierholzer und Prof. Dr. Th. Tilling ein Gutachterseminar speziell für die Begutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung angeboten, mittlerweile wurde im November 2010 bereits das siebte Gutachterseminar durchgeführt und für November 2011 ist das achte Seminar bereits terminiert. Insgesamt fünf Seminare fanden bislang in Köln statt, ein Seminar in Dresden und eins in Berlin. Nachdem an den Anfangsseminaren hauptsächlich Fachärzte teilnahmen, sind es in den letzten Seminaren immer häufiger Kollegen, die sich in der chirurgischen oder unfallchirurgisch-orthopädischen Weiterbildung befinden.

Normalerweise wurde oder wird man im Rahmen der Facharzt-Weiterbildung an das Abfassen von Gutachten durch Zuteilung und Lesen von alten Gutachten herangeführt. Anschließend erfolgte dann die Vorstellung des Gutachters mit dem begutachtenden Probanden beim Chef- oder Oberarzt und nach Diktat und Unterschrift wurde das Gutachten an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Leider hat es in der Vergangenheit in den seltensten Fällen ein Feedback über das Gutachten an die durchführende Abteilung bzw. den durchführenden Arzt gegeben.

Während des fünftägigen Seminars der Gutachten 1 bis 7 und in Zukunft des viertägigen Seminars (achtes Gutachterseminar im November 2011) werden die zur Durchführung von Gutachten erforderlichen verwaltungsspezifischen und chirurgisch-unfallchirurgisch-orthopädischen Grundlagen erklärt und diskutiert.

Seminarinhalte sind:

  • Verwaltungsrechtliche Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Medizinische Gutachten im Rahmen des SGB VII
  • Medizinische Untersuchungstechniken bei der Untersuchung einschließlich praktische Übungen in Kleingruppen mit den Messungen der oberen Extremität, der unteren Extremität und der Wirbelsäule
  • Vorträge zum Thema Beweisanforderung, Kausalzusammenhang, Grundlagen der MdE-Symptomatik und Einschätzung
  • Zusammenhangsbegutachtung aus der Sicht des Sozialrichters
  • Fragen zu beruflichen Fähigkeiten und Reha
  • Außerdem wird ausführlich zu immer wieder kehrenden Schwierigkeiten nicht nur bei Gutachten, sondern auch im Schriftverkehr mit den Verwaltungen Stellung bezogen unter den Themen zu der Zusammenhangsbegutachtung
  • Rotatorenmanschettenschaden
  • Sehnenrupturen
  • Meniskus- und Kniebinnenschäden
  • Bandscheibenschäden, Wirbelfrakturen
  • Posttraumatische psychische Störungen.

Die Referenten der Seminare kommen aus den Verwaltungen verschiedener Berufsgenossenschaften sowie aus namhaften „Paragraph-6-Krankenhäusern“ und berufsgenossenschaftlichen Klinken. Die Praktika, die sich über einen halben Tag erstrecken, werden von erfahrenen berufsgenossenschaftlichen Beratungsärzten begleitet.

Während der Seminare besuchten die Teilnehmer der Seminare 1 bis 7 an zwei ganzen Tagen (zukünftig wegen Arbeitsüberlastung der Sozialgerichte an einem ganzen Tag) die Verhandlungen der Unfall- Kammern des Sozialgerichtes. Am Nachmittag werden dann die am Vormittag durchgeführten Gerichtsverfahren ausführlich mit dem vorsitzenden Richter der jeweiligen Kammer unter medizinischen und rechtlichen Gesichtspunkten diskutiert.

Das Gutachtenseminar wird am letzten Tag mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt, da alle Voraussetzungen für die Zertifizierung gegeben sind. Die Kontaktdaten sämtlicher Teilnehmer, die das Seminar erfolgreich abgeschlossen haben, werden in einem Adressenpool Gerichten, Berufsgenossenschaften und Versicherungen zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Diskussion bleibt neben einem Erfahrungsaustausch (die Teilnehmer können auch eigene „Fälle“ mitbringen) genügend Zeit, um auf Verbesserungen bzw. Ungereimtheiten im praktischen Alltag bei der Erstellung von Gutachten (z. B. Ungenauigkeiten/Ungereimtheiten bei den Messblättern, keine einheitlichen Messblätter bei verschiedenen Berufsgenossenschaften) hinzuweisen.

Praxis am Sozialgericht

Das Seminar bezüglich der „unfallchirurgisch-orthopädischen“ Berufskrankheiten BK 2010 bis 2112 fand erstmals im Oktober 2010 in Köln statt, für Oktober 2011 ist das zweite Seminar bereits terminiert. Im Rahmen dieses Seminars werden alle unfallchirurgisch-orthopädischen BKen einzeln von namhaften Referenten sowohl seitens der BG-Verwaltung als auch der Kliniken vorgestellt und diskutiert. Seltene Fragestellung sowie politische Umsetzungsprobleme kommen dabei ebenso zur Sprache wie Grundlagen der Konsenusempfehlungen. Die Teilnehmer des Seminars sollten bereits über eine große Erfahrung als Gutachter von berufsgenossenschaftlichen und sozialgerichtlichen Gutachten verfügen. Dieses BK-Gutachtenseminar ist nicht für „Gutachten-Anfänger“ geeignet, vielmehr setzt es bereits eine große Erfahrung im Erstellen von Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen voraus. Abschließend erfolgt wieder eine Evaluation entspr. Ziff. 5.12 der Anforderungen der DGUV nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am D-Arzt-Verfahren in der Fassung zum 1.1.2011.

Auch während dieses Seminars wird an einem Tag am Sozialgericht über einen Sitzungstag Verhandlungen bzw. Prozessen über BK beigewohnt. Am Nachmittag steht dann der vorsitzende Richter wieder für Erklärungen und Diskussionen zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Teilnahme und des Nachweises von Gutachterseminaren erhält durch die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 SGB VII in der Fassung vom 01.11.2011 nun dadurch besondere Aktualität, dass unter Punkt 5.12 in einem Fünfjahreszeitraum nach Punkt 6.4 eine Fortbildung im Bereich des Begutachtungswesen nachgewiesen werden muss. Laut DGUV muss diese Fortbildungsveranstaltung von der Landesärztekammer zertifiziert sein.

Die von mir in den Auflistungen genannten Seminare zum Erstellen von berufsgenossenschaftlichen Gutachten zur Festlegung der MdE aus Unfallfolgen oder Berufskrankheiten erfüllen nach Rücksprache mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eindeutig die Anforderungen entsprechend § 34 SGB VII.

Zurück zur Frage in der Überschrift: Die Erstellung und das Schreiben von Gutachten kann man lernen und wird den Interessenten in den genannten Gutachtenseminaren ausführlich dargelegt und erläutert. Die genauen Termine für die nächsten Gutachtenseminaren können beim BDC erfragt werden.

Boxberg W. Gutachten richtig erstellen kann man lernen. Passion Chirurgie. 2011 Mai/Juni; 1(5/6): Artikel 02_06.